Verabschiedung des LEAP-Gesetzes durch den Landtag

23. Juli 2015
Verabschiedung des LEAP-Gesetzes durch
den Landtag
(rap)
-
Sitte:
Endlich
gesetzliche
Grundlage
in
RLP
–
Infoveranstaltung der Stadt nach der Sommerpause
Der Mainzer Wirtschafts- und Stadtentwicklungsdezernent Christopher
Sitte begrüßt das am Mittwoch im Landtag Rheinland-Pfalz beschlossene
„Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte“
(kurz: LEAPG). Sitte: „Endlich ist es jetzt auch in Rheinland-Pfalz
möglich, die im landläufigen Sprachgebrauch noch besser als BIDs
(Business-Improvement-District) bekannten Projekte anzustoßen und
umzusetzen. Die Stadt Mainz und auch die IHKs hatten dies schon lange
mit Nachdruck gefordert.“
Der Sinn und Zweck der Gesetze in mittlerweile 12 Bundesländern sind
weitgehend identisch. Sie schaffen die Rechtsgrundlage dafür, dass sich
in
abgegrenzten
lokalen
Dienstleistungs-,
Einzelhandelsbereichen
der
Stadt
private
Grundstückseigentümern
zusammenschließen
Gewerbe-
und
Initiativen
von
können,
um
über
geeignete Maßnahmen den öffentlichen Raum in diesem Quartier
aufzuwerten.
Auf diesem Wege kann mittelbar über die Aufwertung des Umfelds der
gewerblich
genutzten
Immobilien
zu
deren
Werterhalt
und
Attraktivität
der
Wertverbesserung beigetragen werden.
Sitte:
„Die
Zielsetzung
ist
eine
Erhöhung
der
Geschäftsstraßen, die Stärkung der Geschäftstätigkeit als Ganzes, die
Verbesserung der Aufenthaltsqualität als auch die Erzeugung einer
positiven Atmosphäre.“ Dabei gehe es immer um Maßnahmen, betont
der Wirtschaftsdezernent, die über die von der Stadt bereits erbrachten
Leistungen hinausgehen.
Das erste Prinzip des Gesetzes sei das eigenverantwortliche Handeln
der Akteure vor Ort selbst, so Sitte weiter. Diese initiieren den
Zusammenschluss, organisieren den internen Verständigungsprozess
über ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept sowie die notwendigen
Abstimmungen mit der Stadt und bestimmen den notwendigen
Aufgabenträger - etwa einen eigens gegründeten eingetragenen Verein.
Diese juristische Person setzt das entwickelte Konzept in der Folgezeit
um.
Findet sich eine Gruppe von Grundstückseigentümer, der mindestens 15
Prozent der im Projektbereich gelegenen Grundstücke gehören, deren
Grundstücksfläche zudem auch mindestens 15% der privaten Fläche
umfasst und im weiteren Verlauf zugleich die Eigentümer von nicht mehr
als einem Drittel der Grundstücke / einem Drittel der Grundstücksfläche
diesem initiierten Projekt widersprechen, kann die Stadt auf Antrag des
Aufgabenträgers eine LEAP-Satzung erlassen, die die beabsichtigten
Maßnahmen festschreibt und die Finanzierung regelt.
Zur Finanzierung werden über die Satzung alle Grundstückseigentümer
des lokalen Entwicklungs- und Aufwertungsprojektes entsprechend der
Einheitswerte ihrer Grundstücke herangezogen, da ja auch alle von dem
Projekt profitieren.
Christopher Sitte ist gespannt auf die ersten Initiativen, welche Projekte
in
Angriff
nehmen
wollen.
Sitte.
„Die
Verabschiedung
des
Landesgesetzes passt optimal zum Beschluss des Mainzer Stadtrates
über das Integrierte Innenstadtentwicklungskonzept (IEK), dessen
Zielsetzung ebenfalls die facettenreiche Stärkung der Innenstadt ist.“
Insgesamt „zeige sich die Stadt in einem guten Licht“, so Sitte.
Gleichwohl
gebe
es
Örtlichkeiten
mit
gestalterischem
und
atmosphärischem Nachholbedarf. Diesbezüglich könnten zukünftige
Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
LEAP-Akteure
aus
dem
IEK
wertvolle
Hinweise
zu
„ihren“
Stadtquartieren finden.
Auch wenn die Stadt nicht Akteur eines Lokalen Entwicklungs- und
Aufwertungsprojektes sein könne, sei sie natürlich gerne bereit,
diesbezügliche Anstöße und Ideen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu
unterstützen. Sitte kündigte außerdem an, nach der Sommerpause eine
Informationsveranstaltung zum Thema LEAP für alle Interessierten
anzubieten. Bei dieser Veranstaltung sollen insbesondere Informationen
darüber gegeben werden, welche Schritte zur Gründung eines LEAP
notwendig sind.