Der Dekan Richtlinien zur Beantragung von Forschungsprojekten nach Typ A 1. Antragsberechtigt sind Fakultätsmitglieder der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen. Dem Antrag eine Stellungnahme der/des vorgesetzten Lehrstuhlinhaberin/Lehrstuhlinhabers bzw. Fachvertreterin/Fachvertreters beizufügen. 2. Aus Mitteln für Forschungsförderung nach Typ A können pro Antragsteller/in nicht mehr als ein, pro Lehrstuhl nicht mehr als fünf Projekte gleichzeitig unterstützt werden. 3. Die Forschungsprojekte werden maximal 3 Jahre gefördert. Sie sind mit mindestens 5 Sätzen inhaltlich zu erläutern. 4. Sonstige Sachmittel 4.1 Die einzelnen Sachmittelansätze können grundsätzlich jährlich nur bis zu folgenden Obergrenzen bewilligt werden: Kopierkosten € 200,-Büromaterial € 150,-Telefonkosten € 50,-Sonst. Sachausgaben € 50,-Werden die Kosten überschritten, ist bei Antragstellung ein genauer Nachweis über die Notwendigkeit zu erbringen. 4.2 Update-Versionen von Software-Programmen gehören nach Ansicht der Haushaltskommission eindeutig zum allgemeinen Verbrauchsmaterial und sind deshalb aus Mitteln des Lehrstuhls/Faches zu bestreiten. Diese Mittel werden zu Anfang jeden Jahres für Forschung und Lehre zugewiesen. 4.3 Falls im Rahmen des Vergabeverfahrens nach Typ A Mittel für Softwarebeschaffung bewilligt werden, ist zum Ende des Bewilligungszeitraums (Jahresende) mit dem Arbeitsbericht ein Nachweis über die Beschaffung der beantragten Software vorzulegen. 4.4 Im Rahmen von Forschungsanträgen nach Typ A beantragte Software muss in nachweislich engem Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt stehen (d.h. für das Forschungsprojekt unerlässlich sein) und ist deshalb besonders zu begründen. 4.5 Für die Publikation von Forschungsergebnissen werden keine Haushaltsmittel bewilligt. 1 5. Werkverträge Seitens der Philologisch-Historischen Fakultät werden keine Forschungsmittel für Werkverträge bewilligt. 6. Hilfskraftmittel Hilfskraftmittel werden für eine maximale Dauer von 3 Monaten pro Antragsteller/in bewilligt. 7. Reisen 7.1 Reisen können nur in geringem Umfang bezuschusst werden. Die Höhe aller beantragten Reisekostenzuschüsse an einem Lehrstuhl/einer Fachvertretung soll den Betrag von € 1.750,-- nicht überschreiten. Werden höhere Beträge beantragt, so sind diese zu begründen. 7.2 Tagungs- und Kongressreisen werden nicht bezuschusst. 7.3 Eingeplante Reisen auf den amerikanischen Kontinent und in den Ostblock werden nur dann bewilligt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass von dritter Seite keine Mittel eingeworben werden konnten. 8. Arbeitsbericht 8.1 Dem Arbeitsbericht sind Kopien der Abrechnungen (Verwendungsnachweise) beizufügen. 8.2 Sollte der Verpflichtung zur Vorlage von Arbeitsberichten einschließlich der dazu geforderten Unterlagen bis zum 31.12. jeden Jahres nicht nachkommen werden, werden die bewilligten Mittel zurückgefordert. Eine Erinnerung seitens des Dekanats erfolgt nicht. 2
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