(http://www.csu.de/) Meldung Artikel vom 26.02.2016 Asylpaket II beschlossen Huber: "Paket trägt bayerische Handschrift" Mehr lesen Lesen Sie mehr zum Thema in unserem CSU Topakt uell Bayerns Bundesratsminister Marcel Huber hat die Verabschiedung des Asylpakets II durch Bundestag und Bundesrat begrüßt: „Endlich kommen wir in der Flüchtlingsfrage voran. Es ist ein großer Erfolg, dass die Vereinbarungen vom November nun vollständig umgesetzt werden. Das Paket trägt eine deutliche bayerische Handschrift“, sagte Huber. Das sind die zentralen Punkte des Asylpaket II: Aufnahmeeinrichtungen gibt es für Menschen ohne Bleibeperspektive ein Schnellverfahren von drei Wochen und unmittelbare Abschiebungen. Eingeschränkter Familiennachzug: Für Antragsteller mit nur subsidiärem Schutz wird der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Weniger Abschiebungshindernisse: Abschiebungen sollen durch ärztliche Atteste nicht mehr so oft behindert werden können. Verschärfte Residenzpflicht: Asylbewerber ohne Bleibeperspektive müssen im Bereich Besonderer Aufnahmeeinrichtungen bleiben, sonst drohen ihnen Leistungsentzug und sofortige Abschiebungen. Leichtere Ausweisungen straffälliger Ausländer: Die Gesetzesverschärfung ist eine Konsequenz aus den Vorfällen in der Silvesternacht vor allem in Köln Der Freistaat hat bereits im letzten Jahr an den Standorten Manching und Bamberg Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive installiert. „Seit September 2015 haben hier über 2300 abgelehnte Asylbewerber ihren Aufenthalt beendet. Angesichts dieser Bilanz ist es an der Zeit, dass auch die anderen Bundesländer nachziehen und ebenfalls solche Zentren einrichten“, sagte Huber. Erleichterte Ausweisung von straffälligen Flüchtlingen Der Freistaat unterstützt das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von ausländischen Straftätern: „Wer als Ausländer in Deutschland lebt oder Asyl beantragt und hier Schutz sucht, gleichzeitig aber gravierende Straftaten begeht, ist ganz offensichtlich nicht gewillt, sich in unsere Rechtsordnung einzufügen. Diesen Menschen müssen wir unmissverständlich klarmachen, dass Staat und Gesellschaft solche Verhaltensweisen keinesfalls tolerieren und mit empfindlichen Sanktionen belegen. Wer unsere Werte nicht anerkennt und akzeptiert, der untergräbt das friedliche Zusammenleben. Er hat sein Gastrecht in Deutschland verwirkt. Ausländische Straftäter und straffällige Asylbewerber haben bei uns keine Zukunft und sind rasch abzuschieben“, sagte Huber. Die Staatsregierung wird sich jedoch für weitere Verschärfungen einsetzen: „Aus bayerischer Sicht darf es generell – unabhängig von der Art der begangenen Straftat – für Asylbewerber bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren keine Anerkennung als Flüchtling geben“, so Huber. Er kündigte an, dass der Freistaat dies bei den nächsten Gesetzesvorhaben zum Asylrecht weiterverfolgen werde.
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