Der Gemeinderat hat den Haushalt 2016 beschlossen

4. Februar 2016
Nr. 5 · 61. Jahrgang
Der Gemeinderat hat den Haushalt 2016 beschlossen,
Gesamtvolumen 39.900.000 €, davon
31.400.000 € im Verwaltungshaushalt
und 8. 500.000 € im Vermögenshaushalt
Der Entwurf des Haushalts 2016 wurde am 08. Dezember 2015 in den Gemeinderat eingebracht und in
den Haushaltsreden näher erläutert. Vorberatungen erfolgten in der Klausur des Gemeinderats am 13.
November 2015, am 18. Januar 2016 im Verwaltungsausschuss und am 25. Januar 2016 im Technischen
Ausschuss. Der Gemeinderat hat den Haushalt am 01. Februar 2016, wie oben dargestellt beschlossen.
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Stadtnachrichten
Rutesheim
Nummer 5
Donnerstag, 4. Februar 2016
UHLENSPIEGEL
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Appell: Das „rote“ Licht der Signalanlagen
ist unbedingt zu beachten!
EVANG. KIRCHENGEMEINDE THOMASKIRCHE RUTESHEIM / SILBERBERG
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„Oh Happy Day“
Herzliche Einladung
zum Projektchor der
Thomaskirche
Die erfahrene Chorleiterin
Tijana Veljic
singt mit uns
ein- und mehrstimmige, moderne Chorsätze
christlicher Popmusik und auch Gospel-Songs.
Freitag, 19. Februar 2016, 19 – 21 Uhr
Samstag, 20. Februar 2016, 14 – 18 Uhr
Sonntag, 21. Februar 2016, 10 Uhr
im Gottesdienst.
Die Kirchenband der Thomaskirche
begleitet.
Informationen bei: [email protected]
§ 37 StVO regelt:
Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.
Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
Kraftfahrzeugführer, die das rote Licht nicht beachten,
werden mit einem Bußgeld von 90 € und einem Punkt im
Verkehrszentralregister geahndet.
Werden dabei andere gefährdet sind es 200 €, 2 Punkte
und 1 Monat Fahrverbot. Dasselbe gilt, wenn das rote
Licht länger als 1 Sekunde rot betrug, mit Gefährdung
sind es 320 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot!
Eltern berichten, dass zum Beispiel an der Ampelanlage in der Flachter Straße bei der Heimerdinger Straße
Kraftfahrer entgegen ihrem „Rot“ noch nach rechts abbiegen und dadurch Fußgänger, v.a. Kinder, die ihrerseits bei
„grün“ die Heimerdinger Straße überqueren sehr gefährden! Das ist völlig unverantwortlich, weil an dieser Ampel
nach dem Grün das gelbe Licht 5 Sekunden dauert und
die Ampel danach bereits weitere 5 Sekunden „rot“ zeigt,
bevor die Fußgänger „grün“ erhalten!
Die Polizei kontrolliert dies regelmäßig und bei einer Anzeige ist die Stadt als Örtliche Bußgeldbehörde an diese
Festlegungen im Bußgeldkatalog gebunden. Hinzu kommen bei Bußgeldbescheiden (nicht bei Verwarnungsgeldern) stets die gesetzlichen Gebühren und Auslagen in
Höhe von 28,50 €.
Stadtnachrichten
Rutesheim
Nummer 5
Donnerstag, 4. Februar 2016
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Anbau Feuerwehrhaus Perouse
eingeweiht
Das Feuerwehrhaus Perouse, Waldenserstraße 52, wurde 1983
mit einem Kostenaufwand von damals rd. 300.000 € (ohne
Grundstück) erbaut. Nach über 30 Jahren war es den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht geworden. Die Spinde unmittelbar hinter den Einsatzfahrzeugen entsprachen an
dieser Stelle nicht mehr den Unfallverhütungsvorschriften. Es
gab keine getrennten Sozial-, Duschräume und WCs für die
männlichen und weiblichen Angehörigen der Abteilung Perouse
der Freiwilligen Feuerwehr. Derzeit hat die Feuerwehr Perouse
30 aktive Angehörige. Es gibt weitere konkrete Anfragen von
Perouserinnen, die in die aktive Feuerwehr eintreten möchten.
