Asylpaket II beschlossen

(http://www.csu.de/)
Meldung
Artikel vom 26.02.2016
Asylpaket II beschlossen
Huber: "Paket trägt bayerische
Handschrift"
Mehr lesen
Lesen Sie mehr zum Thema in unserem
CSU Topakt uell
Bayerns Bundesratsminister Marcel Huber hat die Verabschiedung des Asylpakets
II durch Bundestag und Bundesrat begrüßt: „Endlich kommen wir in der
Flüchtlingsfrage voran. Es ist ein großer Erfolg, dass die Vereinbarungen vom
November nun vollständig umgesetzt werden. Das Paket trägt eine deutliche
bayerische Handschrift“, sagte Huber.
Das sind die zentralen Punkte des Asylpaket II:
Aufnahmeeinrichtungen gibt es für Menschen ohne Bleibeperspektive ein
Schnellverfahren von drei Wochen und unmittelbare Abschiebungen.
Eingeschränkter Familiennachzug: Für Antragsteller mit nur subsidiärem Schutz
wird der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt.
Weniger Abschiebungshindernisse: Abschiebungen sollen durch ärztliche
Atteste nicht mehr so oft behindert werden können.
Verschärfte Residenzpflicht: Asylbewerber ohne Bleibeperspektive müssen im
Bereich Besonderer Aufnahmeeinrichtungen bleiben, sonst drohen ihnen
Leistungsentzug und sofortige Abschiebungen.
Leichtere Ausweisungen straffälliger Ausländer: Die Gesetzesverschärfung ist
eine Konsequenz aus den Vorfällen in der Silvesternacht vor allem in Köln
Der Freistaat hat bereits im letzten Jahr an den Standorten Manching und
Bamberg Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen für Asylbewerber mit
geringer Bleibeperspektive installiert. „Seit September 2015 haben hier über
2300 abgelehnte Asylbewerber ihren Aufenthalt beendet. Angesichts dieser
Bilanz ist es an der Zeit, dass auch die anderen Bundesländer nachziehen und
ebenfalls solche Zentren einrichten“, sagte Huber.
Erleichterte Ausweisung von straffälligen Flüchtlingen
Der Freistaat unterstützt das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von
ausländischen Straftätern: „Wer als Ausländer in Deutschland lebt oder Asyl
beantragt und hier Schutz sucht, gleichzeitig aber gravierende Straftaten
begeht, ist ganz offensichtlich nicht gewillt, sich in unsere Rechtsordnung
einzufügen. Diesen Menschen müssen wir unmissverständlich klarmachen, dass
Staat und Gesellschaft solche Verhaltensweisen keinesfalls tolerieren und mit
empfindlichen Sanktionen belegen. Wer unsere Werte nicht anerkennt und
akzeptiert, der untergräbt das friedliche Zusammenleben. Er hat sein Gastrecht
in Deutschland verwirkt. Ausländische Straftäter und straffällige Asylbewerber
haben bei uns keine Zukunft und sind rasch abzuschieben“, sagte Huber.
Die Staatsregierung wird sich jedoch für weitere Verschärfungen einsetzen:
„Aus bayerischer Sicht darf es generell – unabhängig von der Art der
begangenen Straftat – für Asylbewerber bei einer Verurteilung zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren keine Anerkennung als Flüchtling
geben“, so Huber. Er kündigte an, dass der Freistaat dies bei den nächsten
Gesetzesvorhaben zum Asylrecht weiterverfolgen werde.