Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Hausarbeit Prof. Dr. Dr. Eric

Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie
Sommersemester 2016
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Hausarbeit
A ist Hospiz- und Palliativmediziner. In dem von ihm mitbetreuten Hospiz werden auch Krebskranke
in den letzten Stadien ihrer Erkrankung behandelt. Einer davon ist der 80jährige, geistig noch völlig
klare P1. Nachdem die Medikamente nicht mehr gut wirken und P1 nach eigenem Bekunden "lebenssatt" geworden ist, erklärt er, nun in Ruhe sterben zu wollen und verweigert die weitere Ernährung. A respektiert diesen Wunsch. P1 wird in das Sterbezimmer verbracht, welches das Hospiz für
solche Fälle bereithält, und nur noch mit Tee ernährt. Außerdem erhält er eine Grundversorgung
zur Linderung der Schmerzen. 3 Wochen darauf verstirbt P1 an Unterernährung.
P2, ein anderer Patient des A, wird ambulant betreut. Wegen seiner extremen Schmerzen erhält er
sehr starke Schmerzmittel, die schon bei der dreifachen Dosis sicher tödlich wirken, was sowohl A
als auch P2 bekannt ist. Trotzdem erhält P2 von A in der Regel eine ganze Wochenpackung in einer
„Notfallbox“ mit nach Hause (zusammen mit genauen Angaben zur Verwendung und der privaten
Telefonnummer des A für Nachfragen), weil gelegentlich Schmerzschübe erfolgen, die eine höhere
Dosis der Schmerzmittel als sonst erfordern. A hat sich darauf eingelassen, um P2 ohne stationäre
Unterbringung und dauernden unmittelbaren Arztkontakt noch für eine kurze Zeit ein einigermaßen
"normales" Leben zu ermöglichen.
Auf dieselbe Weise wird auch P3, ebenfalls ein Patient des A, betreut. Sowohl P2 als auch P3 haben
immer wieder einmal Sterbewünsche geäußert, als es „nicht mehr ging“, diese dann aber wieder
zurückgestellt. Für A gehören derartige Äußerungen seiner Patienten zum Regelfall. In einer (für A
nicht erkennbaren) Phase tiefer Niedergeschlagenheit nimmt P3 die gesamte Packung des Schmerzmittels auf einmal und verstirbt.
Ein vierter Patient des A ist P4. Seine Krebserkrankung hat das Endstadium erreicht. Weil er, wie er
erklärt, „friedlich und in Würde einschlafen“, seinen Arzt A aber keinen Unannehmlichkeiten aussetzen möchte, nimmt er in Begleitung seines Sohnes B ein Taxi nach Zürich. Dort scheidet er in
Anwesenheit seines Sohnes und des regelmäßig in der Sterbebegleitung aktiven Schweizer Arztes C
aus dem Leben, nachdem er eine tödliche Dosis Pentobarbital eingenommen hat, die er auf seinen
Wunsch hin von C erhalten hatte.
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik
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D, der Taxifahrer, der P4 und seinen Sohn nach Zürich gefahren hatte, erklärt sich gegenüber dem
A bereit, noch weitere Patienten des Hospizes nach Zürich zu bringen, wenn diese dies wünschten.
Wie haben sich A, B, C und D strafbar gemacht? Die Prüfung ist auf deutsches Strafrecht (StGB) zu
beschränken.
Formale Hinweise für die Erstellung und Abgabe der Hausarbeit:
Die Arbeit darf einen Umfang von 20 Seiten (1,5-zeilig, Schrift 12er Times New Roman, Zeichenabstand „normal“, Fußnoten
10er Times New Roman) nicht überschreiten. Deckblatt, Gliederung, Literaturverzeichnis und die Erklärung zur eigenständigen
Bearbeitung werden dafür nicht mitgezählt. Die Erklärung ist eigenhändig zu unterschreiben.
An der oberen, unteren und linken Blattseite ist ein Rand von mindestens 2 Zentimeter zu belassen, auf der rechten Blattseite
muss der Rand mindestens 6 Zentimeter betragen. Die Seiten sind zu nummerieren (Gliederung und Literaturverzeichnis: Römische Zahlen, Gutachten: Arabische Zahlen beginnend mit Seite 1).
Die Einhaltung der formalen Vorgaben wird überprüft und in der Bewertung berücksichtigt. Abgabe in der ersten Übungsstunde des Sommersemesters. Eine spätere Abgabe ist nicht möglich.