Trauungen im historischen Gewölbekeller: - - - - Am ersten Freitag und Samstag eines Monats kann die Eheschließung im historischen Gewölbekeller der des Museums Wendener Hütte stattfinden. Sofern einer der Tage auf einen gesetzlichen Feiertag bundesweit bzw. in NordrheinWestfalen fällt, finden die Trauungen am darauffolgenden Wochenende statt! Freitags stehen Trautermine um 10:00 Uhr, 11:00 Uhr, 14:00 Uhr und 15:00 Uhr zur Verfügung, samstags um 10:00 Uhr und 11:00 Uhr. Im Jahr 2015 werden Trautermine an folgenden Tagen angeboten: 09.01.2015 10.01.2015 06.02.2015 07.02.2015 06.03.2015 07.03.2015 10.04.2015 11.04.2015 08.05.2015 09.05.2015 05.06.2015 06.06.2015 03.07.2015 04.07.2015 07.08.2015 08.08.2015 04.09.2015 05.09.2015 09.10.2015 10.10.2015 06.11.2015 07.11.2015 04.12.2015 05.12.2015 Maximale Personenzahl 30 Personen incl. Brautpaar und Trauzeugen! Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem großen ausgeschilderten Parkplatz am Museum. Das Museumsgelände selber darf nicht befahren werden! - - - - Videoaufnahmen sind nicht gestattet! Fotoaufnahmen sind zugelassen. Während der Öffnungszeiten des Museums (täglich von 15:00 bis 18:00 Uhr) kann auch in den Gebäuden fotografiert werden. Nicht gestattet sind Scheinwerfer und Requisiten! Das Werfen von Reis und Blumen ist nicht gestattet! Das Pusten von Seifenblasen und das Abbrennen von Wunderkerzen ist aufgrund des Sicherheitsrisikos und der damit verbundenen Verschmutzung der Räumlichkeiten und der Außenanlagen nicht gestattet! Nach der Trauung steht Ihnen der rustikale Pferdestall für einen kurzen Sektempfang zur Verfügung. Der Raum muss so rechtzeitig geräumt und sauber übergeben werden, dass die nachfolgende Hochzeitsgesellschaft ihn ebenfalls nutzen kann! Gläser sind mitzubringen! Wir bitten Sie, auf dem Museumsgelände keine Picknicks, Grillveranstaltungen oder Partys zu veranstalten! Informationen rund um das Thema „Eheschließungen“ in der Gemeinde Wenden Kontaktdaten des Standesamts: Standesamt Wenden Hauptstraße 75 57482 Wenden Telefon: 0 27 62/4 06-314 Telefax: 0 27 62/4 06-99314 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Standesbeamter Dirk Wirth Grundsätzliche Informationen „Wohnsitzstandesamt“ und diese werden dann an das hiesige Standesamt übersandt! Vorzulegende Unterlagen: Anmeldung der Eheschließung: Die Anmeldung der Eheschließung ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen maximal sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich. Hierzu ist die telefonische Vereinbarung eines Termins erforderlich! Welche Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, ist individuell abhängig von den persönlichen Verhältnissen der Verlobten. Bitte informieren Sie sich telefonisch hierzu beim Standesamt! Montags bis freitags während der Kernarbeitszeiten des Standesamts Wenden. An folgenden Tagen sind KEINE Eheschließungen im Rathaus möglich: Trauzimmer: 02.01.2015 09.01.2015 06.02.2015 - Die Beurkundung der Eheschließung ist sowohl im Trauzimmer des Rathauses der Gemeinde Wenden, als auch zu bestimmten Terminen im Trauzimmer im historischen Gewölbekeller der Wendener Hütte möglich. Weitergehende Informationen finden Sie in diesem Informationsblatt! 12.02.2015 13.02.2015 16.02.2015 - 17.02.2015 06.03.2015 24.03.2015 10.04.2015 08.05.2015 05.06.2015 - 03.07.2015 07.08.2015 14.08.2015 - Sie wohnen innerhalb der Gemeinde Wenden, wollen Ihre Eheschließung aber bei einem anderen Standesamt beurkunden lassen: 17.08.2015 18.08.2015 19.08.2015 - 04.09.2015 09.10.2015 16.10.2015 Die Anmeldung der Eheschließung und die Prüfung der Ehevoraussetzungen erfolgt mit den notwendigen Unterlagen beim hiesigen Standesamt. Die Unterlagen werden dann an das „Eheschließungsstandesamt“ übersandt! 06.11.2015 04.12.2015 29.12.2015 Sie wohnen außerhalb der Gemeinde Wenden, möchten aber die Eheschließung beim hiesigen Standesamt beurkunden lassen: Terminreservierungen für Trauungen im Rathaus und im historischen Gewölbekeller der Wendener Hütte werden maximal 11 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin entgegengenommen! Sie können telefonisch vorgenommen werden! Die Reservierung kann ausschließlich beim Standesamt Wenden erfolgen! Die Anmeldung der Eheschließung und die Prüfung der Ehevoraussetzungen erfolgt mit den notwendigen Unterlagen beim Termine für Eheschließungen im Rathaus: Gesetzliche Feiertage bundesweit bzw. in Nordrhein-Westfalen! Terminreservierungen: Trauungen im Trauzimmer des Rathauses: Maximale Personenzahl 36 Personen incl. Brautpaar, Trauzeugen und Fotograf Möglichkeit, im Anschluss zu einem Sektempfang einzuladen. Stehtische und Gläser werden bereitgestellt. Videoaufnahmen sind nicht gestattet! Fotoaufnahmen sind zugelassen. Das Werfen von Reis und Blumen ist nicht gestattet! Das Pusten von Seifenblasen und das Abbrennen von Wunderkerzen ist aufgrund des Sicherheitsrisikos und der damit verbundenen Verschmutzung der Räumlichkeiten und der Außenanlagen nicht gestattet!
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