Frühzeitig richtig steuern

| 63
Frank Zehnder
handelszeitung | Nr. 45 | 5. November 2015
prung), 13. Rang M50.
Frühzeitig richtig
steuern
Fiskus Das Alterssparen in der Säule 3a hat viel für sich. Erst recht,
wenn man auch die steuerlichen Aspekte vorausschauend einbezieht.
W
Michèle Hefti-Charbon
er jung ist, hat In­
teressanteres im
Sinn als die Al­
tersvorsorge. Im
Umgang mit dem
frei verfügbaren Einkommen stehen
andere Ziele im Vordergrund: Reisen,
Hobbys, Auto, Ausbildung, vielleicht
die ­eigene Wohnung oder die Famili­
engründung. Kommt dazu, dass das
Einkommensniveau am Anfang der be­
ruflichen Laufbahn noch nicht so hoch
ist; damit halten sich auch die Steuer­
progression und der damit verknüpfte
finanzielle Leidensdruck in Grenzen.
Trotzdem lohnt es sich, die Überle­
gungen zur Altersvorsorge über die
Säule 3a nicht zu lange vor sich herzu­
schieben. Es gilt die simple Regel: Wer
früher anfängt, hat später mehr. Auf
die Länge gesehen kommt in der drit­
ten Säule dank des Zinseszinseffekts
auch mit kleineren Beträgen ein er­
hebliches Sparguthaben zusammen.
Auch kurzfristig ist die Sache interes­
sant, weil der Staat das individuelle
Sparen im Rahmen der Säule 3a von
der Steuer befreit.
Privilegierung nicht grenzenlos
Die Möglichkeit, Vorsorge und Steu­
eroptimierung über die Säule 3a zu ver­
binden, steht grundsätzlich allen Er­
werbstätigen offen. Allerdings ist die
steuerliche Privilegierung nicht gren­
zenlos. Angestellte Personen, die über
ihren Arbeitgeber in der Regel bereits
einer Pensionskasse angehören, kön­
nen pro Jahr maximal 6768 Franken
(Stand 2015) steuerfrei in die Säule 3a
einschiessen. Selbstständig Erwerben­
de können einen höheren Betrag ein­
zahlen, weil bei ihnen die zweite Säule
wegfällt: 20 Prozent ihres Erwerbsein­
kommens bis zu einem Maximum von
33 840 Franken (Stand 2015).
In beiden Fällen sind Einzahlungen
vom steuerbaren Einkommen abzieh­
bar. Je nach Höhe des Einkommens
und nach steuerlicher Progression
kann dies die jährliche Einkommens­
steuer spürbar senken. Zu den weite­
ren Vorteilen zählt, dass die Zinserträ­
ge auf die angesparten Gelder ebenfalls
steuerfrei sind und dass die Spars­
umme nicht der Vermögenssteuer un­
terliegt. Aber aufgepasst! Wer sich
ausschliesslich von steuerlichen Über­
legungen leiten lässt, blendet leicht
aus, dass die einbezahlten Gelder in Franken als Ganzes oder verteilt auf
der Regel bis zur Pensionierung ge­ drei Jahre bezieht, macht steuerlich
bunden sind. Eine sorgfältige Analyse sehr schnell einen markanten Unter­
der finanziellen Möglichkeiten und schied. Im Kanton Zürich etwa würde
der Lebenshaltungskosten ist ratsam die Staatssteuer für den Bezug dieser
und sollte in die Planung einbezogen 600 000 Franken in einem Jahr gegen­
wärtig rund 44 000 Franken für ein Ehe­
werden.
Das Gesetz anerkennt für die ge­ paar in der Stadt Zürich betragen. Beim
bundene Vorsorge der Säule 3a grund­ Bezug von 200 000 Franken über drei
sätzlich zwei Möglichkeiten: Eine Jahre verteilt käme die Gesamtbelas­
Bank- oder eine Versicherungslösung. tung lediglich auf rund 26 000 Franken.
