4. Februar 2016 Nr. 5 · 61. Jahrgang Der Gemeinderat hat den Haushalt 2016 beschlossen, Gesamtvolumen 39.900.000 €, davon 31.400.000 € im Verwaltungshaushalt und 8. 500.000 € im Vermögenshaushalt Der Entwurf des Haushalts 2016 wurde am 08. Dezember 2015 in den Gemeinderat eingebracht und in den Haushaltsreden näher erläutert. Vorberatungen erfolgten in der Klausur des Gemeinderats am 13. November 2015, am 18. Januar 2016 im Verwaltungsausschuss und am 25. Januar 2016 im Technischen Ausschuss. Der Gemeinderat hat den Haushalt am 01. Februar 2016, wie oben dargestellt beschlossen. 2 Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 5 Donnerstag, 4. Februar 2016 UHLENSPIEGEL Gasthaus · Musik · Bühne 7 6 IN’ON V O M ER SOUND, DRUCKVOLL UFWÄNDIGEN A DER KEINE ÖTIGT N EFFEKTE BE .02. r Sa: 06in n: 21 Uh Beg AK 10 KNUTSCHFLECK 99 LUFTBALLO NS STEIGEN IN DEN STERNENH IMMEL, IRGENDWIE IRGENDWO IRGENDWANN WILL JEDER SPAS S Sa: 13.02. Beginn: 21 Uh r AK 15 Rutesheim | Tel. 07152-44640 | www.uhlenspiegel.de Appell: Das „rote“ Licht der Signalanlagen ist unbedingt zu beachten! EVANG. KIRCHENGEMEINDE THOMASKIRCHE RUTESHEIM / SILBERBERG AM HEUWEG 44 „Oh Happy Day“ Herzliche Einladung zum Projektchor der Thomaskirche Die erfahrene Chorleiterin Tijana Veljic singt mit uns ein- und mehrstimmige, moderne Chorsätze christlicher Popmusik und auch Gospel-Songs. Freitag, 19. Februar 2016, 19 – 21 Uhr Samstag, 20. Februar 2016, 14 – 18 Uhr Sonntag, 21. Februar 2016, 10 Uhr im Gottesdienst. Die Kirchenband der Thomaskirche begleitet. Informationen bei: [email protected] § 37 StVO regelt: Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“. Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“. Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht. Kraftfahrzeugführer, die das rote Licht nicht beachten, werden mit einem Bußgeld von 90 € und einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet. Werden dabei andere gefährdet sind es 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Dasselbe gilt, wenn das rote Licht länger als 1 Sekunde rot betrug, mit Gefährdung sind es 320 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot! Eltern berichten, dass zum Beispiel an der Ampelanlage in der Flachter Straße bei der Heimerdinger Straße Kraftfahrer entgegen ihrem „Rot“ noch nach rechts abbiegen und dadurch Fußgänger, v.a. Kinder, die ihrerseits bei „grün“ die Heimerdinger Straße überqueren sehr gefährden! Das ist völlig unverantwortlich, weil an dieser Ampel nach dem Grün das gelbe Licht 5 Sekunden dauert und die Ampel danach bereits weitere 5 Sekunden „rot“ zeigt, bevor die Fußgänger „grün“ erhalten! Die Polizei kontrolliert dies regelmäßig und bei einer Anzeige ist die Stadt als Örtliche Bußgeldbehörde an diese Festlegungen im Bußgeldkatalog gebunden. Hinzu kommen bei Bußgeldbescheiden (nicht bei Verwarnungsgeldern) stets die gesetzlichen Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50 €. Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 5 Donnerstag, 4. Februar 2016 3 Anbau Feuerwehrhaus Perouse eingeweiht Das Feuerwehrhaus Perouse, Waldenserstraße 52, wurde 1983 mit einem Kostenaufwand von damals rd. 300.000 € (ohne Grundstück) erbaut. Nach über 30 Jahren war es den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht geworden. Die Spinde unmittelbar hinter den Einsatzfahrzeugen entsprachen an dieser Stelle nicht mehr den Unfallverhütungsvorschriften. Es gab keine getrennten Sozial-, Duschräume und WCs für die männlichen und weiblichen Angehörigen der Abteilung Perouse der Freiwilligen Feuerwehr. Derzeit hat die Feuerwehr Perouse 30 aktive Angehörige. Es gibt weitere konkrete Anfragen von Perouserinnen, die in die aktive Feuerwehr eintreten möchten. Auch eine neue moderne Kommandozentrale ist notwendig. Die Bestehende ist zu klein und zu weit abseits von den Feuerwehrangehörigen. Dem besonderen Wunsch der Feuerwehr wurde mit einem separaten Ausstellungsraum