GAS: DEN GASANBIETER KÜNDIGEN – SO GEHT`S

GAS:
R
E
T
E
I
B
N
A
S
A
G
N
DE
'S
T
H
E
G
O
S
–
N
KÜN DIG E
RATGEBER | GASANBIETER KÜNDIGEN
GAS:
DEN GASANBIETER KÜNDIGEN – SO GEHT'S
Beim Gasanbieterwechsel kann der neue Anbieter die Kündigung des alten Vertrags für
Sie übernehmen. Wenn Sie allerdings ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung haben oder die Kündigungsfrist Ihres
derzeitigen Laufzeitvertrags in Kürze abläuft,
sollten Sie selbst kündigen.
SONDERKÜNDIGUNGSRECHT
Wenn Ihr Gasanbieter die Preise erhöht,
haben Sie üblicherweise ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sollten Sie selbst
kündigen. Das Kündigungsrecht gilt ab der
Mitteilung der Preiserhöhung. Wie lange der
Gasanbieter das Sonderkündigungsrecht einräumt, geht meist aus dem Schreiben hervor,
in dem die Preiserhöhung bekannt gegeben
wird. Die meisten Versorger geben einen Zeitraum von zwei Wochen vor.
Die meisten Gasanbieter gewähren Fristen
von vier bis sechs Wochen. Die genaue Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen.
UMZUG
Egal ob Grundversorger oder Alternativanbieter: Bei einem Umzug sollten Sie selbst kündigen.
Bitte achten Sie darauf, dass eventuelle Bonusauszahlungen erst nach bestimmten Vertragslaufzeiten ausbezahlt werden. Wenn Sie
zum Bespiel einen Neukundenbonus nach
dem ersten Belieferungsjahr erhalten würden,
Ihren Vertrag aber aufgrund einer Preiserhöhung bereits nach sechs Monaten kündigen,
erlischt Ihr Anspruch auf den Bonus.
› Wenn Sie sich vor Ihrem Umzug in der
Grundversorgung befinden, können Sie Ihren
Grundversoger zwei Wochen vor Auszug kündigen. Das ist gesetzlich festgelegt.
FRISTGERECHTE KÜNDIGUNG
Da ein Gasanbieterwechsel in der Regel drei
bis zehn Wochen dauert, sollten Sie ebenfalls
selbst kündigen, wenn die Kündigungsfrist
Ihres aktuellen Laufzeitvertrags bald abläuft.
Denn viele Verträge verlängern sich automatisch um weitere sechs bis zwölf Monate,
wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
Um eine weitere Bindung an den alten Anbieter zu vermeiden, sollten Sie in diesem Fall die
Kündigung selbst vornehmen.
2
RATGEBER | GASANBIETER KÜNDIGEN
› Falls Sie einen Laufzeitvertrag mit einem alternativen Anbieter abgeschlossen haben,
sollten Sie dessen Vertragsbedingungen noch
einmal durchlesen. Üblicherweise besteht
eine Extraklausel für den Umzug. Die meisten Anbieter gewähren bei einem Umzug
ein Sonderkündigungsrecht. Aber Achtung:
Eventuelle Bonusauszahlungen, die erst ab
einer bestimmten Lieferzeit gewährt werden,
entfallen dadurch meist.
Das Kündigungsschreiben
Das Kündigungsschreiben sollte folgende Punkte beinhalten:
Adresse des Absenders
Adresse des Gasanbieters
Betreffzeile: Kündigung meines
Vertrags
› Manche Versorger bieten auch an, dass man
den Vertrag an den neuen Wohnort mitnehmen kann. Wer dies vorhat, sollte sich spätestens sechs Wochen vor dem Umzug bei seinem Anbieter informieren.
Kundennummer oder Vertragskontonummer
Die Bitte um eine Eingangsbestätigung
TIPPS
Ort, Datum
› Verschicken Sie Ihr Kündigungsschreiben
mit der Post.
Unterschrift
› Um auf Nummer sicher zu gehen, können
Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein senden, so erhalten Sie garantiert eine
Bestätigung Ihres Versorgers.
› Kündigen Sie nicht per E-Mail. Die meisten
Anbieter nehmen nur postalische Kündigungen an.
› In Ihren Vertragsunterlagen finden Sie, in
welcher Form (Brief, Fax oder E-Mail) Kündigungen angenommen werden. Lesen Sie
die entsprechenden Passagen Ihres Vertrags
noch einmal aufmerksam durch.
› Kündigen Sie nicht im letzten
Moment. Bei den meisten Anbietern entscheidet das Eingangsdatum des Briefes
und nicht der Poststempel. Deshalb empfiehlt
es sich, das Kündigungsschreiben eine bis zwei
Wochen vor Ende der Kündigungsfrist zu verschicken.
Gerne dürfen Sie auch das kostenlose
Musterkündigungsschreiben von
CHECK24 verwenden.
Vergleichsportal Energie GmbH | Erika-Mann-Str. 62-66 | 80636 München | Tel.: 0800 - 755 455 430 | E-Mail: [email protected]
3