Liebe Eltern, mit diesem Schreiben erhalten Sie die Betreuungsbedarfsabfrage für Ihre Familie für das Kindergartenjahr 2015/2016. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Angaben verbindlich für das gesamte Kindergartenjahr gelten. Änderungen sind nur in dringenden Einzelfällen möglich, weil eine nachträgliche Antragsstellung an das Land nicht möglich ist. Die Rückgabe des Fragenbogens bis zum 30. Oktober 2015 erforderlich, weil wir unsere Meldung fristgerecht an das Jugendamt weiterleiten müssen. Bevor Sie sich nun für eine Buchungszeit entscheiden, beantworten wir für Sie die häufigsten Fragen 1) Für welchen Zeitraum lege ich mich fest? Sie legen sich für den Zeitraum eines Kindergartenjahres fest. Die aktuelle Abfrage gilt für den Zeitraum 1. August 2015 bis zum 31.Juli 2016. 2) Habe ich die Möglichkeit im Laufe des Kindergartenjahres den Betreuungsvertrag zu ändern? Für eine Vertragsänderung gibt es nur sehr geringe Freiräume. Eine Änderung ist ggf. nur durch den Tausch mit einer anderen Familie möglich. 3) Wie sehen die einzelnen Betreuungszeiten zurzeit konkret aus? (die folgenden Angaben dienen lediglich zur Orientierung, bitte tragen Sie Ihren persönlichen Bedarf ein!) a. 25 Stunden Betreuungszeit (5 Std. täglich) Die Kinder kommen zurzeit am Vormittag zwischen 7:30 Uhr und 12:30 Uhr in die Einrichtung. Eine Teilnahme an den Nachmittagsangeboten ist nicht möglich (Ausnahme: Religionspädagogische Angebote, Eltern-Kind-Angebote, z.B. Schultütenbasteln). b. 35 Stunden geteilte Betreuungszeit (7 Stunden täglich) Die Betreuungszeit findet zurzeit am Vormittag zwischen 7:30 Uhr und 12:30 Uhr (5 Stunden) statt. Montags bis donnerstags haben die Kinder am Nachmittag die Möglichkeit von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr (2,5 Stunden) an den Angeboten teilzunehmen. c. 35 Stunden Blocköffnungszeit (7 Stunden täglich) Die Kinder werden zurzeit in der Zeit von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Einrichtung betreut. Die Teilnahme an den Nachmittagsangeboten ist nicht möglich (Ausnahme: Religionspädagogische Angebote, Eltern-KindAngebote, z.B. Schultütenbasteln). d. 45 Stunden Betreuungszeit (9 Stunden täglich) Die Kinder können zurzeit die Einrichtung in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr, freitags bis 14 Uhr besuchen. Um 12:30 Uhr nehmen die Kinder am gemeinsamen Mittagessen teil. Das Mittagessen wird gesondert in Rechnung gestellt. 4) Mein Kind ist ein angehendes Schulkind, kann es an den bei gebuchter 25-Std. Betreuung oder Blocköffnungszeit nachmittags an den Maxi-Kinderangeboten teilnehmen? Die Schulkinderangebote am Nachmittag sind Zusatzangebote, an denen die Blocköffnungszeitenkinder nicht teilnehmen können. Die reguläre Schulkinderförderung findet während der Angebotsphase am Vormittag statt. 5) Warum können die Öffnungszeiten nicht an einzelnen Tagen flexibler angeboten werden? Wir bieten den Kindern an jedem Tag eine höchstmögliche Kontinuität an Verlässlichkeit und Beständigkeit im Hinblick auf die Bezugspersonen und die Kindergruppen, damit sich die Kinder mit einem sicheren Grundgefühl und Geborgenheit auf Bildungs-, Spiel- und Betreuungsangebote einlassen können. Darum a. haben wir ein festes Stammpersonal in den Gruppen. b. begleiten wir die Kinder in die teiloffenen Angebote, solange sie sich noch nicht alleine trauen. c. essen die Kinder mittags in ihren Gruppen mit ihren vertrauten Erzieherinnen und den anderen Kindern ihrer Gruppe. d. halten wir die Mittagsgruppen möglichst klein oder besetzen sie mit zwei Mitarbeiterinnen und ermöglichen den Kindern so, sich von dem anstrengenden Vormittag zu erholen und Kraft für den Nachmittag zu tanken. e. kehren die Kinder nachmittags in ihre festen Gruppen zurück. Die Nachmittagsangebote werden aus den Gruppen bzw. Partnergruppen heraus durchgeführt. f. setzen wir bei Personalausfällen möglichst eine vertraute Mitarbeiterin ein. Diese konzeptionelle Grundhaltung ist personalintensiv, aber das sichere Grundgefühl Ihres Kindes steht für uns im Vordergrund! Über das Familienzentrum bieten wir Ihnen zusätzliche Möglichkeiten, besondere Angebote für Ihr Kind und Ihre Familie zu nutzen. 6) Ist die Angabe meiner gewünschten Betreuungszeit verbindlich für die Öffnungszeiten? Die Entscheidung über die Öffnungszeiten obliegt dem Träger der Einrichtung. Grundlage der Entscheidung sind die Mehrheit der Bedarfsmeldungen, der Personalschlüssel und das pädagogische Konzept. Bei abweichendem Betreuungsbedarf unterstützen wir Sie gerne in Zusammenarbeit mit der Kindertagespflegevermittlung des Sozialdienstes kath. Frauen. 