Newsletter zum Thema Wohneigentum Ausgabe Nr. 1, 2014 UBS immo news 01 02 Steuern sparen mit Immobilien, aber wie? Antworten auf die sieben häufigsten Fragen rund um das Thema Steuerabzüge. Tiefere Steuern – höhere Preise. Warum zwei Familien trotz ähnlicher Ausgangslage verschieden hohe Steuern bezahlen. Steuern sparen mit Immobilien – aber wie? Wer eine Wohnung oder ein Haus besitzt, sollte seine Finanzen gründlich planen: Der Unterhalt der Liegenschaft, die Nebenkosten und die Versicherungsprämien, aber auch die Einkommens- und Vermögenssteuern können das Budget ziemlich stark belasten. Umso wichtiger ist es, die Abzugsmöglichkeiten zu kennen. ab 04 Kinderzimmer: praktisch und verspielt. Was Kinder brauchen, damit sie sich in ihrem kleinen Reich wohl- und daheim fühlen. Wer Post vom Steueramt bekommt, legt das Kuvert oft erst einmal ungeöffnet zur Seite. Wer hat schon Zeit und Lust, Berufsauslagen, Liegenschaftskosten und Schuldzinsen zusammenzustellen? Wenn Sie übers Jahr alle wichtigen Belege sammeln, fällt das Ausfüllen jedoch leichter. Auch ist entscheidend, gut über seine Steuerabzugsmöglichkeiten informiert zu sein. Im folgenden Beitrag finden Sie die sieben häufigsten Fragen und Antworten zum Thema. 1. Die Steuerbehörde hat den Eigenmietwert meines Hauses erhöht. Kann ich dagegen vorgehen? Der Eigenmietwert wird in der Regel schematisch, das heisst nach einer Formel, von der Steuerbehörde ermittelt. Die Kantone passen die Grundlagen regelmässig an. Weil sich die Marktwerte vielerorts erhöht haben, steigen tendenziell auch die Eigenmietwerte. Die Kantone können Eigenmietwerte tolerieren, die mindestens 60 Prozent des Marktwertes entsprechen. Weil aber die Einschätzung «vom Schreibtisch» aus erfolgt und keine individuelle Beurteilung zur Grundlage hat, können nicht immer alle Einzelheiten berücksichtigt werden. «Eine Reduktion des Eigenmietwerts gelingt nach unserer Erfahrung nur in Ausnahmefällen», erläutert Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt beim Hauseigentümerverband Schweiz (HEV). Fortsetzung auf Seite 3 Editorial Tiefere Steuern – höhere Preise. Die dezentrale Steuerhoheit in der Schweiz sorgt für stark unterschiedliche Einkommenssteuersätze auf kleinem Raum. Roger von Mentlen Leiter Privatkunden Schweiz Liebe Leserin, lieber Leser Bauen Sie ein Haus? Oder schmieden Sie Pläne für eine Renovation oder für einen Umbau? Entwickeln Sie eine Strategie für Finanzierung und Amortisationen? In steuerlicher Hinsicht haben all diese Schritte Konsequenzen. Beginnen Sie daher rechtzeitig mit der Steuerplanung und sammeln Sie Informationen zu den wichtigsten Themen. Eine der wichtigsten – und nicht ganz einfachen – Fragen für Wohneigentümer ist sicherlich diejenige nach den Abzügen: Was darf an Unterhaltskosten abgezogen werden? Wird die neue Küche als Wertvermehrung taxiert? Wie ist das mit dem Eigenmietwert einer Ferienwohnung? Der Beitrag auf den Seiten 1 und 3 der aktuellen Ausgabe von UBS immo news gibt Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen. Für Kinder soll das eigene Zimmer ein Rückzugsort sein; ein Raum, wo sie spielen, Hausaufgaben erledigen und schlafen können. Das Zimmer sollte so flexibel gestaltet sein, dass es mit dem Kind «mitwachsen» kann. Lesen Sie auf Seite 4, was Sie beim Einrichten eines Kinder- und Jugendzimmers beachten sollten. Eine vierköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 100 000 