Auch eine neue moderne Kommandozentrale ist notwendig.
Die Bestehende ist zu klein und zu weit abseits von den Feuerwehrangehörigen. Dem besonderen Wunsch der Feuerwehr
wurde mit einem separaten Ausstellungsraum direkt an der
Waldenserstraße entsprochen. Außerdem wurde ein dringend
notwendiger zusätzlich erforderlicher Lager- bzw. Geräteraum
geschaffen.
Das Straßennetz bei Perouse wird zusätzlich zur ohnehin dynamischen Entwicklung in diesem Verdichtungsraum innerhalb
weniger zukünftiger Jahre vor allem geprägt durch den Neuund Ausbau von sehr wichtigen Unternehmensstandorten in
Renningen-Malmsheim (FEZ Hart der Firma Bosch) und in
Weissach (Erweiterung Entwicklungszentrum der Firma Porsche) und damit in unmittelbarer Nachbarschaft. Der Verkehr
fließt v.a. über die Anschlussstelle Rutesheim und damit auch
bei Perouse.
Bürgermeister Dieter Hofmann hat zur offiziellen Einweihung zu
Beginn der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rutesheim am 30.01.2016 in der Gemeindehalle Perouse
an Abteilungskommandant Rolf Vincon und Gesamtkommandant Michael Jäger einen großen symbolischen Schlüssel übergeben und allen an diesem Bau Beteiligten herzlich gedankt:
Dem Gemeinderat für die Beschlüsse,
dem Bauamt v.a. Herrn Dieterle-Bard
für die Planung und Bauleitung,
allen am Bau beteiligten Firmen und Handwerkern,
und der FFW Rutesheim Abt. Perouse für die Eigenleistungen.
Bei Einsätzen tagsüber stellen die Kameraden/innen aus
Perouse regelmäßig rund die Hälfte der gemeinsam ausrückenden Kräfte. Deshalb ist bei unseren Strukturen eine eigene
Abteilung für Perouse mit allem was dazu gehört, richtig und
das Geld der Stadt gut angelegt. Sie garantiert die Einsatzfähigkeit und die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen auch bei
großen Verkehrsstaus rund um Perouse und sie gehört einfach
zur Gemeinschaft in Perouse dazu.
Das Grundstück auf der Westseite ist im Eigentum der Stadt.
Erstellt wurde ein kostengünstiger, aber solider Anbau mit Pultdach. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rd. 270.000 €,
der Zuschuss, der sich allein nach den 85,46 m² zusätzlich geschaffenen Flächen berechnet, beträgt 22.000 €.
„Musik Käfer“ in der Lessingstraße 11 neu eröffnet
Für eine attraktive Stadt ist auch ein vielseitiger, gesunder
Mix an Läden und Dienstleistungsbetrieben von großer Bedeutung.
Bürgermeister Dieter Hofmann gratulierte am 28.01.2016
aus diesen Gründen Herrn Lennart Käfer zur in der Lessingstraße 11 in Rutesheim neu eröffneten Musikschule. Er
wünschte viel Erfolg und informierte sich an Ort und Stelle
über die Angebote und Dienstleistungen.
Herr Käfer bietet Musikunterricht (E-Gitarre, E-Bass, Klassische Gitarre und Western-Gitarre) für Kinder, Jugendliche
und Erwachsene, als Einzelunterricht oder in 2er- und 3erGruppen.
