GAS: R E T E I B N A S A G N DE 'S T H E G O S – N KÜN DIG E RATGEBER | GASANBIETER KÜNDIGEN GAS: DEN GASANBIETER KÜNDIGEN – SO GEHT'S Beim Gasanbieterwechsel kann der neue Anbieter die Kündigung des alten Vertrags für Sie übernehmen. Wenn Sie allerdings ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung haben oder die Kündigungsfrist Ihres derzeitigen Laufzeitvertrags in Kürze abläuft, sollten Sie selbst kündigen. SONDERKÜNDIGUNGSRECHT Wenn Ihr Gasanbieter die Preise erhöht, haben Sie üblicherweise ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sollten Sie selbst kündigen. Das Kündigungsrecht gilt ab der Mitteilung der Preiserhöhung. Wie lange der Gasanbieter das Sonderkündigungsrecht einräumt, geht meist aus dem Schreiben hervor, in dem die Preiserhöhung bekannt gegeben wird. Die meisten Versorger geben einen Zeitraum von zwei Wochen vor. Die meisten Gasanbieter gewähren Fristen von vier bis sechs Wochen. Die genaue Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen. UMZUG Egal ob Grundversorger oder Alternativanbieter: Bei einem Umzug sollten Sie selbst kündigen. Bitte achten Sie darauf, dass eventuelle Bonusauszahlungen erst nach bestimmten Vertragslaufzeiten ausbezahlt werden. Wenn Sie zum Bespiel einen Neukundenbonus nach dem ersten Belieferungsjahr erhalten würden, Ihren Vertrag aber aufgrund einer Preiserhöhung bereits nach sechs Monaten kündigen, erlischt Ihr Anspruch auf den Bonus. › Wenn Sie sich vor Ihrem Umzug in der Grundversorgung befinden, können Sie Ihren Grundversoger zwei Wochen vor Auszug kündigen. Das ist gesetzlich festgelegt. FRISTGERECHTE KÜNDIGUNG Da ein Gasanbieterwechsel in der Regel drei bis zehn Wochen dauert, sollten Sie ebenfalls selbst kündigen, wenn die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Laufzeitvertrags bald abläuft. Denn viele Verträge verlängern sich automatisch um weitere sechs bis zwölf Monate, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Um eine weitere Bindung an den alten Anbieter zu vermeiden, sollten Sie in diesem Fall die Kündigung selbst vornehmen. 2 RATGEBER | GASANBIETER KÜNDIGEN › Falls Sie einen Laufzeitvertrag mit einem alternativen Anbieter abgeschlossen haben, sollten Sie dessen Vertragsbedingungen noch einmal durchlesen. Üblicherweise besteht eine Extraklausel für den Umzug. Die meisten Anbieter gewähren bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht. Aber Achtung: Eventuelle Bonusauszahlungen, die erst ab einer bestimmten Lieferzeit gewährt werden, entfallen dadurch meist. Das Kündigungsschreiben Das Kündigungsschreiben sollte folgende Punkte beinhalten: Adresse des Absenders Adresse des Gasanbieters Betreffzeile: Kündigung meines Vertrags › Manche Versorger bieten auch an, dass man den Vertrag an den neuen Wohnort mitnehmen kann. Wer dies vorhat, sollte sich spätestens sechs Wochen vor dem Umzug bei seinem Anbieter informieren. Kundennummer oder Vertragskontonummer Die Bitte um eine Eingangsbestätigung TIPPS Ort, Datum › Verschicken Sie Ihr Kündigungsschreiben mit der Post. Unterschrift › Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein senden, so erhalten Sie garantiert eine Bestätigung Ihres Versorgers. › Kündigen Sie nicht per E-Mail. Die meisten Anbieter nehmen nur postalische Kündigungen an. › In Ihren Vertragsunterlagen finden Sie, in welcher Form (Brief, Fax oder E-Mail) Kündigungen angenommen werden. Lesen Sie die entsprechenden Passagen Ihres Vertrags noch einmal aufmerksam durch. › Kündigen Sie nicht im letzten Moment. Bei den meisten Anbietern entscheidet das Eingangsdatum des Briefes und nicht der Poststempel. Deshalb empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben eine bis zwei Wochen vor Ende der Kündigungsfrist zu verschicken. Gerne dürfen Sie auch das kostenlose Musterkündigungsschreiben von CHECK24 verwenden. Vergleichsportal Energie GmbH | Erika-Mann-Str. 62-66 | 80636 München | Tel.: 0800 - 755 455 430 | E-Mail: [email protected] 3
© Copyright 2024 ExpyDoc