PKV Beiträge senken durch Wechsel innerhalb der Gesellschaft Tarifoptimierung für Privatpatienten 1 2 Es ist an der Zeit etwas zu ändern. Sparen für die wichtigen Dinge im Leben. Es ist schon frustrierend. Nahezu jährlich erhält man Schreiben seiner Krankenversicherung über eine weitere Beitragsanpassung, oder deutlicher gesagt: Beitragserhöhung! Die monatlichen Prämienzahlungen sind unverhältnismäßig in Höhen gestiegen und es ist kein Ende ab zu sehen. www.mavencare.de Der Hintergrund ist, dass die Versicherungsgesellschaften mit modernen und jungen Tarifen Neukunden gewinnen möchten. Das bedeutet, die älteren Tarife werden geschlossen und nicht durch Neukunden "aufgefrischt". Der Tarif ist somit der Überalterung ausgesetzt. Die versicherten Personen in diesem Tarif werden älter und mit dem Alter kommen die Krankheiten. Das führt dazu, dass die Versicherungsgesellschaften sich höheren Krankenkosten ausgesetzt sehen, die durch Beiträge von immer weniger Versicherungsnehmern gedeckt werden müssen. Die logische Konsequenz sind stetig zunehmende Prämienerhöhun-gen für die verbleibenden Versicherungsnehmer. Aber was kann man dagegen tun? Die Lösung ist ein Tarifwechsel innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft. 1 2 § 204 VVG Ihr Recht als Versicherungsnehmer. Mit zunehmendem Alter der Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich Versicherungsnehmer von Privaten der Mehrleistung einen Leistungsausschluss Krankversicherungen steigen deren vereinbart ;...* Prämiensätze oftmals in Sphären weit über denen neuer Verträge trotz gleicher Leistung. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer Die stetigen Beitragserhöhungen sind ein braucht für einen Wechsel in einen optimierten Ärgernis, dem man seit dem 1. Januar 2009 Tarif nicht zu kündigen und verliert bei dem effektiv begegnen kann. Mit der Erweiterung Wechsel auch nicht seine angesparten des § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Alterungsrückstellungen. Für Personen, die sind Versicherungsnehmer berechtigt, in einen schon sehr lange bei einer Gesellschaft jüngeren und günstigeren Tarif umzusteigen. In krankenversichert sind, besteht die Möglichkeit § 204 VVG heißt es: eine erhebliche Prämienreduzierung zu erzielen. Dieses wird möglich, da sehr viele (1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann Gesellschaften über die Jahre stets neue Tarife der Versicherungsnehmer vom Versicherer entwickeln, um damit jungen und gesunden verlangen, dass dieser 1. Anträge auf Wechsel in Neukunden attraktive Angebote anbieten zu andere Tarife mit gleichartigem können. Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus www.mavencare.de dem Vertrag erworbenen Rechte und der Der Tarifwechsel ist Ihr gesetzliches Recht als Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Versicherungsnehmer, was jedoch bei den Leistungen in dem Tarif, in den der Gesellschaften nicht unbedingt Begeisterung Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder auslöst. Wenden Sie sich mit diesem Wunsch umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann direkt an Ihren Versicherer, bietet Ihnen dieser der Versicherer für die Mehrleistung einen in der Regel den Wegfall von Leistungen oder Leistungsausschluss oder einen angemessenen die Erhöhung der Selbstbeteiligung an. Als Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit Kunde werden Ihnen attraktive Alternativen verlangen; der Versicherungsnehmer kann die meist vorenthalten. Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer *Quelle: gesetze-im-internet.de Häufig gestellte Fragen. Wann ist eine Tarifüberprüfung sinnvoll? Als Richtlinie gilt: ab einem Monatsbeitrag von ungefähr EUR 350 und mehr als sechs Jahren als Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung ist eine Überprüfung des Tarifs sinnvoll. Kann jeder innerhalb der Gesellschaft den Tarif wechseln? Grundsätzlich ja. Gemäß § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben Versicherungsnehmer das Recht ihren Tarif innerhalb der Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich? Bei einem Wechsel