Pioneer Funds Austria - Central and Eastern Europe Bond März 2016 EUR thesaurierend Daten vom Quelle € 29.02.2016 www.pioneerinvestments.at Technische Daten Rechenwert (EUR) 20,80 Ausgabepreis (EUR) 21,53 Fondsvermögen (Mio. EUR) 167,23 Verwaltung Pioneer Investments ISIN-Code AT0000764873 Ausgabeaufschlag 3,50 % Fondsgründung 28.10.1999 Rechnungsjahr 01.3.-28.2. Managementgebühr p.a. 0,96 % Empf. Mind. Veranl. Dauer (Jahre) 6 Performance (stichtagsbezogen) Zeitraum seit Fondsbeginn seit Jahresbeginn 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 10 Jahre Feb. 2014 - Feb. 2015 Feb. 2013 - Feb. 2014 Feb. 2012 - Feb. 2013 Feb. 2011 - Feb. 2012 155,5% -0,1% -1,7% -1,7% 11,6% 41,1% 6,6% -6,2% 11,5% 1,4% 1-Jahres-Performance Zeitraum Name EUR PLN TRY HUF RUB RON RSD Portfoliostruktur nach Rating Name BB BBB A B AAA Portfoliostruktur nach Emittenten Name Staatsanleihen Russische Unternehmensanleihen CEE Bankanleihen CEE Unternehmensanleihen Bargeld Westeurop. Unternehmensanleihen Länder u. Kommunen % vom Portfolio 31,0 % 23,3 % 18,3 % 10,8 % 9,5 % 5,2 % 1,8 % % vom Portfolio 39,5 % 29,2 % 25,5 % 4,6 % 1,2 % 5,9% -0,6% 2,2% 3,5% - 3,6% -0,2% -4,6% 21,4% Fondscharakteristik Der Fonds ist ein Anleihenfonds. Veranlagungsschwerpunkt (mindestens 51% des Fondsvolumens) sind Anleihen, die auf Lokal- oder Hartwährung lauten und die von zentral-, ost- und südosteuropäischen Staaten oder von Unternehmen mit Sitz oder Vertrieb in dieser Region emittiert wurden. Daneben können auch beispielsweise Anleihen westeuropäischer Emittenten, die auf Währungen eines Landes der Region Ost- und Südosteuropa im Sinne dieser Bestimmung lauten, erworben werden. Es kann das gesamte Laufzeitenspektrum abgedeckt werden. Die Veranlagung soll zu einem großen Anteil (mindestens 51%) in Instrumenten mit einem Investmentgrade Rating (=Rating BBB- oder besser) erfolgen. Derivative Finanzinstrumente werden neben Absicherungszwecken in größerem Umfang auch als Gegenstand der Anlagepolitik eingesetzt. Anlageziel des Fonds ist die Erzielung eines angemessenen Ertrages bei entsprechender Risikostreuung. Der Fonds verfolgt eine aktive Managementstrategie. Das bedeutet, dass das Fondsmanagement versucht, durch gezielte Über- oder Untergewichtung einzelner Währungen, Anleihen und/oder Regionen innerhalb des Anlageuniversums des Fonds eine Optimierung der Wertentwicklung zu erreichen. Fonds gemäß der OGAW-Richtlinie. Min/Max Performance Berechnungszeitraum 29.10.1999 - 29.02.2016 Periode 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 10 Jahre 15 Jahre 16 Jahre Minimum Performance p.a. -14,1 % -2,8 % 1,6 % 3,4 % 5,1 % 5,5 % Maximum Performance p.a. 37,0 % 13,1 % 9,8 % 7,7 % 6,6 % 6,1 % Die Darstellung zeigt, welche Performance mit diesem Fonds in der Vergangenheit jeweils im schlechtesten Fall (min) bzw. im besten Fall (max) bei einer Veranlagung für die Dauer der jeweiligen Periode erzielt worden wäre. Kennzahlen Stichtag % vom Portfolio 77,2 % 7,6 % 5,0 % 4,0 % 3,7 % 2,2 % 0,3 % p.a. gesamt 01.01.2015 - 31.12.2015 01.01.2014 - 31.12.2014 01.01.2013 - 31.12.2013 01.01.2012 - 31.12.2012 Portfoliostruktur nach Währungen gesamt Anleihenfonds Wertpapier-Rendite (%) Effective Duration (%) 30.12.2015 5,56 4,00 Risikoinformation Der gemäß den gesetzlichen Vorgaben berechnete Risikoindikator SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) ergibt für diesen Fonds aktuell einen Wert von 4 auf einer 7-teiligen Risikoskala. Dabei ist 1 die niedrigste und 7 die höchste Risikostufe. Je höher das mit einem Fonds verbundene Risiko ist, umso höher sind typischerweise auch die Renditechancen. Der SRRI wird mit einer EU-weit einheitlichen Methode berechnet und bezieht sich ausschließlich auf Investmentfonds. Der SRRI ist in sieben Risikostufen unterteilt (1 = niedrigste Risikostufe; 7 = höchste Risikostufe). Eine zusammenfassende Beschreibung der mit dem Fonds verbundenen Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte dem Kundeninformationsdokument (KID). Eine ausführliche Beschreibung befindet sich im gesetzlichen Verkaufsprospekt. Beide Dokumente stehen im Internet unter http://download.pioneerinvestments.at kostenlos zur Verfügung. Unabhängig davon teilt die UniCredit Bank Austria AG Investmentfonds entsprechend der seitens des Kunden erforderlichen Risikobereitschaft in drei Risikostufen ein (R2 – R4). Dieser Fonds erfordert derzeit grundsätzlich eine Risikobereitschaft des Kunden von „R3 – mittlere Wertschwankungen“. Diese Risikoeinstufung steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem oben angeführten SRRIWert. Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Bitte beachten Sie die Folgeseiten. Sie finden dort weitere Informationen. 1/2 März 2016 Pioneer Funds Austria - Central and Eastern Europe Bond Performance Datenquelle: Pioneer Investments Datenbank MSCI Disclaimer MSCI-Informationen sind nur für den internen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen in keiner Form vervielfältigt oder weitergegeben werden und auch nicht als Basis für eine Komponente von Finanzinstrumenten, produkten oder -indices herangezogen werden. MSCI-Informationen sind weder als Anlageberatung gedacht noch stellen sie eine Empfehlung für (oder gegen) eine bestimmte Anlageentscheidung dar und niemand sollte sich diesbezüglich auf sie verlassen. Historische Daten und Analysen sind nicht als Hinweis auf oder Garantie für zukünftige Performanceanalysen, Erwartungen oder Prognosen zu verstehen. Die MSCI-Informationen werden ohne Mängelgewähr („as is“) geliefert, womit der Nutzer dieser Informationen das gesamte Risiko einer Nutzung dieser Informationen übernimmt. MSCI, sämtliche mit MSCI verbundenen Unternehmen sowie sämtliche sonstigen mit der Zusammenstellung, Berechnung oder Erstellung von MSCI-Informationen befassten und in Zusammenhang stehenden Personen (zusammen die „MSCI-Parteien“) übernehmen ausdrücklich keinerlei Gewähr (einschließlich der Gewähr für Originalität, Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit, Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck) in Bezug auf diese Informationen. Ohne Einschränkung des vorstehend Genannten ist keine MSCI-Partei in irgendeinem Fall für direkte, indirekte, spezielle, Neben-, Straf- und Folgeschäden (wie zum Beispiel entgangene Gewinne) oder sonstige Schäden haftbar. (www.mscibarra.com) 130 120 110 100 90 80 28.02.2011 MSCI Hinweise 29.02.2012 28.02.2013 28.02.2014 28.02.2015 29.02.2016 PIA Ce n t ra l a n d Ea s t e rn Eu ro p e Bo n d (EUR) Über Pioneer Investments Austria Pioneer Investments Austria ist Teil der internationalen Fondsgesellscha Pioneer Investments. Pioneer Investments gestaltet auf Basis seiner über 85 Jahre langen Erfahrung Investmentlösungen für Privatkunden und institutionelle Investoren. Die Fondsgesellscha ist seit 1928 erfolgreich am Markt tätig und gehört