Allgemeine Vertragsbedingungen der Global Power Group AG

Allgemeine Vertragsbedingungen der Global Power Group AG (nachfolgend GPG) für
Stromlieferungen an Standardlastprofilkunden in Niederspannung
Stand: 18.07.2016
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Zustandekommen des Vertrags
1.1.
Ein Stromliefervertrag zu den im Stromlieferauftrag des Kunden genannten Konditionen kommt erst zustande, wenn die Global Power Group AG
(nachfolgend GPG) dieses Angebot durch Übersendung einer Vertragsbestätigung in Form eines Begrüßungsschreibens annimmt. Die Annahme des
Stromlieferungsauftrags durch die GPG steht u. a. unter folgenden Bedingungen:
1.1.1.
Der Stromverbrauch beträgt pro 12-Monats-Zeitraum voraussichtlich höchstens 100.000 kWh.
1.1.2.
Der Kunde ist Letztverbraucher und die Stromlieferung erfolgt in Niederspannung innerhalb deutscher Regelzonen.
1.1.3.
Die zu versorgende Lieferstelle wird als Standardlastprofil über einen Allgemeinstromzähler abgerechnet.
1.1.4.
Es besteht kein wirksamer Stromliefervertrag mit einem anderen Lieferanten.
Besondere Bedingungen bei der Kundenkommunikation
2.1.
Bezüglich der Kundenkommunikation und Vertragsabwicklung gelten für alle Tarife und Stromlieferverträge der GPG, egal ob als Onlineprodukt oder über andere
Vertriebskanäle abgeschlossen insbesondere die Punkte 2.4. bis 2.6. .
2.2.
Hiervon ausgenommen sind ausschließlich Verträge, bei denen der Kunden im Lieferauftrag die Service-PLUS Option gewählt hat. In diesem Fall gilt Punkt 2.8..
2.3.
Bei Abschluss eines Stromliefervertrages über oder mit Hilfe des Internets gelten folgende Besonderheiten: Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot auf
Abschluss des Stromliefervertrages mit Anklicken des Buttons „Verbindlichen Auftrag senden“ bei GPG ab. Nach Versendung des Angebotes erhält der
Kunde von GPG zunächst eine E-Mail, die den Empfang seiner Bestellung bei den GPG bestätigt (Auftragsbestätigungs-E-Mail). Diese
Auftragsbestätigungs-E-Mail informiert lediglich über den Eingang des Angebots bei GPG. Die Auftragsdaten werden bei GPG gespeichert und
verarbeitet. Wird das Angebot des Kunden durch GPG angenommen, erhält der Kunde per E-Mail oder -im Falle der gewählten Service-PLUS Option- per
Briefpost eine Vertragsbestätigung Form eines Begrüßungsschreibens der GPG. Dieses Begrüßungsschreiben enthält alle wesentlichen Angaben zum
Vertrag.
2.4.
Verträge können nur in deutscher Sprache abgeschlossen werden.
2.5.
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit eine stets gültige und erreichbare E-Mail-Adresse vorzuhalten, welche im Stromlieferauftrag
vermerkt wurde und über Änderungen seiner E-Mail-Adresse GPG unverzüglich zu informieren.
2.6.
Dem Kunden wird über diese E-Mailadresse das Zugangspasswort zum Kundenportal der GPG mitgeteilt.
2.7.
Sämtliche Kundenkommunikation zur Abwicklung des Vertrages (z.B. Änderung Kontaktdaten, Zählerstände, Bankverbindung usw.) findet ausschließlich über das
Kundenportal statt, es sei denn, der Kunde hat im Stromlieferauftrag die Service-PLUS Option gewählt.
2.8.
Service-PLUS Option: In diesem Fall erhält der Kunde alle relevanten Vertragsinformationen sowie Rechnungsschreiben per Briefpost an die im Stromlieferauftrag
hinterlegte Lieferstellenanschrift bzw. abweichend hinterlegte Rechnungsanschrift.
Lieferbeginn/Lieferantenwechsel
3.1.
