Presse Landgericht Hannover 17.02.2016 LANDGERICHT HANNOVER: Lebenslange Freiheitsstrafe in der Strafsache gegen Marek K. - ”Supermarkt-Serienräuber” (39 Ks 17/15) Die 13. Große Strafkammer (Schwurgericht) hat heute in der Strafsache gegen Marek K. wegen Mordes u.a. ihr Urteil verkündet und den Angeklagte wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge und mit gefährlicher Körperverletzung, wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen besonders schweren Raubes in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten besonders schweren Raubes zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Daneben hat sie die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Tatwaffe nebst Munition eingezogen. Sie entsprach damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft Hannover. Die Kammer sieht es nach der durchgeführten Hauptverhandlung als erwiesen an, dass der Angeklagte die Raubüberfälle auf Supermärkte in 1. Hannover-Ricklingen am 20. Februar 2014, 2. Hamm am 24. Februar 2014, 3. Bottrop am 17. April 2014, 4. Burg bei Magdeburg am 12. August 2014, 5. Hannover-Stöcken am 04. Dezember 2014, 6. Dessau-Roßlau am 21. Februar 2015, 7. Neuruppin am 29. April 2015 und 8. Hof am 03. Juni 2015 - wie angeklagt - unter Schusswaffengebrauch begangen hat. Hinsichtlich der Tat am 04. Dezember 2014 in Hannover-Stöcken, bei der ein in das Geschehen eingreifender Kunde durch zwei Schüsse zu Tode gekommen und ein weiterer Kunde durch einen Querschläger verletzt worden ist, bestehen für das Schwurgericht keine Zweifel am direkten Tötungsvorsatz des Angeklagten. Die beiden im Handgemenge gegen den Kopf und den Thorax des Kunden abgegebenen Schüsse seien aufgesetzt gewesen und zum Erhalten des Beutebesitzes und damit letztlich aus Habgier sowie zur Ermöglichung einer anderen Straftat erfolgt. Nr. 22/16 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Volgersweg 65, 30175 Hannover Tel.: (0511) 347-2695 Fax: (0511) 347-3550 -1- www.landgerichthannover.niedersachsen.de E-Mail: [email protected] Die Verurteilung beruht im Wesentlichen auf einer Gesamtschau der an den einzelnen Tatorten aufgefundenen DNA-, Finger- und ballistischen Spuren, die allesamt dem Angeklagten zuzuordnen seien; daneben auf dem jeweils gleichen modus operandi (letzter Kunde vor Ladenschluss, Vortäuschen einer Kaufabsicht, Bereithalten von Bargeld und Einsatz einer Schusswaffe), der in allen Fällen genutzten Munition des selben Herstellers sowie der Aussagen der vernommenen Zeugen, die übereinstimmend einen Täter beschrieben haben, der dem Angeklagten zumindest ähnelt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung war nach Einschätzung der Kammer mangels sicherer Feststellung eines Hanges des Angeklagten zur Begehung erheblicher Straftaten im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB als auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht möglich. Hinsichtlich der weiteren 16 angeklagten Raubüberfälle auf Supermärkte in Brandenburg an der Havel, Salzgitter, Gifhorn, Essen, Wolfenbüttel, Möckern bei Burg, Brandenburg an der Havel, Oberkrämer, Dransfeld, Bad Driburg, Lutherstadt Eisleben, Nauen, Genthin, Neustadt an der Orla, Kulmbach und Pegnitz ist das Verfahren heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover nach § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az.: 39 Ks 17/15) (Stichwort: "Supermarkt-Serienräuber“) Dr. Stephan Loheit Richter am Landgericht Medienmanager -2- Das Landgericht Hannover - allgemeine Informationen (Dezember 2015): Bedienstete insgesamt: davon Richterinnen und Richter: Landgerichtsbezirk: o Amtsgerichte Burgwedel, Hameln, Neustadt a. Rbge., Springe, Wennigsen Strafrecht: o 11 große Strafkammern 1 Schwurgericht, zugleich auch allgemeine Strafkammer 8 allgemeine Strafkammern 3 Jugend- und Jugendschutzkammern o 7 Strafvollstreckungskammern o 8 kleine Strafkammern, davon 1 als kleine Jugendkammer o 4 Kammern für Bußgeldsachen, davon 3 als Jugendkammern Zivilrecht: o 20 Zivilkammern (erste und zweite Instanz) o 7 Kammern für Handelssachen Zahlen und durchschnittliche Verfahrensdauer am Landgericht: o Strafsachen: 2013 Neueingänge insgesamt : 1.597 davon 1. Instanz: 185 davon Schwurgericht: 25 davon 2. Instanz: 857 davon Beschwerden: 555 219 91 Erledigungen (ohne Beschwerden): 1. Instanz: davon Schwurgericht: Erledigungsdauer (Monate): davon Schwurgericht: 2. Instanz: Erledigungsdauer (Monate): o Zivilsachen: Neueingänge insgesamt : davon 1. Instanz: davon 2. Instanz: davon Beschwerden: Erledigungen (ohne Beschwerden): 1. Instanz: Erledigungsdauer (Monate): 2. Instanz: Erledigungsdauer (Monate): 2014 1.662 191 21 812 659 2015 1.701 169 20 823 709 2013 181 20 7,3 3,5 803 5,7 2014 186 24 9,4 4,2 812 5,9 2015 158 13 7,4 3,4 832 5,7 2013 8.557 6.122 1.089 1.346 2014 8.011 5.585 1.211 1.215 2015 8.689 6.441 1.122 1.126 2013 6.548 11,3 1.164 5,3 2014 5.871 10,6 1.131 5,1 2015 5.817 10,6 1.177 5,3 Die Medieninformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hannover unter der Rubrik „Aktuelles und Medieninformationen“: -3-
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