direkt an der Waldenserstraße entsprochen. Außerdem wurde ein dringend notwendiger zusätzlich erforderlicher Lager- bzw. Geräteraum geschaffen. Das Straßennetz bei Perouse wird zusätzlich zur ohnehin dynamischen Entwicklung in diesem Verdichtungsraum innerhalb weniger zukünftiger Jahre vor allem geprägt durch den Neuund Ausbau von sehr wichtigen Unternehmensstandorten in Renningen-Malmsheim (FEZ Hart der Firma Bosch) und in Weissach (Erweiterung Entwicklungszentrum der Firma Porsche) und damit in unmittelbarer Nachbarschaft. Der Verkehr fließt v.a. über die Anschlussstelle Rutesheim und damit auch bei Perouse. Bürgermeister Dieter Hofmann hat zur offiziellen Einweihung zu Beginn der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rutesheim am 30.01.2016 in der Gemeindehalle Perouse an Abteilungskommandant Rolf Vincon und Gesamtkommandant Michael Jäger einen großen symbolischen Schlüssel übergeben und allen an diesem Bau Beteiligten herzlich gedankt: Dem Gemeinderat für die Beschlüsse, dem Bauamt v.a. Herrn Dieterle-Bard für die Planung und Bauleitung, allen am Bau beteiligten Firmen und Handwerkern, und der FFW Rutesheim Abt. Perouse für die Eigenleistungen. Bei Einsätzen tagsüber stellen die Kameraden/innen aus Perouse regelmäßig rund die Hälfte der gemeinsam ausrückenden Kräfte. Deshalb ist bei unseren Strukturen eine eigene Abteilung für Perouse mit allem was dazu gehört, richtig und das Geld der Stadt gut angelegt. Sie garantiert die Einsatzfähigkeit und die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen auch bei großen Verkehrsstaus rund um Perouse und sie gehört einfach zur Gemeinschaft in Perouse dazu. Das Grundstück auf der Westseite ist im Eigentum der Stadt. Erstellt wurde ein kostengünstiger, aber solider Anbau mit Pultdach. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rd. 270.000 €, der Zuschuss, der sich allein nach den 85,46 m² zusätzlich geschaffenen Flächen berechnet, beträgt 22.000 €. „Musik Käfer“ in der Lessingstraße 11 neu eröffnet Für eine attraktive Stadt ist auch ein vielseitiger, gesunder Mix an Läden und Dienstleistungsbetrieben von großer Bedeutung. Bürgermeister Dieter Hofmann gratulierte am 28.01.2016 aus diesen Gründen Herrn Lennart Käfer zur in der Lessingstraße 11 in Rutesheim neu eröffneten Musikschule. Er wünschte viel Erfolg und informierte sich an Ort und Stelle über die Angebote und Dienstleistungen. Herr Käfer bietet Musikunterricht (E-Gitarre, E-Bass, Klassische Gitarre und Western-Gitarre) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, als Einzelunterricht oder in 2er- und 3erGruppen. Die Kontaktdaten: Lennart Käfer, Telefon 07152 9080436, E-Mail: [email protected]. v.l.n.r.: Bürgermeister Dieter Hofmann und Lennart Käfer 4 Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 5 Donnerstag, 4. Februar 2016 Bereitschaftsdienste Ärztliche Notdienste Der ärztliche Notdienst erfolgt durch die Notfallpraxis am Krankenhaus Leonberg, Rutesheimer Str. 50 in 71229 Leonberg. Der bisherige gynäkologische Notfalldienst der Ärzteschaft Leonberg wird nicht mehr fortgeführt. Patientinnen mit gynäkologischen Notfällen werden über den ärztlichen Notdienst und ggf. über die gynäkologischen Ambulanzen der Krankenhäuser versorgt. Die Notfallpraxis am Krankenhaus Leonberg ist dienstbereit montags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr dienstags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr mittwochs 14.00 Uhr bis 00.00 Uhr donnerstags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr freitags 16.00 Uhr bis 00.00 Uhr samstags 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr sonntags 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr feiertags 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am Mittwoch und Freitag erfolgt die Versorgung von Notfallpatienten durch die Notfallambulanz des Krankenhauses. Kostenfreie Rufnummer (seit 01.07.2015): 116-117 Hausbesuche werden weiterhin von der Notfallpraxis durchgeführt ACHTUNG: neue Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch notwendige Hausbesuche, kostenfreie Rufnummer (seit 01.07.2015): 116-117 Für lebensbedrohliche Notfälle ist wie bisher der Rettungsdienst zuständig, Telefonnummer 112 Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte Kinderärztlicher Notdienst der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte in der Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 120, 71032 Böblingen, (Tel. 07031 668-0.) