Bevor Sie sich nun für eine Buchungszeit entscheiden, beantworten

Liebe Eltern,
mit diesem Schreiben erhalten Sie die Betreuungsbedarfsabfrage für Ihre Familie für das Kindergartenjahr 2015/2016.
Bitte bedenken Sie, dass Ihre Angaben verbindlich für das gesamte Kindergartenjahr gelten. Änderungen sind nur in
dringenden Einzelfällen möglich, weil eine nachträgliche Antragsstellung an das Land nicht möglich ist.
Die Rückgabe des Fragenbogens bis zum 30. Oktober 2015 erforderlich, weil wir unsere Meldung fristgerecht
an das Jugendamt weiterleiten müssen.
Bevor Sie sich nun für eine Buchungszeit entscheiden,
beantworten wir für Sie die häufigsten Fragen
1) Für welchen Zeitraum lege ich mich fest?
Sie legen sich für den Zeitraum eines Kindergartenjahres fest. Die aktuelle Abfrage gilt für den Zeitraum 1. August
2015 bis zum 31.Juli 2016.
2) Habe ich die Möglichkeit im Laufe des Kindergartenjahres den Betreuungsvertrag zu ändern?
Für eine Vertragsänderung gibt es nur sehr geringe Freiräume. Eine Änderung ist ggf. nur durch den Tausch mit
einer anderen Familie möglich.
3) Wie sehen die einzelnen Betreuungszeiten zurzeit konkret aus?
(die folgenden Angaben dienen lediglich zur Orientierung, bitte tragen Sie Ihren persönlichen Bedarf ein!)
a. 25 Stunden Betreuungszeit (5 Std. täglich)
Die Kinder kommen zurzeit am Vormittag zwischen 7:30 Uhr und 12:30 Uhr in die Einrichtung. Eine
Teilnahme an den Nachmittagsangeboten ist nicht möglich (Ausnahme: Religionspädagogische Angebote,
Eltern-Kind-Angebote, z.B. Schultütenbasteln).
b. 35 Stunden geteilte Betreuungszeit (7 Stunden täglich)
Die Betreuungszeit findet zurzeit am Vormittag zwischen 7:30 Uhr und 12:30 Uhr (5 Stunden) statt.
Montags bis donnerstags haben die Kinder am Nachmittag die Möglichkeit von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
(2,5 Stunden) an den Angeboten teilzunehmen.
c. 35 Stunden Blocköffnungszeit (7 Stunden täglich)
Die Kinder werden zurzeit in der Zeit von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Einrichtung betreut. Die Teilnahme
an den Nachmittagsangeboten ist nicht möglich (Ausnahme: Religionspädagogische Angebote, Eltern-KindAngebote, z.B. Schultütenbasteln).
d. 45 Stunden Betreuungszeit (9 Stunden täglich)
Die Kinder können zurzeit die Einrichtung in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr, freitags bis 14 Uhr
besuchen. Um 12:30 Uhr nehmen die Kinder am gemeinsamen Mittagessen teil. Das Mittagessen wird
gesondert in Rechnung gestellt.
4) Mein Kind ist ein angehendes Schulkind, kann es an den bei gebuchter 25-Std. Betreuung oder Blocköffnungszeit
nachmittags an den Maxi-Kinderangeboten teilnehmen?
Die Schulkinderangebote am Nachmittag sind Zusatzangebote, an denen die Blocköffnungszeitenkinder nicht
teilnehmen können. Die reguläre Schulkinderförderung findet während der Angebotsphase am Vormittag statt.
5) Warum können die Öffnungszeiten nicht an einzelnen Tagen flexibler angeboten werden?
Wir bieten den Kindern an jedem Tag eine höchstmögliche Kontinuität an Verlässlichkeit und Beständigkeit im
Hinblick auf die Bezugspersonen und die Kindergruppen, damit sich die Kinder mit einem sicheren Grundgefühl und
Geborgenheit auf Bildungs-, Spiel- und Betreuungsangebote einlassen können.
Darum
a. haben wir ein festes Stammpersonal in den Gruppen.
b. begleiten wir die Kinder in die teiloffenen Angebote, solange sie sich noch nicht alleine trauen.
c. essen die Kinder mittags in ihren Gruppen mit ihren vertrauten Erzieherinnen und den anderen Kindern
ihrer Gruppe.
d. halten wir die Mittagsgruppen möglichst klein oder besetzen sie mit zwei Mitarbeiterinnen und
ermöglichen den Kindern so, sich von dem anstrengenden Vormittag zu erholen und Kraft für den
Nachmittag zu tanken.
e. kehren die Kinder nachmittags in ihre festen Gruppen zurück. Die Nachmittagsangebote werden aus den
Gruppen bzw. Partnergruppen heraus durchgeführt.
f. setzen wir bei Personalausfällen möglichst eine vertraute Mitarbeiterin ein.
Diese konzeptionelle Grundhaltung ist personalintensiv, aber das sichere Grundgefühl Ihres Kindes steht für uns
im Vordergrund!
Über das Familienzentrum bieten wir Ihnen zusätzliche Möglichkeiten, besondere Angebote für Ihr Kind und Ihre
Familie zu nutzen.
6) Ist die Angabe meiner gewünschten Betreuungszeit verbindlich für die Öffnungszeiten?
