So machen Sie beim Schenken keinen Fehler

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26. November 2015
Grunderwerbsteuer: So machen Sie beim
Schenken keinen Fehler
Ab 2016 wird die Grunderwerbsteuer vielfach um einiges teurer. Wer sich unnötige
Steuern ersparen will, ist deshalb gut beraten, Grund und Boden innerhalb der Familie
noch in diesem Jahr zu schenken. Josef Lachmann, Partneranwalt der D.A.S.
Rechtsschutz AG, erklärt, worauf man beim Schenken achten sollte.
Jeder, der eine Liegenschaft erwirbt, muss dafür Grunderwerbsteuer zahlen. Das betrifft nicht
nur Grundstücke, sondern auch Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser. Die Steuer fällt
auch bei jeder Schenkung an und ist damit quasi ein Ersatz für die Schenkungssteuer, die vor
Jahren abgeschafft wurde.
Mehrere tausend Euro Mehrkosten
Bisher richtete sich der Steuersatz bei Schenkungen innerhalb der Familie nach den
Einheitswerten. Diese Einheitswerte wurden seit Jahren nicht mehr angehoben, wodurch sie
derzeit nur einem Bruchteil realistischer Verkehrswerte entsprechen. Ab Beginn des Jahres
2016 ist für die Steuerhöhe der jeweils tatsächliche Verkehrswert der verschenkten
Liegenschaft, etwa auch einer verschenkten Eigentumswohnung, maßgeblich. Damit wird es
ab 2016 in vielen Fällen zu einer erheblichen Steuererhöhung kommen. Die Erhöhung fällt
umso stärker aus, je höher der Verkehrswert ist. Schon bei einer Eigentumswohnung im Wert
von etwa 300.000 Euro kann, wer noch heuer schenkt, mehrere tausend Euro sparen. Steuer
gespart werden kann vor allem bei Schenkungen an eigene Kinder, aber etwa auch an Enkel,
Ehegatten und eingetragene Partner und auch an den Lebensgefährten (bei gemeinsamen
Wohnsitz).
Dabei ändert an der Steuerersparnis nichts, wenn sich Geschenkgeber an verschenktem Haus
oder verschenkter Wohnung ein lebenslanges Wohnrecht vorbehalten.
Im Pflegefall kann der Staat auf Liegenschaften zurückgreifen
Trotz der Schenkung muss der Geschenkgeber nicht alle seine Rechte an der Liegenschaft
aufgeben. So kann er sich am verschenkten Haus oder an der verschenkten Wohnung ein
lebenslanges Wohnrecht sichern oder auf Grund und Boden ein Fruchtgenussrecht
einräumen.
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Diese Praxis, Schenkung unter gleichzeitigem Vorbehalt eines Wohnrechts, ist in Österreich
aus einem simplen Grund häufig: Wird der Eigentümer zu einem Pflegefall, so können beim
jeweiligen Bundesland erhebliche Pflegekosten anfallen. Um diese Kosten zu finanzieren,
dürfen die Behörden je nach Bundesland einen Großteil der Pension einkassieren, Sparbücher
als Sicherstellung verlangen und auch auf das Immobilienvermögen zugreifen. Besteht
Liegenschaftseigentum, hält sich das Bundesland daran schadlos. Das bedeutet, falls die
Pension oder Erspartes des Pfleglings nicht reichen oder keine Pflegeversicherung besteht,
erhält das betreffende Bundesland zur Sicherung von Rückgriffsansprüchen zunächst ein
Pfandrecht im Grundbuch. Nach dem Tod des Pfleglings wird dann die tatsächliche Forderung
gegen den Nachlass erhoben. Das kann dazu führen, dass sich Erben zum Verkauf der
Liegenschaft gezwungen sehen und diese unter Umständen auch versteigert werden muss. In
diesen Fällen können die Erben im schlimmsten Fall leer ausgehen.
Lebenslanges Wohnrecht & Belastungs- und Veräußerungsverbot
Genau aus diesem Grund ist es in Österreich üblich, dass zu Lebzeiten an die nächste
Generation verschenkt, statt vererbt wird. Gleichzeitig kann sich der Geschenkgeber im
Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht sichern und ein Veräußerungs- und Belastungsverbot
eintragen lassen. Damit ist das weitere lebenslange Gebrauchsrecht ungeachtet geschehener
Schenkung und Übertragung des Eigentums in jeder Hinsicht gesichert.
Staat kann noch Jahre nach Schenkung auf Liegenschaften zurückgreifen
Die staatlichen Ansprüche auf Rückerstattung von Pflegeaufwand können nicht dadurch
vermieden werden, dass mit Beginn des Pflegebedarfs noch rasch verschenkt wird. Zwischen
Schenkung und Pflegebedarf müssen mehrere Jahre verstreichen. Ansonsten kann der Staat
trotz geschehener Schenkung auf Wohnung, Haus oder Grundstücke zugreifen.
Die Zeit, die zwischen Schenkung und Beginn des Pflegeaufwands verstreichen muss, ist
nach Bundesland verschieden und beträgt zwischen drei und zehn Jahre.
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Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter:
Dr. Josef Lachmann
Gardegasse 2/Top 5
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 235 04 40
Fax.: +43 1 235 04 40 DW 10
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Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für
Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie
umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter
und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive 24h-Notruf-Hotline an. Der Firmensitz des
Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in
regionalen D.A.S. Niederlassungen verteilt in ganz Österreich mit juristischer Kompetenz zur
Verfügung. In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition gefestigt.
2014 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von
65,4 Mio. Euro.
Die D.A.S. Österreich gehört zur D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, agiert die
D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern sowie in Südkorea und Kanada. Die Marke D.A.S. steht für
die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Die D.A.S. ist der
Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe.
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