Franken in Baar (ZG) zahlt mit 1870 Franken schweizweit die tiefsten Steuern. In Küssnacht (SZ), eine Viertelstunde Autofahrt entfernt, ist der Steuerbetrag doppelt so hoch; in Emmen (LU), 20 Minuten von Baar entfernt, beträgt er das Vierfache. Am höchsten ist die Belastung mit rund 12 000 Franken in gewissen Gemeinden des Neuenburger Juras. Steuerersparnisse kommen nicht gratis Die Unterschiede in den Einkommenssteuersätzen können einen entscheidenden Einfluss auf Immobilienpreise haben. Dazu ein Beispiel. Die Situation der befreundeten Familien Escher und Betschart* unterscheidet sich kaum: zwei Kinder, gleiches Einkommen, identisches Einfamilienhaus mit Seesicht an derselben Strasse. Ein kleines Detail sorgt aber dafür, dass die Familie Escher doppelt so viel Steuern zahlt. Mitten durch die Strasse, an der die beiden Familien wohnen, verläuft die Gemeinde- und Kantonsgrenze: Die Eschers wohnen in Richterswil (ZH), die Betscharts in Wollerau (SZ), der Schweizer Gemeinde mit den tiefsten Steuern bei hohen Einkommen. Warum ziehen die Eschers nicht einfach ein paar Häuser weiter nach Wollerau? Zu all den Neuanschaffungen und Kosten, die mit einem Umzug verbunden sind, kämen die Steuerersparnisse mit einem heftigen Aufschlag auf den Preis des neu gekauften Hauses; sprich der steuerliche Minderaufwand ist im Hauspreis einkapitalisiert. Potenzielle Hauskäufer sind bereit, beim Erwerb eines Domizils in einer steuergünstigen Gemeinde eine «Prämie» für künftige Ersparnisse bei der Steuerrechnung zu entrichten. So liegen die Preise für ein vergleichbares Haus in Wollerau deutlich höher als in den umliegenden Zürcher Gemeinden. Sprachgrenze als natürliches Hindernis Wirkt der Ausgleichsmechanismus zwischen Steuern und Preisen bei Nachbargemeinden stark, nimmt er mit zunehmender Distanz ab. Wie stark der Ausgleich auch in entfernten Regionen wirkt, hängt von der Mobilität der Leute ab. Ist ein Haushalt bereit, für die Kostenoptimierung auch weiter weg zu ziehen, erhöht sich der Aktionsradius. In der Regel haben die Leute aber stark lokale Präferenzen und erwägen beim Umzug nur regionale Alternativen. Bessere Verkehrsverbindungen haben in den letzten Jahren die Mobilität zwar erhöht, natürliche Hindernisse wie die Sprachgrenze bleiben aber bestehen. Letzteres dürfte ein entscheidender Grund sein, dass sich die im Vergleich mit der Deutschschweiz deutlich höheren Steuersätze in der Westschweiz nur beschränkt in tieferen Häuserpreisen widerspiegeln. * fiktives Beispiel UBS AG Postfach 8098 Zürich Hypoline: 0800 884 556 Impressum Herausgeber: UBS AG, Lending Solutions Erscheint mehrmals jährlich in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Abonnement: www.ubs.com/ immonews Diese Publikation gilt nur für den Schweizer Markt, dient ausschliesslich zu Ihrer Information und stellt kein Angebot, keine Offerte oder Aufforderung zur Offertstellung, zum Kauf oder Verkauf von Hypothekar- oder anderen spezifischen Produkten dar. Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen und Meinungen stammen aus zuverlässigen Quellen, wir müssen aber jede vertragliche oder stillschweigende Haftung für falsche oder unvollständige Informationen ablehnen. Die präsentierten Meinungen können von der offiziellen Auffassung von UBS abweichen. Fortsetzung von Seite 1 Manche Kantone sind heute flexibler beim Abzug für Unternutzung; sind einzelne Zimmer leer, kann der Hauseigentümer unter Umständen eine Unternutzung geltend machen. Vorsicht: Je nach Kanton erhalten Sie eine Verfügung oder einen Einschätzungsentscheid. Wenn Sie Rekurs gegen die Bestimmung des Eigenmietwerts einlegen wollen, müssen Sie die entsprechende Rechtsmittelbelehrung und die Fristen beachten. Oft haben Sie nur 20 bis 30 Tage Zeit, um eine Einsprache gegen den Entscheid der Behörde zu erheben. 