Die Entscheidung über die Öffnungszeiten obliegt dem Träger der Einrichtung. Grundlage der Entscheidung sind die
Mehrheit der Bedarfsmeldungen, der Personalschlüssel und das pädagogische Konzept. Bei abweichendem
Betreuungsbedarf unterstützen wir Sie gerne in Zusammenarbeit mit der Kindertagespflegevermittlung des
Sozialdienstes kath. Frauen.
7) Welche Verpflegungskosten kommen auf mich zu?
Bei einer Betreuung über die Mittagszeit erhalten die Kinder in unserer Einrichtung ein warmes Mittagessen. Die
Kinder, die die Einrichtung ganztags besuchen, bekommen zusätzlich noch einen Nachmittagssnack. Die Kosten
betragen zurzeit 2,60 €, für die Nestgruppenkinder „Regenbogen“ 1,30 €.
Alle Familien, die
 SGB II
 SGB XII
 § 2 Asylbewerberleistungsgesetz
 Wohngeld
 Kinderzuschlag
beziehen, können einen Antrag auf Unterstützung beim Sozialamt stellen. Sie erhalten einen Gutschein, den Sie bei
uns abgeben müssen. Der Eigenanteil für das Essen beträgt für Sie pro
Tag 1 €.
Für Familien, die unter die nicht zum o.g. Personenkreis gehören, dennoch über ein geringes Einkommen verfügen,
gibt es im Einzelfall weitere Möglichkeiten der Unterstützung. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Frau Evers.
8) Wer trifft die Entscheidung über die Vergabe der Plätze und Stundenkontingente?
Die Entscheidung wird auf zwei Ebenen getroffen. Zum besseren Verständnis möchten wir Ihnen auch das
Verfahren erläutern:
 Entscheidung der örtliche Jugendhilfeplanung
Die örtliche Jugendhilfe (Jugendamt, Jugendhilfeausschuss) ist für die Gesamtplanung der Kommune
zuständig.
Der Träger teilt dem Jugendamt das Ergebnis der Bedarfsabfrage mit. Das Jugendamt entscheidet über die
Kontingente in den einzelnen Einrichtungen. Die Vergabe von 45 Stunden Betreuung ist durch das Land
gedeckelt, d.h. es wird grundsätzlich nur eine festgelegte Anzahl an Plätzen bewilligt.
Die Betreuungsergebnisse werden vom örtlichen Jugendamt an das Landesjugendamt bzw. Ministerium
weitergeleitet. 
Nach Genehmigung durch das Ministerium wird auf dieser Basis das Betreuungskontingent für ein
Kindergartenjahr festgelegt. Erst jetzt kann der Träger verbindlich die Plätze und die Stundenkontingente
vergeben. Mit dieser Genehmigung werden auch der Personalschlüssel und die Finanzierung für ein
Kindergartenjahr verbindlich geregelt. Darum gibt es innerhalb eines Kindergartenjahres nur wenig
Gestaltungsspielraum für Veränderungen.
 Aufnahmekriterien der Kindertageseinrichtung
Die Aufnahmekriterien werden im Rat der Tageseinrichtung besprochen. Die Entscheidung obliegt dem
Träger. Dabei werden u.a. Einzugsgebiet und familiäre Situationen berücksichtigt. Es würde zu weit führen,
die ausführlichen Aufnahmekriterien an dieser Stelle aufzulisten. Wenn Sie die Aufnahmekriterien einsehen
möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Evers.
Haben Sie weitere Fragen zu unseren Angeboten und den Betreuungsformen? Dann sprechen Sie uns gerne an!
Es grüßt Sie auch im Namen des Trägers und des Teams
Margret Evers
Einrichtungsleiterin
Verbindliche Befragung zu Ermittlung des Betreuungsbedarfs
Für unser Kind _________________________
geb. am __________________________
möchten wir ab dem 1. August 2015 folgendes Betreuungskontingent in Anspruch nehmen:
25 Stunden
– vormittags, 5 x 5 Stunden im Block
Die tägliche Betreuungszeit wird gewünscht in der Zeit
von _____________Uhr bis _____________ Uhr
35 Stunden
- geteilte Öffnungszeit (vor- und nachmittags)
Die tägliche Betreuungszeit wird gewünscht in der Zeit
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
35 Stunden
von ______bis________ Uhr
von ______bis________ Uhr
von ______bis________ Uhr
von ______bis________ Uhr
von ______bis________ Uhr
- im Block (durchgängig), 5 x 7 Stunden
Die tägliche Betreuungszeit wird gewünscht in der Zeit
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
45 Stunden
von ______ bis ________Uhr
von ______ bis ________Uhr
von ______ bis ________Uhr
von ______ bis ________Uhr
von ______ bis ________Uhr
von _____________Uhr
von _____________Uhr
von _____________Uhr
von _____________Uhr
von _____________Uhr
bis _____________ Uhr
bis _____________ Uhr
bis _____________ Uhr
bis _____________ Uhr
bis _____________ Uhr
- ganztägig von Montag bis Freitag
Die tägliche Betreuungszeit wird gewünscht in der Zeit
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
von _____________Uhr
von _____________Uhr
von _____________Uhr
von _____________Uhr
von _____________Uhr
bis _____________ Uhr
bis _____________ Uhr
bis _____________ Uhr
bis _____________ Uhr
bis _____________ Uhr
Sonstige Anmerkungen (z.B. auch Betreuungsbedarf samstags)
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Unterschrift