weltweit zu den renommiertesten Fondsgesellschaen. Im Sinne der Anleger fühlt sich Pioneer Investments zu Kontinuität und Innovation verpflichtet. Das Unternehmen ist in 28 Ländern vertreten. Somit verfügt Pioneer Investments über ein dichtes weltweites Netz an Analysten und Fondsmanagern. Anleger profitieren von der Kombination aus lokaler und globaler Anlageexpertise. GICS Disclaimer Der Global Industry Classification Standard (GICS) SM wurde von Standard & Poor’s und MSCI entwickelt und ist das ausschließliche Eigentum und eine Dienstleistungsmarke dieser beiden Unternehmen. Weder Standard & Poor’s, noch MSCI oder sonstige mit der Erstellung oder Zusammenstellung von GICS-Klassifizierungen befasste Parteien geben in Bezug auf einen solchen Standard oder eine solche Klassifizierung (oder die aus deren Gebrauch resultierenden Ergebnisse) ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Gewährleistungen, und alle diese Parteien lehnen hiermit in Bezug auf einen solchen Standard oder eine solche Klassifizierung ausdrücklich jegliche Gewähr für Originalität, Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck ab. Ohne Einschränkung des vorstehend Genannten sind Standard & Poor’s, MSCI, mit ihnen verbundene Unternehmen oder mit der Erstellung oder Zusammenstellung von GICS-Klassifizierungen befasste Dritte für direkte, indirekte, spezielle, Straf-, Folge- oder sonstige Schäden (einschließlich entgangener Gewinne) auf keinen Fall haftbar, selbst wenn sie auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden. Wichtige Hinweise Gebühren und Spesen Performancehinweis: Wert und Rendite einer Anlage in Fonds können steigen oder fallen. Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Auch Währungsschwankungen können die Entwicklung des Investments beeinflussen. Die dargestellten Performancedaten beziehen sich auf Anteile der thesaurierenden Klasse des Fonds mit der ISIN AT0000764873 und werden mit den Werten der Pioneer Investments eigenen Datenbasis unter Anwendung der Berechungsmethode der OeKB - Österreichische Kontrollbank berechnet. Ausgabe- und Rücknahmespesen sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt. Die "Laufenden Kosten" und die Transaktionskosten sind in dieser Performancedarstellung berücksichtigt. Detaillierte Angaben zu anderen, verfügbaren Anteilsklassen finden Sie im Verkaufsprospekt. Bitte beachten Sie, dass die Performancezahlen bei den in der Tabelle „Performance (stichtagsbezogen)“ angegebenen historischen 1-Jahresperformances immer mit dem letzten zur Verfügung stehenden Rechenwert des jeweiligen Monats berechnet werden (Anfangs- und Endwert). Laufende Kosten: 1,20 % des Fondsvolumens fielen im vergangenen Geschäftsjahr des Fonds an, das im Februar 2015 endete. Sie enthalten die Managementgebühr und alle Gebühren, die im vergangenen Geschäftsjahr erhoben wurden, außer Transaktionskosten. Die "Laufenden Kosten" können jedes Jahr unterschiedlich sein. Details dazu im aktuellen Rechenschaftsbericht unter "Aufwendungen". Prospekthinweis: Diese Unterlage ist kein Verkaufsprospekt. Vollständige Angaben zum Fonds finden Sie nur im Prospekt des Fonds. Die Prospekte und bzw. die Informationen für Anleger gemäß §21 AIFMG sowie die Kundeninformationsdokumente (KID) für alle von Pioneer Investments Austria in Österreich öffentlich angebotenen Investmentfonds in ihrer jeweils aktuellen Fassung stehen den Interessenten unter http://www.pioneerinvestments.at in deutscher Sprache zur Verfügung. Emittentenhinweis: Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von Polen, von Tschechien, von Ungarn, von Rumänien, von der Türkei, von Russland, von der Ukraine oder von Kroatien begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. (Art.3.3 der Fondsbestimmungen, bewilligt von der FMA mit Bescheid vom 24.02.2012) Dies ist eine Marketingmitteilung: Diese Inhalte stellen weder ein Angebot, eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung noch eine Anlageanalyse dar. Sie dienen insbesondere nicht dazu, eine individuelle Anlage-oder sonstige Beratung zu ersetzen. Jede konkrete Veranlagung sollte erst nach einem Beratungsgespräch erfolgen. Verkaufsbeschränkungen für US - Persons. Nähere Info im Prospekt. Diese Marketingmitteilung wurde von Pioneer Investments Austria GmbH, Lassallestraße 1, 1020 Wien erstellt. Managementgebühr: bis zu 0,96 % p.a. des Fondsvolumens. Bis zu 60% dieser Managementgebühr zahlt die Emittentin jährlich als Vertriebsprovision an die UniCredit Bank Austria AG. Spesen & Gebühren UniCredit Bank Austria AG Ausgabeaufschlag: 3,50 % vom Kurswert Verkaufsspesen 0,75 % vom Kurswert (Min. EUR 23,50) Depotgebühr für Wertpapierdepots: jährlich 0,235 % vom Kurswert plus 20 % USt. (mindestens EUR 3,92 jährlich plus 20 % USt. je Wertpapierposition bzw. mindestens EUR 26,28 plus 20% USt. jährlich je Wertpapierdepot) Depotgebühr für WP-Pläne: jährlich 0,235 % vom Kurswert plus 20 % USt, mindestens EUR 4,20 plus 20 % USt. jährlich. Zahlungen von Pioneer Investments Austria (PIA): PIA zahlt jährlich einen Betrag von bis zu EUR 460.000,-- an die UniCredit Bank Austria AG für die Beratungsunterstützung und weitere qualitätsverbessernde Maßnahmen. Wichtige Wertpapierbegriffe: siehe Anhang "Glossar" (2 Seiten) Steuerliche Behandlung: siehe Anhang "Steuerliche Behandlung von Investmentfonds und Immobilieninvstments" (4 Seiten) 2/2 Pioneer Funds Austria - Central and Eastern Europe Bond März 2016 EUR ausschüttend Daten vom Quelle € 29.02.2016 www.pioneerinvestments.at Technische Daten Rechenwert (EUR) 9,67 Ausgabepreis (EUR) 10,01 Fondsvermögen (Mio. EUR) 167,23 Verwaltung Pioneer Investments ISIN-Code AT0000764865 Ausgabeaufschlag 3,50 % Fondsgründung 28.10.1999 Rechnungsjahr 01.3.-28.2. Ausschüttung 28.04.2015 (EUR) 0,44 Managementgebühr p.a. 0,96 % Empf. Mind. Veranl. Dauer (Jahre) 6 Performance (stichtagsbezogen) Zeitraum seit Fondsbeginn seit Jahresbeginn 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 10 Jahre Feb. 2014 - Feb. 2015 Feb. 2013 - Feb. 2014 Feb. 2012 - Feb. 2013 Feb. 2011 - Feb. 2012 155,5% -0,1% -1,7% -1,7% 11,6% 41,1% 6,6% -6,2% 11,5% 1,4% 1-Jahres-Performance Zeitraum Name EUR PLN TRY HUF RUB RON RSD Portfoliostruktur nach Rating Name BB BBB A B AAA Portfoliostruktur nach Emittenten Name Staatsanleihen Russische Unternehmensanleihen CEE Bankanleihen CEE Unternehmensanleihen Bargeld Westeurop. Unternehmensanleihen Länder u. Kommunen % vom Portfolio 31,0 % 23,3 % 18,3 % 10,8 % 9,5 % 5,2 % 1,8 % % vom Portfolio 39,5 % 29,2 % 25,5 % 4,6 % 1,2 % 5,9% -0,6% 2,2% 3,5% - 3,6% -0,2% -4,6% 21,4% Fondscharakteristik Der Fonds ist ein Anleihenfonds. Veranlagungsschwerpunkt (mindestens 51% des Fondsvolumens) sind Anleihen, die auf Lokal- oder Hartwährung lauten und die von zentral-, ost- und südosteuropäischen Staaten oder von Unternehmen mit Sitz oder Vertrieb