Pioneer Funds Austria - Central and Eastern Europe Bond März 2016

Pioneer Funds Austria - Central and Eastern Europe Bond März 2016
EUR thesaurierend
Daten vom
Quelle
€
29.02.2016
www.pioneerinvestments.at
Technische Daten
Rechenwert (EUR)
20,80
Ausgabepreis (EUR)
21,53
Fondsvermögen (Mio. EUR)
167,23
Verwaltung
Pioneer Investments
ISIN-Code
AT0000764873
Ausgabeaufschlag
3,50 %
Fondsgründung
28.10.1999
Rechnungsjahr
01.3.-28.2.
Managementgebühr p.a.
0,96 %
Empf. Mind. Veranl. Dauer (Jahre)
6
Performance (stichtagsbezogen)
Zeitraum
seit Fondsbeginn
seit Jahresbeginn
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
10 Jahre
Feb. 2014 - Feb. 2015
Feb. 2013 - Feb. 2014
Feb. 2012 - Feb. 2013
Feb. 2011 - Feb. 2012
155,5%
-0,1%
-1,7%
-1,7%
11,6%
41,1%
6,6%
-6,2%
11,5%
1,4%
1-Jahres-Performance
Zeitraum
Name
EUR
PLN
TRY
HUF
RUB
RON
RSD
Portfoliostruktur nach Rating
Name
BB
BBB
A
B
AAA
Portfoliostruktur nach Emittenten
Name
Staatsanleihen
Russische Unternehmensanleihen
CEE Bankanleihen
CEE Unternehmensanleihen
Bargeld
Westeurop. Unternehmensanleihen
Länder u. Kommunen
% vom Portfolio
31,0 %
23,3 %
18,3 %
10,8 %
9,5 %
5,2 %
1,8 %
% vom Portfolio
39,5 %
29,2 %
25,5 %
4,6 %
1,2 %
5,9%
-0,6%
2,2%
3,5%
-
3,6%
-0,2%
-4,6%
21,4%
Fondscharakteristik
Der Fonds ist ein Anleihenfonds. Veranlagungsschwerpunkt
(mindestens 51% des Fondsvolumens) sind Anleihen, die auf
Lokal- oder Hartwährung lauten und die von zentral-, ost- und
südosteuropäischen Staaten oder von Unternehmen mit Sitz oder
Vertrieb in dieser Region emittiert wurden. Daneben können
auch beispielsweise Anleihen westeuropäischer Emittenten, die auf
Währungen eines Landes der Region Ost- und Südosteuropa im
Sinne dieser Bestimmung lauten, erworben werden. Es kann das
gesamte Laufzeitenspektrum abgedeckt werden. Die Veranlagung soll
zu einem großen Anteil (mindestens 51%) in Instrumenten mit einem
Investmentgrade Rating (=Rating BBB- oder besser) erfolgen.
Derivative Finanzinstrumente werden neben Absicherungszwecken in
größerem Umfang auch als Gegenstand der Anlagepolitik eingesetzt.
Anlageziel des Fonds ist die Erzielung eines angemessenen Ertrages
bei entsprechender Risikostreuung. Der Fonds verfolgt eine aktive
Managementstrategie. Das bedeutet, dass das Fondsmanagement
versucht, durch gezielte Über- oder Untergewichtung einzelner
Währungen, Anleihen und/oder Regionen innerhalb des
Anlageuniversums des Fonds eine Optimierung der Wertentwicklung
zu erreichen.
Fonds gemäß der OGAW-Richtlinie.
Min/Max Performance Berechnungszeitraum 29.10.1999 - 29.02.2016
Periode
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
16 Jahre
Minimum Performance p.a.
-14,1 %
-2,8 %
1,6 %
3,4 %
5,1 %
5,5 %
Maximum Performance p.a.
37,0 %
13,1 %
9,8 %
7,7 %
6,6 %
6,1 %
Die Darstellung zeigt, welche Performance mit diesem Fonds in der Vergangenheit jeweils im schlechtesten
Fall (min) bzw. im besten Fall (max) bei einer Veranlagung für die Dauer der jeweiligen Periode erzielt
worden wäre.
Kennzahlen
Stichtag
% vom Portfolio
77,2 %
7,6 %
5,0 %
4,0 %
3,7 %
2,2 %
0,3 %
p.a.
gesamt
01.01.2015 - 31.12.2015
01.01.2014 - 31.12.2014
01.01.2013 - 31.12.2013
01.01.2012 - 31.12.2012
Portfoliostruktur nach Währungen
gesamt
Anleihenfonds
Wertpapier-Rendite (%)
Effective Duration (%)
30.12.2015
5,56
4,00
Risikoinformation
Der gemäß den gesetzlichen Vorgaben berechnete Risikoindikator SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) ergibt für diesen Fonds
aktuell einen Wert von 4 auf einer 7-teiligen Risikoskala. Dabei ist 1 die niedrigste und 7 die höchste Risikostufe. Je höher das mit einem
Fonds verbundene Risiko ist, umso höher sind typischerweise auch die Renditechancen. Der SRRI wird mit einer EU-weit einheitlichen
Methode berechnet und bezieht sich ausschließlich auf Investmentfonds. Der SRRI ist in sieben Risikostufen unterteilt (1 = niedrigste
Risikostufe; 7 = höchste Risikostufe).
Eine zusammenfassende Beschreibung der mit dem Fonds verbundenen Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte dem
Kundeninformationsdokument (KID). Eine ausführliche Beschreibung befindet sich im gesetzlichen Verkaufsprospekt. Beide Dokumente
stehen im Internet unter http://download.pioneerinvestments.at kostenlos zur Verfügung.
Unabhängig davon teilt die UniCredit Bank Austria AG Investmentfonds entsprechend der seitens des Kunden erforderlichen
Risikobereitschaft in drei Risikostufen ein (R2 – R4). Dieser Fonds erfordert derzeit grundsätzlich eine Risikobereitschaft des Kunden von
„R3 – mittlere Wertschwankungen“. Diese Risikoeinstufung steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem oben angeführten SRRIWert.
Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu.
Bitte beachten Sie die Folgeseiten. Sie finden dort weitere Informationen.
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März 2016
Pioneer Funds Austria - Central and Eastern Europe Bond Performance
Datenquelle: Pioneer Investments Datenbank
MSCI Disclaimer MSCI-Informationen sind nur für den internen Gebrauch bestimmt. Sie
dürfen in keiner Form vervielfältigt oder weitergegeben werden und
auch nicht als Basis für eine Komponente von Finanzinstrumenten, produkten oder -indices herangezogen werden. MSCI-Informationen sind
weder als Anlageberatung gedacht noch stellen sie eine Empfehlung
für (oder gegen) eine bestimmte Anlageentscheidung dar und niemand
sollte sich diesbezüglich auf sie verlassen. Historische Daten und
Analysen sind nicht als Hinweis auf oder Garantie für zukünftige
Performanceanalysen, Erwartungen oder Prognosen zu verstehen.
