Tarifoptimierung für Privatpatienten

PKV Beiträge senken durch
Wechsel innerhalb der
Gesellschaft
Tarifoptimierung für Privatpatienten
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Es ist an der Zeit etwas zu ändern.
Sparen für die wichtigen Dinge im Leben.
Es ist schon frustrierend.
Nahezu jährlich erhält man
Schreiben seiner
Krankenversicherung über eine
weitere Beitragsanpassung,
oder deutlicher gesagt:
Beitragserhöhung! Die
monatlichen
Prämienzahlungen sind
unverhältnismäßig in Höhen
gestiegen und es ist kein Ende
ab zu sehen.
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Der Hintergrund ist, dass die
Versicherungsgesellschaften
mit modernen und jungen
Tarifen Neukunden gewinnen
möchten. Das bedeutet, die
älteren Tarife werden
geschlossen und nicht durch
Neukunden "aufgefrischt".
Der Tarif ist somit der
Überalterung ausgesetzt. Die
versicherten Personen in
diesem Tarif werden älter und
mit dem Alter kommen die
Krankheiten. Das führt dazu,
dass die
Versicherungsgesellschaften
sich höheren Krankenkosten
ausgesetzt sehen, die durch
Beiträge von immer weniger
Versicherungsnehmern
gedeckt werden müssen. Die
logische Konsequenz sind
stetig zunehmende
Prämienerhöhun-gen für die
verbleibenden
Versicherungsnehmer. Aber
was kann man dagegen tun?
Die Lösung ist ein Tarifwechsel
innerhalb Ihrer
Versicherungsgesellschaft.
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§ 204 VVG
Ihr Recht als Versicherungsnehmer.
Mit zunehmendem Alter der
Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich
Versicherungsnehmer von Privaten
der Mehrleistung einen Leistungsausschluss
Krankversicherungen steigen deren
vereinbart ;...*
Prämiensätze oftmals in Sphären weit über
denen neuer Verträge trotz gleicher Leistung.
Das bedeutet, der Versicherungsnehmer
Die stetigen Beitragserhöhungen sind ein
braucht für einen Wechsel in einen optimierten
Ärgernis, dem man seit dem 1. Januar 2009
Tarif nicht zu kündigen und verliert bei dem
effektiv begegnen kann. Mit der Erweiterung
Wechsel auch nicht seine angesparten
des § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Alterungsrückstellungen. Für Personen, die
sind Versicherungsnehmer berechtigt, in einen
schon sehr lange bei einer Gesellschaft
jüngeren und günstigeren Tarif umzusteigen. In
krankenversichert sind, besteht die Möglichkeit
§ 204 VVG heißt es:
eine erhebliche Prämienreduzierung zu
erzielen. Dieses wird möglich, da sehr viele
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann
Gesellschaften über die Jahre stets neue Tarife
der Versicherungsnehmer vom Versicherer
entwickeln, um damit jungen und gesunden
verlangen, dass dieser 1. Anträge auf Wechsel in
Neukunden attraktive Angebote anbieten zu
andere Tarife mit gleichartigem
können.
Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus
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dem Vertrag erworbenen Rechte und der
Der Tarifwechsel ist Ihr gesetzliches Recht als
Alterungsrückstellung annimmt; soweit die
Versicherungsnehmer, was jedoch bei den
Leistungen in dem Tarif, in den der
Gesellschaften nicht unbedingt Begeisterung
Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder
auslöst. Wenden Sie sich mit diesem Wunsch
umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann
direkt an Ihren Versicherer, bietet Ihnen dieser
der Versicherer für die Mehrleistung einen
in der Regel den Wegfall von Leistungen oder
Leistungsausschluss oder einen angemessenen
die Erhöhung der Selbstbeteiligung an. Als
Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit
Kunde werden Ihnen attraktive Alternativen
verlangen; der Versicherungsnehmer kann die
meist vorenthalten.
Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer
*Quelle: gesetze-im-internet.de
Häufig
gestellte Fragen.
Wann ist eine Tarifüberprüfung sinnvoll?