in dieser Region emittiert wurden. Daneben können auch beispielsweise Anleihen westeuropäischer Emittenten, die auf Währungen eines Landes der Region Ost- und Südosteuropa im Sinne dieser Bestimmung lauten, erworben werden. Es kann das gesamte Laufzeitenspektrum abgedeckt werden. Die Veranlagung soll zu einem großen Anteil (mindestens 51%) in Instrumenten mit einem Investmentgrade Rating (=Rating BBB- oder besser) erfolgen. Derivative Finanzinstrumente werden neben Absicherungszwecken in größerem Umfang auch als Gegenstand der Anlagepolitik eingesetzt. Anlageziel des Fonds ist die Erzielung eines angemessenen Ertrages bei entsprechender Risikostreuung. Der Fonds verfolgt eine aktive Managementstrategie. Das bedeutet, dass das Fondsmanagement versucht, durch gezielte Über- oder Untergewichtung einzelner Währungen, Anleihen und/oder Regionen innerhalb des Anlageuniversums des Fonds eine Optimierung der Wertentwicklung zu erreichen. Fonds gemäß der OGAW-Richtlinie. Min/Max Performance Berechnungszeitraum 29.10.1999 - 29.02.2016 Periode 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 10 Jahre 15 Jahre 16 Jahre Minimum Performance p.a. -14,1 % -2,8 % 1,6 % 3,4 % 5,1 % 5,5 % Maximum Performance p.a. 37,0 % 13,1 % 9,8 % 7,7 % 6,6 % 6,1 % Die Darstellung zeigt, welche Performance mit diesem Fonds in der Vergangenheit jeweils im schlechtesten Fall (min) bzw. im besten Fall (max) bei einer Veranlagung für die Dauer der jeweiligen Periode erzielt worden wäre. Kennzahlen Stichtag % vom Portfolio 77,2 % 7,6 % 5,0 % 4,0 % 3,7 % 2,2 % 0,3 % p.a. gesamt 01.01.2015 - 31.12.2015 01.01.2014 - 31.12.2014 01.01.2013 - 31.12.2013 01.01.2012 - 31.12.2012 Portfoliostruktur nach Währungen gesamt Anleihenfonds Wertpapier-Rendite (%) Effective Duration (%) 30.12.2015 5,56 4,00 Risikoinformation Der gemäß den gesetzlichen Vorgaben berechnete Risikoindikator SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) ergibt für diesen Fonds aktuell einen Wert von 4 auf einer 7-teiligen Risikoskala. Dabei ist 1 die niedrigste und 7 die höchste Risikostufe. Je höher das mit einem Fonds verbundene Risiko ist, umso höher sind typischerweise auch die Renditechancen. Der SRRI wird mit einer EU-weit einheitlichen Methode berechnet und bezieht sich ausschließlich auf Investmentfonds. Der SRRI ist in sieben Risikostufen unterteilt (1 = niedrigste Risikostufe; 7 = höchste Risikostufe). Eine zusammenfassende Beschreibung der mit dem Fonds verbundenen Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte dem Kundeninformationsdokument (KID). Eine ausführliche Beschreibung befindet sich im gesetzlichen Verkaufsprospekt. Beide Dokumente stehen im Internet unter http://download.pioneerinvestments.at kostenlos zur Verfügung. Unabhängig davon teilt die UniCredit Bank Austria AG Investmentfonds entsprechend der seitens des Kunden erforderlichen Risikobereitschaft in drei Risikostufen ein (R2 – R4). Dieser Fonds erfordert derzeit grundsätzlich eine Risikobereitschaft des Kunden von „R3 – mittlere Wertschwankungen“. Diese Risikoeinstufung steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem oben angeführten SRRIWert. Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Bitte beachten Sie die Folgeseiten. Sie finden dort weitere Informationen. 1/2 März 2016 Pioneer Funds Austria - Central and Eastern Europe Bond Performance Datenquelle: Pioneer Investments Datenbank MSCI Disclaimer MSCI-Informationen sind nur für den internen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen in keiner Form vervielfältigt oder weitergegeben werden und auch nicht als Basis für eine Komponente von Finanzinstrumenten, produkten oder -indices herangezogen werden. MSCI-Informationen sind weder als Anlageberatung gedacht noch stellen sie eine Empfehlung für (oder gegen) eine bestimmte Anlageentscheidung dar und niemand sollte sich diesbezüglich auf sie verlassen. Historische Daten und Analysen sind nicht als Hinweis auf oder Garantie für zukünftige Performanceanalysen, Erwartungen oder Prognosen zu verstehen. Die MSCI-Informationen werden ohne Mängelgewähr („as is“) geliefert, womit der Nutzer dieser Informationen das gesamte Risiko einer Nutzung dieser Informationen übernimmt. MSCI, sämtliche mit MSCI verbundenen Unternehmen sowie sämtliche sonstigen mit der Zusammenstellung, Berechnung oder Erstellung von MSCI-Informationen befassten und in Zusammenhang stehenden Personen (zusammen die „MSCI-Parteien“) übernehmen ausdrücklich keinerlei Gewähr (einschließlich der Gewähr für Originalität, Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit, Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck) in Bezug auf diese Informationen. Ohne Einschränkung des vorstehend Genannten ist keine MSCI-Partei in irgendeinem Fall für direkte, indirekte, spezielle, Neben-, Straf- und Folgeschäden (wie zum Beispiel entgangene Gewinne) oder sonstige Schäden haftbar. (www.mscibarra.com) 130 120 110 100 90 80 28.02.2011 MSCI Hinweise 29.02.2012 28.02.2013 28.02.2014 28.02.2015 29.02.2016 PIA Ce n t ra l a n d Ea s t e rn Eu ro p e Bo n d (EUR) Über Pioneer Investments Austria Pioneer Investments Austria ist Teil der internationalen Fondsgesellscha Pioneer Investments. Pioneer Investments gestaltet auf Basis seiner über 85 Jahre langen Erfahrung Investmentlösungen für Privatkunden und institutionelle Investoren. Die Fondsgesellscha ist seit 1928 erfolgreich am Markt tätig und gehört weltweit zu den renommiertesten Fondsgesellschaen. Im Sinne der Anleger fühlt sich Pioneer Investments zu Kontinuität und Innovation verpflichtet. Das Unternehmen ist in 28 Ländern vertreten. Somit verfügt Pioneer Investments über ein dichtes weltweites Netz an Analysten und Fondsmanagern. Anleger profitieren von der Kombination aus lokaler und globaler Anlageexpertise. GICS Disclaimer Der Global Industry Classification Standard (GICS) SM wurde von Standard & Poor’s und MSCI entwickelt und ist das ausschließliche Eigentum und eine Dienstleistungsmarke dieser beiden Unternehmen. Weder Standard & Poor’s, noch MSCI oder sonstige mit der Erstellung oder Zusammenstellung von GICS-Klassifizierungen befasste Parteien geben in Bezug auf einen solchen Standard oder eine solche Klassifizierung (oder die aus deren Gebrauch resultierenden Ergebnisse) ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Gewährleistungen, und alle diese Parteien lehnen hiermit in Bezug auf einen solchen Standard oder eine solche Klassifizierung ausdrücklich jegliche Gewähr für Originalität, Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck ab. Ohne Einschränkung des vorstehend Genannten sind Standard & Poor’s, MSCI, mit ihnen verbundene Unternehmen oder mit der Erstellung oder Zusammenstellung von GICS-Klassifizierungen befasste Dritte für direkte, indirekte, spezielle, Straf-, Folge- oder sonstige Schäden (einschließlich entgangener Gewinne) auf keinen Fall haftbar, selbst wenn sie auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden. Wichtige Hinweise Gebühren und Spesen Performancehinweis: Wert und Rendite einer Anlage in Fonds können steigen oder fallen. Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Auch Währungsschwankungen können die Entwicklung des Investments beeinflussen. Die dargestellten Performancedaten beziehen sich auf Anteile der ausschüttenden Klasse des Fonds mit der ISIN AT0000764865 und werden mit den Werten der Pioneer Investments eigenen Datenbasis unter Anwendung der Berechungsmethode der OeKB - Österreichische Kontrollbank berechnet. Ausgabe- und Rücknahmespesen sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt. Die "Laufenden Kosten" und die Transaktionskosten sind in dieser Performancedarstellung berücksichtigt. Detaillierte Angaben zu anderen, verfügbaren Anteilsklassen finden Sie im Verkaufsprospekt. Bitte beachten Sie, dass die Performancezahlen bei den in der Tabelle „Performance (stichtagsbezogen)“ angegebenen historischen 1-Jahresperformances immer mit dem letzten zur Verfügung stehenden Rechenwert des jeweiligen Monats berechnet werden (Anfangs- und Endwert). Laufende Kosten: 1,20 % des Fondsvolumens fielen im vergangenen Geschäftsjahr des Fonds an, das im Februar 2015 endete. Sie enthalten die Managementgebühr und alle Gebühren, die im vergangenen Geschäftsjahr erhoben wurden, außer Transaktionskosten. Die "Laufenden Kosten" können jedes Jahr unterschiedlich sein. Details dazu im aktuellen Rechenschaftsbericht unter "Aufwendungen". Prospekthinweis: Diese Unterlage ist kein Verkaufsprospekt. Vollständige Angaben zum Fonds finden Sie nur im Prospekt des Fonds. Die Prospekte und bzw. die Informationen für Anleger gemäß §21 AIFMG sowie die Kundeninformationsdokumente (KID) für alle von Pioneer Investments Austria in Österreich öffentlich angebotenen Investmentfonds in ihrer jeweils aktuellen Fassung stehen den Interessenten unter http://www.pioneerinvestments.at in deutscher Sprache zur Verfügung. Emittentenhinweis: Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von Polen, von Tschechien, von Ungarn, von Rumänien, von der Türkei, von Russland, von der Ukraine oder von Kroatien begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. (Art.3.3 der Fondsbestimmungen, bewilligt von der FMA mit Bescheid vom 24.02.2012) Dies ist eine Marketingmitteilung: Diese Inhalte stellen weder ein Angebot, eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung noch eine Anlageanalyse dar. Sie dienen insbesondere nicht dazu, eine individuelle Anlage-oder sonstige Beratung zu ersetzen. Jede konkrete Veranlagung sollte erst nach einem Beratungsgespräch erfolgen. Verkaufsbeschränkungen für US - Persons. Nähere Info im Prospekt. Diese Marketingmitteilung wurde von Pioneer Investments Austria GmbH, Lassallestraße 1, 1020 Wien erstellt. Managementgebühr: bis zu 0,96 % p.a. des Fondsvolumens. Bis zu 60% dieser Managementgebühr zahlt die Emittentin jährlich als Vertriebsprovision an die UniCredit Bank Austria AG. Spesen & Gebühren UniCredit Bank Austria AG Ausgabeaufschlag: 3,50 % vom Kurswert Verkaufsspesen 0,75 % vom Kurswert (Min. EUR 23,50) Depotgebühr für Wertpapierdepots: jährlich 0,235 % vom Kurswert plus 20 % USt. (mindestens EUR 3,92 jährlich plus 20 % USt. je Wertpapierposition bzw. mindestens EUR 26,28 plus 20% USt. jährlich je Wertpapierdepot) Depotgebühr für WP-Pläne: jährlich 0,235 % vom Kurswert plus 20 % USt, mindestens EUR 4,20 plus 20 % USt. jährlich. Zahlungen von Pioneer Investments Austria (PIA): PIA zahlt jährlich einen Betrag von bis zu EUR 460.000,-- an die UniCredit Bank Austria AG für die Beratungsunterstützung und weitere qualitätsverbessernde Maßnahmen. Wichtige Wertpapierbegriffe: siehe Anhang "Glossar" (2 Seiten) Steuerliche Behandlung: siehe Anhang "Steuerliche Behandlung von Investmentfonds und Immobilieninvstments" (4 Seiten) 2/2 Glossar Alpha Performance (Wertentwicklung) Kennzahl, die beschreibt, um wieviel die Performance eines Investmentfonds unter Berücksichtigung des eingegangenen Risikos über jener der Benchmark liegt. Je höher das Alpha, desto besser hat sich der Wert eines Fonds im Verhältnis zu seiner Benchmark entwickelt. Ausgabepreis Gesamtertrag einer Kapitalanlage. Berücksichtigt Wertveränderungen des eingesetzten Kapitals, aber auch Ausschüttungen und deren Wiederveranlagung. Die in dieser Publikation auf den Fondsseiten dargestellten Performancegrafiken zeigen die Wertentwicklung der Fondsanteile in Prozent (Basis 100) über einen bestimmten Zeitraum. Dabei wird die jährliche Ausschüttung rechnerisch (ohne Berücksichtigung der KESt) wiederveranlagt und steigert somit den Anteilswert. Ausgabe- und Rücknahmespesen sind ebenfalls nicht berücksichtigt. Der Preis, zu dem Fondsanteile ausgegeben werden. Er setzt sich aus dem Rechenwert und dem Ausgabeaufschlag eines Fondsanteils zusammen. Rating Ausschüttung Beurteilung der Bonität (Zahlungsfähigkeit) eines Schuldners (Emittenten). Unabhängige Agenturen wenden dabei bestimmte Klassifizierungen (Ratings) an, z. B. von AAA (beste Bonität) bis D für Zahlungsausfall. Erträge, die innerhalb eines Investmentfonds erzielt werden, können in Form von Ausschüttungen an die Anteilsinhaber ausgeschüttet werden. Werden sie nicht ausgeschüttet, sondern innerhalb des Fondsvermögens wiederveranlagt, spricht man von Thesaurierung. Benchmark Neutrale Messlatte bzw. Vergleichsmaßstab für die Performance eines Investmentfonds. Häufig dient als Benchmark ein Börsenindex oder eine Kombination aus verschiedenen Indizes. Beta Eine Risikokennzahl für Investmentfonds. Der Beta-Faktor sagt aus, um wieviel stärker ein Investmentfonds steigt oder fällt, als seine Benchmark. Ein Beta-Faktor von 1 sagt aus, dass der Investmentfonds in derselben Relation steigt oder fällt wie seine Benchmark. Ein Beta-Faktor von 1,2 sagt aus, dass der Fonds um 20% stärker steigt bzw. fällt, als die Benchmark. Fonds mit einem Beta-Faktor unter 1 bewegen sich entsprechend schwächer als die Benchmark. Die Problematik des Beta-Faktors liegt darin, dass er aus Zeitreihen der Vergangenheit berechnet wird und daher bei Projektionen in die Zukunft tatsächliche Abweichungen vom rechnerisch ermittelten Beta-Faktor auftreten können. Bonität Gibt Auskunft über die Qualität und die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Vor allem bei Anleihen und Anleihenfonds spielt die Bonität eine große Rolle für das mit der Veranlagung verbundene Risiko und den zu erwartenden Ertrag. Coupon (auch: Kupon) Gibt an, wie hoch die Nominalverzinsung einer Anleihe ist. Beispiel: Ein Kupon von 3,5% bedeutet, dass der Emittent jährlich 3,5% des Nominalwerts der Anleihe an Zinsen bezahlt. Ein Investor, der ein Nominale von 10.000 Euro an dieser Anleihe hält, würde 350 Euro an jährlichen Zinsen bekommen. Der