Die MSCI-Informationen werden ohne Mängelgewähr („as is“) geliefert,
womit der Nutzer dieser Informationen das gesamte Risiko einer Nutzung
dieser Informationen übernimmt. MSCI, sämtliche mit MSCI verbundenen
Unternehmen sowie sämtliche sonstigen mit der Zusammenstellung,
Berechnung oder Erstellung von MSCI-Informationen befassten und in
Zusammenhang stehenden Personen (zusammen die „MSCI-Parteien“)
übernehmen ausdrücklich keinerlei Gewähr (einschließlich der Gewähr
für Originalität, Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit,
Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck) in Bezug auf
diese Informationen. Ohne Einschränkung des vorstehend Genannten
ist keine MSCI-Partei in irgendeinem Fall für direkte, indirekte, spezielle,
Neben-, Straf- und Folgeschäden (wie zum Beispiel entgangene Gewinne)
oder sonstige Schäden haftbar. (www.mscibarra.com)
130
120
110
100
90
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28.02.2011
MSCI Hinweise
29.02.2012
28.02.2013
28.02.2014
28.02.2015
29.02.2016
PIA Ce n t ra l a n d Ea s t e rn Eu ro p e Bo n d (EUR)
Über Pioneer Investments Austria
Pioneer Investments Austria ist Teil der internationalen Fondsgesellscha Pioneer Investments. Pioneer
Investments gestaltet auf Basis seiner über 85 Jahre langen Erfahrung Investmentlösungen für Privatkunden und
institutionelle Investoren. Die Fondsgesellscha ist seit 1928 erfolgreich am Markt tätig und gehört weltweit zu den
renommiertesten Fondsgesellschaen. Im Sinne der Anleger fühlt sich Pioneer Investments zu Kontinuität und
Innovation verpflichtet. Das Unternehmen ist in 28 Ländern vertreten. Somit verfügt Pioneer Investments über ein
dichtes weltweites Netz an Analysten und Fondsmanagern. Anleger profitieren von der Kombination aus lokaler
und globaler Anlageexpertise. GICS Disclaimer
Der Global Industry Classification Standard (GICS) SM wurde von Standard
& Poor’s und MSCI entwickelt und ist das ausschließliche Eigentum
und eine Dienstleistungsmarke dieser beiden Unternehmen. Weder
Standard & Poor’s, noch MSCI oder sonstige mit der Erstellung oder
Zusammenstellung von GICS-Klassifizierungen befasste Parteien geben
in Bezug auf einen solchen Standard oder eine solche Klassifizierung
(oder die aus deren Gebrauch resultierenden Ergebnisse) ausdrückliche
oder stillschweigende Zusicherungen oder Gewährleistungen, und alle
diese Parteien lehnen hiermit in Bezug auf einen solchen Standard oder
eine solche Klassifizierung ausdrücklich jegliche Gewähr für Originalität,
Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Marktgängigkeit und Eignung für einen
bestimmten Zweck ab. Ohne Einschränkung des vorstehend Genannten
sind Standard & Poor’s, MSCI, mit ihnen verbundene Unternehmen oder mit
der Erstellung oder Zusammenstellung von GICS-Klassifizierungen befasste
Dritte für direkte, indirekte, spezielle, Straf-, Folge- oder sonstige Schäden
(einschließlich entgangener Gewinne) auf keinen Fall haftbar, selbst wenn
sie auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.
Wichtige Hinweise
Gebühren und Spesen
Performancehinweis: Wert und Rendite einer Anlage in Fonds können steigen oder fallen. Performanceergebnisse der Vergangenheit
lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Auch Währungsschwankungen können
die Entwicklung des Investments beeinflussen. Die dargestellten Performancedaten beziehen sich auf Anteile der thesaurierenden
Klasse des Fonds mit der ISIN AT0000764873 und werden mit den Werten der Pioneer Investments eigenen Datenbasis unter
Anwendung der Berechungsmethode der OeKB - Österreichische Kontrollbank berechnet. Ausgabe- und Rücknahmespesen sind in der
Performanceberechnung nicht berücksichtigt. Die "Laufenden Kosten" und die Transaktionskosten sind in dieser Performancedarstellung
berücksichtigt. Detaillierte Angaben zu anderen, verfügbaren Anteilsklassen finden Sie im Verkaufsprospekt. Bitte beachten Sie, dass die
Performancezahlen bei den in der Tabelle „Performance (stichtagsbezogen)“ angegebenen historischen 1-Jahresperformances immer mit
dem letzten zur Verfügung stehenden Rechenwert des jeweiligen Monats berechnet werden (Anfangs- und Endwert).
Laufende Kosten: 1,20 %
des Fondsvolumens fielen im vergangenen Geschäftsjahr des
Fonds an, das im Februar 2015 endete. Sie enthalten die
Managementgebühr und alle Gebühren, die im vergangenen
Geschäftsjahr erhoben wurden, außer Transaktionskosten.
Die "Laufenden Kosten" können jedes Jahr unterschiedlich
sein. Details dazu im aktuellen Rechenschaftsbericht unter
"Aufwendungen".
Prospekthinweis: Diese Unterlage ist kein Verkaufsprospekt. Vollständige Angaben zum Fonds finden Sie nur im Prospekt des Fonds. Die
Prospekte und bzw. die Informationen für Anleger gemäß §21 AIFMG sowie die Kundeninformationsdokumente (KID) für alle von Pioneer
Investments Austria in Österreich öffentlich angebotenen Investmentfonds in ihrer jeweils aktuellen Fassung stehen den Interessenten
unter http://www.pioneerinvestments.at in deutscher Sprache zur Verfügung.
Emittentenhinweis: Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von Polen, von Tschechien, von Ungarn, von Rumänien, von der Türkei,
von Russland, von der Ukraine oder von Kroatien begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.H. des Fondsvermögens
erworben werden. (Art.3.3 der Fondsbestimmungen, bewilligt von der FMA mit Bescheid vom 24.02.2012)
Dies ist eine Marketingmitteilung: Diese Inhalte stellen weder ein Angebot, eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung noch eine
Anlageanalyse dar. Sie dienen insbesondere nicht dazu, eine individuelle Anlage-oder sonstige Beratung zu ersetzen. Jede konkrete
Veranlagung sollte erst nach einem Beratungsgespräch erfolgen. Verkaufsbeschränkungen für US - Persons. Nähere Info im Prospekt.
Diese Marketingmitteilung wurde von Pioneer Investments Austria GmbH, Lassallestraße 1, 1020 Wien erstellt.
Managementgebühr: bis zu 0,96 % p.a. des Fondsvolumens. Bis zu 60% dieser
Managementgebühr zahlt die Emittentin jährlich als
Vertriebsprovision an die UniCredit Bank Austria AG.
Spesen & Gebühren UniCredit Bank Austria AG
Ausgabeaufschlag: 3,50 % vom Kurswert Verkaufsspesen 0,75 % vom Kurswert (Min. EUR 23,50) Depotgebühr für Wertpapierdepots: jährlich 0,235 % vom
Kurswert plus 20 % USt. (mindestens EUR 3,92 jährlich plus
20 % USt. je Wertpapierposition bzw. mindestens EUR 26,28
plus 20% USt. jährlich je Wertpapierdepot) Depotgebühr für WP-Pläne: jährlich 0,235 % vom Kurswert
plus 20 % USt, mindestens EUR 4,20 plus 20 % USt. jährlich.
Zahlungen von Pioneer Investments Austria (PIA): PIA zahlt jährlich einen Betrag von bis zu EUR 460.000,-- an die UniCredit Bank
Austria AG für die Beratungsunterstützung und weitere qualitätsverbessernde Maßnahmen. Wichtige Wertpapierbegriffe: siehe Anhang "Glossar" (2 Seiten) Steuerliche Behandlung: siehe Anhang "Steuerliche Behandlung von Investmentfonds und Immobilieninvstments" (4 Seiten)
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Pioneer Funds Austria - Central and Eastern Europe Bond März 2016
EUR ausschüttend
Daten vom
Quelle
€
29.02.2016
www.pioneerinvestments.at
Technische Daten
Rechenwert (EUR)
9,67
Ausgabepreis (EUR)
10,01
Fondsvermögen (Mio. EUR)
167,23
Verwaltung
Pioneer Investments
ISIN-Code
AT0000764865
Ausgabeaufschlag
3,50 %
Fondsgründung
28.10.1999
Rechnungsjahr
01.3.-28.2.
Ausschüttung 28.04.2015 (EUR)
0,44
Managementgebühr p.a.