Die Steuerberechnung
Banklösungen konzen­
erfolgt von Kanton zu
trieren sich auf das Vor­
Mit der dritten
Kanton nach zum Teil
sorgesparen, Versiche­
Säule spart man
sehr unterschiedlichen
rungslösungen kombi­
Steuern – und
Methoden. Dabei unter­
nieren das Sparen mit
scheiden sich die Kanto­
Elementen der Risiko­
gleichzeitig für
ne bei der Progression,
vorsorge. So oder so gilt:
die Zukunft.
der Mindest- und der
Unbedingt genau hin­
Maximalsteuer erheb­
schauen. Die Partner­
schaft mit einer Bank oder einer Versi­ lich. So kann es sein, dass ein Kanton
cherung rund um die Säule 3a ist in der bei einer tiefen Auszahlungssumme
Regel sehr langfristig. Da lohnt es sich sehr günstig ist, dafür jedoch bei einem
allemal, die entscheidenden Hebel der hohen Auszahlungsbetrag zu den teu­
Vermögensentwicklung genau unter ersten Kantonen gehört (z.B. die Kan­
tone AG, BL und ZH).
die Lupe zu nehmen.
In diesem Zusammenhang ist aller­
Dies umso mehr, als bei den Banken
die Zinshöhe und die Konditionen für dings auch anzumerken, dass die Steu­
die Vermögensverwaltung je nach Ins­ erbehörden gestaffelte Bezüge zuwei­
titut sehr unterschiedlich ausfallen. len unterschiedlich bewerten. Einzelne
Auch bei Versicherungslösungen muss Kantone stufen Bezüge über direkt auf­
man sich von Anfang an ein klares Bild einanderfolgende Jahre als Steuerum­
über die Spielregeln machen. Vor allem gehung ein. Dann zählen sie alle Bezü­
sollte man sich vergegenwärtigen, dass ge zusammen und besteuern sie ge­
der Risikoschutz auch seinen Preis hat. meinsam – die Steuerersparnis entfällt.
Anders gesagt: Bei einer Versiche­ Wer sich dem 60. Lebensjahr nähert
rungslösung bleibt ein beträchtlicher und den Bezug der Guthaben in der
Teil des einbezahlten Geldes als Prä­ Säule 3a optimal einfädeln will, tut also
mie für den Risikoschutz bei der Versi­ gut daran, sich frühzeitig an kompeten­
cherung und fliesst nicht in die Spar­ ter Stelle über die Steuerpraxis im
summe ein. Es empfiehlt sich auf jeden Wohnkanton kundig zu machen und
Fall, die eigene Vorsorge- und Risiko­ entsprechend zu planen.
situation vorgängig durch einen unab­
hängigen Berater überprüfen zu lassen Die Weichen von Anfang an stellen
Voraussetzung für einen gestaffel­
und Offerten von unterschiedlichen
ten Bezug und die damit verbundenen
Anbietern sorgfältig zu vergleichen.
Steuervorteile ist, dass die Spargutha­
Steuern bei der Auszahlung senken
ben in der Säule 3a auf mehrere Vorsor­
Auch beim späteren Bezug des Gut­ gekonten respektive Versicherungspo­
habens lassen sich nochmals Steuern licen verteilt sind. Denn Teilbezüge aus
sparen. Grundsätzlich werden die Gel­ einem Konto oder einer Police sind
der aus der Säule 3a beim Bezug eben­ nicht möglich. Aus steuerlicher Sicht ist
falls privilegiert besteuert, nämlich se­ es deshalb sinnvoll, seinen Sparbatzen
parat vom übrigen Einkommen und zu für die Altersvorsorge auf mehrere Töp­
einem reduzierten Steuersatz, der so­ fe zu verteilen – von Anfang an oder
genannten Kapitalauszahlungssteuer. schrittweise über die Zeit der Erwerbs­
Allerdings kennt auch diese Steuer eine tätigkeit verteilt.
Progression, die je nach Kanton und
Summe beträchtliche Auswirkungen Michèle Hefti-Charbon, eidg. dipl.
haben kann. Ob man ein Vorsorgever­ Treuhandexpertin und Vorstandsmitglied,
mögen von beispielsweise 600 000 TREUHAND|SUISSE, Sektion Zürich.