A-15-2-10 Grundsteuerbremse

68. ordentlicher Landesparteitag der FDP Nordrhein-Westfalen
am 18. April 2015 in Siegburg
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Beschluss Nr. A 15-2-10
Wohneigentum muss bezahlbar bleiben – NRW braucht eine Grundsteuerbremse
Die Landesregierung wird aufgefordert, mit Bezugnahme auf § 26 GrStG eine tragbare Obergrenze für die
Grundsteuer B gutachterlich ermitteln zu lassen - wobei die kommunalen Spitzenverbände dabei bereits im
Vorfeld der Gutachtenvergabe zu beteiligen und in den Prozess einzubinden sind - und dem Landtag einen
Gesetzentwurf zur Begrenzung der Hebesätze für die Grundsteuer B in Nordrhein-Westfalen gemäß § 26
GrStG vorzulegen.