0,96 %
Empf. Mind. Veranl. Dauer (Jahre)
6
Performance (stichtagsbezogen)
Zeitraum
seit Fondsbeginn
seit Jahresbeginn
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
10 Jahre
Feb. 2014 - Feb. 2015
Feb. 2013 - Feb. 2014
Feb. 2012 - Feb. 2013
Feb. 2011 - Feb. 2012
155,5%
-0,1%
-1,7%
-1,7%
11,6%
41,1%
6,6%
-6,2%
11,5%
1,4%
1-Jahres-Performance
Zeitraum
Name
EUR
PLN
TRY
HUF
RUB
RON
RSD
Portfoliostruktur nach Rating
Name
BB
BBB
A
B
AAA
Portfoliostruktur nach Emittenten
Name
Staatsanleihen
Russische Unternehmensanleihen
CEE Bankanleihen
CEE Unternehmensanleihen
Bargeld
Westeurop. Unternehmensanleihen
Länder u. Kommunen
% vom Portfolio
31,0 %
23,3 %
18,3 %
10,8 %
9,5 %
5,2 %
1,8 %
% vom Portfolio
39,5 %
29,2 %
25,5 %
4,6 %
1,2 %
5,9%
-0,6%
2,2%
3,5%
-
3,6%
-0,2%
-4,6%
21,4%
Fondscharakteristik
Der Fonds ist ein Anleihenfonds. Veranlagungsschwerpunkt
(mindestens 51% des Fondsvolumens) sind Anleihen, die auf
Lokal- oder Hartwährung lauten und die von zentral-, ost- und
südosteuropäischen Staaten oder von Unternehmen mit Sitz oder
Vertrieb in dieser Region emittiert wurden. Daneben können
auch beispielsweise Anleihen westeuropäischer Emittenten, die auf
Währungen eines Landes der Region Ost- und Südosteuropa im
Sinne dieser Bestimmung lauten, erworben werden. Es kann das
gesamte Laufzeitenspektrum abgedeckt werden. Die Veranlagung soll
zu einem großen Anteil (mindestens 51%) in Instrumenten mit einem
Investmentgrade Rating (=Rating BBB- oder besser) erfolgen.
Derivative Finanzinstrumente werden neben Absicherungszwecken in
größerem Umfang auch als Gegenstand der Anlagepolitik eingesetzt.
Anlageziel des Fonds ist die Erzielung eines angemessenen Ertrages
bei entsprechender Risikostreuung. Der Fonds verfolgt eine aktive
Managementstrategie. Das bedeutet, dass das Fondsmanagement
versucht, durch gezielte Über- oder Untergewichtung einzelner
Währungen, Anleihen und/oder Regionen innerhalb des
Anlageuniversums des Fonds eine Optimierung der Wertentwicklung
zu erreichen.
Fonds gemäß der OGAW-Richtlinie.
Min/Max Performance Berechnungszeitraum 29.10.1999 - 29.02.2016
Periode
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
16 Jahre
Minimum Performance p.a.
-14,1 %
-2,8 %
1,6 %
3,4 %
5,1 %
5,5 %
Maximum Performance p.a.
37,0 %
13,1 %
9,8 %
7,7 %
6,6 %
6,1 %
Die Darstellung zeigt, welche Performance mit diesem Fonds in der Vergangenheit jeweils im schlechtesten
Fall (min) bzw. im besten Fall (max) bei einer Veranlagung für die Dauer der jeweiligen Periode erzielt
worden wäre.
Kennzahlen
Stichtag
% vom Portfolio
77,2 %
7,6 %
5,0 %
4,0 %
3,7 %
2,2 %
0,3 %
p.a.
gesamt
01.01.2015 - 31.12.2015
01.01.2014 - 31.12.2014
01.01.2013 - 31.12.2013
01.01.2012 - 31.12.2012
Portfoliostruktur nach Währungen
gesamt
Anleihenfonds
Wertpapier-Rendite (%)
Effective Duration (%)
30.12.2015
5,56
4,00
Risikoinformation
Der gemäß den gesetzlichen Vorgaben berechnete Risikoindikator SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) ergibt für diesen Fonds
aktuell einen Wert von 4 auf einer 7-teiligen Risikoskala. Dabei ist 1 die niedrigste und 7 die höchste Risikostufe. Je höher das mit einem
Fonds verbundene Risiko ist, umso höher sind typischerweise auch die Renditechancen. Der SRRI wird mit einer EU-weit einheitlichen
Methode berechnet und bezieht sich ausschließlich auf Investmentfonds. Der SRRI ist in sieben Risikostufen unterteilt (1 = niedrigste
Risikostufe; 7 = höchste Risikostufe).
Eine zusammenfassende Beschreibung der mit dem Fonds verbundenen Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte dem
Kundeninformationsdokument (KID). Eine ausführliche Beschreibung befindet sich im gesetzlichen Verkaufsprospekt. Beide Dokumente
stehen im Internet unter http://download.pioneerinvestments.at kostenlos zur Verfügung.
Unabhängig davon teilt die UniCredit Bank Austria AG Investmentfonds entsprechend der seitens des Kunden erforderlichen
Risikobereitschaft in drei Risikostufen ein (R2 – R4). Dieser Fonds erfordert derzeit grundsätzlich eine Risikobereitschaft des Kunden von
„R3 – mittlere Wertschwankungen“. Diese Risikoeinstufung steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem oben angeführten SRRIWert.
Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu.
Bitte beachten Sie die Folgeseiten. Sie finden dort weitere Informationen.
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März 2016
Pioneer Funds Austria - Central and Eastern Europe Bond Performance
Datenquelle: Pioneer Investments Datenbank
MSCI Disclaimer MSCI-Informationen sind nur für den internen Gebrauch bestimmt. Sie
dürfen in keiner Form vervielfältigt oder weitergegeben werden und
auch nicht als Basis für eine Komponente von Finanzinstrumenten, produkten oder -indices herangezogen werden. MSCI-Informationen sind
weder als Anlageberatung gedacht noch stellen sie eine Empfehlung
für (oder gegen) eine bestimmte Anlageentscheidung dar und niemand
sollte sich diesbezüglich auf sie verlassen. Historische Daten und
Analysen sind nicht als Hinweis auf oder Garantie für zukünftige
Performanceanalysen, Erwartungen oder Prognosen zu verstehen.
Die MSCI-Informationen werden ohne Mängelgewähr („as is“) geliefert,
womit der Nutzer dieser Informationen das gesamte Risiko einer Nutzung
dieser Informationen übernimmt. MSCI, sämtliche mit MSCI verbundenen
Unternehmen sowie sämtliche sonstigen mit der Zusammenstellung,
Berechnung oder Erstellung von MSCI-Informationen befassten und in
Zusammenhang stehenden Personen (zusammen die „MSCI-Parteien“)
übernehmen ausdrücklich keinerlei Gewähr (einschließlich der Gewähr
für Originalität, Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit,
Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck) in Bezug auf
diese Informationen. Ohne Einschränkung des vorstehend Genannten
ist keine MSCI-Partei in irgendeinem Fall für direkte, indirekte, spezielle,
Neben-, Straf- und Folgeschäden (wie zum Beispiel entgangene Gewinne)
oder sonstige Schäden haftbar. (www.mscibarra.com)
130
120
110
100
90
80
28.02.2011
MSCI Hinweise
29.02.2012
28.02.2013
28.02.2014
28.02.2015
29.02.2016
PIA Ce n t ra l a n d Ea s t e rn Eu ro p e Bo n d (EUR)
Über Pioneer Investments Austria
Pioneer Investments Austria ist Teil der internationalen Fondsgesellscha Pioneer Investments. Pioneer
Investments gestaltet auf Basis seiner über 85 Jahre langen Erfahrung Investmentlösungen für Privatkunden und
institutionelle Investoren. Die Fondsgesellscha ist seit 1928 erfolgreich am Markt tätig und gehört weltweit zu den
renommiertesten Fondsgesellschaen. Im Sinne der Anleger fühlt sich Pioneer Investments zu Kontinuität und
Innovation verpflichtet. Das Unternehmen ist in 28 Ländern vertreten. Somit verfügt Pioneer Investments über ein
dichtes weltweites Netz an Analysten und Fondsmanagern. Anleger profitieren von der Kombination aus lokaler
und globaler Anlageexpertise. GICS Disclaimer
Der Global Industry Classification Standard (GICS) SM wurde von Standard
& Poor’s und MSCI entwickelt und ist das ausschließliche Eigentum
und eine Dienstleistungsmarke dieser beiden Unternehmen. Weder
Standard & Poor’s, noch MSCI oder sonstige mit der Erstellung oder
Zusammenstellung von GICS-Klassifizierungen befasste Parteien geben
in Bezug auf einen solchen Standard oder eine solche Klassifizierung
(oder die aus deren Gebrauch resultierenden Ergebnisse) ausdrückliche
oder stillschweigende Zusicherungen oder Gewährleistungen, und alle
diese Parteien lehnen hiermit in Bezug auf einen solchen Standard oder
eine solche Klassifizierung ausdrücklich jegliche Gewähr für Originalität,
Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Marktgängigkeit und Eignung für einen
bestimmten Zweck ab. Ohne Einschränkung des vorstehend Genannten
sind Standard & Poor’s, MSCI, mit ihnen verbundene Unternehmen oder mit
der Erstellung oder Zusammenstellung von GICS-Klassifizierungen befasste
Dritte für direkte, indirekte, spezielle, Straf-, Folge- oder sonstige Schäden
(einschließlich entgangener Gewinne) auf keinen Fall haftbar, selbst wenn
sie auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.