Die Stromlieferung beginnt zu dem im Begrüßungsschreiben genannten Datum. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen der Vertragspartner ermittelt
die GPG dieses Datum wie folgt: Der Lieferbeginn kann in der Regel zum Ersten des übernächsten Monats, in dem der Lieferauftrag bei der GPG eingeht,
erfolgen. Die Belieferung kann daher in der Regel am Folgetag des vom Vorlieferanten mitgeteilten Endes des Vertrages beginnen. Die genauen Fristen
ergeben sich aus den von Bundesnetzagentur vorgegebenen Regelungen (GPKE). Der Lieferantenwechsel ist unentgeltlich.
Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1.
Die Laufzeit des Vertrages ist abhängig von dem vom Kunden gewählten Belieferungsprodukt bzw. gewählten Tarif und gilt ab Beg inn der Belieferung.
Sie ist im Begrüßungsschreiben aufgeführt. Die Grundlaufzeit verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit
einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende von einer Vertragspartei ordentlich gekündigt wird. Die Kündigung hat in Textfor m zu erfolgen.
4.2.
Zusätzlich besteht für beide Vertragsparteien das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB. Ein wichtiger Grund für GPG liegt
insbesondere vor, wenn der Kunde nach einmaliger Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung mit fälligen Zahlungen von mindestens 50,00 EURO in
Verzug ist. GPG wird die Kündigung mindestens 2 Wochen vorher mitteilen.
4.3.
Beide Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh
übersteigt.
4.4.
Unabhängig von der zwischen den Parteien im Vertrag vereinbarten Laufzeit und den Kündigungsrechten endet der Stromliefervertrag mit dem letzten Tag
des Monats, in welchem der Kunde an einer neuen Verbrauchsstelle umgezogen ist, sofern der Kunde den Umzug an die neue Verbra uchsstelle mit einer
Frist von sechs Wochen vor Einzugstermin der GPG in Textform mitgeteilt hat. Unterbleibt eine rechtzeitige schriftliche Mitteilung durch den Kunden, endet
der Stromlieferungsvertrag zu dem Monatsende das auf die sechste Woche nach Eingang der Umzugsmeldung bei GPG folgt.
4.5.
Endet der Stromlieferungsvertrag nicht aufgrund einer ordentlichen Kündigung, hat der Kunde der GPG den bis zur Vertragsbeendigung entstandenen
Stromverbrauch mit den vertraglich zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen in einem Betrag zu vergüten.
Preisbestandteile
5.1.
Es gilt jeweils der im Stromlieferauftrag vereinbarte Preis. Preise setzen sich aus einem Grundpreis pro Monat und einem Arbeitspreis je verbrauchter kWh
zusammen. Der Preis beinhaltet den Energiepreis und die Nebenkosten der Belieferung.
5.2.
Wurde im Stromlieferauftrag eine Energiepreisgarantie vereinbart, so gilt diese gemäß den Bedingungen des Stromlieferauftrags.
5.3.
Die Nebenkosten der Belieferung beinhalten unter anderem: Umlagen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
(KWKG), §19 (2) Stromnetzentgeltverordnung, §17f (5) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Netznutzungsentgelte, Entgelte für Messstellenbetrieb und
Messung, Kosten für Eintarifzähler, Konzessionsabgaben, Strom- und Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
5.4.
Die Nebenkosten sind alle variablen Preisbestandteile, auf die GPG keinen Einfluss hat (preisregulierte Netzentgelte, Steuern, Umlagen, Abgaben). Der
jeweilige abzurechnende Arbeits- und Grundpreis ändert sich, wenn sich variable Preisbestandteile ändern.
Zusätzliche Leistungen
Gegen zusätzliches Entgelt werden den Kunden der GPG folgende Zusatzleistungen auf Nachfrage angeboten: Abrechnungen zum Wunschtermin/Stichtag,
Zwischenabrechnungen, Korrekturrechnung auf Kundenwunsch, verursacht durch den Kunden, Dokumentenkopien (z.B. Rechnungen).
Ablesung und Messung
7.1.