in einen Tarif mit gleichem Leistungsniveau ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht notwendig. Kann man auch mit einer Vorerkrankung den Tarif wechseln? Ja, auch mit einer Vorerkrankung ist ein Tarifwechsel grundsätzlich möglich. Was für Einsparungen sind möglich? Einsparungen von ca. 45% der Beiträge sind keine Seltenheit. Die durchschnittliche Ersparnis liegt bei ca. EUR 2.400 weniger Jahresbeitrag. www.mavencare.de Bleiben die Altersrückstellungen bei einem Tarifwechsel erhalten? Ihre Alterungsrückstellungen werden bei einem Tarifwechsel voll angerechnet. Wird ein Honorar fällig, wenn ich den Tarif nicht ändere? Nein. Ohne eine Einsparung kann kein Honorar berechnet werden. 1 2 Was muss ich tun? Für Sie ist der komplexe Prozess aufwandslos. Wir benötigen von Ihnen das Mandat, Sie gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu vertreten. Anhand der uns zur Verfügung gestellten Versicherungsunterlagen prüfen wir das Optimierungspotential Ihres derzeitigen Versicherungsvertrages und werten die verschiedenen Tarifoptionen aus. Unsere Beratung und Recherche bleiben kostenfrei und unverbindlich. Wir bereiten das Ergebnis auf und stellen Ihnen Ihre Möglichkeiten einfach und unkompliziert im Vergleich vor. Sie erhalten von uns Ihre individuelle Entscheidungsvorlage. Erst wenn Sie sich entschließen in einen von uns recherchierten Tarif zu wechseln, orientiert sich fairer Weise unsere Vergütung an Ihrer Ersparnis. So liegen unsere Interessen im Einklang. ü Ohne Kündigung ü Ohne www.mavencare.de Gesundheitsprüfung ü Unabhängig von Alter und Vorerkrankungen ü Ohne Verlust der Kompetente Alterungsrückstellungen Beratung 1 2 Über uns Unterstützung durch Experten an Ihrer Seite. Mavencare vertritt unabhängig Ihre Interessen gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Fairness und Kompetenz stehen bei Mavencare im Mittelpunkt. Die angebotene Dienstleistung ist transparent und klar strukturiert. www.mavencare.de Nur wenn Sie einen Vorteil in Form einen beitragsreduzierten Tarifumstellung erfahren, berechnet Mavencare ein Honorar, angelehnt an Ihrer Beitragsersparnis. Eine faire Vereinbarung zum beiderseitigen Nutzen. Unser Team besteht aus Experten, die mit Schwerpunkt PKV ausgebildet sind. Sie verfügen über langjährige Erfahrung und können bereits auf über 2.000 erfolgreiche Tarifumstellungen zurückschauen. Ihre persönlichen Ansprechpartner führen Sie durch den Prozess. Haben Sie Fragen? www.mavencare.de Rufen Sie uns an (040) 180 24 23 22 Mavencare GmbH Telefon (040) 180 24 23 22 Steckelhörn 5 Telefax (040) 180 24 23 21 20457 Hamburg eMail [email protected] PFLICHTANGABEN Art der Tätigkeit: Unser Unternehmen ist als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO tätig. Zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis ist die Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Telefon (040) 36 13 8-138, Fax (040) 36 13 8-401, eMail [email protected], Internet www.hk24.de. Registriert im Vermittlerregister nach § 11 a GewO: Registernummer (§ 34 d GewO) D-CV9I-D5OY1-00. Überprüfen können Sie dies unter der Internet-Adresse www.vermittlerregister.info oder beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon 0180-600 585-0 (Festpreis 0,20 EUR pro Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 60 ct/Min aus den Mobilfunknetzen). Schlichtungsstellen: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Telefon 0800 3696 000 (kostenfrei), Telefax 0800 3699 000 (kostenfrei), eMail [email protected], Internet www.versicherungsombudsmann.de / Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Telefon 0800 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen), Telefax 030 20 45 89 31, www.pkv-ombudsmann.de, Beschwerdeformular www.pkv-ombudsmann.de/ihrebeschwerde/beschwerde-einreichen/online-beschwerde Beteiligungen: Mavencare GmbH hält keine direkten oder indirekten Beteiligungen an Stimmrechten oder Kapital an einem Versicherungsunternehmen und kein Versicherungsunternehmen hält direkte oder indirekte Stimmrechte oder eine Beteiligung an Mavencare GmbH.
© Copyright 2024 ExpyDoc