Flüchtlinge in Essen: Von der Zuweisung zur Integration

Flüchtlinge in Essen:
Von der Zuweisung zur Integration
ausreisepflichtig
Asylbescheid
negativ
Essen
BEGLEITEND
Sozialamt
Steubenstraße
Asylbescheid
positiv
Erste Schritte
Willkommen in Essen
Zuweisung in Gemeinschaftsunterkunft
In den Erstaufnahme Einrichtungen (EAE) und zentralen
Unterbringungseinrichtungen des Landes erfolgen:
• Medizinische Versorgung
• Asylantragsstellung
• Zuweisung an die Stadt Essen
Der Weg beginnt für die Menschen, die zu uns kommen,
beim Sozialamt an der Steubenstraße.
Erfassung der Personaldaten
Ausgabe eines Barschecks für die ersten 20 Tage
• Sozialhilfe
• Kontoeröffnung
bis Klärung der Bleibeperspektive
(abgeschlossenes Asylverfahren)
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Zeltdörfer
Feste Unterkünfte mit Verpflegung
Feste Unterkünfte mit Selbstversorgung
Beginn der Integrationskette
Arbeitsvermittlung
Ehrenamtliche Unterstützung
Leistungsansprüche
Beratung im Asylverfahren
Ca 25 runde Tische im nahen Umfeld
engagieren sich ehrenamtlich in den Bereichen:
• Sprachunterricht, Kinderbetreuung
• Patenschaften, Einzelhilfen…
• Unterstützung der Integration
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durch Caritas und Diakonie
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Schulbesuch (Schulpflicht)
Medizinische Grundversorgung gemäß
dem Asylbewerberleistungsgesetz
Sozialleistungen gemäß dem
Asylbewerberleistungsgesetz
• Integration Point
(JobCenter / Arbeitsagentur
mit Ausländerbehörde)
Wohnungsvermittlung
Eigene Wohnung
Sozialbetreuung
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INTEGRATION
Eine Information der Stadt Essen, April 2016
durch Caritas und Diakonie
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Einzug in die eigene Wohnung
Über die Wohnungsvermittlungsagentur
in Kooperation zwischen der Stadt Essen
und der Allbau AG Projektwohnungen
(Mieterin ist die Stadt Essen)
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