(Stellungnahme stationäre teilstationäre Behandlung)

Berlin, 09.11.2015
Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) zu
stationärer und teilstationärer Diabetesbehandlung
in Schleswig-Holstein
Die Behandlung von Patienten mit Diabetes mellitus wird in Schleswig-Holstein seit
Jahren durch verschiedene Versorgungsebenen sichergestellt und ist in den DMP
Verträgen vertraglich verankert worden.
Dabei wird der größte Anteil der an Diabetes erkrankten Patienten in der ambulanten
Versorgungsebene von Hausärzten und Diabetesschwerpunktpraxen behandelt.
In besonderen Situationen (Erstmanifestation, Entgleisung, schwerwiegende
Komplikationen) ist eine stationäre Behandlung vorgesehen. Dafür sind in SchleswigHolstein eine Reihe von DMP Kliniken benannt worden, die besondere
Qualitätsvoraussetzungen (Diabetologen, Schulungspersonal) vorhalten müssen.
Die stationäre Behandlung wird in der Regel als vollstationäre Behandlung erbracht. Teil der
stationären Behandlung ist unter anderem die Neueinstellung der Patienten, die Behandlung
der diabetesspezifischen Komplikationen und die Schulung der Patienten.
Ist es medizinisch vertretbar, kann die vollstationäre Behandlung auch als teilstationäre
Behandlung erbracht werden. Die teilstationäre Behandlung umfasst ebenfalls die
Behandlung und Schulung der Patienten. Ziel der teilstationären Behandlung ist die
Vermeidung einer vollstationären Behandlung und damit u.a. eine Kostenreduktion zu
erzielen.
Die Voraussetzungen für eine stationäre, bzw. teilstationäre Behandlung wird nach dem
bekannten Indikationskatalog entschieden, der zur Begutachtung beim MDK dient und
seit 15 Jahren verwendet wird.
Der offensichtlich von einigen Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen geplante Wegfall
der Vergütung der teilstationären Behandlung würde somit die im DMP vertraglich
vereinbarte Behandlung der Patienten in verschiedenen Versorgungsebenen deutlich
verschlechtern.
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) setzt sich daher für einen Erhalt der teilstationären
Behandlung der Patienten mit Diabetes ein. Insbesondere in Hinblick auf die steigende Zahl
Diabetes erforschen und verhindern, behandeln und heilen.
Vorstand 2015/2016: Prof. Dr. Baptist Gallwitz (Präsident), PD Dr. Erhard Siegel (Past Präsident), Prof. Dr. Dirk Müller-Wieland (Vizepräsident),
Prof. Dr. Andreas Neu (Schatzmeister), Prof. Dr. Andreas Hamann (Tagungspräsident 2016), Prof. Dr. Stephan Matthaei (Tagungspräsident 2017),
Prof. Dr. Klaus-Dieter Palitzsch, Prof. Dr. Annette Schürmann, Stephan Schreiber
Geschäftsführer: Dr. Dietrich Garlichs
Vereinsregister: AG Berlin Charlottenburg VR 30808 B, Finanzamt: Berlin für Körperschaften I St.-Nr.: 27/640/59125
der Diabeteserkrankungen sollten die vorhandenen ambulanten und stationären
Behandlungsmöglichkeiten erhalten werden, um die qualitativ hochwertige Betreuung der
Patienten zu sichern und eine Kostenexpansion zu vermeiden.
Prof. Dr. Baptist Gallwitz
Präsident DDG