Wichtige Hinweise
Gebühren und Spesen
Performancehinweis: Wert und Rendite einer Anlage in Fonds können steigen oder fallen. Performanceergebnisse der Vergangenheit
lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Auch Währungsschwankungen können
die Entwicklung des Investments beeinflussen. Die dargestellten Performancedaten beziehen sich auf Anteile der ausschüttenden
Klasse des Fonds mit der ISIN AT0000764865 und werden mit den Werten der Pioneer Investments eigenen Datenbasis unter
Anwendung der Berechungsmethode der OeKB - Österreichische Kontrollbank berechnet. Ausgabe- und Rücknahmespesen sind in der
Performanceberechnung nicht berücksichtigt. Die "Laufenden Kosten" und die Transaktionskosten sind in dieser Performancedarstellung
berücksichtigt. Detaillierte Angaben zu anderen, verfügbaren Anteilsklassen finden Sie im Verkaufsprospekt. Bitte beachten Sie, dass die
Performancezahlen bei den in der Tabelle „Performance (stichtagsbezogen)“ angegebenen historischen 1-Jahresperformances immer mit
dem letzten zur Verfügung stehenden Rechenwert des jeweiligen Monats berechnet werden (Anfangs- und Endwert).
Laufende Kosten: 1,20 %
des Fondsvolumens fielen im vergangenen Geschäftsjahr des
Fonds an, das im Februar 2015 endete. Sie enthalten die
Managementgebühr und alle Gebühren, die im vergangenen
Geschäftsjahr erhoben wurden, außer Transaktionskosten.
Die "Laufenden Kosten" können jedes Jahr unterschiedlich
sein. Details dazu im aktuellen Rechenschaftsbericht unter
"Aufwendungen".
Prospekthinweis: Diese Unterlage ist kein Verkaufsprospekt. Vollständige Angaben zum Fonds finden Sie nur im Prospekt des Fonds. Die
Prospekte und bzw. die Informationen für Anleger gemäß §21 AIFMG sowie die Kundeninformationsdokumente (KID) für alle von Pioneer
Investments Austria in Österreich öffentlich angebotenen Investmentfonds in ihrer jeweils aktuellen Fassung stehen den Interessenten
unter http://www.pioneerinvestments.at in deutscher Sprache zur Verfügung.
Emittentenhinweis: Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von Polen, von Tschechien, von Ungarn, von Rumänien, von der Türkei,
von Russland, von der Ukraine oder von Kroatien begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.H. des Fondsvermögens
erworben werden. (Art.3.3 der Fondsbestimmungen, bewilligt von der FMA mit Bescheid vom 24.02.2012)
Dies ist eine Marketingmitteilung: Diese Inhalte stellen weder ein Angebot, eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung noch eine
Anlageanalyse dar. Sie dienen insbesondere nicht dazu, eine individuelle Anlage-oder sonstige Beratung zu ersetzen. Jede konkrete
Veranlagung sollte erst nach einem Beratungsgespräch erfolgen. Verkaufsbeschränkungen für US - Persons. Nähere Info im Prospekt.
Diese Marketingmitteilung wurde von Pioneer Investments Austria GmbH, Lassallestraße 1, 1020 Wien erstellt.
Managementgebühr: bis zu 0,96 % p.a. des Fondsvolumens. Bis zu 60% dieser
Managementgebühr zahlt die Emittentin jährlich als
Vertriebsprovision an die UniCredit Bank Austria AG.
Spesen & Gebühren UniCredit Bank Austria AG
Ausgabeaufschlag: 3,50 % vom Kurswert Verkaufsspesen 0,75 % vom Kurswert (Min. EUR 23,50) Depotgebühr für Wertpapierdepots: jährlich 0,235 % vom
Kurswert plus 20 % USt. (mindestens EUR 3,92 jährlich plus
20 % USt. je Wertpapierposition bzw. mindestens EUR 26,28
plus 20% USt. jährlich je Wertpapierdepot) Depotgebühr für WP-Pläne: jährlich 0,235 % vom Kurswert
plus 20 % USt, mindestens EUR 4,20 plus 20 % USt. jährlich.
Zahlungen von Pioneer Investments Austria (PIA): PIA zahlt jährlich einen Betrag von bis zu EUR 460.000,-- an die UniCredit Bank
Austria AG für die Beratungsunterstützung und weitere qualitätsverbessernde Maßnahmen. Wichtige Wertpapierbegriffe: siehe Anhang "Glossar" (2 Seiten) Steuerliche Behandlung: siehe Anhang "Steuerliche Behandlung von Investmentfonds und Immobilieninvstments" (4 Seiten)
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Glossar
Alpha
Performance (Wertentwicklung)
Kennzahl, die beschreibt, um wieviel die Performance eines Investmentfonds unter
Berücksichtigung des eingegangenen Risikos über jener der Benchmark liegt. Je
höher das Alpha, desto besser hat sich der Wert eines Fonds im Verhältnis zu seiner
Benchmark entwickelt.
Ausgabepreis
Gesamtertrag einer Kapitalanlage. Berücksichtigt Wertveränderungen des
eingesetzten Kapitals, aber auch Ausschüttungen und deren Wiederveranlagung.
Die in dieser Publikation auf den Fondsseiten dargestellten Performancegrafiken
zeigen die Wertentwicklung der Fondsanteile in Prozent (Basis 100) über einen
bestimmten Zeitraum. Dabei wird die jährliche Ausschüttung rechnerisch (ohne
Berücksichtigung der KESt) wiederveranlagt und steigert somit den Anteilswert.
Ausgabe- und Rücknahmespesen sind ebenfalls nicht berücksichtigt.
Der Preis, zu dem Fondsanteile ausgegeben werden. Er setzt sich aus dem
Rechenwert und dem Ausgabeaufschlag eines Fondsanteils zusammen.
Rating
Ausschüttung
Beurteilung der Bonität (Zahlungsfähigkeit) eines Schuldners (Emittenten).
Unabhängige Agenturen wenden dabei bestimmte Klassifizierungen (Ratings) an, z. B.
von AAA (beste Bonität) bis D für Zahlungsausfall.
Erträge, die innerhalb eines Investmentfonds erzielt werden, können in Form von
Ausschüttungen an die Anteilsinhaber ausgeschüttet werden. Werden sie nicht
ausgeschüttet, sondern innerhalb des Fondsvermögens wiederveranlagt, spricht man
von Thesaurierung.
Benchmark
Neutrale Messlatte bzw. Vergleichsmaßstab für die Performance eines
Investmentfonds. Häufig dient als Benchmark ein Börsenindex oder eine Kombination
aus verschiedenen Indizes.
Beta
Eine Risikokennzahl für Investmentfonds. Der Beta-Faktor sagt aus, um wieviel
stärker ein Investmentfonds steigt oder fällt, als seine Benchmark. Ein Beta-Faktor
von 1 sagt aus, dass der Investmentfonds in derselben Relation steigt oder fällt wie
seine Benchmark. Ein Beta-Faktor von 1,2 sagt aus, dass der Fonds um 20% stärker
steigt bzw. fällt, als die Benchmark. Fonds mit einem Beta-Faktor unter 1 bewegen
sich entsprechend schwächer als die Benchmark. Die Problematik des Beta-Faktors
liegt darin, dass er aus Zeitreihen der Vergangenheit berechnet wird und daher bei
Projektionen in die Zukunft tatsächliche Abweichungen vom rechnerisch ermittelten
Beta-Faktor auftreten können.
