Welche Beiträge bezahlen nichterwerbstätige Studierende? Studierende und Versicherte, die aus öffentlichen Mitteln oder von Drittpersonen unterstützt werden, bezahlen den Mindestbeitrag von gegenwärtig 478 Franken (2017). Zuständig für die Studierenden ist die Ausgleichskasse am Sitz der Lehranstalt. Nichterwerbstätige Studierende schulden nur noch bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, den Mindestbeitrag. Danach gelten für sie die ordentlichen Regeln für Nichterwerbstätige (Beitragsbemessung basierend auf Vermögen und Renteneinkommen). Bundesamt für Sozialversicherungen
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