Die Kontaktdaten: Lennart Käfer, Telefon 07152 9080436,
E-Mail: [email protected].
v.l.n.r.: Bürgermeister Dieter Hofmann und Lennart Käfer
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Stadtnachrichten
Rutesheim
Nummer 5
Donnerstag, 4. Februar 2016
Bereitschaftsdienste
Ärztliche Notdienste
Der ärztliche Notdienst erfolgt durch die Notfallpraxis am Krankenhaus Leonberg, Rutesheimer Str. 50 in 71229 Leonberg.
Der bisherige gynäkologische Notfalldienst der Ärzteschaft Leonberg wird nicht mehr fortgeführt. Patientinnen mit gynäkologischen Notfällen werden über den ärztlichen Notdienst
und ggf. über die gynäkologischen Ambulanzen der Krankenhäuser versorgt.
Die Notfallpraxis am Krankenhaus Leonberg ist dienstbereit
montags
18.00 Uhr bis 22.00 Uhr
dienstags
18.00 Uhr bis 22.00 Uhr
mittwochs
14.00 Uhr bis 00.00 Uhr
donnerstags
18.00 Uhr bis 22.00 Uhr
freitags
16.00 Uhr bis 00.00 Uhr
samstags
8.00 Uhr bis 22.00 Uhr
sonntags
8.00 Uhr bis 22.00 Uhr
feiertags
8.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die
Notfallpraxis kommen. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am
Mittwoch und Freitag erfolgt die Versorgung von Notfallpatienten durch die Notfallambulanz des Krankenhauses.
Kostenfreie Rufnummer (seit 01.07.2015): 116-117
Hausbesuche werden weiterhin von der Notfallpraxis
durchgeführt
ACHTUNG: neue Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch notwendige Hausbesuche, kostenfreie Rufnummer (seit 01.07.2015): 116-117
Für lebensbedrohliche Notfälle ist wie bisher der Rettungsdienst zuständig, Telefonnummer 112
Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte
Kinderärztlicher Notdienst der niedergelassenen Kinder- und
Jugendärzte in der Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 120,
71032 Böblingen, (Tel. 07031 668-0.)
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.30 Uhr
Samstag und Feiertage
von 8.30 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag von 8.30 Uhr bis 22.00 Uhr.
Zentrale Rufnummer: 01806-070310
Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag u. Feiertag
von 8.00 bis 22.00 Uhr
Zentrale Rufnummer: 01805-011230
Herrenberg (Allgemeiner Notfalldienst)
Klinikum Sindelfingen-Böblingen, Krankenhaus Herrenberg,
Marienstr. 25, 71083 Herrenberg
Öffnungszeiten: Freitag von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag und Feiertage
von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sindelfingen (Allgemeiner Notfalldienst)
Klinikum Sindelfingen-Böblingen, Krankenhaus Sindelfingen,
Arthur-Gruber-Str. 70, 71065 Sindelfingen
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag
von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Freitag von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage
von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Notfalldienst der HNO-Ärzte und Augenärzte
Bei akuten Erkrankungen im Bereich der Hals-Nasen-OhrenHeilkunde, die nicht durch den ärztlichen Notdienst versorgt
werden können, ist die HNO-Universitätsklinik Tübingen,
Elfriede-Aulhorn-Str. 5 in 72076 Tübingen, (Tel. 07071 2988088), zuständig.
Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag und Feiertag
von 8.00 bis 20.00 Uhr
Zentrale Rufnummer: 01806-070711
Augenärztlicher Dienst
Zentrale Rufnummer: 0180-6071122
Zahnärztlicher Notdienst
Zu erfragen unter Tel. 0711 7877722
Apotheken-Nachtdienst
Do., 04.02. Graf-Ulrich-Apotheke, Graf-Ulrich-Straße 6,
Leonberg
Fr., 05.02. Arkaden-Apotheke, Karlstr. 6,
Ditzingen-Heimerdingen
Sa., 06.02. Apotheke Neue Stadtmitte, Brennerstr. 1,
Leonberg-Eltingen
So., 07.02. Markt-Apotheke, Weissacher Str. 38,
Weissach-Flacht
Mo., 08.02. h&h Apotheke, Marktplatz 9/1, Leonberg
Di., 09.02. Stadt-Apotheke, Bahnhofstr. 22, Renningen
Mi., 10.02. Park-Apotheke im Leo 2000, Eltinger Str. 61,
Leonberg
Samstag, 06.02.