Die vom Kunden an der Übergabestelle bezogene Energie wird durch eine Messeinrichtung erfasst. Der Kunde ist verpflichtet, dem
Messstellenbetreiber/Messdienstleister einen Verlust, die Beschädigung und / oder Störung der Messeinrichtung unverzüglich mitzuteilen.
7.2.
Der Kunde liest auf Verlangen der GPG oder des Messstellenbetreibers/Messdienstleisters oder des Netzbetreibers seinen Zählerstand selbst ab und
teilt diesen unter Angabe des Ablesedatums mit. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Selbstablesung nicht nach, können die GPG, der
Messstellenbetreiber / Messdienstleister oder der Netzbetreiber auf Kosten des Kunden einen Dritten mit der Ablesung beauftragen oder den Verbrauch auf
Grundlage der letzten Jahresrechnung unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.
7.3.
Der Kunde gestattet einem Beauftragten der GPG oder des Messstellenbetreibers/ Messdienstleisters oder des Netzbetreibers nach
Terminvereinbarung Zutritt zu seinen Räumen, soweit dies für die Ablesung oder das Auswechseln der Messeinrichtung erforderlich ist.
7.4.
Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. Vom Kunden selbst abgelesenen
Zählerstände dürfen nicht älter/jünger sein als 7 Tage vor/nach Lieferbeginn.
Haftung
Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 StromGVV können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Die Bestimmungen
des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Zahlung, Zahlungsverzug, Abrechnungszeiträume und Abschläge
9.1.
Soweit die Parteien gem. § 40 Abs. 3 S. 2 EnWG keinen anderen als einen jährlichen Abrechnungszeitraum vereinbart haben und der Belieferungszeitraum
größer oder gleich zwölf Monaten ist, gilt hinsichtlich der Zahlungsweise folgendes: Die Zahlung erfolgt in der Regel durch zwölf monatlich gleiche
Abschlagszahlungen, welche den Verbrauch der Lieferstelle des zuletzt abgerechneten Zeitraums entsprechen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich,
so bemisst sich die Höhe der Abschlagszahlungen am durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kundengruppen. Nach ca. zwölf Monaten erstellt GPG
eine Jahresverbrauchsabrechnung, aus welcher sich die Schlusszahlung oder das Erstattungsguthaben ergibt. Beträgt der gewählte Belieferungszeitraum
weniger als zwölf Monate, gilt hinsichtlich der Zahlungsweise folgendes: Die Anzahl der Abschläge entspricht der Anzahl der Monate im
Belieferungszeitraum; zum Ende des Belieferungszeitraums erstellt GPG eine Gesamtverbrauchsabrechnung, aus welcher sich die Schlusszahlung oder
das Erstattungsguthaben ergibt.
9.2.
Die monatlichen Abschlagszahlungen sind spätestens am 3. Kalendertag eines jeden Monats fällig.
9.3.
Voraussetzung zur Belieferung ist die Zahlung durch kostenfreie Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren (ehemals: Einzugsermächtigung) oder durch
Überweisung. Im Falle der Zahlung durch Überweisung/Dauerauftrag schuldet der Kunde der GPG pro Überweisungsvorgang € 1,50 Servicekosten.
9.4.
Erstattungen von Guthaben erfolgen kostenfrei auf ein vom Kunden genanntes Girokonto in Deutschland. Für nach einem Zahlungsverzug des Kunden
entstehende Mehraufwendungen berechnet die GPG pro Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 2,50. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass
die Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden sind. Der Kunde trägt bei Rücklastschriften die daraus entstandenen
Gebühren des Bankinstitutes.
Datenschutz
Die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhobenen Daten werden von der GPG automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung
(z. B. Verbrauchsabrechnung, Bonitätsprüfung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung, etc.) verwendet. Soweit die Daten gem. § 28 Abs. 3
Bundesdatenschutzgesetz auch für Marketingmaßnahmen verwendet werden, weist die GPG den Kunden ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht gem. § 28
Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz hin.