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.30 Uhr Samstag und Feiertage von 8.30 Uhr bis 22.00 Uhr Sonntag von 8.30 Uhr bis 22.00 Uhr. Zentrale Rufnummer: 01806-070310 Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr Samstag, Sonntag u. Feiertag von 8.00 bis 22.00 Uhr Zentrale Rufnummer: 01805-011230 Herrenberg (Allgemeiner Notfalldienst) Klinikum Sindelfingen-Böblingen, Krankenhaus Herrenberg, Marienstr. 25, 71083 Herrenberg Öffnungszeiten: Freitag von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr Samstag und Feiertage von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr Sonntag von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr Sindelfingen (Allgemeiner Notfalldienst) Klinikum Sindelfingen-Böblingen, Krankenhaus Sindelfingen, Arthur-Gruber-Str. 70, 71065 Sindelfingen Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr Freitag von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertage von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr Notfalldienst der HNO-Ärzte und Augenärzte Bei akuten Erkrankungen im Bereich der Hals-Nasen-OhrenHeilkunde, die nicht durch den ärztlichen Notdienst versorgt werden können, ist die HNO-Universitätsklinik Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5 in 72076 Tübingen, (Tel. 07071 2988088), zuständig. Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag und Feiertag von 8.00 bis 20.00 Uhr Zentrale Rufnummer: 01806-070711 Augenärztlicher Dienst Zentrale Rufnummer: 0180-6071122 Zahnärztlicher Notdienst Zu erfragen unter Tel. 0711 7877722 Apotheken-Nachtdienst Do., 04.02. Graf-Ulrich-Apotheke, Graf-Ulrich-Straße 6, Leonberg Fr., 05.02. Arkaden-Apotheke, Karlstr. 6, Ditzingen-Heimerdingen Sa., 06.02. Apotheke Neue Stadtmitte, Brennerstr. 1, Leonberg-Eltingen So., 07.02. Markt-Apotheke, Weissacher Str. 38, Weissach-Flacht Mo., 08.02. h&h Apotheke, Marktplatz 9/1, Leonberg Di., 09.02. Stadt-Apotheke, Bahnhofstr. 22, Renningen Mi., 10.02. Park-Apotheke im Leo 2000, Eltinger Str. 61, Leonberg Samstag, 06.02. Apotheke Neue Stadtmitte, Brennerstr. 1, Leonberg-Eltingen Sonntag, 07.02. Markt-Apotheke, Weissacher Str. 38, Weissach-Flacht Schütz'sche Apotheke, Jahnstr. 39, Renningen Notrufe Polizei Polizeiposten Rutesheim (nicht ständig besetzt) Polizeirevier Leonberg (ständig besetzt) Rettungsdienst und Feuerwehr Krankentransport und Unfallrettung (DRK) Informations- u. Beratungstelefon häusliche Gewalt EnBW-Bezirksstelle Rutesheim (Störungen) EnBW-Bezirksstelle Rutesheim Gasversorgung (Störungen) Stadtverwaltung Rutesheim Telefax 110 99910-0 6050 112 19222 07031/663-1331 0800 3629-477 0800 3629-447 5002-0 5002-1033 außerhalb der Dienstzeiten (in dringenden Notfällen) Feuerwehrkommandant, Herr Jäger 0157 71560654 Bauhofleiter, Herr Kappus 0171 5685378 Wasserversorgung, Herr Güthler 0171 5685380 Straßenbeleuchtung, Herr Schenk 0170 4962249 Kläranlage Rutesheim, Herr Schiele 0171 5685379 Sprechzeiten Bürgermeisteramt Rutesheim Sprechzeiten Montag bis Freitag 9.30 - 12.30 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 5 Donnerstag, 4. Februar 2016 Revierförster Herr Neumann Donnerstag, 04.02..2016 - von 17.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 110. Notar-Sprechzeiten Herr Notarvertreter Romen Link, mittwochvormittags, Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. Voranmeldung bitte unter Tel. 9348-52. Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen Kleinschwimmhalle Christian-Wagner-Bücherei Pforzheimer Str. 1 Tel. 90 57 67 20.00 19.00 18.00 20.00 19.00 13.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr In den Faschingsferien (8.-13. Februar 2016) ist die Hauptstelle am Dienstag und Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Bücherei in Perouse in der ehem. Schule Waldenserstraße 46 Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr Freitag von 16.30 - 18.30 Uhr In den Faschingsferien ist die Zweigstelle Perouse geschlossen. Wochenmarkt Der Wochenmarkt wurde auf den Platz vor dem Pflegeheim "Haus am Marktplatz" verlegt. Samstag von 7.30 bis 12.00 Uhr. Wertstoffhof Rutesheim Drescherstraße Mittwoch Freitag Samstag von 15.00 bis 18.00 Uhr von 15.00 bis 18.00 Uhr von 9.00 bis 15.00 Uhr Sozialstation Rutesheim Widdumhof, Pforzheimer Straße 31 Frau Gampe-Röhrl, Tel. 5 55 69 IAV - Stelle Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen Bürgermeisteramt Rutesheim Leonberger Str. 15, Zimmer 213, Tel. 5002-1037, Frau Groth Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Tel. 08000 116 016 Beratungsstelle bei Häuslicher Gewalt "Frauen helfen Frauen e.V. Kreis Böblingen" Information und Beratung für ein Leben ohne Gewalt. Telefon 07031 632808 Zu den Zeiten: Mo, Di, Do: 10 - 13 Uhr und Mi: 13 - 16 Uhr E-Mail: [email protected] Notruftelefon 07031 222066: Nachts von 20 - 7 Uhr sowie an Wochenenden und an Feiertagen rund um die Uhr. in der Theodor-Heuss-Turnhalle Freitag 18.15 - 21.30 Uhr Unsere Öffnungszeiten: Montag 17.00 Dienstag 9.00 - 11.00 Uhr und 17.00 Mittwoch 15.00 Donnerstag 9.00 - 11.00 Uhr und 16.00 Freitag 9.00 - 11.00 Uhr und 15.00 Samstag 10.00 - 5 Nachbarschaftshilfe Rutesheim S. Kugler, Salzburger Str. 37, Tel. 58495 Vertretung: Tel. 54489 (B. Knoch) Spielstube für Kinder ab ca. 2 Jahren im Gemeindehaus der Johanneskirche Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 11.15 Uhr Ansprechpartnerin: U. Felger, Tel. 52199 Spielgruppe "Krabbelkäfer" für Eltern mit Kindern ab ca. 6 Monate Wir treffen uns im Feuerwehrhaus Rutesheim immer donnerstags von 9.30 – 11.00 Uhr (außer i.d. Schulferien) zum Singen, Spielen, und Quatschen. Wir freuen uns auf Euch. Spiel- und Kontaktgruppe in Perouse Für kleine Spielmäuse ab 6 Monate bis 3 Jahre Altes Rathaus Perouse Dienstags 9.45 bis 11.00 Uhr Ansprechpartner: Sarah Frantz, Tel. 07152 7647536 Bestattungsordner Trauerhilfe GmbH, Schulstraße 30, Tel. 52421 Altersjubilare 6 Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 5 Donnerstag, 4. Februar 2016 Amtliche Bekanntmachungen Veröffentlichung von Geburtstagen und Jubiläen Wir bitten alle Einwohner, die 2016 eine Veröffentlichung ihres Geburtstages (ab 70), Goldene Hochzeit usw. im Mitteilungsblatt und Leonberger Kreiszeitung nicht wünschen, uns dies rechtzeitig mitzuteilen (Zimmer 204, Tel. 5002-1051). Personen, die bereits früher mitgeteilt haben, dass sie eine Veröffentlichung nicht wünschen, brauchen dies nicht noch einmal tun. Fundamt Rutesheim Beim Fundamt Rutesheim wurde abgegeben: 1 Handtasche, 2 Schlüssel, 1 Radabdeckung Eigentumsansprüche sind auf dem Rathaus - Zi. 101 - geltend zu machen. Amtliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer 2016 Der Gemeinderat der Stadt Rutesheim hat in seiner Sitzung am 1.2.2016 die Haushaltssatzung beschlossen. In der Haushaltssatzung wurden die Hebesätze der Grundsteuer A und B für das Jahr 2016 auf 340 v.H. der Steuermessbeträge festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2015 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die persönliche Zustellung von Grundsteurebescheiden für das Kalenderjahr 2016 verzichtet wird. Nach der Vorschrift des § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7.8.1973 BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2794), wird für diejenigen Steuerzahler, die für das Kalenderjahr 2016 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, als Ersatz für die Festsetzung der Grundsteuer durch schriftliche Steuerbescheide die Grundsteuer 2016 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt für das Kalenderjahr 2015 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer 2016 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2016 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG (Jahreszahler) Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 1.7.2016 fällig. Sollten sich Änderungen bei den Besteuerungs- bzw. Bemessungsgrundlagen ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt, deren Festsetzungen dann für das Kalenderjahr 2016 maßgeblich sind. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats, der mit dem Tag dieser Bekanntmachung zu laufen beginnt, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rutesheim, Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch befreit nicht von der fristgemäßen Entrichtung der angeforderten Grundsteuer. Kehrarbeiten Kehrarbeiten am Mittwoch, 10. Februar 2016 und Donnerstag, 11. Februar 2016; Fahrzeuge nicht auf Straßen und Wegen parken. Gekehrt wird: mittwochs im gesamten Gebiet Rutesheim. donnerstags in Perouse und im Heuweg. Wir bitten um Beachtung, Kraftfahrzeuge möglichst auf den eigenen Stellplätzen/Garage parken. Saubere Straßen und Wege sollten uns diese Aufmerksamkeit wert sein. Bei Schnee und Frost kann nicht gekehrt werden. Hinweise für die Steuer- und Abgabenpflichtigen Das Steueramt bittet umd Beachtung folgender Hinweise: 1. Gewerbesteuervorauszahlungen Am 15.2.2016 wird die 1. Rate der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2016 fällig. Die Höhe der jeweils vierteljährlich fällig werdenden Vorauszahlungen kann aus dem zuletzt erhaltenen Gewerbesteuerbescheid entnommen werden. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer 2016 beträgt 360 v.H. 2. Grundsteuer Am 15.2.2016 wird die 1. Rate der Grundsteuer 2016 fällig, sofern der Jahresbetrag 30.- € übersteigt. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B betragen seit dem 1.1.2014 jeweils 340 v.H. Die Höhe der vierteljährlich fällig werdenden Beträge entnehmen Sie bitte dem Ihnen zuletzt zugestellten Änderungs- bzw. Erstveranlagungsbescheid. Die dort aufgedruckte Vorauszahlungsrate "Folgejahr" ist solange gültig, bis evtl. ein neuer Änderungsbescheid ergeht. Für das Jahr 2016 wurden keine Jahresbescheide verschickt. Das Steueramt weist ergänzend darauf hin, dass für das Verkaufsjahr der Verkäufer Schuldner der Grundsteuer für das ganze Jahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des Kaufvertrages sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. 3. Zahlungstermin Die fälligen Zahlungen müssen am 15.2.2016 bei der Stadtkasse eingegangen sein. Wird die Steuer bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht bezahlt, so ist für jden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 v. H. des rückständigen Steuerbetrages zu entrichten. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Überweisung der Tag als Zahlungstag gilt, an dem der Steuerbetrag auf dem Konto der Stadtkasse gutgeschrieben wird. Auf den Überweisungen ist unbedingt das auf dem Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid aufgedruckte Buchungszeichen anzugeben, da ohne diese Angabe eine ordnungsgemäße Verbuchung nicht gewährleistet ist. 4. Abbucher Bei Abgabenpflichtigen, die der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Steuerbeträge zum 15.2.2016 von den jeweiligen Konten abgebucht. Baumfällarbeiten Vom 8. bis 12. Februar 2016 werden Baumfällarbeiten im Schulzentrum Robert-Bosch-Straße, Theodor-Heuss-Schule Hindenburgstr. und Kindergarten Goethe durch die Mitarbeiter vom Forstamt und Bauhof durchgeführt. Die Arbeitsbereiche werden abgesperrt sein. Redaktionsschluss beachten Dieter Hofmann Bürgermeister Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung Ihrer Textbeiträge.
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