Bevor Sie Deutschland verlassen

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12.1 Checkliste
Bitte bedenken Sie, dass Sie vor Ihrer Abreise einige organisatorische Dinge klären müssen. Es empfiehlt
sich in der Regel, etwa drei Monate vorher damit zu beginnen, den Umzug zu planen. Der folgende Zeitplan
soll Ihnen helfen:
Drei Monate vor dem Umzug:
■■
Kündigen Sie Ihren Mietvertrag rechtzeitig.
■■
Kündigen Sie Ihren Vertrag mit den lokalen Stadtwerken (Strom, Gas, Wasser).
■■
Klären Sie mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter rechtzeitig, welche Renovierungsarbeiten
bis zur Wohnungsübergabe zu tätigen sind.
■■
Bevor Sie Deutschland verlassen …
Klären Sie ob es in Ihrem Fall sinnvoll oder sogar
verpflichtend ist eine Steuererklärung anzufertigen.
■■
Falls Sie ein Gehalt von der Universität bezogen
und Sozialabgaben gezahlt haben: Vereinbaren
Sie einen Termin mit einer Beraterin oder einem
Berater der Rentenversicherungsanstalt, um Ihre
Rentenversicherungsansprüche zu klären.
■■
Klären Sie frühzeitig mit der Personalabteilung/
Ihrem Stipendiengeber, ob Ihnen Ihr letztes Monatsgehalt/die letzte Stipendienzahlung rechtzei-
tig vor Ihrer Abreise überwiesen werden kann.
Häufig überschneiden sich der Umzug und die
letzte Zahlung.
■■
Kündigen Sie Dauerkarten für das öffentliche
Verkehrssystem.
■■
Kündigen Sie Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements.
■■
Kündigen Sie Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden, Clubs etc.
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Wenn Ihr nächstes Ziel ein anderes europäisches
Land ist, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit den
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in
einem der dortigen EURAXESS-Service Centres
aufzunehmen – diese können Ihnen bei der Organisation Ihres Forschungsaufenthalts an Ihrem
neuen Ziel helfen.
Euraxess – Kontakte
www.ec.europa.eu/euraxess > Services
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Nachsendeservice
Ein Monat vor dem Umzug:
Bitte erkundigen Sie sich über die Kosten des
Nachsendeservices der Deutschen Post.
www.efiliale.de > Nachsenden lassen
■■
Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt ab.
■■
Wenn Sie Kinder haben, melden Sie sie in der
Schule beziehungsweise im Kindergarten ab.
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Informieren Sie Ihre Versicherungen über Ihren
Umzug.
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Kündigen Sie ggf. Ihr Bankkonto.
■■
Wenn Sie Ihr Auto in Deutschland verkaufen wollen oder in Ihr Heimatland mitnehmen, melden
Sie dies der Kraftfahrzeugzulassungsstelle und
Ihrer Haftpflichtversicherung. Bitte beachten Sie
die Formalitäten zur Ausfuhr von in Deutschland
gekauften Kraftfahrzeugen (Ausfuhranmeldung
beim Zoll).
Pakete über die Deutsche Post
versenden
Die Deutsche Post bietet an, Pakete und Päckchen bis zu einem Gewicht von 31,5 kg international zu versenden. Informationen zu den Tarifen
finden Sie unter
www.portokalkulator.de
Beitragsservice von ARD, ZDF
und Deutschlandradio
www.rundfunkbeitrag.de
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Benachrichtigen Sie Ihren Telefonanbieter (Festnetz-, Mobilfunk-, Internetanbieter).
■■
Regeln Sie die Rückzahlung der Mietkaution, die
Ihnen mit Zins und Zinseszins von der Vermieterin oder dem Vermieter nach dem Auszug zurückerstattet werden muss.
■■
Stellen Sie bei Bedarf einen Nachsendeantrag
beim Postamt, so kann Ihre Post an die neue Anschrift weitergeleitet werden.
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Umzugstag:
■■
Informieren Sie den Beitragsservice von ARD,
ZDF und Deutschlandradio, sofern Sie dort gemeldet sind.
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Geben Sie noch ausgeliehene Bücher und Zeitschriften in der Universitätsbibliothek und in den
Fachbereichsbibliotheken zurück.
■■
■■
Falls Sie Gepäck per Frachtpost nach Hause
schicken möchten, vereinbaren Sie mit einem
Frachtunternehmen einen Termin zum Abholen
der Pakete.
Werden Sie Alumni-Mitglied, um auch in Zukunft
Kontakt mit der Universität zu halten.
■■
Halten Sie die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser im Übergabeprotokoll fest und lassen Sie sie
von der Vermieterin oder dem Vermieter unterschreiben.
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Untersuchen Sie Treppenhaus und Wohnung auf
Umzugsschäden.
■■
Je nachdem, wie Sie sich mit Ihrer Vermieterin
oder Ihrem Vermieter geeinigt haben, reinigen
Sie die Wohnung nach dem Auszug.
■■
Übergeben Sie die leere Wohnung und geben Sie
den Wohnungsschlüssel bei der Vermieterin oder
dem Vermieter, bzw. der Wohnungsverwaltung ab.
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Kündigu
Guthaben auf dem
Studierendenausweis, der
Mensakarte oder der Q-Westkarte
Lassen Sie sich gegebenenfalls noch Vorhandenes Guthaben auszahlen und geben Sie die
Mensa- und Q-Westkarten ab, um das Pfand zurück zu bekommen.
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Guthaben auf dem
Studierendenausweis, der
Mensakarte oder der Q-Westkarte
Lassen Sie sich gegebenenfalls noch Vorhandenes Guthaben auszahlen und geben Sie die
Mensa- und Q-Westkarten ab, um das Pfand zurück zu bekommen.