2.Ich besitze in einer Ferienregion eine Eigentumswohnung, die ich teils selbst nutze, teils an Dritte vermiete. Was muss ich genau versteuern? Grundsätzlich müssen Sie den Vermögenswert der Liegenschaft versteuern. Die Mieteinkünfte sind als Einkommen zu deklarieren. Hinsichtlich der Kosten können Sie, wie sonst auch, Hypothekarzinsen, Unterhalt, Verwaltung durch Dritte, Reparaturen usw. abziehen. In Ihrem Fall müssen Sie je nach Umfang des Eigengebrauchs auch einen Anteil des Eigenmietwertes der Ferienwohnung versteuern. Eine Reduktion beim Eigenmietwert oder Unternutzungsabzüge sind bei Ferienwohnungen aber grundsätzlich nicht möglich. Heute ist die interkantonale Steuerausscheidung vereinfacht. Das heisst, Sie müssen im Standortkanton der Ferienwohnung keine zweite Steuererklärung ausfüllen. Es genügt, eine Kopie der Steuererklärung von Ihrem Hauptwohnsitz an die jeweilige Gemeinde der Ferienwohnung zu schicken. Sind dort aber noch zusätzliche Abzüge oder andere Abzüge pauschal möglich (die Steuergesetze sind kantonal geregelt), müssen Sie diese gesondert geltend machen. « Aufwendungen, die den Zustand erhalten, können vom steuerbaren Einkommen ab gezogen werden.» 3. Wir renovieren dieses Jahr Küche, Bad und Fassade. Können wir diese Kosten abziehen? So weit es sich bei diesen Investitionen um Erneuerung und Unterhalt handelt, können Sie die Kosten voll abziehen. In den meisten Kantonen haben Sie jährlich die Wahlmöglichkeit, ob Sie die effektiven Auslagen oder eine Pauschale von meist 10 bis 20 Prozent des Eigenmietwerts geltend machen wollen. Liegen die Kosten höher, lohnen sich natürlich die effektiven Auslagen. «Um die Steuerprogression zu brechen, ist es oft sinnvoll, die Ausgaben über zwei Steuerjahre zu verteilen», empfiehlt Experte Stathakis. Was Sie grundsätzlich nicht abziehen können, sind Ausgaben, die zu einer Wertvermehrung führen. Also etwa der Bau einer Terrasse oder der Einbau eines Whirlpools anstelle einer Badewanne. 4. Was kann ich als Stockwerkeigentümer abziehen? Grundsätzlich unterliegen die einzelnen Stockwerkeigentümer der Besteuerung und nicht die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer. Stockwerkeigentümer sind berechtigt, Hypothekarzinsen und den Unterhalt ihrer eigenen Stockwerkeinheit, aber auch die Verwaltungsbeiträge abzuziehen. Investitionen ins Energiesparen und für rationelle Energienutzung sind häufig abziehbar (ganz allgemein Wärmedämmung, Energiesparfenster, Einbau von Wärmepumpen, Wärmerückgewinnung und Ähnliches). Beim Erneuerungsfonds sind regelmässige Beiträge steuerlich nur dann abziehbar, wenn sie tatsächlich der Renovation und dem Unterhalt dienen, nicht aber der Wertvermehrung. Wenn der Pauschalabzug geltend gemacht wird, ist in den meisten Kantonen kein Abzug mehr für Beiträge in den Erneuerungsfonds zulässig. Andere Kantone rechnen die Einlagen dem steuerbaren Einkommen zu und ziehen davon die effektiven Unterhaltskosten ab. 5.Was fällt unter den normalen Gebäudeunterhalt? Alle Aufwendungen, die den Zustand der