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Allgemeine Vertragsbedingungen der Global Power Group AG (nachfolgend GPG) für
Stromlieferungen an Standardlastprofilkunden in Niederspannung
11.
Beschwerden, Schlichtungsstelle
11.1. Der Kunde kann sich mit Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der GPG, die den Anschluss an das
Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an die Beschwerdestelle der GPG unter folgender Anschrift wenden:
Global Power Group AG
Beschwerdestelle
Bessemerstr. 82
12103 Berlin
E-Mail [email protected]
11.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden Beanstandungen(Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von vier Wochen ab
Zugang der Verbraucherbeschwerde bei GPG beantwortet. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, wird die GPG die Gründe schriftlich oder elektronisch
unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen.
11.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der GPG und dem Kunden über den Anschluss an das
Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 27 57 240 0
E-Mail: [email protected]
angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die GPG der
Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Ver jährung gehemmt. Das
Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt.
11.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich
Elektrizität und Gas bei der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel.: 030 22 48 050 0
E-Mail: [email protected]
wenden.
12.
13.
Energieeffizienz
Die Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz haben für uns hohe Priorität. Auf unserer Internetseite www.globalpowergroup.de haben wir deshalb Hinweise
und Tipps für Sie eingestellt. Weitere Informationen über Energiedienstleister, Anbieter und Energieeffizienzmaßnahmen und zu Energieaudits erhalten Sie außerdem
auf der Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de oder auf www.sommerenergie.de.
Ihr Vertragspartner
Global Power Group AG
Telefon: +49 30 24 03 88 38
Bessemerstraße 82
E-mail: [email protected]
12103 Berlin
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE278795647
Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg HRB 136161 B
14.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Dieses gilt nicht für gewerbliche Verträge. Die
Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie in Schriftform per Post an die Global Power Group AG,
Bessemerstraße 82, 12103 Berlin oder von Ihrem persönlichen Account per E-Mail an: [email protected] den Widerruf eindeutig erklären. Sie
können dafür das unten angefügte Muster-Widerrufsformular verwenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag fristgerecht widerrufen, erstattet GPG Ihnen alle zu diesem Vertrag erhaltenen Zahlungen spätestens 14 Tage
nach Eingang des Widerrufs bei GPG zurück. Bei der Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches Sie bei Zahlungen verwendet haben. Haben
Sie verlangt, dass die Lieferung von Strom bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben sie GPG einen angemessenen Betrag zu zahlen, der den
erbrachten Lieferungen anteilig bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts entspricht.
15.
Schlussbestimmungen
15.1. Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten ergänzend die Vorschriften der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Strom GVV). Die Strom GVV kann im
Internet kostenfrei heruntergeladen werden (www.gesetze-im-internet.de/stromgvv).
15.2. Anpassungen des Vertrages, ausgenommen Preisanpassungen und vertragswesentliche Regelungen, werden dem Kunden mit einer Frist von sechs
Wochen zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Anpassung in Textform zu kündigen. Kündigt er den Vertrag nicht, so treten die Anpassungen ab dem in der
Mitteilung genannten Zeitpunkt in Kraft. GPG ist verpflichtet, den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
15.3. Der Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen berücksichtigt die Anforderungen des § 41 Abs. 1 S. 2 EnWG sowie die
Informationspflichten gem. § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 EG-BGB.
15.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.
Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen.
15.5. GPG ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Mit Ausnahme einer Übertragung
auf mit GPG verbundene Unternehmen wird eine Übertragung erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn
begründete Zweifel an der technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Rechtsnachfolgers bestehen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der
Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform widerspricht. Auf die Folgen wird
GPG den Kunden in der Mitteilung gesondert hinweisen.
15.6. Gerichtsstand ist Berlin, wenn die Vertragspartner Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
GPG Global Power Group AG, Bessemerstraße 82, 12103 Berlin, (E-Mail: [email protected], Fax 030 43401263)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir * den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware*/Bezug der folgenden Dienstleistung*:
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Bestellt am:
* Unzutreffendes streichen
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Name des Verbrauchers:
Datum:
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Anschrift des Verbrauchers:
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Unterschrift ________________
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