§ 3 Der Name der Verbandswerkrealschule „Auf der Reutte“ wird in

§3
Der
Name
der
Verbandswerkrealschule
„Auf
„Gemeinschaftsschule Langenau“ geändert.
Dies wurde vom Gremium einstimmig beschlossen
§5
Zum 01.08.2016 werden die Gebühren der Verbandsmusikschule angepasst. Die
Gebühren ändern sich wie folgt:
TarifNr.
Art des Unterrichts
1
1.1
1.2
Einzelunterricht
45 Minuten
30 Minuten
2
2.1
2.2
2.3
der
Reutte“
(94,50)
(65,00)
Gruppenunterricht
2 bis 3 Schüler (45 Minuten)
2 bis 3 Schüler (30 Minuten)
ab 4 Schüler (45 Minuten)
564,00
402,00
390,00
(47,00)
(33,50)
(32,50)
2.4
Ballettunterricht (45 Minuten)
Ballettunterricht (60 Minuten)
Ballettunterricht (120 Minuten)
219,00
264,00
444,00
(18,25)
(22,00)
(37,00)
3
3.1
Klassenunterricht
Musikalische Früherziehung
und Grundausbildung
300,00 (25,00)
Ergänzungsfächer für Schüler,
die keinen Hauptfachunterricht
haben
Gruppen bis 15 Schüler
Gruppen ab 16 Schüler
126,00 (10,50)
51,00 (4,25)
3.3
Eltern-Kind-Musikgruppe
(Klangnest)
in
Gebühren pro Schüler bis zum 27. Lebensjahr
jährlich (monatlich in Klammer)
Euro
(ab 01.08.2016)
1.134,00
780,00
3.2
wird
Kursgebühr pro Teilnehmer (Eltern/Kind)
126,00 (21,00)
- für 6 Monate „ds“
Dies wurde vom Gremium einstimmig beschlossen
§6
Die Ausarbeitung eines Entwicklungskonzepts 2030 für den Verwaltungsverband
Langenau wird zum Preis von
80.592,75 € an das Büro Zeeb und Partner vergeben.
Dies wurde vom Gremium mit 45 : 10 Stimmen beschlossen.
§7
Aufgrund der Auflösung der Schule Altheim (Alb) werden die im Haushalt noch
vorhandenen Finanzmittel an den Grundschulverband Altheim (Alb) / Weidenstetten
übertragen.
Dies wurde vom Gremium einstimmig beschlossen.
§8
Die Gemeinden Altheim (Alb), Breitingen, Holzkirch, Neenstetten und Weidenstetten
werden in den Ausschuss für die Schulumlagen der Verbandsschulen „Auf der
Reutte“ (Schulbezirk II) aufgenommen.
Dies wurde vom Gremium einstimmig bei 3 Enthaltungen der Gemeinde
Weidenstetten beschlossen.
§8
Zukünftig wird für die Finanzierung der Verbandsschulen bei
- Investitionen eine einwohnerbezogene und bei
- Unterhalt der Schulen eine schülerbezogene Schulumlage erhoben.
Dies wurde vom Gremium mit 42 : 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.
§8
Die 15. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung, die die beiden vorher
genannten Punkte enthält, wurde vom Gremium mit 42 : 11 Stimmen bei 2
Enthaltungen beschlossen.
§9
Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden für die Zeit vom 01.02.2016 –
31.01.2020 bestellt.
Vorschläge Gutachter für den Gutachterausschuss
für die Zeit vom 01.02.2016 – 31.01.2020
Gutachter
vom 01.02.2012 – 31.01.2016
Vorschlag Gutachter
vom 01.02.2016 – 31.01.2020
Vorsitzender
Bernd Löffler
Julia Holzschuh
1. Stellvertreter
Otto Weber
Otto Weber
2. Stellvertreter
Oliver Herr
Oliver Herr
Altheim (Alb)
Thomas Gökelmann
Thomas Gökelmann
Asselfingen
Georg Geyer
Georg Geyer
Ballendorf
Gert Riedel
Gert Riedel
Bernstadt
Fritz Öhler
Fritz Öhler
Börslingen
Walter Frieß
Walter Frieß
Breitingen
Johannes Häußler
Johannes Häußler
Holzkirch
Bernd Gnann
Bernd Gnann
Georg Henseler
Georg Henseler
Ernst Haide
Ernst Haide
Ernst Junginger
Ernst Junginger
Georg Weith
Georg Weith
Neenstetten
Rudolf Siehler
Rudolf Siehler
Nerenstetten
Gerd Hank
Gerd Hank
Öllingen
Karl Junginger
Karl Junginger
Rammingen
Karl Steck
Thomas Steck
Setzingen
Manfred Dürr
Manfred Dürr
Weidenstetten
Joachim Braunmiller
Joachim Braunmiller
Klaus Hoffmann
Ute Endler-Paeßler
Michael Uhlenbrock
Michael Uhlenbrock
Langenau
Finanzamt Ulm
Sigrid Lipp-Echtler
Dies wurde vom Gremium einstimmig beschlossen.
§ 10
Die Aufwendungen für die Unterhalt der Gemeindeverbindungsstraßen werden mit
104.380,85 € veranschlagt. Es werden folgenden Gemeindeverbindungsstraßen im
kommenden Jahr saniert
GVS 10.4 Nerenstetten - Setzingen
Starke Rissbildung
Kosten rd. 41.325 €
Es ist eine Deckenverstärkung vorgesehen
GVS 2.4 Asselfingen Wiesenbühl
Starke Rissbildung.
Es ist eine Deckenverstärkung vorgesehen.
Kosten rd. 14.565 €
GVS 8.14 Seligweiler – St. Moritz
Starke Rissbildung.
Es ist eine Deckenverstärkung vorgesehen.
Kosten rd. 25.225 €
GVS 1.1. - 5.2 Söglingen - Börslingen
Es ist eine Bankettsanierung vorgesehen
Kosten rd. 6.600 €
Kosten/netto gesamt
Zzgl. Gesetzl. MwSt
Gesamtkosten
87.715,00 €
16.665,85 €
104.380,85 €
Die o.g. Maßnahmen (siehe Anlage 5 – Karte) wurden in der Sitzung des Verwaltungsrats
am 21.10.2015 beschlossen. Die Gesamtaufwendungen in Höhe von 104.380,85 € werden
im Haushaltsplan 2016 des Verwaltungsverband veranschlagt.
§ 11
Die Jahresrechnung 2014 des Verwaltungsverbandes Langenau wird mit einem
Überschuss von 246.402,77 € festgestellt.
§ 13
Die Haushaltssatzung 2016 wird erlassen. Der Haushalt 2016 des
Verwaltungsverbands Langenau wird mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe
7.319.445 € festgesetzt.
Hiervon entfallen auf den
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
7.040,285 €
279.160 €
Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm wird zugestimmt.
Die Haushaltssatzung wird vom Gremium einstimmig beschlossen.
§ 14
Die Schulordnung der Verbandsmusikschule Langenau wird dahingehend geändert,
dass zukünftig der Erwachsenenunterricht zum Quartal angemeldet oder gekündigt
werden kann.
Dies wurde deshalb gemacht, um beim Erwachsenenunterricht eine höhere
Flexibilität zu ermöglichen.
Dies wurde vom Gremium einstimmig beschlossen.
§ 15
Der Haushalterlass 2015 des Landratsamts Alb-Donau-Kreis wird bekannt gegeben.