Kupon alleine sagt nichts über die Rendite aus, die ein Anleger mit einer Anleihe erzielt. Die Rendite wird maßgeblich davon mitbestimmt, zu welchem Kurs die Anleihe erworben wurde und wie lange sie gehalten wird. Duration Die Duration ist eine Kennzahl für die mittlere Kapitalbindungsdauer einer Anleihe oder eines Anleihenfonds. Bei Anleihenfonds wird der Durchschnittswert aller im Fonds enthaltenen Anleihen herangezogen. Je größer die Duration eines Anleihenfonds, desto stärker steigt bzw. fällt der Rechenwert eines Anleihenfonds, wenn sich die Zinsen ändern. Die Duration ist somit eine Kennzahl für das Zinsänderungsrisiko. KID (Kundeninformationsdokument) Das KID (Kundeninformationsdokument) ist ein verpflichtend vorgeschriebenes Element bei der Produktinformation für Kunden bei Publikumsfonds. Das KID muss die wesentlichen Informationen über den Fonds verständlich und standardisiert darstellen. Es muss dem Anleger vor einer Investitionsentscheidung zur Verfügung gestellt werden. Form und Inhalt des KID unterliegen genauen Vorgaben. Es muss mindestens einmal im Jahr erneuert (aktualisiert) werden. Min/Max Chart Stellt den höchsten und den niedrigsten durchschnittlichen Jahresertrag des jeweiligen Fonds (in %) in der jeweils angegebenen Zeitperiode dar (unter der Annahme, dass Ausschüttungen wiederveranlagt werden). Durch diese Darstellung wird die Schwankungsbreite des jeweiligen Investmentfonds in den unterschiedlichen Zeitperioden übersichtlich dargestellt. Mündelfonds Investmentfonds, der speziellen gesetzlichen Richtlinien entspricht und sich dadurch zur Veranlagung von Mündelgeldern eignet. 1/2 | Glossar Rechenwert Ergibt sich aus der Summe des gesamten Fondsvermögens dividiert durch die Gesamtanzahl der im Umlauf befindlichen Anteile eines Investmentfonds. Gleichbedeutend mit Net Asset Value und Nettoinventarwert. Bildet die Berechnungsbasis für den Ausgabepreis. Risiko Jede Veranlagung in Investmentfonds ist mit unterschiedlich hohen Kursschwankungsrisiken verbunden. Eine detaillierte Beschreibung aller möglichen Risiken je Fonds entnehmen Sie bitte dem gesetzlichen Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds. Um eine überblicksmäßige Grobeinschätzung der Risikokategorie zu ermöglichen, gibt es für jeden Fonds Risikoindikatoren wie den SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) und die Definition der Risiko-Ausprägungen gemäß WAG (Wertpapieraufsichtsgesetz). Die Risikoindikatoren können sich im Zeitablauf ändern. Da die im Kundeninformationsdokument (KID) empfohlene Mindestanlagedauer vom SRRI und weiteren Risikofaktoren abhängig ist, kann auch sie Änderungen unterliegen. Risiko-Ausprägungen gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) Gemäß den Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) erhebt der Berater in Zusammenarbeit mit dem Kunden dessen Anlegerprofil. Angaben zu Erfahrungen und Kenntnissen in Wertpapiergeschäften, finanzielle Verhältnisse sowie Anlageziele und Risikobereitschaft für künftige Veranlagungen sind Basis für die Erstellung des Profils. Die Risikobereitschaft wird als eine von fünf möglichen Risikostufen – R1 bis R5 – angegeben. Finanzinstrumente – und zwar alle, nicht nur Investmentfonds – werden ebenfalls in die Risikostufen R1 bis R5 eingestuft. Bitte beachten Sie, dass die Risikozuordnung gemäß WAG individuell durch die einzelnen Banken erfolgt. Die Zuordnung unserer Fonds zu den Risikostufen des WAG entspricht der internen Zuordnung der Bank Austria und ist daher nach außen nur bedingt aussagekräftig. R-Squared Ein statistisches Maß, das angibt, in welchem Ausmaß die Kursbewegungen eines Fonds von den Bewegungen eines Index abhängen. Die Werte von R² können zwischen 0 und 100% liegen. Ein hoher Wert lässt darauf schließen, dass sich der Fonds in starker Abhängigkeit vom Index entwickelt hat. R² wird mit Werten aus der Vergangenheit berechnet, bei der Projektion in die Zukunft können daher entsprechende Abweichungen auftreten. Sharpe Ratio Kennzahl, die Ertrag und Risiko von Investmentfonds in Relation zueinander setzt. Die Rendite (der Gesamtertrag) des Investmentfonds (abzüglich risikofreier Zinssatz) wird dividiert durch das Gesamtrisiko (siehe: Standardabweichung) des Fonds. Grundsätzlich ist aus Sicht der Sharpe Ratio bei vergleichbaren Fonds der mit der höheren Sharpe Ratio zu bevorzugen, da dies mehr Ertrag pro Risikoeinheit bedeutet. Die Sharpe Ratio kann aber niemals alleinige Entscheidungsgrundlage sein, sie ist nur eines von vielen Entscheidungskriterien. Wurde entwickelt vom amerikanischen Finanzmathematiker William F. Sharpe. Die Sharpe Ratio wird mit Werten aus der Vergangenheit berechnet. Bei der Projektion in die Zukunft kann es zu entsprechenden Abweichungen kommen. SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) Der SRRI ist ein Indikator für die Höhe der Wertschwankungen, die mit der Veranlagung in einem Investmentfonds verbunden sein können. Der SRRI wird mit einer EU-weit einheitlichen Methode ermittelt und kann ganzzahlige Werte zwischen 1 und 7 annehmen, wobei höhere Werte für höhere Wertschwankungen (höheres Risiko) stehen. In der Regel sind mit höheren Wertschwankungen auch höhere Renditechancen verbunden. Ein SRRI von 1 bedeutet nicht, dass es sich um eine risikofreie Anlage handelt. Ändert sich die Höhe der Wertschwankungen über einen mehrmonatigen Zeitraum in wesentlichem Ausmaß, dann ändert sich auch der SRRI. Glossar Standardabweichung Dies ist eine Marketingmitteilung Die Standardabweichung ist eine statistische Maßeinheit für das Risiko einer Investition. Sie errechnet sich aus der historischen Schwankungsbreite der Performance und gibt die zu erwartende zukünftige Abweichung der Performance von einem Mittelwert (=statistischer Erwartungswert) an. Es muss berücksichtigt werden, dass die Schwankungsbreiten der Performance nicht konstant sind. Da bei der Berechnung der Standardabweichung historische Schwankungsbreiten und Kursentwicklungen in die Zukunft projiziert werden, kann es zu Ungenauigkeiten kommen. Diese Inhalte stellen weder ein Angebot, eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung noch eine Anlageanalyse dar. Sie dienen insbesondere nicht dazu, eine individuelle Anlageoder sonstige Beratung zu ersetzen. Jede konkrete Veranlagung sollte erst nach einem Beratungsgespräch erfolgen. Verkaufsbeschränkungen für US - Persons. Nähere Info im Prospekt. Thesaurierung Bedeutet bei Investmentfonds, dass sämtliche Erträge nicht ausgeschüttet, sondern zur Stärkung der Substanz innerhalb des Fondsvermögens reinvestiert werden. Der Anleger wird dadurch von der Wiederveranlagungsproblematik bei Ausschüttungen befreit und kann so seine Performance optimieren. Wertpapier-Rendite Stichtagsbezogene Durchschnittsrendite aller im Fonds befindlichen Einzelanleihen (bezogen auf deren Laufzeitende) inklusive der Bargelder. 