OMRAnfang;fv_vorbezug;1; 123456;Gruber-Forster;Dorette;;Hirzbodenweg;50;;4052;Basel; 123456;Gruber-Forster;Dorette;;Hirzbodenweg;50;;4052;Basel;2013;10;Bas el ;;0;001;;;;;;;OM R Ende Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Steuerverwaltung Abteilung Dienste und Steuerbezug Fischmarkt 10 CH-4001 Basel Telefon Telefax Internet 061 267 42 75 061 267 42 82 www.steuerverwaltung.bs.ch Basel, November 2015 PersID Akontozahlungen für die kantonalen Steuern 2015 Sehr geehrte Wir empfehlen Ihnen, Akontozahlungen für die diesjährigen Steuern zu leisten, damit Ihnen später die Begleichung der Steuerrechnung leichter fällt. Auf Akontozahlungen profitieren Sie bis 31. Mai 2016 von einem steuerfreien Vergütungszins von 0.25%. Für Steuerausstände nach dem 31. Mai 2016 erheben wir hingegen einen Belastungszins von 4.0%. Zur Ermittlung des voraussichtlichen Steuerbetrags verwenden Sie am Besten unseren Steuerrechner unter www.steuerverwaltung.bs.ch. Berücksichtigen Sie bei der Bestimmung Ihrer Akontozahlungen allfällige Verrechnungssteuerguthaben und Zahlungsüberschüsse aus den Vorjahren. Für Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 061 267 42 75 zur Verfügung. Freundliche Grüsse Steuerverwaltung Basel-Stadt Stephan Stauber, Vorsteher Hinweise zur Zahlung: ¾ Verwenden Sie für Ihre Akontozahlungen nur die beiliegenden Einzahlungsscheine mit dem Aufdruck „kantonale Steuern 2015“, damit eine korrekte Verbuchung stattfindet. ¾ Verrechnungen zwischen den kantonalen Steuern und der direkten Bundessteuer nehmen wir nur auf Antrag hin vor. Die Umbuchung erfolgt per Valutadatum Auftragseingang. ¾ Wochenaufenthalter sind nicht in Basel-Stadt, sondern in ihrem Wohnkanton steuerpflichtig. Sie haben hier keine Akontozahlungen zu leisten. ¾ Die kommunalen Steuern der Gemeinden Riehen und Bettingen sind direkt an die Gemeinden zu überweisen. ¾ Ergänzende Informationen zur Steuerzahlung sowie „Online-Formulare“ finden Sie auf unserer Website. 41104.r.01.15
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