Liegenschaft erhalten, kann man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dazu zählen der Unterhalt des Gartens, Schreiner-, Spengler-, Maler- und Sanitärarbeiten. Dasselbe gilt für gleichwertige Ersatzbeschaffungen wie zum Beispiel ausgediente Fenster, Storen, Waschmaschinen, Kühlschränke oder Heizungen. Auch Reparaturen, Serviceabonnements, wiederkehrende Grundgebühren, Gebäudeversicherungsprämien und oft auch Sachversicherungen (Feuer und Wasser), Einlagen in den Erneuerungsfonds usw. sind abziehbar. Die Grenze ist dort zu ziehen, wo es um Wertvermehrung geht, wenn der Gärtner also nicht bloss den normalen Gartenunterhalt wahrnimmt, sondern zum Beispiel neue grosse Rosenbeete und gänzlich neue Bepflanzungen realisiert. Oder wenn Sie Ihre Terrasse nicht nur renovieren, sondern auch noch um zehn Quadratmeter vergrössern. Die Vergrösserung gilt als Wertvermehrung und ist damit grundsätzlich nicht abziehbar. 6. Ich baue eine Solaranlage, realisiere also eine Energiesparmassnahme. Dazu kommen auch Spengler- und Dachdeckerkosten. Kann ich diese auch geltend machen? Ja. Photovoltaik und Solarthermie sind unter dem Titel Energiesparen abziehbar. Soweit die neue Anlage technisch nur möglich ist, wenn auch der Spengler noch mitwirkt, gehört dies zur Anlage und ist ebenfalls zum Abzug zugelassen. Wenn dieser direkte Zusammenhang weniger deutlich ist, sollten Sie den Spengler oder Dachdecker in der Regel als Gebäudeunterhalt abziehen können. Es sei denn, die Steuerbehörde würde diese Massnahme als Wertvermehrung taxieren. 7. Lohnt sich die indirekte Amortisation? Ja, häufig ist das eine gute Variante. Wer seine Hypothek indirekt amortisiert, kann länger von den Schuldzinsabzügen profitieren. Anstatt Amortisationen direkt an die Bank zu leisten, zahlt man die Kreditrückzahlungen auf ein Säule-3a-Konto und verpfändet dieses der Bank als Sicherheit. So darf man die Einzahlungen in die dritte Säule erst noch jährlich vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen und profitiert weiter vom Abzug der Schuldzinsen. Das in der Säule 3a gesparte Geld kann später bei der Auszahlung dazu verwendet werden, die Hypothek auf einen Schlag zu amortisieren. Kinderzimmer: flexibel, praktisch und verspielt. Im Handel und in Möbelausstellungen heben sich Kindermöbel deutlich ab von allem anderen: piepsendes und blinkendes Plastik, Blümchenmuster in Pink, ein Hauch Pirateninsel, ein Schuss Mickey Mouse. Weil die kleinen Knirpse rasch grösser werden, passen die knalligen Farbeffekte und das Kleinkinderbett aber bald nicht mehr. Die Eltern haben immer wieder zu entscheiden, ob sie das Kinderzimmer alle paar Jahre von Grund auf neu einrichten wollen oder ob es nicht klüger ist, auf neutrale, zeitlose und schlichte Möbel zu setzen. Zeitloses Design Der Zürcher Kindermöbelladen Minimöbl beispielsweise hat innovative Schränke und Betten für Kinderzimmer entworfen, die zeitlos wirken und auf Jahre hinaus nutzbar sind – nicht nur in der Kleinkindphase, sondern auch im Jugendalter. Dazu gehört zum Beispiel ein Bett mit den Standardmassen 90 x 200 Zentimeter, das aus- und umbaufähig ist. «Das Bett muss so aussehen, dass der Nachwuchs es später gerne in die eigene Wohnung zügelt», erklärt Nicole Bürgi von Minimöbl. Solange die Kinder klein sind, verhindern Aufsätze aus Stoff ungewollte Stürze. Dieses Bett ist «Swiss made», gefertigt aus Massivholzplatten, und lässt sich fast beliebig