Bonität
Gibt Auskunft über die Qualität und die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Vor allem
bei Anleihen und Anleihenfonds spielt die Bonität eine große Rolle für das mit der
Veranlagung verbundene Risiko und den zu erwartenden Ertrag.
Coupon (auch: Kupon)
Gibt an, wie hoch die Nominalverzinsung einer Anleihe ist. Beispiel: Ein Kupon von
3,5% bedeutet, dass der Emittent jährlich 3,5% des Nominalwerts der Anleihe an
Zinsen bezahlt. Ein Investor, der ein Nominale von 10.000 Euro an dieser Anleihe hält,
würde 350 Euro an jährlichen Zinsen bekommen. Der Kupon alleine sagt nichts über
die Rendite aus, die ein Anleger mit einer Anleihe erzielt. Die Rendite wird maßgeblich
davon mitbestimmt, zu welchem Kurs die Anleihe erworben wurde und wie lange sie
gehalten wird.
Duration
Die Duration ist eine Kennzahl für die mittlere Kapitalbindungsdauer einer Anleihe oder
eines Anleihenfonds. Bei Anleihenfonds wird der Durchschnittswert aller im Fonds
enthaltenen Anleihen herangezogen. Je größer die Duration eines Anleihenfonds,
desto stärker steigt bzw. fällt der Rechenwert eines Anleihenfonds, wenn sich die
Zinsen ändern. Die Duration ist somit eine Kennzahl für das Zinsänderungsrisiko.
KID (Kundeninformationsdokument)
Das KID (Kundeninformationsdokument) ist ein verpflichtend vorgeschriebenes
Element bei der Produktinformation für Kunden bei Publikumsfonds. Das KID muss die
wesentlichen Informationen über den Fonds verständlich und standardisiert darstellen.
Es muss dem Anleger vor einer Investitionsentscheidung zur Verfügung gestellt
werden. Form und Inhalt des KID unterliegen genauen Vorgaben. Es muss mindestens
einmal im Jahr erneuert (aktualisiert) werden.
Min/Max Chart
Stellt den höchsten und den niedrigsten durchschnittlichen Jahresertrag des jeweiligen
Fonds (in %) in der jeweils angegebenen Zeitperiode dar (unter der Annahme,
dass Ausschüttungen wiederveranlagt werden). Durch diese Darstellung wird
die Schwankungsbreite des jeweiligen Investmentfonds in den unterschiedlichen
Zeitperioden übersichtlich dargestellt.
Mündelfonds
Investmentfonds, der speziellen gesetzlichen Richtlinien entspricht und sich dadurch
zur Veranlagung von Mündelgeldern eignet.
1/2 | Glossar
Rechenwert
Ergibt sich aus der Summe des gesamten Fondsvermögens dividiert durch
die Gesamtanzahl der im Umlauf befindlichen Anteile eines Investmentfonds.
Gleichbedeutend mit Net Asset Value und Nettoinventarwert. Bildet die
Berechnungsbasis für den Ausgabepreis.
Risiko
Jede Veranlagung in Investmentfonds ist mit unterschiedlich hohen
Kursschwankungsrisiken verbunden. Eine detaillierte Beschreibung aller möglichen
Risiken je Fonds entnehmen Sie bitte dem gesetzlichen Verkaufsprospekt des
jeweiligen Fonds. Um eine überblicksmäßige Grobeinschätzung der Risikokategorie
zu ermöglichen, gibt es für jeden Fonds Risikoindikatoren wie den SRRI (Synthetic
Risk and Reward Indicator) und die Definition der Risiko-Ausprägungen gemäß WAG
(Wertpapieraufsichtsgesetz). Die Risikoindikatoren können sich im Zeitablauf ändern.
Da die im Kundeninformationsdokument (KID) empfohlene Mindestanlagedauer
vom SRRI und weiteren Risikofaktoren abhängig ist, kann auch sie Änderungen
unterliegen.
Risiko-Ausprägungen gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG)
Gemäß den Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) erhebt der
Berater in Zusammenarbeit mit dem Kunden dessen Anlegerprofil. Angaben zu
Erfahrungen und Kenntnissen in Wertpapiergeschäften, finanzielle Verhältnisse
sowie Anlageziele und Risikobereitschaft für künftige Veranlagungen sind Basis für
die Erstellung des Profils. Die Risikobereitschaft wird als eine von fünf möglichen
Risikostufen – R1 bis R5 – angegeben. Finanzinstrumente – und zwar alle, nicht nur
Investmentfonds – werden ebenfalls in die Risikostufen R1 bis R5 eingestuft. Bitte
beachten Sie, dass die Risikozuordnung gemäß WAG individuell durch die einzelnen
Banken erfolgt. Die Zuordnung unserer Fonds zu den Risikostufen des WAG entspricht
der internen Zuordnung der Bank Austria und ist daher nach außen nur bedingt
aussagekräftig.
R-Squared
Ein statistisches Maß, das angibt, in welchem Ausmaß die Kursbewegungen eines
Fonds von den Bewegungen eines Index abhängen. Die Werte von R² können
zwischen 0 und 100% liegen. Ein hoher Wert lässt darauf schließen, dass sich
der Fonds in starker Abhängigkeit vom Index entwickelt hat. R² wird mit Werten
aus der Vergangenheit berechnet, bei der Projektion in die Zukunft können daher
entsprechende Abweichungen auftreten.
Sharpe Ratio
Kennzahl, die Ertrag und Risiko von Investmentfonds in Relation zueinander setzt.
Die Rendite (der Gesamtertrag) des Investmentfonds (abzüglich risikofreier Zinssatz)
wird dividiert durch das Gesamtrisiko (siehe: Standardabweichung) des Fonds.
Grundsätzlich ist aus Sicht der Sharpe Ratio bei vergleichbaren Fonds der mit der
höheren Sharpe Ratio zu bevorzugen, da dies mehr Ertrag pro Risikoeinheit bedeutet.
Die Sharpe Ratio kann aber niemals alleinige Entscheidungsgrundlage sein, sie ist
nur eines von vielen Entscheidungskriterien. Wurde entwickelt vom amerikanischen
Finanzmathematiker William F. Sharpe. Die Sharpe Ratio wird mit Werten aus der
Vergangenheit berechnet. Bei der Projektion in die Zukunft kann es zu entsprechenden
Abweichungen kommen.
SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator)
Der SRRI ist ein Indikator für die Höhe der Wertschwankungen, die mit der
Veranlagung in einem Investmentfonds verbunden sein können. Der SRRI wird mit
einer EU-weit einheitlichen Methode ermittelt und kann ganzzahlige Werte zwischen
1 und 7 annehmen, wobei höhere Werte für höhere Wertschwankungen (höheres
Risiko) stehen. In der Regel sind mit höheren Wertschwankungen auch höhere
Renditechancen verbunden. Ein SRRI von 1 bedeutet nicht, dass es sich um eine
risikofreie Anlage handelt. Ändert sich die Höhe der Wertschwankungen über einen
mehrmonatigen Zeitraum in wesentlichem Ausmaß, dann ändert sich auch der SRRI.
Glossar
Standardabweichung
Dies ist eine Marketingmitteilung
Die Standardabweichung ist eine statistische Maßeinheit für das Risiko einer
Investition. Sie errechnet sich aus der historischen Schwankungsbreite der
Performance und gibt die zu erwartende zukünftige Abweichung der Performance
von einem Mittelwert (=statistischer Erwartungswert) an. Es muss berücksichtigt
werden, dass die Schwankungsbreiten der Performance nicht konstant sind. Da
bei der Berechnung der Standardabweichung historische Schwankungsbreiten und
Kursentwicklungen in die Zukunft projiziert werden, kann es zu Ungenauigkeiten
kommen.
