2016-01-29_Newsletter01_Sollstatistik

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Bayerische Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung in der stationären Versorgung  Westenriederstr.19  80331 München
Methodische Sollstatistik für das Verfahrensjahr 2015 Für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, die vollstationäre Fälle abrechnen, besteht nach der Richtlinie gemäß § 137 SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung die Verpflichtung für das Verfahrensjahr 2015 eine Aufstellung über dokumentationspflichtige Leistungen im Bereich der externen Qualitätssicherung (methodische Sollstatistik) zu übermitteln. Nach Vorgaben des G‐BA besteht die Berichtspflicht auch für den Fall, dass keine dokumentationspflichtigen Leistungen im Krankenhaus erbracht wurden (sog. Nullmeldung). Die methodische Sollstatistik muss sowohl in elektronischer Form als auch in Papierform ausschließlich an die Landesgeschäftsstelle (BAQ) übermittelt werden. Die Einsendung der Sollstatistik ist im Zeitraum vom 01.02.2016 bis 29.02.2016 möglich. Bitte senden Sie die elektronische Sollstatistik bereits Anfang Februar, vor Abschluss der Datenübermittlung ein. Dies gewährleistet den rechtzeitigen Abgleich mit den Ist‐Fallzahlen in den von der BAQ zur Verfügung gestellten Fallzahlübersichten und zeigt frühzeitig eventuelle Probleme und Fehler auf. Der Einsendeschluss 29.02.2016 gilt sowohl für die elektronische Form als auch für die Papierform. Die Krankenhäuser übermitteln im ersten Schritt ausschließlich die elektronische Sollstatistik per E‐
Mail an die Datenentgegennahme der BAQ (daten@baq‐bayern.de). Nach Prüfung der eingesendeten Sollstatistik erhalten Sie von der BAQ eine automatisch Antwortmail zur fristgerechten Übermittlung. Im Fehlerfall enthält die Antwortmail ein Fehlerprotokoll in Form einer RTF‐Datei, die Sollstatistik wird als nicht übermittelt angesehen und muss erneut übermittelt werden. Erst wenn die elektronische Sollstatistik als korrekt bestätigt wurde, kann die Klinik die Papierform auf dem Postweg an die Geschäftsstelle der BAQ senden. Dies gewährleistet die Übereinstimmung zwischen der elektronischen Sollstatistik und der Papierform. Die Einsendung der Papierform per Einschreiben ist nicht nötig und von einer Zusendung vorab per Fax bitten wir abzusehen. Abweichende Datenübermittlungen werden als nicht übermittelt angesehen. Adresse für die Übermittlung der Sollstatistik elektronische Übermittlung: E‐Mail: daten@baq‐bayern.de Papierübermittlung: Geschäftsstelle BAQ, Westenriederstr. 19, 80331 München Ansprechpartner: Internethinweise:
Bitte weiterleiten an: Hr. M. Callies (089 211590‐14) www.baq‐bayern.de Qualitätsmanagement Medizincontrolling BAQ Mitteilung Nr.: 01/2016 vom 29.01.2016 Seite 2 von 2
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Erstellung der Sollstatistik Der QS‐Filter erzeugt die methodische Sollstatistik in elektronischer Form: Bsp. Sollstatistik : SOLL_2015_260912345_00_BA.ZIP.GPG Bei Kliniken mit lediglich einem Standort kann im Dateinamen die Angabe zum Standort entfallen (Bsp.: SOLL_2015_260912345_BA.ZIP.GPG statt SOLL_2015_260912345_00_BA.ZIP.GPG). In der Vergangenheit haben einige Bereiche zu Problemen bei der Entgegennahme der Sollstatistik geführt. Insbesondere ist eine Überprüfung folgender Angaben in der Konfiguration des QS‐Filters vor dem Versand der Sollstatistik empfehlenswert:  Alle bundesweit verpflichtenden Leistungsbereiche müssen mit der Kennung B und Angabe einer entsprechenden Fallzahl (ein Querstrich statt einer 0 ist nicht zulässig) ausgewiesen werden.  Der korrekte Krankenhausname („Krankenhausbetriebsstätte“ ist nicht zulässig) muss angegeben werden  Die Ergänzung zum Modul 15/1 Gynäkologische Operationen für das Land Hessen darf in Bayern nicht aktiviert werden, d. h. das Modul darf nur einmal als bundesweit verpflichtend ausgewiesen werden.  Die Leistungsbereiche 20/1 (nur Hamburg), 80/1 (nur Baden‐Württemberg), SA_FRUEHREHA_HE und SA_HE (nur Hessen) dürfen in Bayern nicht ausgewiesen werden.  Die Leistungsbereiche HCH_AORT_KATH_ENDO und HCH_AORT_KATH_TRAPI stellen eine Teilmenge des Leistungsbereiches HCH dar und sind somit nicht in der Gesamtfallzahl „Auf Bundesebene verpflichtend zu dokumentierende Datensätze (B)“ aufzusummieren.  Die Länderkennung (BA) im Dateinamen muss korrekt angegeben werden (Bsp: SOLL_2015_260912345_00_BA.ZIP.GPG). Gelegentlich wurde versehentlich BAQ statt BA angegeben.  Der public key der BAQ zur Verschlüsselung der Sollstatistik bleibt unverändert und ist unter folgender Adresse verfügbar: http://www.baq‐bayern.de/verfahrensverlauf/datenerhebung/datenerhebung2 Ansprechpartner: Internethinweise:
Bitte weiterleiten an: Hr. M. Callies (089 211590‐14) www.baq‐bayern.de Qualitätsmanagement Medizincontrolling BAQ Mitteilung Nr.: 01/2016 vom 29.01.2016