7) Welche Verpflegungskosten kommen auf mich zu? Bei einer Betreuung über die Mittagszeit erhalten die Kinder in unserer Einrichtung ein warmes Mittagessen. Die Kinder, die die Einrichtung ganztags besuchen, bekommen zusätzlich noch einen Nachmittagssnack. Die Kosten betragen zurzeit 2,60 €, für die Nestgruppenkinder „Regenbogen“ 1,30 €. Alle Familien, die SGB II SGB XII § 2 Asylbewerberleistungsgesetz Wohngeld Kinderzuschlag beziehen, können einen Antrag auf Unterstützung beim Sozialamt stellen. Sie erhalten einen Gutschein, den Sie bei uns abgeben müssen. Der Eigenanteil für das Essen beträgt für Sie pro Tag 1 €. Für Familien, die unter die nicht zum o.g. Personenkreis gehören, dennoch über ein geringes Einkommen verfügen, gibt es im Einzelfall weitere Möglichkeiten der Unterstützung. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Frau Evers. 8) Wer trifft die Entscheidung über die Vergabe der Plätze und Stundenkontingente? Die Entscheidung wird auf zwei Ebenen getroffen. Zum besseren Verständnis möchten wir Ihnen auch das Verfahren erläutern: Entscheidung der örtliche Jugendhilfeplanung Die örtliche Jugendhilfe (Jugendamt, Jugendhilfeausschuss) ist für die Gesamtplanung der Kommune zuständig. Der Träger teilt dem Jugendamt das Ergebnis der Bedarfsabfrage mit. Das Jugendamt entscheidet über die Kontingente in den einzelnen Einrichtungen. Die Vergabe von 45 Stunden Betreuung ist durch das Land gedeckelt, d.h. es wird grundsätzlich nur eine festgelegte Anzahl an Plätzen bewilligt. Die Betreuungsergebnisse werden vom örtlichen Jugendamt an das Landesjugendamt bzw. Ministerium weitergeleitet. Nach Genehmigung durch das Ministerium wird auf dieser Basis das Betreuungskontingent für ein Kindergartenjahr festgelegt. Erst jetzt kann der Träger verbindlich die Plätze und die Stundenkontingente vergeben. Mit dieser Genehmigung werden auch der Personalschlüssel und die Finanzierung für ein Kindergartenjahr verbindlich geregelt. Darum gibt es innerhalb eines Kindergartenjahres nur wenig Gestaltungsspielraum für Veränderungen. Aufnahmekriterien der Kindertageseinrichtung Die Aufnahmekriterien werden im Rat der Tageseinrichtung besprochen. Die Entscheidung obliegt dem Träger. Dabei werden u.a. Einzugsgebiet und familiäre Situationen berücksichtigt. Es würde zu weit führen, die ausführlichen Aufnahmekriterien an dieser Stelle aufzulisten. Wenn Sie die Aufnahmekriterien einsehen möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Evers. Haben Sie weitere Fragen zu unseren Angeboten und den Betreuungsformen? Dann sprechen Sie uns gerne an! Es grüßt Sie auch im Namen des Trägers und des Teams Margret Evers Einrichtungsleiterin Verbindliche Befragung zu Ermittlung des Betreuungsbedarfs Für unser Kind _________________________ geb. am __________________________ möchten wir ab dem 1. August 2015 folgendes Betreuungskontingent in Anspruch nehmen: 25 Stunden – vormittags, 5 x 5 Stunden im Block Die tägliche Betreuungszeit wird gewünscht in der Zeit von _____________Uhr bis _____________ Uhr 35 Stunden - geteilte Öffnungszeit (vor- und nachmittags) Die tägliche Betreuungszeit wird gewünscht in der Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 35 Stunden von ______bis________ Uhr von ______bis________ Uhr von ______bis________ Uhr von ______bis________ Uhr von ______bis________ Uhr - im Block (durchgängig), 5 x 7 Stunden Die tägliche Betreuungszeit wird gewünscht in der Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 45 Stunden von ______ bis ________Uhr von ______ bis ________Uhr von ______ bis ________Uhr von ______ bis ________Uhr von ______ bis ________Uhr von _____________Uhr von _____________Uhr von _____________Uhr von _____________Uhr von _____________Uhr bis _____________ Uhr bis _____________ Uhr bis _____________ Uhr bis _____________ Uhr bis _____________ Uhr - ganztägig von Montag bis Freitag Die tägliche Betreuungszeit wird gewünscht in der Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag von _____________Uhr von _____________Uhr von _____________Uhr von _____________Uhr von _____________Uhr bis _____________ Uhr bis _____________ Uhr bis _____________ Uhr bis _____________ Uhr bis _____________ Uhr Sonstige Anmerkungen (z.B. auch Betreuungsbedarf samstags) _______________________________________________________________________________________________ ________________________ Unterschrift
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