Diese Inhalte stellen weder ein Angebot, eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung noch
eine Anlageanalyse dar. Sie dienen insbesondere nicht dazu, eine individuelle Anlageoder sonstige Beratung zu ersetzen. Jede konkrete Veranlagung sollte erst nach
einem Beratungsgespräch erfolgen. Verkaufsbeschränkungen für US - Persons.
Nähere Info im Prospekt.
Thesaurierung
Bedeutet bei Investmentfonds, dass sämtliche Erträge nicht ausgeschüttet, sondern
zur Stärkung der Substanz innerhalb des Fondsvermögens reinvestiert werden. Der
Anleger wird dadurch von der Wiederveranlagungsproblematik bei Ausschüttungen
befreit und kann so seine Performance optimieren.
Wertpapier-Rendite
Stichtagsbezogene Durchschnittsrendite aller im Fonds befindlichen Einzelanleihen
(bezogen auf deren Laufzeitende) inklusive der Bargelder.
2/2 | Glossar
Steuerliche Behandlung von Investmentfonds und
Immobilieninvestmentfonds.
Allgemeine Informationen. Investmentfonds sind nach österreichischem Steuerrecht transparent. Das
bedeutet, dass die Erträge des Fonds nicht auf Ebene des Fonds, sondern
auf Ebene des Anlegers besteuert werden. Die steuerliche Behandlung
von Erträgen aus Investmentfonds ist daher davon abhängig, wie die vom
Fonds erwirtschafteten Ertragsarten auf Ebene der unterschiedlichen
Anleger (z.B. natürliche Personen oder Körperschaften) zu versteuern sind. Die steuerpflichtigen Ertragsbestandteile von Ausschüttungen eines
Fonds an den Anleger sind grundsätzlich im Ausschüttungszeitpunkt
steuerpflichtig. Bei thesaurierten Erträgen wird fingiert, dass diese einmal jährlich nach
Ende des Fondsgeschäftsjahres den Anteilsinhabern zufließen, weshalb
die thesaurierten Erträge als „ausschüttungsgleiche Erträge“ bezeichnet
werden. Die thesaurierten Erträge unterliegen daher einmal jährlich der
Besteuerung. Der steuerliche Vertreter eines Investmentfonds berechnet und meldet
die steuerpflichtigen Ertragsbestandteile von Ausschüttungen und
ausschüttungsgleichen Erträgen an die Oesterreichische Kontrollbank
(„OeKB“). Die depotführende Bank behält aufgrund dieser Meldung 27,5 %
Kapitalertragsteuer („KESt“) auf die steuerpflichtigen ausgeschütteten (im
Zeitpunkt der Auszahlung der Ausschüttung) und ausschüttungsgleichen
Erträge (im Zeitpunkt der Meldung des steuerlichen Vertreters an die
OeKB) des Investmentfonds ein. Die Meldung der steuerpflichtigen
Bestandteile der ausschüttungsgleichen Erträge findet in der Regel
zwischen vier und sieben Monaten nach Geschäftsjahresende des Fonds
statt.
Bemessungsgrundlage für die jährliche Besteuerung
(„laufende Erträge“ = ausschüttungsgleiche Erträge)
von Investmentfonds. • Das österreichische Steuerrecht betrachtet grundsätzlich alle
vom Fonds erwirtschafteten Zinsen, Dividenden und sonstigen
Erträge nach Verrechnung mit den im Fonds angefallenen Kosten
(„ordentliche Erträge“) als steuerpflichtige Erträge. Für manche
Anleger sind bestimmte Ertragsbestandteile steuerfrei. Zusätzlich
sind – je nach Anleger und in Abhängigkeit davon, ob diese
ausgeschüttet oder thesauriert werden - Teile der realisierten
Substanzgewinne (Wertsteigerungen aus dem Verkauf von
Wertpapieren oder Derivaten auf Fondsebene nach Saldierung mit
realisierten Substanzverlusten) steuerpflichtig.
• Übersteigen die im Fonds realisierten Substanzverluste die
realisierten Substanzgewinne, so ist der sich ergebende Verlust
mit den ordentlichen Erträgen des Fonds zu verrechnen. Ist
ein solcher Ausgleich nicht möglich, kann ein Vortrag und eine
Verrechnung mit Einkünften des Fonds in Folgejahren erfolgen.
Besonderheiten bei inländischen Investmentfonds.
• Im Gegensatz zu ausländischen Investmentfonds, bei welchen
die KESt vom Verrechnungskonto des Anlegers einbehalten
wird, wird bei inländischen Investmentfonds die KESt auf die
ausschüttungsgleichen Erträge aus dem Fondsvermögen an die
depotführende Bank des Anlegers ausbezahlt. Die depotführende
Bank hat die KESt auf die ausschüttungsgleichen Erträge
einzubehalten und an das Finanzamt weiterzuleiten.
• Weiters werden in der Praxis bei ausschüttenden inländischen
Fonds regelmäßig im Zeitpunkt der Jahresausschüttung ebenfalls
die ausschüttungsgleichen Erträge gemeldet und die KESt darauf
bereits zu diesem Zeitpunkt (in der Regel zwischen zwei und vier
Monaten nach Fondsgeschäftsjahresende) abgezogen.
• Bei Vollthesaurierungsfonds kann die Auszahlung der KESt gemäß
§ 58 Abs 2 InvFG zur Gänze unterbleiben, wenn die den Fonds
verwaltende Kapitalanlagegesellschaft nachweist, dass sämtliche
Anteilinhaber des Fonds entweder eine Befreiungserklärung für
juristische Personen gemäß § 94 Z 5 EStG (Betriebsvermögen)
abgegeben haben oder nicht der inländischen Einkommensteuer
oder Körperschaftsteuer unterliegen. Solche Fonds sind daher
nur juristischen Personen des Privatrechts und beschränkt (im
Ausland ansässigen) Steuerpflichtigen zugänglich.
Seite 1 von 4 | Steuerliche Behandlung von Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds.
Bemessungsgrundlagen für die jährliche Besteuerung
von Immobilieninvestmentfonds.
• Der für den Anleger steuerpflichtige Jahresgewinn eines
Immobilieninvestmentfonds setzt sich – unabhängig davon,
ob dieser an den Anleger ausgeschüttet oder im Fonds
thesauriert („ausschüttungsgleiche Erträge“) wird – aus
Bewirtschaftungsgewinnen, Aufwertungsgewinnen sowie aus
Wertpapier- und Liquiditätsgewinnen zusammen.
• Bewirtschaftungsgewinne – errechnen sich aus den erhaltenen
Erträgen für die entgeltliche Überlassung der jeweiligen
Immobilien abzüglich damit im Zusammenhang stehender
Aufwendungen. Abschreibungen der Immobilien sind nicht
zulässig, jedoch ist eine Rücklage in der Höhe von 10 bis 20 % der
Nettomieteinnahmen als Aufwand abzuziehen.
• Aufwertungsgewinne – damit die Wertsteigerungen der
Immobilien nicht erst bei der Veräußerung der Immobilien
versteuert werden, ist das Immobilienvermögen jährlich zu
bewerten und 80 % der nicht realisierten Wertsteigerung durch
die Neubewertung sind jährlich zu versteuern. Ebenfalls steuerlich
erfasst werden die realisierten Wertsteigerungen, sofern sie noch
nicht in Vorjahren besteuert wurden.
– Bei ausländischen Immobilieninvestmentfonds, die nicht
zum öffentlichen Vertrieb in Österreich zugelassen sind, sind
hingegen 100 % des Aufwertungsgewinnes zu versteuern. Es
handelt sich hier also um nicht realisierte Gewinnbestandteile,
die der Besteuerung unterworfen werden.
– Wird eine Immobilie aufgrund der jährlichen Bewertung
abgewertet, so ist der daraus entstandene Verlust in einem
ersten Schritt mit steuerpflichtigen Gewinnen aus Immobilien
desselben Staates zu verrechnen und in einem zweiten Schritt
mit Gewinnen aus anderen Staaten.