Apotheke Neue Stadtmitte, Brennerstr. 1, Leonberg-Eltingen
Sonntag, 07.02.
Markt-Apotheke, Weissacher Str. 38, Weissach-Flacht
Schütz'sche Apotheke, Jahnstr. 39, Renningen
Notrufe
Polizei
Polizeiposten Rutesheim
(nicht ständig besetzt)
Polizeirevier Leonberg (ständig besetzt)
Rettungsdienst und Feuerwehr
Krankentransport und Unfallrettung (DRK)
Informations- u. Beratungstelefon
häusliche Gewalt
EnBW-Bezirksstelle Rutesheim (Störungen)
EnBW-Bezirksstelle Rutesheim
Gasversorgung (Störungen)
Stadtverwaltung Rutesheim
Telefax
110
99910-0
6050
112
19222
07031/663-1331
0800 3629-477
0800 3629-447
5002-0
5002-1033
außerhalb der Dienstzeiten (in dringenden Notfällen)
Feuerwehrkommandant, Herr Jäger
0157 71560654
Bauhofleiter, Herr Kappus
0171 5685378
Wasserversorgung, Herr Güthler
0171 5685380
Straßenbeleuchtung, Herr Schenk
0170 4962249
Kläranlage Rutesheim, Herr Schiele
0171 5685379
Sprechzeiten
Bürgermeisteramt Rutesheim
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 9.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
7.30 - 12.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Stadtnachrichten
Rutesheim
Nummer 5
Donnerstag, 4. Februar 2016
Revierförster Herr Neumann
Donnerstag, 04.02..2016 - von 17.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 110.
Notar-Sprechzeiten
Herr Notarvertreter Romen Link, mittwochvormittags,
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
Voranmeldung bitte unter Tel. 9348-52.
Öffnungszeiten öffentlicher
Einrichtungen
Kleinschwimmhalle
Christian-Wagner-Bücherei
Pforzheimer Str. 1
Tel. 90 57 67
20.00
19.00
18.00
20.00
19.00
13.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
In den Faschingsferien (8.-13. Februar 2016) ist die
Hauptstelle am Dienstag und Donnerstag von 17.00 bis
19.00 Uhr geöffnet.
Bücherei in Perouse in der ehem. Schule
Waldenserstraße 46
Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag von 16.30 - 18.30 Uhr
In den Faschingsferien ist die Zweigstelle Perouse geschlossen.
Wochenmarkt
Der Wochenmarkt wurde auf den Platz vor dem Pflegeheim
"Haus am Marktplatz" verlegt.
Samstag von 7.30 bis 12.00 Uhr.
Wertstoffhof Rutesheim
Drescherstraße
Mittwoch
Freitag
Samstag
von 15.00 bis 18.00 Uhr
von 15.00 bis 18.00 Uhr
von 9.00 bis 15.00 Uhr
Sozialstation Rutesheim
Widdumhof, Pforzheimer Straße 31
Frau Gampe-Röhrl, Tel. 5 55 69
IAV - Stelle
Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für hilfe- und
pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen
Bürgermeisteramt Rutesheim
Leonberger Str. 15, Zimmer 213, Tel. 5002-1037, Frau Groth
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Tel. 08000 116 016
Beratungsstelle
bei Häuslicher Gewalt
"Frauen helfen Frauen e.V. Kreis Böblingen"
Information und Beratung für ein Leben ohne Gewalt.
