„Humanes Sterben heißt nicht töten, sondern begleiten.“ Das mobile hospiz wetter e.v. begrüßt ausdrücklich das heute verabschiedete Hospiz- und Palliativgesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Damit ist man bei der Frage, wie würdiges Sterben gelingen kann, ein gutes Stück weiter gekommen. Als ambulanter Hospizverein richten wir uns in unserer ehrenamtlichen Arbeit an alle Menschen, deren Lebensdauer aufgrund einer unheilbaren Erkrankung begrenzt ist. Wir begleiten Sterbende und unterstützen deren Angehörige im häuslichen Umfeld oder in stationären Einrichtungen wie Altenheimen und Krankenhäusern. Jeder zweite Mensch in Deutschland stirbt in einem Krankenhaus; jeder vierte in einer stationären Einrichtung. Umso mehr freut es uns, dass der Gesetzgeber insbesondere stationäre Pflegeeinrichtungen / Seniorenheime auffordert, die ambulante Hospizarbeit stärker in die eigene Arbeit einzubinden und so mehr und mehr eine Hospiz-„kultur“ zu etablieren. Hierzu haben wir uns in den vergangenen Jahren bereits auf den Weg gemacht, indem wir in unserer Stadt Kooperationsvereinbarungen mit stationären Behinderten- und Senioreneinrichtungen getroffen haben. Durch regelmäßige Besuche unserer HospizhelferInnen bemühen wir uns seitdem um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Bewohnern und Mitarbeitern vor Ort. Als gemeinnütziger und unabhängiger Verein finanzieren wir uns ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Damit wir dauerhaft in unserer Stadt für sterbende Mitbürger und deren Angehörige begleitend tätig sein können, kommen auch wir ohne finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen auf lange Sicht nicht aus. Da die finanzielle Förderung ambulanter Hospizdienste von Seiten der Krankenkassen forciert, in Zukunft effizienter gestaltet und neben Personalkosten auch Sachkosten (z.B. Fahrtgeld für HospizhelferInnen) berücksichtigt werden sollen, erhoffen wir uns an dieser Stelle in der nahen Zukunft etwas Entlastung. Wir halten nichts von dubiosen Sterbehilfe-Organisationen und möchten durch unsere Arbeit dazu beitragen, den Menschen die Angst vor dem Tod zu nehmen, indem wir gemeinsam mit anderen Hilfeanbietern bestrebt sind, eine gute palliative Versorgung und Hospizbegleitung in unserer Stadt zu etablieren. Sobald uns das gelungen ist, werden wir diesen Organisationen- ohne Eingriff des Gesetzgebers – die „Geschäftsgrundlage“ automatisch entziehen. Hierzu gehört auch eine ungestörte Beziehung zwischen Arzt und Patient. Bislang gibt es keine Regelung zum assistierten Selbstmord. Suizidbeihilfe ist damit nicht verboten. Allerdings verbietet das ärztliche Standesrecht in zehn von siebzehn Landesärztekammern die Suizidbeihilfe. Ärzte, die sich darüber hinwegsetzen, riskieren ihre Zulassung, auch wenn sie gegen kein Gesetz verstoßen. Jeder Mensch hat grundsätzlich das Recht, eine medizinische Behandlung zu beenden. Jeder hat auch das Recht, sich umzubringen. Das garantiert unsere Verfassung. An dieser Stelle müssen die Standesorganisationen der Ärzte endlich Klarheit für ihre eigene Berufsgruppe erzielen. Wir fragen als Verein ja auch nicht nach dem Gesetzgeber, nur weil wir meinen, dass an unserer Vereinssatzung etwas geändert werden muss. Trotz der verabschiedeten Gesetze - es gibt noch viel zu tun … Barbara Tasli Vorsitzende das mobile hospiz wetter e.v.
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