Blog vom 20.10.2015: Heiraten im Ausland/ Eheregistrierungen

Gültigkeit einer Heirat im Ausland
Sie haben in Las Vegas, Dänemark oder auf der Sonneninsel Mallorca geheiratet und fragen sich, ob
die Heirat auch in Deutschland gültig ist? Muss die Heirat im Anschluss registriert werden, um in
Deutschland anerkannt zu sein?
Nein! Ihre Eheschließung im Ausland bedarf grundsätzlich keiner förmlichen Registrierung in
Deutschland. Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird grundsätzlich anerkannt, wenn im
Zeitpunkt der Eheschließung die inhaltlichen Voraussetzungen zur Eheschließung (z.B. Ledigkeit,
Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht
am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.
Aber in welcher Form muss die wirksame Eheschließung dann nachgewiesen werden?
Sofern Sie in der EU geheiratet haben, lassen Sie sich einfach die EU-genormte internationale
Heiratsurkunde von dem ausländischen Standesamt ausstellen, welches Sie getraut hat. Diese wird
hinsichtlich der Sprache und der Form ohne weitere Erfordernisse in Deutschland anerkannt.
Für den Fall, dass Sie außerhalb der EU geheiratet haben und von daher auch nicht eine EU-genormte
internationale Heiratsurkunden bekommen können, rät das Konsulat, die Eheschließung nochmals in
einem deutschen Eheregister eintragen zu lassen. Dies dient nicht zuletzt auch der Rechtssicherheit
hinsichtlich der gültigen ausländischen Eheschließung.
Zusätzlich können Sie im Rahmen dieser Eheregistrierung dann auch ein gegebenenfalls gewünschte
gemeinsame Ehenamenserklärung nach deutschem Recht treffen, die vor dem ausländischen
Standesbeamten regelmäßig nicht wirksam abgegeben werden kann. Sollten Sie die
Eheregistereintragung nicht wünschen, kann eine Ehenamenserklärung selbstverständlich auch
separat abgegeben werden. Welche namensrechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen,
darüber beraten wir Sie gerne. Eine beim Konsulat abgegebene Ehenamenserklärung wird jedoch
erst mit Zugang beim zuständigen Standesamt in Deutschland wirksam. Wenn die Wirksamkeit von
dort bestätigt wird, kann ein Ausweispapier auf den neuen Familiennamen ausgestellt werden. Die
Beantragung des Passes kann bereits zeitgleich mit der Abgabe der Namenserklärung erfolgen, die
Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend.
Welche Unterlagen zur Eheregistrierung und/oder Ehenamensbestimmung sowie Passbeantragung
vorgelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte unseren Merkblättern auf der Homepage
www.palma.diplo.de . Sobald Sie die Unterlagen vorbereitet haben, setzen Sie sich bitte telefonisch
zwecks Terminvereinbarung mit der 971707735 in Verbindung. Bitte berücksichtigen Sie, dass die
ausländische Heiratsurkunde für die Registrierung in Deutschland, sofern sie nicht in deutsch,
englisch oder französisch ausgestellt ist, auf jeden Fall durch einen in Deutschland anerkannten
Übersetzer übersetzt werden muss sowie ggfs. erforderliche Formerfordernisse zu berücksichtigen
sind ( je nach Land Apostille- oder Legalisationsverfahren).
Wichtiger Hinweis zum Schluss: gelegentlich kommt es auch vor, dass spanische Behörden von Ihnen
einen Nachweis fordern, dass die von Ihnen im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland gültig
ist bzw. anerkannt wurde. Gerne stellen wir Ihnen in diesen Fällen kostenfrei eine sogenannte
Negativbescheinigung aus, die u.a. besagt, dass es für deutsche Staatsangehörige keine Verpflichtung
gibt, eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland registrieren zu lassen. Sofern dies von
spanischer Seite jedoch nicht akzeptiert werden sollte, steht Ihnen die freiwillige Registrierung der
Ehe in Deutschland selbstverständlich offen…….
Es grüßt
Ihr deutsches Konsulat