2/2 | Glossar Steuerliche Behandlung von Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds. Allgemeine Informationen. Investmentfonds sind nach österreichischem Steuerrecht transparent. Das bedeutet, dass die Erträge des Fonds nicht auf Ebene des Fonds, sondern auf Ebene des Anlegers besteuert werden. Die steuerliche Behandlung von Erträgen aus Investmentfonds ist daher davon abhängig, wie die vom Fonds erwirtschafteten Ertragsarten auf Ebene der unterschiedlichen Anleger (z.B. natürliche Personen oder Körperschaften) zu versteuern sind. Die steuerpflichtigen Ertragsbestandteile von Ausschüttungen eines Fonds an den Anleger sind grundsätzlich im Ausschüttungszeitpunkt steuerpflichtig. Bei thesaurierten Erträgen wird fingiert, dass diese einmal jährlich nach Ende des Fondsgeschäftsjahres den Anteilsinhabern zufließen, weshalb die thesaurierten Erträge als „ausschüttungsgleiche Erträge“ bezeichnet werden. Die thesaurierten Erträge unterliegen daher einmal jährlich der Besteuerung. Der steuerliche Vertreter eines Investmentfonds berechnet und meldet die steuerpflichtigen Ertragsbestandteile von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen an die Oesterreichische Kontrollbank („OeKB“). Die depotführende Bank behält aufgrund dieser Meldung 27,5 % Kapitalertragsteuer („KESt“) auf die steuerpflichtigen ausgeschütteten (im Zeitpunkt der Auszahlung der Ausschüttung) und ausschüttungsgleichen Erträge (im Zeitpunkt der Meldung des steuerlichen Vertreters an die OeKB) des Investmentfonds ein. Die Meldung der steuerpflichtigen Bestandteile der ausschüttungsgleichen Erträge findet in der Regel zwischen vier und sieben Monaten nach Geschäftsjahresende des Fonds statt. Bemessungsgrundlage für die jährliche Besteuerung („laufende Erträge“ = ausschüttungsgleiche Erträge) von Investmentfonds. • Das österreichische Steuerrecht betrachtet grundsätzlich alle vom Fonds erwirtschafteten Zinsen, Dividenden und sonstigen Erträge nach Verrechnung mit den im Fonds angefallenen Kosten („ordentliche Erträge“) als steuerpflichtige Erträge. Für manche Anleger sind bestimmte Ertragsbestandteile steuerfrei. Zusätzlich sind – je nach Anleger und in Abhängigkeit davon, ob diese ausgeschüttet oder thesauriert werden - Teile der realisierten Substanzgewinne (Wertsteigerungen aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Derivaten auf Fondsebene nach Saldierung mit realisierten Substanzverlusten) steuerpflichtig. • Übersteigen die im Fonds realisierten Substanzverluste die realisierten Substanzgewinne, so ist der sich ergebende Verlust mit den ordentlichen Erträgen des Fonds zu verrechnen. Ist ein solcher Ausgleich nicht möglich, kann ein Vortrag und eine Verrechnung mit Einkünften des Fonds in Folgejahren erfolgen. Besonderheiten bei inländischen Investmentfonds. • Im Gegensatz zu ausländischen Investmentfonds, bei welchen die KESt vom Verrechnungskonto des Anlegers einbehalten wird, wird bei inländischen Investmentfonds die KESt auf die ausschüttungsgleichen Erträge aus dem Fondsvermögen an die depotführende Bank des Anlegers ausbezahlt. Die depotführende Bank hat die KESt auf die ausschüttungsgleichen Erträge einzubehalten und an das Finanzamt weiterzuleiten. • Weiters werden in der Praxis bei ausschüttenden inländischen Fonds regelmäßig im Zeitpunkt der Jahresausschüttung ebenfalls die ausschüttungsgleichen Erträge gemeldet und die KESt darauf bereits zu diesem Zeitpunkt (in der Regel zwischen zwei und vier Monaten nach Fondsgeschäftsjahresende) abgezogen. • Bei Vollthesaurierungsfonds kann die Auszahlung der KESt gemäß § 58 Abs 2 InvFG zur Gänze unterbleiben, wenn die den Fonds verwaltende Kapitalanlagegesellschaft nachweist, dass sämtliche Anteilinhaber des Fonds entweder eine Befreiungserklärung für juristische Personen gemäß § 94 Z 5 EStG (Betriebsvermögen) abgegeben haben oder nicht der inländischen Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer unterliegen. Solche Fonds sind daher nur juristischen Personen des Privatrechts und beschränkt (im Ausland ansässigen) Steuerpflichtigen zugänglich. Seite 1 von 4 | Steuerliche Behandlung von Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds. Bemessungsgrundlagen für die jährliche Besteuerung von Immobilieninvestmentfonds. • Der für den Anleger steuerpflichtige Jahresgewinn eines Immobilieninvestmentfonds setzt sich – unabhängig davon, ob dieser an den Anleger ausgeschüttet oder im Fonds thesauriert („ausschüttungsgleiche Erträge“) wird – aus Bewirtschaftungsgewinnen, Aufwertungsgewinnen sowie aus Wertpapier- und Liquiditätsgewinnen zusammen. • Bewirtschaftungsgewinne – errechnen sich aus den erhaltenen Erträgen für die entgeltliche Überlassung der jeweiligen Immobilien abzüglich damit im Zusammenhang stehender Aufwendungen. Abschreibungen der Immobilien sind nicht zulässig, jedoch ist eine Rücklage in der Höhe von 10 bis 20 % der Nettomieteinnahmen als Aufwand abzuziehen. • Aufwertungsgewinne – damit die Wertsteigerungen der Immobilien nicht erst bei der Veräußerung der Immobilien versteuert werden, ist das Immobilienvermögen jährlich zu bewerten und 80 % der nicht realisierten Wertsteigerung durch die Neubewertung sind jährlich zu versteuern. Ebenfalls steuerlich erfasst werden die realisierten Wertsteigerungen, sofern sie noch nicht in Vorjahren besteuert wurden. – Bei ausländischen Immobilieninvestmentfonds, die nicht zum öffentlichen Vertrieb in Österreich zugelassen sind, sind hingegen 100 % des Aufwertungsgewinnes zu versteuern. Es handelt sich hier also um nicht realisierte Gewinnbestandteile, die der Besteuerung unterworfen werden. – Wird eine Immobilie aufgrund der jährlichen Bewertung abgewertet, so ist der daraus entstandene Verlust in einem ersten Schritt mit steuerpflichtigen Gewinnen aus Immobilien desselben Staates zu verrechnen und in einem zweiten Schritt mit Gewinnen aus anderen Staaten. • Wertpapier- und Liquiditätsgewinne sind die Zinsen aus der Veranlagung von liquiden Mitteln. Gewinne aus der Veräußerung (realisierte Substanzgewinne) dieser liquiden Mittel sind steuerfrei. Besonderheiten bei ausländischen Immobilien. • Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne sind grundsätzlich in dem Staat steuerpflichtig, in dem die Immobilie gelegen ist. • Sieht das Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) zwischen Österreich und dem Staat, in dem die Immobilie gelegen ist, die Befreiungsmethode vor, so werden die Bewirtschaftungs- und die Aufwertungsgewinne in Österreich grundsätzlich steuerlich nicht berücksichtigt. • Sieht das DBA hingegen die Anrechnungsmethode vor, so werden die Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne zwar in Österreichbesteuert, die ausländische Steuer wird jedoch auf die österreichische Steuer angerechnet. Übersteigt die ausländische Steuer die österreichische Steuer, so ist eine Anrechnung maximal in Höhe der österreichischen Steuer möglich. Die Besteuerung auf Anlegerebene (für Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds relevant). Die nachfolgenden Ausführungen richten sich an in Österreich ansässige, unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die Fondsanteile auf einem inländischen (österreichischen) Depot haben und die Fondsanteile nach dem 31. 