• Wertpapier- und Liquiditätsgewinne sind die Zinsen aus der
Veranlagung von liquiden Mitteln. Gewinne aus der Veräußerung
(realisierte Substanzgewinne) dieser liquiden Mittel sind
steuerfrei.
Besonderheiten bei ausländischen Immobilien.
• Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne sind grundsätzlich in
dem Staat steuerpflichtig, in dem die Immobilie gelegen ist.
• Sieht das Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) zwischen
Österreich und dem Staat, in dem die Immobilie gelegen ist, die
Befreiungsmethode vor, so werden die Bewirtschaftungs- und die
Aufwertungsgewinne in Österreich grundsätzlich steuerlich nicht
berücksichtigt.
• Sieht das DBA hingegen die Anrechnungsmethode vor, so
werden die Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne zwar in
Österreichbesteuert, die ausländische Steuer wird jedoch auf die
österreichische Steuer angerechnet. Übersteigt die ausländische
Steuer die österreichische Steuer, so ist eine Anrechnung maximal
in Höhe der österreichischen Steuer möglich.
Die Besteuerung auf Anlegerebene (für
Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds
relevant).
Die nachfolgenden Ausführungen richten sich an in Österreich
ansässige, unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die Fondsanteile
auf einem inländischen (österreichischen) Depot haben und die
Fondsanteile nach dem 31. 12. 2010 erworben haben.
Besteuerung auf Ebene von natürlichen Personen, die
Fondsanteile im Privatvermögen halten. Laufende Erträge.
• 27,5% KESt-Endbesteuerung auf die steuerpflichtigen
ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen (= thesaurierten)
Erträge des Fonds.
• Steuerpflichtig sind alle Zinsen, Dividenden und sonstige
Erträge abzüglich aller Aufwendungen sowie die realisierten
Substanzgewinne (100 % bei Ausschüttung bzw. 60 % bei
Thesaurierung) des Fonds.
• Der Zufluss der ausschüttungsgleichen Erträge wird steuerlich
vier Monate nach Geschäftsjahresende des Fonds fingiert,
der KESt-Abzug durch die depotführende Bank erfolgt
unabhängig davon im Zeitpunkt der Jahresmeldung des
steuerlichen Vertreters (zwischen vier und sieben Monaten
nach Fondsgeschäftsjahresende) an die OeKB1). Der Zufluss der
Ausschüttung inklusive KESt-Abzug erfolgt im Zeitpunkt der
Auszahlung auf das Depot des Anlegers.
Veräußerung.
• 27,5 % KESt-Abzug auf den Veräußerungsgewinn.
• Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz von
Veräußerungserlös und steuerlichen Anschaffungskosten.
Der Ausgabeaufschlag darf für natürliche Personen, die
Fondsanteile im Privatvermögen halten, bei der Berechnung der
Anschaffungskosten nicht berücksichtigt werden.
• Um eine Doppelbesteuerung des Veräußerungsgewinnes
zu vermeiden, erhöhen die jährlich besteuerten
ausschüttungsgleichen Erträge die steuerlichen
Anschaffungskosten des Fondsanteils.
• Die depotführende Bank des Anlegers führt die
Anschaffungskosten mit und berechnet den jeweiligen
Veräußerungsgewinn. Dabei wird automatisch ein
Verlustausgleich vorgenommen, das heißt realisierte Verluste aus
dem Verkauf von Wertpapieren bei derselben depotführenden
Bank werden mit vorher oder später erwirtschafteten realisierten
Gewinnen innerhalb eines Kalenderjahres verrechnet (sofern es
sich nicht um ein Depot mit mehreren Inhabern handelt).
Was das für Sie als Anleger unmittelbar bedeutet, erfahren Sie im
Folgenden.
1) Für Fondsgeschäftsjahre, die nach dem 30. September 2015 enden, gilt als Zuflusszeitpunkt der Zeitpunkt der Veröffentlichung der für die ertragsteuerliche Behandlung
relevanten Daten durch die Meldestelle aufgrund einer fristgerechten Anmeldung anstatt der bisherigen steuerlichen Zuflussfiktion vier Monate nach Geschäftsjahresende.
Seite 2 von 4 | Steuerliche Behandlung von Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds.
Besteuerung auf Ebene von natürlichen Personen, die
Fondsanteile im Betriebsvermögen halten. Laufende Erträge.
• 27,5 % KESt-Endbesteuerung auf die steuerpflichtigen
ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen (= thesaurierten)
Erträge des Fonds.
• Steuerpflichtig sind alle Zinsen, Dividenden und sonstige
Erträge abzüglich aller Aufwendungen sowie die realisierten
Substanzgewinne (100 % bei Ausschüttung bzw. 60 % bei
Thesaurierung) des Fonds.
Folgende steuerliche Erfordernisse sind im Zuge der Veranlagung zu
beachten: • Laufende Erträge. Die verbleibenden 40 % der im Fonds thesaurierten realisierten
Substanzgewinne sind mit 27,5 % zu versteuern.
• Veräußerung.
– Realisierte Wertsteigerungen aus der Veräußerung oder
Rücknahme von Fondsanteilen im Betriebsvermögen einer
natürlichen Person unterliegen auch dem KESt-Abzug, sind
jedoch nicht endbesteuert. Der betriebliche Anleger hat somit
die realisierten Wertsteigerungen jedenfalls zu veranlagen und
mit einem 27,5%igen Sondersteuersatz zu besteuern. Eine
bereits einbehaltene KESt wird auf die Einkommensteuerschuld
angerechnet.
– Anschaffungsnebenkosten, wie z. B. Ausgabeaufschläge, dürfen
in der Veranlagung als Betriebsausgabe berücksichtigt werden
und vermindern dadurch die steuerpflichtigen realisierten
Wertsteigerungen.
• Die ausschüttungsgleichen Erträge für im Betriebsvermögen
gehaltene Fondsanteile gelten für Personen die ihren Gewinn
nach § 5 Abs 1 EStG und § 4 Abs 1 EStG ermitteln mit Ablauf des
Fondsgeschäftsjahres als zugeflossen.
• Natürlichen Personen, die den Überschuss als EinnahmenAusgabenrechner nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln, fließen die
ausschüttungsgleichen Erträge steuerlich im Zeitpunkt des KEStAbzugs, d.h. unmittelbar nach der Meldung des steuerlichen
Vertreters an die OeKB zu.
Besteuerung auf Ebene von Körperschaften (juristische
Personen). Laufende Erträge. • Alle ordentlichen Erträge sowie alle realisierten Substanzgewinne
des Fonds unterliegen der Besteuerung mit 25 %
Körperschaftsteuer („KöSt“). Die Erträge sind in die
Körperschaftsteuererklärung der Kapitalgesellschaft aufzunehmen.
• Gemäß § 10 Abs 1 KStG sind allerdings folgende
Dividendenerträge grundsätzlich steuerbefreit:
– Inländische Dividendenerträge,
– EU Dividendenerträge,
– Drittlands- Dividenden, wenn die ausländische Gesellschaft
mit einer inländischen Körperschaft vergleichbar ist und mit
dem Ansässigkeitsstaat der ausländischen Gesellschaft eine
umfassende Amtshilfe im Doppelbesteuerungsabkommen
(„DBA“) vereinbart ist.
• Für Körperschaften besteht die Möglichkeit, den KESt-Abzug
durch Abgabe einer Befreiungserklärung (gemäß § 94 Abs 5 EStG)
gegenüber der depotführenden Bank zu vermeiden. Wurde keine
Befreiungserklärung abgegeben, so ist die abgezogene KESt auf
die Körperschaftsteuer anzurechnen.
• Betrieblichen Anlegern gelten die ausschüttungsgleichen Erträge
mit Ablauf des Fondsgeschäftsjahres als zugeflossen.
Veräußerung.
• Im Falle des Verkaufs von Fondsanteilen unterliegt die Differenz
zwischen Kauf- und Verkaufspreis abzüglich bereits besteuerter
ausschüttungsgleicher Erträge der 25 %igen Körperschaftsteuer
und muss in die Körperschaftsteuererklärung der juristischen
Person aufgenommen werden.