Telefon 07031 632808
Zu den Zeiten: Mo, Di, Do: 10 - 13 Uhr und Mi: 13 - 16 Uhr
E-Mail: [email protected]
Notruftelefon 07031 222066:
Nachts von 20 - 7 Uhr sowie an
Wochenenden und an Feiertagen rund um die Uhr.
in der Theodor-Heuss-Turnhalle
Freitag 18.15 - 21.30 Uhr
Unsere Öffnungszeiten:
Montag
17.00 Dienstag
9.00 - 11.00 Uhr und 17.00 Mittwoch
15.00 Donnerstag
9.00 - 11.00 Uhr und 16.00 Freitag
9.00 - 11.00 Uhr und 15.00 Samstag
10.00 -
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Nachbarschaftshilfe
Rutesheim
S. Kugler, Salzburger Str. 37, Tel. 58495
Vertretung: Tel. 54489 (B. Knoch)
Spielstube für Kinder ab ca. 2 Jahren
im Gemeindehaus der Johanneskirche
Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 11.15 Uhr
Ansprechpartnerin: U. Felger, Tel. 52199
Spielgruppe "Krabbelkäfer" für Eltern mit Kindern
ab ca. 6 Monate
Wir treffen uns im Feuerwehrhaus Rutesheim immer donnerstags von 9.30 – 11.00 Uhr (außer i.d. Schulferien) zum Singen,
Spielen, und Quatschen.
Wir freuen uns auf Euch.
Spiel- und Kontaktgruppe in Perouse
Für kleine Spielmäuse ab 6 Monate bis 3 Jahre
Altes Rathaus Perouse
Dienstags 9.45 bis 11.00 Uhr
Ansprechpartner: Sarah Frantz, Tel. 07152 7647536
Bestattungsordner
Trauerhilfe GmbH, Schulstraße 30, Tel. 52421
Altersjubilare
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Stadtnachrichten
Rutesheim
Nummer 5
Donnerstag, 4. Februar 2016
Amtliche
Bekanntmachungen
Veröffentlichung von Geburtstagen und Jubiläen
Wir bitten alle Einwohner, die 2016 eine Veröffentlichung ihres
Geburtstages (ab 70), Goldene Hochzeit usw. im Mitteilungsblatt und Leonberger Kreiszeitung nicht wünschen, uns dies
rechtzeitig mitzuteilen (Zimmer 204, Tel. 5002-1051).
Personen, die bereits früher mitgeteilt haben, dass sie eine
Veröffentlichung nicht wünschen, brauchen dies nicht noch
einmal tun.
Fundamt Rutesheim
Beim Fundamt Rutesheim wurde abgegeben:
1 Handtasche, 2 Schlüssel, 1 Radabdeckung
Eigentumsansprüche sind auf dem Rathaus - Zi. 101 - geltend
zu machen.
Amtliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Grundsteuer 2016
Der Gemeinderat der Stadt Rutesheim hat in seiner Sitzung am 1.2.2016 die Haushaltssatzung beschlossen. In der
Haushaltssatzung wurden die Hebesätze der Grundsteuer A
und B für das Jahr 2016 auf 340 v.H. der Steuermessbeträge festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2015 ist damit
keine Änderung eingetreten, so dass auf die persönliche
Zustellung von Grundsteurebescheiden für das Kalenderjahr
2016 verzichtet wird.
Nach der Vorschrift des § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz
(GrStG) vom 7.8.1973 BGBl. I S. 965), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2794), wird für
diejenigen Steuerzahler, die für das Kalenderjahr 2016 die
gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, als
Ersatz für die Festsetzung der Grundsteuer durch schriftliche
Steuerbescheide die Grundsteuer 2016 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt für das Kalenderjahr
2015 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer 2016 wird mit den in den zuletzt erteilten
Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen
jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2016 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG (Jahreszahler) Gebrauch
gemacht haben, wird die Grundsteuer in einem Betrag am
1.7.2016 fällig. Sollten sich Änderungen bei den Besteuerungs- bzw. Bemessungsgrundlagen ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt, deren Festsetzungen dann für das
Kalenderjahr 2016 maßgeblich sind.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen
Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein
schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats, der mit dem Tag dieser Bekanntmachung zu laufen
beginnt, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rutesheim, Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch befreit nicht von der fristgemäßen Entrichtung der angeforderten Grundsteuer.