12. 2010 erworben haben. Besteuerung auf Ebene von natürlichen Personen, die Fondsanteile im Privatvermögen halten. Laufende Erträge. • 27,5% KESt-Endbesteuerung auf die steuerpflichtigen ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen (= thesaurierten) Erträge des Fonds. • Steuerpflichtig sind alle Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge abzüglich aller Aufwendungen sowie die realisierten Substanzgewinne (100 % bei Ausschüttung bzw. 60 % bei Thesaurierung) des Fonds. • Der Zufluss der ausschüttungsgleichen Erträge wird steuerlich vier Monate nach Geschäftsjahresende des Fonds fingiert, der KESt-Abzug durch die depotführende Bank erfolgt unabhängig davon im Zeitpunkt der Jahresmeldung des steuerlichen Vertreters (zwischen vier und sieben Monaten nach Fondsgeschäftsjahresende) an die OeKB1). Der Zufluss der Ausschüttung inklusive KESt-Abzug erfolgt im Zeitpunkt der Auszahlung auf das Depot des Anlegers. Veräußerung. • 27,5 % KESt-Abzug auf den Veräußerungsgewinn. • Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz von Veräußerungserlös und steuerlichen Anschaffungskosten. Der Ausgabeaufschlag darf für natürliche Personen, die Fondsanteile im Privatvermögen halten, bei der Berechnung der Anschaffungskosten nicht berücksichtigt werden. • Um eine Doppelbesteuerung des Veräußerungsgewinnes zu vermeiden, erhöhen die jährlich besteuerten ausschüttungsgleichen Erträge die steuerlichen Anschaffungskosten des Fondsanteils. • Die depotführende Bank des Anlegers führt die Anschaffungskosten mit und berechnet den jeweiligen Veräußerungsgewinn. Dabei wird automatisch ein Verlustausgleich vorgenommen, das heißt realisierte Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren bei derselben depotführenden Bank werden mit vorher oder später erwirtschafteten realisierten Gewinnen innerhalb eines Kalenderjahres verrechnet (sofern es sich nicht um ein Depot mit mehreren Inhabern handelt). Was das für Sie als Anleger unmittelbar bedeutet, erfahren Sie im Folgenden. 1) Für Fondsgeschäftsjahre, die nach dem 30. September 2015 enden, gilt als Zuflusszeitpunkt der Zeitpunkt der Veröffentlichung der für die ertragsteuerliche Behandlung relevanten Daten durch die Meldestelle aufgrund einer fristgerechten Anmeldung anstatt der bisherigen steuerlichen Zuflussfiktion vier Monate nach Geschäftsjahresende. Seite 2 von 4 | Steuerliche Behandlung von Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds. Besteuerung auf Ebene von natürlichen Personen, die Fondsanteile im Betriebsvermögen halten. Laufende Erträge. • 27,5 % KESt-Endbesteuerung auf die steuerpflichtigen ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen (= thesaurierten) Erträge des Fonds. • Steuerpflichtig sind alle Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge abzüglich aller Aufwendungen sowie die realisierten Substanzgewinne (100 % bei Ausschüttung bzw. 60 % bei Thesaurierung) des Fonds. Folgende steuerliche Erfordernisse sind im Zuge der Veranlagung zu beachten: • Laufende Erträge. Die verbleibenden 40 % der im Fonds thesaurierten realisierten Substanzgewinne sind mit 27,5 % zu versteuern. • Veräußerung. – Realisierte Wertsteigerungen aus der Veräußerung oder Rücknahme von Fondsanteilen im Betriebsvermögen einer natürlichen Person unterliegen auch dem KESt-Abzug, sind jedoch nicht endbesteuert. Der betriebliche Anleger hat somit die realisierten Wertsteigerungen jedenfalls zu veranlagen und mit einem 27,5%igen Sondersteuersatz zu besteuern. Eine bereits einbehaltene KESt wird auf die Einkommensteuerschuld angerechnet. – Anschaffungsnebenkosten, wie z. B. Ausgabeaufschläge, dürfen in der Veranlagung als Betriebsausgabe berücksichtigt werden und vermindern dadurch die steuerpflichtigen realisierten Wertsteigerungen. • Die ausschüttungsgleichen Erträge für im Betriebsvermögen gehaltene Fondsanteile gelten für Personen die ihren Gewinn nach § 5 Abs 1 EStG und § 4 Abs 1 EStG ermitteln mit Ablauf des Fondsgeschäftsjahres als zugeflossen. • Natürlichen Personen, die den Überschuss als EinnahmenAusgabenrechner nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln, fließen die ausschüttungsgleichen Erträge steuerlich im Zeitpunkt des KEStAbzugs, d.h. unmittelbar nach der Meldung des steuerlichen Vertreters an die OeKB zu. Besteuerung auf Ebene von Körperschaften (juristische Personen). Laufende Erträge. • Alle ordentlichen Erträge sowie alle realisierten Substanzgewinne des Fonds unterliegen der Besteuerung mit 25 % Körperschaftsteuer („KöSt“). Die Erträge sind in die Körperschaftsteuererklärung der Kapitalgesellschaft aufzunehmen. • Gemäß § 10 Abs 1 KStG sind allerdings folgende Dividendenerträge grundsätzlich steuerbefreit: – Inländische Dividendenerträge, – EU Dividendenerträge, – Drittlands- Dividenden, wenn die ausländische Gesellschaft mit einer inländischen Körperschaft vergleichbar ist und mit dem Ansässigkeitsstaat der ausländischen Gesellschaft eine umfassende Amtshilfe im Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) vereinbart ist. • Für Körperschaften besteht die Möglichkeit, den KESt-Abzug durch Abgabe einer Befreiungserklärung (gemäß § 94 Abs 5 EStG) gegenüber der depotführenden Bank zu vermeiden. Wurde keine Befreiungserklärung abgegeben, so ist die abgezogene KESt auf die Körperschaftsteuer anzurechnen. • Betrieblichen Anlegern gelten die ausschüttungsgleichen Erträge mit Ablauf des Fondsgeschäftsjahres als zugeflossen. Veräußerung. • Im Falle des Verkaufs von Fondsanteilen unterliegt die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis abzüglich bereits besteuerter ausschüttungsgleicher Erträge der 25 %igen Körperschaftsteuer und muss in die Körperschaftsteuererklärung der juristischen Person aufgenommen werden. • Um eine Doppelbesteuerung im Falle der Veräußerung zu vermeiden, sind die jährlich zu versteuernden ausschüttungsgleichen Erträge den Anschaffungskosten im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung zuzuschreiben. Dadurch vermindert sich der steuerpflichtige Veräußerungserlös im Verkaufszeitpunkt um die bereits in Vorjahren versteuerten Ertragsbestandteile. Besteuerung auf Ebene von eigennützigen Privatstiftungen. Laufende Erträge. • 25 % Zwischensteuer auf Zinserträge sowie im Fonds realisierte Substanzgewinne (100 % bei Ausschüttung und 60 % bei Thesaurierung) im Veranlagungsweg. • Dividendenerträge gemäß § 10 Abs 1 KStG (siehe oben unter Körperschaften) sind steuerfrei. Nicht befreite Dividendenerträge unterliegen der KöSt mit 25 %. • Für Privatstiftungen kann ebenfalls der KESt-Abzug durch Abgabe einer Befreiungserklärung gegenüber der depotführenden Bank vermieden werden. Wurde keine Befreiungserklärung abgegeben, so ist die abgezogene KESt auf die Körperschaftsteuer anzurechnen. Veräußerung. • Im Falle des Verkaufs von Fondsanteilen unterliegt die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis abzüglich bereits besteuerter ausschüttungsgleicher Erträge der 25 %igen Zwischensteuer und muss in die Körperschaftsteuererklärung der Privatstiftung aufgenommen werden. • Die Zwischensteuer wird bei der tatsächlichen Zuwendung an die Begünstigten auf die anfallende KESt der Zuwendung angerechnet. Besteuerung auf Ebene von Körperschaften des öffentlichen Rechts. • In Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten unterliegen Körperschaften des öffentlichen Rechts der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. 1) • Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich im Wesentlichen auf die KESt-pflichtigen Einkünfte und auf jene ausländischen Einkünfte, die mit den Einkünften, bei denen die Steuer durch KESt-Abzug erhoben wird, vergleichbar sind. • Die depotführende Bank behält daher die KESt auf Erträge von Fonds im Vermögen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wie bei einer in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person, die die Anteile im Privatvermögen hält, ein. 1) Bei Ausschüttungen und realisierten Kursgewinnen werden 27,5 % KESt einbehalten und abgeführt (sofern der KESt-Abzug nicht im Zusammenhang mit der Abgabe einer entsprechenden Befreiungserklärung vermieden wird). Da die KÖSt weiterhin 25 % beträgt, kann die Differenz im Rahmen der steuerlichen Veranlagung rückgefordert werden. Seite 3 von 4 | Steuerliche Behandlung von Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds. Für natürliche Personen aus EU-Mitglieds-Staaten (sowie assoziierten Gebieten), die in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist für Investmentfonds Folgendes zu berücksichtigen • Sofern ein ausschüttender Investmentfonds zu mehr als 15 % bzw. ein thesaurierender Fonds zu mehr als 25 % in Forderungswertpapiere investiert, unterliegen die Zinsen abzüglich aliquoter Aufwendungen des Fonds für natürliche Personen, die aus EU-Mitgliedsstaaten bzw. assoziierten Gebieten stammen, der EU-Quellensteuer in Höhe von 35 %. • Beim Kauf von Investmentfondsanteilen erhält der Anleger eine Quellensteuergutschrift in Höhe des zum Handelstag gemeldeten Wertes pro Anteil. • Im Verkaufsfall oder bei Rücknahme von Anteilen behält die depotführende Bank den zum Handelstag gemeldeten Wert pro Anteil ein. • Der Abzug der EU-Quellensteuer findet am Tag der Ausschüttung bei ausschüttenden Fonds bzw. am Tag der Meldung des jährlichen EU-Quellensteuerwertes bei thesaurierenden Fonds statt. • Die EU-Quellensteuer stellt eine Vorauszahlung auf die Steuerschuld des Anlegers auf die Einkommensteuer in dessen Herkunftsland dar. • Immobilieninvestmentfonds unterliegen nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht der EU-Quellensteuer. Für natürliche Personen aus nicht EU-MitgliedsStaaten (bzw. assoziierten Gebieten), die in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist für Investmentfonds Folgendes zu berücksichtigen • Sofern ein ausschüttender Investmentfonds zu mehr als 15 % bzw. ein thesaurierender Fonds zu mehr als 25 % in zinstragende Wertpapiere österreichischer Emittenten investiert, unterliegen diese Zinsen abzüglich aliquoter Aufwendungen des Fonds für natürliche Personen mit inländischem (österreichischem) Depot, die nicht aus EU-Mitgliedsstaaten bzw. assoziierten Gebieten stammen, ab 1. 1. 2015 der beschränkten Steuerpflicht durch KESt-Abzug. Die KESt beträgt seit 1.1.2016 27,5 %. • Dies gilt grundsätzlich auch für österreichische Zinsen, die über einen Investmentfonds erwirtschaftet werden. • Immobilieninvestmentfonds unterliegen nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht der beschränkten Steuerpflicht. Bitte beachten Sie: • Diese Information wird von der Bank Austria als Mitglied der Gruppe der UniCredit als zusätzliches Service ihren Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt und ersetzt keinesfalls die mit dem jeweiligen Kunden vereinbarte Art der individuellen Beratung durch die Bank Austria. • Diese Ausführungen betreffen steuerliche und produktbezogene Informationen, wenn die Depotführung im Inland (Österreich) erfolgt, und stellen keine individuelle Steuerberatung dar. Bezüglich der Auswirkungen auf die individuelle steuerliche Situation der Anlegerin bzw. des Anlegers wird empfohlen, sich mit einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. • Die Ausführungen basieren auf der derzeit gültigen Rechtslage (Stand: Dezember 2015), diesbezüglichen Verordnungen, einschlägiger Literatur, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. Wir weisen darauf hin, dass die endgültigen Ergebnisse von Betriebsprüfungen, Stellungnahmen der Finanzverwaltung und höchstgerichtlichen Erkenntnissen infolge der Unschärfen der Rechtslage von unseren Einschätzungen abweichen können, wofür wir keine Haftung übernehmen. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Wert und Rendite einer Anlage können plötzlich und in erheblichem Umfang steigen oder fallen und können nicht garantiert werden. Auch Währungsschwankungen können die Entwicklung eines Investments beeinflussen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Anlegerin bzw. der Anleger nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält, insbesondere dann, wenn die Kapitalanlage nur für kurze Zeit besteht. • Die Informationen dieser Broschüre wurden von PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH ausschließlich im Auftrag der Bank Austria erstellt und dienen lediglich dazu, interessierten Kundinnen und Kunden der Bank Austria eine allgemeine Information über das jeweilige Thema zu bieten. Für die Entscheidungen, die der Kunde oder die Kundin aufgrund der enthaltenen Informationen trifft, übernimmt PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH keinerlei Verantwortung. PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH weist darauf hin, dass die Inhalte der Broschüre keinerlei Empfehlungen darstellen und keinesfalls eine individuelle Beratung im jeweiligen Einzelfall durch fachkundige Personen unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände ersetzen. Die Zusammenstellung der Informationen erfolgte mit gebotener Sorgfalt. Dessen ungeachtet übernimmt PwC Pricewaterhouse-Coopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der enthaltenen Informationen. Seite 4 von 4 | Steuerliche Behandlung von Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds.
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