• Um eine Doppelbesteuerung im Falle der Veräußerung
zu vermeiden, sind die jährlich zu versteuernden
ausschüttungsgleichen Erträge den Anschaffungskosten im
Rahmen der Körperschaftsteuererklärung zuzuschreiben. Dadurch
vermindert sich der steuerpflichtige Veräußerungserlös im
Verkaufszeitpunkt um die bereits in Vorjahren versteuerten
Ertragsbestandteile.
Besteuerung auf Ebene von eigennützigen
Privatstiftungen. Laufende Erträge.
• 25 % Zwischensteuer auf Zinserträge sowie im Fonds realisierte
Substanzgewinne (100 % bei Ausschüttung und 60 % bei
Thesaurierung) im Veranlagungsweg.
• Dividendenerträge gemäß § 10 Abs 1 KStG (siehe oben unter
Körperschaften) sind steuerfrei. Nicht befreite Dividendenerträge
unterliegen der KöSt mit 25 %.
• Für Privatstiftungen kann ebenfalls der KESt-Abzug durch Abgabe
einer Befreiungserklärung gegenüber der depotführenden
Bank vermieden werden. Wurde keine Befreiungserklärung
abgegeben, so ist die abgezogene KESt auf die Körperschaftsteuer
anzurechnen.
Veräußerung.
• Im Falle des Verkaufs von Fondsanteilen unterliegt die Differenz
zwischen Kauf- und Verkaufspreis abzüglich bereits besteuerter
ausschüttungsgleicher Erträge der 25 %igen Zwischensteuer
und muss in die Körperschaftsteuererklärung der Privatstiftung
aufgenommen werden.
• Die Zwischensteuer wird bei der tatsächlichen Zuwendung
an die Begünstigten auf die anfallende KESt der Zuwendung
angerechnet.
Besteuerung auf Ebene von Körperschaften des
öffentlichen Rechts.
• In Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten unterliegen
Körperschaften des öffentlichen Rechts der beschränkten
Körperschaftsteuerpflicht. 1)
• Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich im Wesentlichen
auf die KESt-pflichtigen Einkünfte und auf jene ausländischen
Einkünfte, die mit den Einkünften, bei denen die Steuer durch
KESt-Abzug erhoben wird, vergleichbar sind.
• Die depotführende Bank behält daher die KESt auf Erträge von
Fonds im Vermögen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
wie bei einer in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen
natürlichen Person, die die Anteile im Privatvermögen hält, ein.
1) Bei Ausschüttungen und realisierten Kursgewinnen werden 27,5 % KESt einbehalten und abgeführt (sofern der KESt-Abzug nicht im Zusammenhang mit der Abgabe einer
entsprechenden Befreiungserklärung vermieden wird). Da die KÖSt weiterhin 25 % beträgt, kann die Differenz im Rahmen der steuerlichen Veranlagung rückgefordert werden.
Seite 3 von 4 | Steuerliche Behandlung von Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds.
Für natürliche Personen aus EU-Mitglieds-Staaten
(sowie assoziierten Gebieten), die in Österreich
nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist für
Investmentfonds Folgendes zu berücksichtigen
• Sofern ein ausschüttender Investmentfonds zu mehr als
15 % bzw. ein thesaurierender Fonds zu mehr als 25 % in
Forderungswertpapiere investiert, unterliegen die Zinsen
abzüglich aliquoter Aufwendungen des Fonds für natürliche
Personen, die aus EU-Mitgliedsstaaten bzw. assoziierten Gebieten
stammen, der EU-Quellensteuer in Höhe von 35 %.
• Beim Kauf von Investmentfondsanteilen erhält der Anleger eine
Quellensteuergutschrift in Höhe des zum Handelstag gemeldeten
Wertes pro Anteil.
• Im Verkaufsfall oder bei Rücknahme von Anteilen behält die
depotführende Bank den zum Handelstag gemeldeten Wert pro
Anteil ein.
• Der Abzug der EU-Quellensteuer findet am Tag der Ausschüttung
bei ausschüttenden Fonds bzw. am Tag der Meldung des
jährlichen EU-Quellensteuerwertes bei thesaurierenden Fonds
statt.
• Die EU-Quellensteuer stellt eine Vorauszahlung auf die
Steuerschuld des Anlegers auf die Einkommensteuer in dessen
Herkunftsland dar.
• Immobilieninvestmentfonds unterliegen nach Ansicht der
Finanzverwaltung nicht der EU-Quellensteuer.
Für natürliche Personen aus nicht EU-MitgliedsStaaten (bzw. assoziierten Gebieten), die in Österreich
nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist für
Investmentfonds Folgendes zu berücksichtigen
• Sofern ein ausschüttender Investmentfonds zu mehr als 15 %
bzw. ein thesaurierender Fonds zu mehr als 25 % in zinstragende
Wertpapiere österreichischer Emittenten investiert, unterliegen
diese Zinsen abzüglich aliquoter Aufwendungen des Fonds für
natürliche Personen mit inländischem (österreichischem) Depot,
die nicht aus EU-Mitgliedsstaaten bzw. assoziierten Gebieten
stammen, ab 1. 1. 2015 der beschränkten Steuerpflicht durch
KESt-Abzug. Die KESt beträgt seit 1.1.2016 27,5 %.
• Dies gilt grundsätzlich auch für österreichische Zinsen, die über
einen Investmentfonds erwirtschaftet werden.
• Immobilieninvestmentfonds unterliegen nach Ansicht der
Finanzverwaltung nicht der beschränkten Steuerpflicht.
Bitte beachten Sie: • Diese Information wird von der Bank Austria als Mitglied der Gruppe der UniCredit als zusätzliches Service ihren Kundinnen und
Kunden zur Verfügung gestellt und ersetzt keinesfalls die mit dem jeweiligen Kunden vereinbarte Art der individuellen Beratung
durch die Bank Austria.
• Diese Ausführungen betreffen steuerliche und produktbezogene Informationen, wenn die Depotführung im Inland (Österreich)
erfolgt, und stellen keine individuelle Steuerberatung dar. Bezüglich der Auswirkungen auf die individuelle steuerliche Situation der
Anlegerin bzw. des Anlegers wird empfohlen, sich mit einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
• Die Ausführungen basieren auf der derzeit gültigen Rechtslage (Stand: Dezember 2015), diesbezüglichen Verordnungen,
einschlägiger Literatur, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. Wir weisen darauf hin, dass die endgültigen Ergebnisse von
Betriebsprüfungen, Stellungnahmen der Finanzverwaltung und höchstgerichtlichen Erkenntnissen infolge der Unschärfen der
Rechtslage von unseren Einschätzungen abweichen können, wofür wir keine Haftung übernehmen. Jede Kapitalveranlagung ist mit
einem Risiko verbunden. Wert und Rendite einer Anlage können plötzlich und in erheblichem Umfang steigen oder fallen und können
nicht garantiert werden. Auch Währungsschwankungen können die Entwicklung eines Investments beeinflussen. Es besteht die
Möglichkeit, dass die Anlegerin bzw. der Anleger nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält, insbesondere dann, wenn die
Kapitalanlage nur für kurze Zeit besteht.
• Die Informationen dieser Broschüre wurden von PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH
ausschließlich im Auftrag der Bank Austria erstellt und dienen lediglich dazu, interessierten Kundinnen und Kunden der Bank
Austria eine allgemeine Information über das jeweilige Thema zu bieten. Für die Entscheidungen, die der Kunde oder die Kundin
aufgrund der enthaltenen Informationen trifft, übernimmt PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
GmbH keinerlei Verantwortung. PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH weist darauf
hin, dass die Inhalte der Broschüre keinerlei Empfehlungen darstellen und keinesfalls eine individuelle Beratung im jeweiligen
Einzelfall durch fachkundige Personen unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände ersetzen. Die Zusammenstellung der
Informationen erfolgte mit gebotener Sorgfalt. Dessen ungeachtet übernimmt PwC Pricewaterhouse-Coopers Wirtschaftsprüfung und
Steuerberatung GmbH keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der enthaltenen Informationen.
Seite 4 von 4 | Steuerliche Behandlung von Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds.