Berlin, 09.11.2015 Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) zu stationärer und teilstationärer Diabetesbehandlung in Schleswig-Holstein Die Behandlung von Patienten mit Diabetes mellitus wird in Schleswig-Holstein seit Jahren durch verschiedene Versorgungsebenen sichergestellt und ist in den DMP Verträgen vertraglich verankert worden. Dabei wird der größte Anteil der an Diabetes erkrankten Patienten in der ambulanten Versorgungsebene von Hausärzten und Diabetesschwerpunktpraxen behandelt. In besonderen Situationen (Erstmanifestation, Entgleisung, schwerwiegende Komplikationen) ist eine stationäre Behandlung vorgesehen. Dafür sind in SchleswigHolstein eine Reihe von DMP Kliniken benannt worden, die besondere Qualitätsvoraussetzungen (Diabetologen, Schulungspersonal) vorhalten müssen. Die stationäre Behandlung wird in der Regel als vollstationäre Behandlung erbracht. Teil der stationären Behandlung ist unter anderem die Neueinstellung der Patienten, die Behandlung der diabetesspezifischen Komplikationen und die Schulung der Patienten. Ist es medizinisch vertretbar, kann die vollstationäre Behandlung auch als teilstationäre Behandlung erbracht werden. Die teilstationäre Behandlung umfasst ebenfalls die Behandlung und Schulung der Patienten. Ziel der teilstationären Behandlung ist die Vermeidung einer vollstationären Behandlung und damit u.a. eine Kostenreduktion zu erzielen. Die Voraussetzungen für eine stationäre, bzw. teilstationäre Behandlung wird nach dem bekannten Indikationskatalog entschieden, der zur Begutachtung beim MDK dient und seit 15 Jahren verwendet wird. Der offensichtlich von einigen Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen geplante Wegfall der Vergütung der teilstationären Behandlung würde somit die im DMP vertraglich vereinbarte Behandlung der Patienten in verschiedenen Versorgungsebenen deutlich verschlechtern. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) setzt sich daher für einen Erhalt der teilstationären Behandlung der Patienten mit Diabetes ein. Insbesondere in Hinblick auf die steigende Zahl Diabetes erforschen und verhindern, behandeln und heilen. Vorstand 2015/2016: Prof. Dr. Baptist Gallwitz (Präsident), PD Dr. Erhard Siegel (Past Präsident), Prof. Dr. Dirk Müller-Wieland (Vizepräsident), Prof. Dr. Andreas Neu (Schatzmeister), Prof. Dr. Andreas Hamann (Tagungspräsident 2016), Prof. Dr. Stephan Matthaei (Tagungspräsident 2017), Prof. Dr. Klaus-Dieter Palitzsch, Prof. Dr. Annette Schürmann, Stephan Schreiber Geschäftsführer: Dr. Dietrich Garlichs Vereinsregister: AG Berlin Charlottenburg VR 30808 B, Finanzamt: Berlin für Körperschaften I St.-Nr.: 27/640/59125 der Diabeteserkrankungen sollten die vorhandenen ambulanten und stationären Behandlungsmöglichkeiten erhalten werden, um die qualitativ hochwertige Betreuung der Patienten zu sichern und eine Kostenexpansion zu vermeiden. Prof. Dr. Baptist Gallwitz Präsident DDG
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