umfunktionieren: als Einzel-, Hoch-, Kajüten- und später als Jugendund Gästebett. Ähnlich wie beim Spielen mit Bauklötzen bietet das Bett eine grosse Variabilität. Diese ist wichtig, denn der Fantasie von Kindern sind kaum Grenzen gesetzt – so ist das Bett dann eben auch mal ein Piratenschiff, ein Rennauto, eine Lokomotive oder ein Haus. «Spannend ist alles, woraus das Kind etwas entwickeln kann», lautet die Philosophie von Nicole Bürgi. Alle Spielsachen oder Einrichtungsgegenstände, die die Art der Nutzung, die Art des Sitzens oder Schlafens schon genauestens vorgeben, berauben die Kinder ihrer Möglichkeiten des Ausprobierens und Entdeckens. Tipps fürs Kinderzimmer Vermeiden Sie ständige Neuanschaffungen und ein Überangebot. Reizüberflutung führt rasch zu Langeweile oder wirkt lähmend statt stimulierend. • Viel Tageslicht, angenehme Materialien und klare Farben sind entscheidend für eine gute Grundstimmung im Raum. Das Tageslicht sollte von der Seite in das Zimmer strahlen. Es sollte tagsüber und abends hell genug sein, damit das Kind gut lesen oder Hausaufgaben erledigen kann. • Materialien und Oberflächen müssen strapazierfähig und leicht zu reinigen sein (zum Beispiel Holz oder Gummi). • Unfallgefahren sind zu vermeiden – keine Spitzen, Kanten oder Kleinteile. Wände, Böden und Möbel sollten robust und leicht zu reinigen sein. • Wichtig sind kluge Aufbewahrungssysteme: Achten Sie auf ausreichend Kisten, Regale, Schachteln oder Schubladen. • Möbel und Spielsachen sollen mehrdeutig sein – die Kinder umspinnen die Gegenstände am liebsten mit ihren eigenen Geschichten und schreiben ihnen Rollen zu. Anpassbare Möbel Um mit den Bedürfnissen Schritt halten zu können, ist auch bei der Auswahl von Stühlen und Tischen einiges zu beachten. Ein Stuhl sollte eine passende Sitzfläche aufweisen und ist idealerweise in der Höhe gut verstellbar. Die Rückenlehne muss den Bewegungen des Rückens folgen können. Ähnlich lohnt es sich, einen ergonomisch gut gestalteten und in der Höhe verstellbaren Tisch anzuschaffen – auch eine etwas luxuriösere Variante mit einer mechanischen Kurbel oder einem elektrischen Motor ist bald amortisiert, da die Anpassbarkeit die Lebensdauer der Möbel erheblich verlängert. Immer mehr Kinder und Jugendliche verbringen einen grossen Teil der Tageszeit sitzend, sei es in der Schule oder zu Hause beim Erledigen der Hausaufgaben oder bei Computerspielen. Rund 70 bis 80 Prozent der Erwachsenen leiden irgendwann unter Problemen des Rückens und des Bewegungsapparates. Ergonomisch gut gestaltete Kindermöbel sind ein wichtiger Beitrag, um gesundheitlichen Schwierigkeiten vorzubeugen. Frei von Schadstoffen Ob Krabbelkind oder Schüler – die meisten Eltern legen Wert darauf, dass die Möbel und Materialien baubiologisch unbedenklich und möglichst frei von Schadstoffen sind. Konsumenten können sich an EU-Normen oder Labels wie Natureplus, Blauer Engel oder Oecoplan orientieren. Eine oft unterschätzte Rolle spielt dabei auch die richtige, regelmässige Lüftung des Kinderzimmers. © UBS 2014. Das Schlüsselsymbol und UBS gehören zu den geschützten Marken von UBS. Alle Rechte vorbehalten. Was braucht es wirklich, damit sich Kinder in ihrem Reich wohlfühlen? Die Familie muss sich nicht unbedingt teure Designerstücke leisten. Kindermöbel sollten vor allem flexibel anpassungsfähig sein und die Kreativität fördern.
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