Asylsuchende sind im Unterschied zu AsylwerberInnen jene Personen, die in Österreich offiziell um Asyl angesucht haben, aber das Zulassungs- bzw. Feststellungsverfahren wurde. noch nicht abgeschlossen. AsylwerberInnen sind Personen, die im Asylverfahren bereits offiziellen Status als Asylwerbende haben und auf den Abschluss ihres Asylverfahrens (zB Anerkennung als Flüchtling) warten. Anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte sind Personen, die nach einem positiven Abschluss des Asylverfahrens in Österreich bleiben dürfen. Wer trägt die Kosten für die Errichtung der Unterkünfte (Container, Gebäudeadaptierung)? Der Bund Wie lange können AsylwerberInnen in Grundversorgungsquartieren bleiben? Für die Dauer des Asylverfahrens (durchschnittlich 3 – 6 Monate). Asylberechtigte haben danach 4 Monate Zeit, mit Hilfe von Hilfsorganisationen eine langfristige Wohnmöglichkeit zu finden. Danach müssen sie die bisherigen Quartiere verlassen und anderen AsylwerberInnen die Plätze frei machen. Welche finanzielle Unterstützung bekommen die AsylwerberInnen direkt? Bei Vollversorgung: pro Monat € 50,-‐Taschengeld. Bei Selbstversorgung: pro Monat für € 175,‐ für Lebensmitteleinkauf u. Freizeitgestaltung. Jährlich € 150,‐ für Bekleidung. Bei schulpflichtigen Kindern jährlich € 200,‐ für den Schuldbedarf. Die Kosten dafür tragen Bund und Länder 60:40. Für anerkannte Flüchtlinge ist im Bedarfsfall die Mindestsicherung durch die Gemeinde vorgesehen. Schule und Kindergarten? Für AsylwerberInnenkinder und unbegleitete Minderjährige besteht Schulpflicht, ebenso das verpflichtende Kindergartenjahr im 5. Lebensjahr. Dürfen AsylwerberInnen arbeiten? AsylwerberInnen haben keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Zulässig sind gemeinnützige Arbeiten für Quartierbetreiber, Gemeinde, Land oder Bund (Straßenreinigung, Schneeräumung usw.) zu € 3,50 – 5,- pro Stunde. AsylwerberInnen sind kranken-, aber nicht unfallversichert. Für anerkannte Flüchtlinge besteht Zugang zum Arbeitsmarkt.
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