22-16 Urteilsverkündung Supermarkt-Serienräuber

Presse
Landgericht Hannover
17.02.2016
LANDGERICHT HANNOVER:
Lebenslange Freiheitsstrafe in der Strafsache gegen
Marek K. - ”Supermarkt-Serienräuber” (39 Ks 17/15)
Die 13. Große Strafkammer (Schwurgericht) hat heute in der Strafsache gegen Marek K.
wegen Mordes u.a. ihr Urteil verkündet und den Angeklagte wegen Mordes in Tateinheit mit
Raub mit Todesfolge und mit gefährlicher Körperverletzung, wegen besonders schwerer
räuberischer Erpressung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung, wegen besonders schweren Raubes in drei Fällen, davon in einem Fall in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten besonders schweren
Raubes zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Daneben hat sie die
besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Tatwaffe nebst Munition eingezogen.
Sie entsprach damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft Hannover.
Die Kammer sieht es nach der durchgeführten Hauptverhandlung als erwiesen an, dass der
Angeklagte die Raubüberfälle auf Supermärkte in
1.
Hannover-Ricklingen am 20. Februar 2014,
2.
Hamm am 24. Februar 2014,
3.
Bottrop am 17. April 2014,
4.
Burg bei Magdeburg am 12. August 2014,
5.
Hannover-Stöcken am 04. Dezember 2014,
6.
Dessau-Roßlau am 21. Februar 2015,
7.
Neuruppin am 29. April 2015 und
8.
Hof am 03. Juni 2015
- wie angeklagt - unter Schusswaffengebrauch begangen hat.
Hinsichtlich der Tat am 04. Dezember 2014 in Hannover-Stöcken, bei der ein in das
Geschehen eingreifender Kunde durch zwei Schüsse zu Tode gekommen und ein weiterer
Kunde durch einen Querschläger verletzt worden ist, bestehen für das Schwurgericht keine
Zweifel am direkten Tötungsvorsatz des Angeklagten. Die beiden im Handgemenge gegen
den Kopf und den Thorax des Kunden abgegebenen Schüsse seien aufgesetzt gewesen und
zum Erhalten des Beutebesitzes und damit letztlich aus Habgier sowie zur Ermöglichung einer
anderen Straftat erfolgt.
Nr. 22/16
/ Dr. Stephan Loheit
Pressestelle
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Die Verurteilung beruht im Wesentlichen auf einer Gesamtschau der an den einzelnen
Tatorten aufgefundenen DNA-, Finger- und ballistischen Spuren, die allesamt dem
Angeklagten zuzuordnen seien; daneben auf dem jeweils gleichen modus operandi (letzter
Kunde vor Ladenschluss, Vortäuschen einer Kaufabsicht, Bereithalten von Bargeld und
Einsatz einer Schusswaffe), der in allen Fällen genutzten Munition des selben Herstellers
sowie der Aussagen der vernommenen Zeugen, die übereinstimmend einen Täter
beschrieben haben, der dem Angeklagten zumindest ähnelt.
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung war nach Einschätzung der Kammer mangels
sicherer Feststellung eines Hanges des Angeklagten zur Begehung erheblicher Straftaten im
Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB als auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht
möglich.
Hinsichtlich der weiteren 16 angeklagten Raubüberfälle auf Supermärkte in Brandenburg an
der Havel, Salzgitter, Gifhorn, Essen, Wolfenbüttel, Möckern bei Burg, Brandenburg an der
Havel, Oberkrämer, Dransfeld, Bad Driburg, Lutherstadt Eisleben, Nauen, Genthin, Neustadt
an der Orla, Kulmbach und Pegnitz ist das Verfahren heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Hannover nach § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt worden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Az.: 39 Ks 17/15)
(Stichwort: "Supermarkt-Serienräuber“)
Dr. Stephan Loheit
Richter am Landgericht
Medienmanager
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Das Landgericht Hannover - allgemeine Informationen (Dezember 2015):


Bedienstete insgesamt:
davon Richterinnen und Richter:

Landgerichtsbezirk:
o Amtsgerichte Burgwedel, Hameln, Neustadt a. Rbge., Springe, Wennigsen

Strafrecht:
o 11 große Strafkammern
 1 Schwurgericht, zugleich auch allgemeine Strafkammer
 8 allgemeine Strafkammern
 3 Jugend- und Jugendschutzkammern
o 7 Strafvollstreckungskammern
o 8 kleine Strafkammern, davon 1 als kleine Jugendkammer
o 4 Kammern für Bußgeldsachen, davon 3 als Jugendkammern

Zivilrecht:
o 20 Zivilkammern (erste und zweite Instanz)
o 7 Kammern für Handelssachen

Zahlen und durchschnittliche Verfahrensdauer am Landgericht:
o Strafsachen:
2013
Neueingänge insgesamt :
1.597
davon 1. Instanz:
185
davon Schwurgericht:
25
davon 2. Instanz:
857
davon Beschwerden:
555
219
91
Erledigungen (ohne Beschwerden):
1. Instanz:
davon Schwurgericht:
Erledigungsdauer (Monate):
davon Schwurgericht:
2. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
o Zivilsachen:
Neueingänge insgesamt :
davon 1. Instanz:
davon 2. Instanz:
davon Beschwerden:
Erledigungen (ohne Beschwerden):
1. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
2. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
2014
1.662
191
21
812
659
2015
1.701
169
20
823
709
2013
181
20
7,3
3,5
803
5,7
2014
186
24
9,4
4,2
812
5,9
2015
158
13
7,4
3,4
832
5,7
2013
8.557
6.122
1.089
1.346
2014
8.011
5.585
1.211
1.215
2015
8.689
6.441
1.122
1.126
2013
6.548
11,3
1.164
5,3
2014
5.871
10,6
1.131
5,1
2015
5.817
10,6
1.177
5,3
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„Aktuelles
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