Kehrarbeiten
Kehrarbeiten am Mittwoch, 10. Februar 2016 und Donnerstag,
11. Februar 2016; Fahrzeuge nicht auf Straßen und Wegen
parken.
Gekehrt wird:
mittwochs im gesamten Gebiet Rutesheim.
donnerstags in Perouse und im Heuweg.
Wir bitten um Beachtung, Kraftfahrzeuge möglichst auf den
eigenen Stellplätzen/Garage parken.
Saubere Straßen und Wege sollten uns diese Aufmerksamkeit
wert sein. Bei Schnee und Frost kann nicht gekehrt werden.
Hinweise für die Steuer- und Abgabenpflichtigen
Das Steueramt bittet umd Beachtung folgender Hinweise:
1. Gewerbesteuervorauszahlungen
Am 15.2.2016 wird die 1. Rate der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2016 fällig. Die Höhe der jeweils vierteljährlich fällig
werdenden Vorauszahlungen kann aus dem zuletzt erhaltenen
Gewerbesteuerbescheid entnommen werden.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer 2016 beträgt 360 v.H.
2. Grundsteuer
Am 15.2.2016 wird die 1. Rate der Grundsteuer 2016 fällig,
sofern der Jahresbetrag 30.- € übersteigt. Die Hebesätze der
Grundsteuer A und B betragen seit dem 1.1.2014 jeweils
340 v.H. Die Höhe der vierteljährlich fällig werdenden Beträge
entnehmen Sie bitte dem Ihnen zuletzt zugestellten Änderungs- bzw. Erstveranlagungsbescheid. Die dort aufgedruckte
Vorauszahlungsrate "Folgejahr" ist solange gültig, bis evtl.
ein neuer Änderungsbescheid ergeht. Für das Jahr 2016
wurden keine Jahresbescheide verschickt.
Das Steueramt weist ergänzend darauf hin, dass für das Verkaufsjahr der Verkäufer Schuldner der Grundsteuer für das ganze Jahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des Kaufvertrages sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen.
3. Zahlungstermin
Die fälligen Zahlungen müssen am 15.2.2016 bei der Stadtkasse eingegangen sein. Wird die Steuer bis zum Ablauf des
Fälligkeitstages nicht bezahlt, so ist für jden angefangenen
Monat ein Säumniszuschlag von 1 v. H. des rückständigen
Steuerbetrages zu entrichten.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Überweisung der
Tag als Zahlungstag gilt, an dem der Steuerbetrag auf dem
Konto der Stadtkasse gutgeschrieben wird. Auf den Überweisungen ist unbedingt das auf dem Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid aufgedruckte Buchungszeichen anzugeben, da ohne diese Angabe eine ordnungsgemäße Verbuchung
nicht gewährleistet ist.
4. Abbucher
Bei Abgabenpflichtigen, die der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Steuerbeträge zum
15.2.2016 von den jeweiligen Konten abgebucht.
Baumfällarbeiten
Vom 8. bis 12. Februar 2016 werden Baumfällarbeiten im
Schulzentrum Robert-Bosch-Straße, Theodor-Heuss-Schule
Hindenburgstr. und Kindergarten Goethe durch die Mitarbeiter vom Forstamt und Bauhof durchgeführt.
Die Arbeitsbereiche werden abgesperrt sein.
Redaktionsschluss beachten
Dieter Hofmann
Bürgermeister
Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung
Ihrer Textbeiträge.