Als Richtlinie gilt: ab einem Monatsbeitrag von ungefähr EUR 350 und mehr als sechs
Jahren als Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung ist eine Überprüfung
des Tarifs sinnvoll.
Kann jeder innerhalb der Gesellschaft den Tarif wechseln?
Grundsätzlich ja. Gemäß § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben
Versicherungsnehmer das Recht ihren Tarif innerhalb der Versicherungsgesellschaft zu
wechseln.
Ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich?
Bei einem Wechsel in einen Tarif mit gleichem Leistungsniveau ist eine erneute
Gesundheitsprüfung nicht notwendig.
Kann man auch mit einer Vorerkrankung den Tarif wechseln?
Ja, auch mit einer Vorerkrankung ist ein Tarifwechsel grundsätzlich möglich.
Was für Einsparungen sind möglich?
Einsparungen von ca. 45% der Beiträge sind keine Seltenheit. Die durchschnittliche
Ersparnis liegt bei ca. EUR 2.400 weniger Jahresbeitrag.
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Bleiben die Altersrückstellungen bei einem Tarifwechsel erhalten?
Ihre Alterungsrückstellungen werden bei einem Tarifwechsel voll angerechnet.
Wird ein Honorar fällig, wenn ich den Tarif nicht ändere?
Nein. Ohne eine Einsparung kann kein Honorar berechnet werden.
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Was muss ich tun?
Für Sie ist der komplexe Prozess
aufwandslos. Wir benötigen von Ihnen das
Mandat, Sie gegenüber der
Versicherungsgesellschaft zu vertreten.
Anhand der uns zur Verfügung gestellten
Versicherungsunterlagen prüfen wir das
Optimierungspotential Ihres derzeitigen
Versicherungsvertrages und werten die
verschiedenen Tarifoptionen aus.
Unsere Beratung und Recherche bleiben
kostenfrei und unverbindlich.
Wir bereiten das Ergebnis auf und stellen
Ihnen Ihre Möglichkeiten einfach und
unkompliziert im Vergleich vor.
Sie erhalten von uns Ihre individuelle
Entscheidungsvorlage.
Erst wenn Sie sich entschließen in einen von
uns recherchierten Tarif zu wechseln,
orientiert sich fairer Weise unsere
Vergütung an Ihrer Ersparnis. So liegen
unsere Interessen im Einklang.
ü Ohne Kündigung
ü Ohne
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Gesundheitsprüfung
ü Unabhängig von Alter
und Vorerkrankungen
ü Ohne Verlust
der
Kompetente
Alterungsrückstellungen
Beratung
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Über uns
Unterstützung durch Experten an Ihrer Seite.
Mavencare vertritt unabhängig Ihre Interessen gegenüber der
Versicherungsgesellschaft.
Fairness und Kompetenz stehen
bei Mavencare im Mittelpunkt. Die
angebotene Dienstleistung ist
transparent und klar strukturiert.
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Nur wenn Sie einen Vorteil in Form
einen beitragsreduzierten
Tarifumstellung erfahren,
berechnet Mavencare ein Honorar,
angelehnt an Ihrer
Beitragsersparnis. Eine faire
Vereinbarung zum beiderseitigen
Nutzen.
Unser Team besteht aus Experten,
die mit Schwerpunkt PKV
ausgebildet sind. Sie verfügen
über langjährige Erfahrung und
können bereits auf über 2.000
erfolgreiche Tarifumstellungen
zurückschauen. Ihre persönlichen
Ansprechpartner führen Sie durch
den Prozess.
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Mavencare GmbH
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PFLICHTANGABEN
Art der Tätigkeit: Unser Unternehmen ist als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO tätig. Zuständige Behörde für
die Erteilung der Erlaubnis ist die Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Telefon (040) 36 13 8-138, Fax (040) 36 13
8-401, eMail [email protected], Internet www.hk24.de. Registriert im Vermittlerregister nach § 11 a GewO: Registernummer (§ 34 d
GewO) D-CV9I-D5OY1-00. Überprüfen können Sie dies unter der Internet-Adresse www.vermittlerregister.info oder beim Deutschen
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