§3 Der Name der Verbandswerkrealschule „Auf „Gemeinschaftsschule Langenau“ geändert. Dies wurde vom Gremium einstimmig beschlossen §5 Zum 01.08.2016 werden die Gebühren der Verbandsmusikschule angepasst. Die Gebühren ändern sich wie folgt: TarifNr. Art des Unterrichts 1 1.1 1.2 Einzelunterricht 45 Minuten 30 Minuten 2 2.1 2.2 2.3 der Reutte“ (94,50) (65,00) Gruppenunterricht 2 bis 3 Schüler (45 Minuten) 2 bis 3 Schüler (30 Minuten) ab 4 Schüler (45 Minuten) 564,00 402,00 390,00 (47,00) (33,50) (32,50) 2.4 Ballettunterricht (45 Minuten) Ballettunterricht (60 Minuten) Ballettunterricht (120 Minuten) 219,00 264,00 444,00 (18,25) (22,00) (37,00) 3 3.1 Klassenunterricht Musikalische Früherziehung und Grundausbildung 300,00 (25,00) Ergänzungsfächer für Schüler, die keinen Hauptfachunterricht haben Gruppen bis 15 Schüler Gruppen ab 16 Schüler 126,00 (10,50) 51,00 (4,25) 3.3 Eltern-Kind-Musikgruppe (Klangnest) in Gebühren pro Schüler bis zum 27. Lebensjahr jährlich (monatlich in Klammer) Euro (ab 01.08.2016) 1.134,00 780,00 3.2 wird Kursgebühr pro Teilnehmer (Eltern/Kind) 126,00 (21,00) - für 6 Monate „ds“ Dies wurde vom Gremium einstimmig beschlossen §6 Die Ausarbeitung eines Entwicklungskonzepts 2030 für den Verwaltungsverband Langenau wird zum Preis von 80.592,75 € an das Büro Zeeb und Partner vergeben. Dies wurde vom Gremium mit 45 : 10 Stimmen beschlossen. §7 Aufgrund der Auflösung der Schule Altheim (Alb) werden die im Haushalt noch vorhandenen Finanzmittel an den Grundschulverband Altheim (Alb) / Weidenstetten übertragen. Dies wurde vom Gremium einstimmig beschlossen. §8 Die Gemeinden Altheim (Alb), Breitingen, Holzkirch, Neenstetten und Weidenstetten werden in den Ausschuss für die Schulumlagen der Verbandsschulen „Auf der Reutte“ (Schulbezirk II) aufgenommen. Dies wurde vom Gremium einstimmig bei 3 Enthaltungen der Gemeinde Weidenstetten beschlossen. §8 Zukünftig wird für die Finanzierung der Verbandsschulen bei - Investitionen eine einwohnerbezogene und bei - Unterhalt der Schulen eine schülerbezogene Schulumlage erhoben. Dies wurde vom Gremium mit 42 : 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. §8 Die 15. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung, die die beiden vorher genannten Punkte enthält, wurde vom Gremium mit 42 : 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. §9 Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden für die Zeit vom 01.02.2016 – 31.01.2020 bestellt. Vorschläge Gutachter für den Gutachterausschuss für die Zeit vom 01.02.2016 – 31.01.2020 Gutachter vom 01.02.2012 – 31.01.2016 Vorschlag Gutachter vom 01.02.2016 – 31.01.2020 Vorsitzender Bernd Löffler Julia Holzschuh 1. Stellvertreter Otto Weber Otto Weber 2. Stellvertreter Oliver Herr Oliver Herr Altheim (Alb) Thomas Gökelmann Thomas Gökelmann Asselfingen Georg Geyer Georg Geyer Ballendorf Gert Riedel Gert Riedel Bernstadt Fritz Öhler Fritz Öhler Börslingen Walter Frieß Walter Frieß Breitingen Johannes Häußler Johannes Häußler Holzkirch Bernd Gnann Bernd Gnann Georg Henseler Georg Henseler Ernst Haide Ernst Haide Ernst Junginger Ernst Junginger Georg Weith Georg Weith Neenstetten Rudolf Siehler Rudolf Siehler Nerenstetten Gerd Hank Gerd Hank Öllingen Karl Junginger Karl Junginger Rammingen Karl Steck Thomas Steck Setzingen Manfred Dürr Manfred Dürr Weidenstetten Joachim Braunmiller Joachim Braunmiller Klaus Hoffmann Ute Endler-Paeßler Michael Uhlenbrock Michael Uhlenbrock Langenau Finanzamt Ulm Sigrid Lipp-Echtler Dies wurde vom Gremium einstimmig beschlossen. § 10 Die Aufwendungen für die Unterhalt der Gemeindeverbindungsstraßen werden mit 104.380,85 € veranschlagt. Es werden folgenden Gemeindeverbindungsstraßen im kommenden Jahr saniert GVS 10.4 Nerenstetten - Setzingen Starke Rissbildung Kosten rd. 41.325 € Es ist eine Deckenverstärkung vorgesehen GVS 2.4 Asselfingen Wiesenbühl Starke Rissbildung. Es ist eine Deckenverstärkung vorgesehen. Kosten rd. 14.565 € GVS 8.14 Seligweiler – St. Moritz Starke Rissbildung. Es ist eine Deckenverstärkung vorgesehen. Kosten rd. 25.225 € GVS 1.1. - 5.2 Söglingen - Börslingen Es ist eine Bankettsanierung vorgesehen Kosten rd. 6.600 € Kosten/netto gesamt Zzgl. Gesetzl. MwSt Gesamtkosten 87.715,00 € 16.665,85 € 104.380,85 € Die o.g. Maßnahmen (siehe Anlage 5 – Karte) wurden in der Sitzung des Verwaltungsrats am 21.10.2015 beschlossen. Die Gesamtaufwendungen in Höhe von 104.380,85 € werden im Haushaltsplan 2016 des Verwaltungsverband veranschlagt. § 11 Die Jahresrechnung 2014 des Verwaltungsverbandes Langenau wird mit einem Überschuss von 246.402,77 € festgestellt. § 13 Die Haushaltssatzung 2016 wird erlassen. Der Haushalt 2016 des Verwaltungsverbands Langenau wird mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe 7.319.445 € festgesetzt. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 7.040,285 € 279.160 € Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung wird vom Gremium einstimmig beschlossen. § 14 Die Schulordnung der Verbandsmusikschule Langenau wird dahingehend geändert, dass zukünftig der Erwachsenenunterricht zum Quartal angemeldet oder gekündigt werden kann. Dies wurde deshalb gemacht, um beim Erwachsenenunterricht eine höhere Flexibilität zu ermöglichen. Dies wurde vom Gremium einstimmig beschlossen. § 15 Der Haushalterlass 2015 des Landratsamts Alb-Donau-Kreis wird bekannt gegeben.
© Copyright 2024 ExpyDoc