DKV Deutsche Krankenversicherung AG

DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Gesundheitsprüfung
Wo ist das Recht auf einen Tarifwechsel geregelt?
Sie können Ihren bestehenden Versicherungsschutz nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
in einen gleichartigen Versicherungsschutz umwandeln. Ihre bereits erworbenen Rechte und Ihre Alterungsrückstellungen bleiben dabei erhalten. Eine Alterungsrückstellung ist erforderlich, um den mit zunehmendem
Alter eintretenden Anstieg der Krankheitskosten vorzufinanzieren.
Wenn sich der Versicherungsschutz durch den Tarifwechsel verbessert, dürfen wir eine Gesundheitsprüfung
durchführen. Sollte eine Prüfung für den möglichen neuen Tarif erforderlich sein, informieren wir Sie in der
Tarifübersicht mit einem „ja“.
Warum ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?
Mit Hilfe Ihrer „Krankengeschichte“ können wir ermitteln, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie künftig Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen müssen. Von der Gesundheitsprüfung hängt es also ab, zu welchen Bedingungen Sie in einen anderen Tarif wechseln können.
Zu welchem Ergebnis kann die Gesundheitsprüfung führen?
1. Wir nehmen die Umstellung ohne einen versicherungsmedizinischen Zuschlag oder Leistungseinschränkung an.
2. Wir können Ihnen den gewünschten Tarif nur mit einem versicherungsmedizinischen Zuschlag anbieten.
Den Zuschlag verlangen wir für bestimmte Krankheiten und ausschließlich für die besseren
Leistungen (Mehrleistungen) des neuen Tarifs.
In diesen beiden Fällen genießen Sie den vollen Versicherungsschutz Ihres künftigen Tarifs.
3. Das Ergebnis kann auch ein Ausschluss der Mehrleistungen des neuen Tarifs sein.
Der Versicherungsschutz ist dann eingeschränkt.
Gibt es die Möglichkeit, den versicherungsmedizinischen Zuschlag zu verhindern?
Anstelle des versicherungsmedizinischen Zuschlags können Sie die Mehrleistungen des neuen Tarifs vom
Versicherungsschutz ausschließen lassen. Diese Einschränkung gilt dann nur für Krankheiten, für die wir
den versicherungsmedizinischen Zuschlag berechnet haben.
In allen anderen Fällen können Sie den Schutz des gewünschten Tarifs in vollem Umfang genießen.
Warum ist es für mich sinnvoll, die Gesundheitsfragen zu beantworten?
Wenn Sie die Gesundheitsfragen beantworten, können wir einen erforderlichen versicherungsmedizinischen
Zuschlag oder den Ausschluss von Leistungen auf einzelne Krankheiten begrenzen. Andernfalls müssten wir
die Mehrleistungen pauschal ausschließen. Dies bedeutet, dass Sie auf alle hinzukommenden Leistungen
im neuen Tarif verzichten. Solch ein pauschaler Ausschluss ist immer nachteilig für Sie.
Sie kennen alle meine Erkrankungen. Warum soll ich die Gesundheitsfragen beantworten?
Damit wir eine Gesundheitsprüfung durchführen können, brauchen wir aktuelle Angaben von Ihnen. Nicht
immer liegen uns alle Informationen zu Ihren Vorerkrankungen vor. Es kann z.B. sein, dass Sie Rechnungen
nicht einreichen, weil die vereinbarte Selbstbeteiligung noch nicht erreicht ist. Oder Sie reichen Ihre Rechnungen erst gesammelt am Ende eines Jahres ein.
Meine Versicherung enthält bereits einen versicherungsmedizinischen Zuschlag oder einen Leistungsausschluss. Wie wirkt sich dies bei einem Tarifwechsel aus?
Diesen übernehmen wir in den neuen Tarif.
Einen vorhandenen Zuschlag rechnen wir dabei auf den neuen Tarif um. Er bleibt erhalten, auch wenn Sie
auf Leistungen des neuen Tarifs verzichten wollen.