Vorbemerkungen zur ÖSV-WERTUNGSLISTE Shortcarving/Firngleiten 2014-15 1. Diese Wertungsliste (WL) enthält alphabetisch geordnet: 1.1 Name, Vorname, Geburtsjahr, ÖSV-Mitgliedsnummer und den Durchschnitt der beiden besten Ergebnisse, die bei ÖSV-Punktewettkämpfen (egal ob SL, RSL oder VSB) in der vergangenen Saison erreicht wurden. SL- und RSL-Punkte (Vielseitigkeitsbewerb = RSL) wurden somit nach verschiedenen F-Werten berechnet und für die Erstellung der WL gemeinsam und gleichrangig herangezogen. Firngleiter- und ShortcarverBewerbe wurden ebenfalls gleichrangig in die WL eingerechnet. Es gibt keine getrennte Disziplinenwertung, nur einen Einheitswert, der für sämtliche Disziplinen gilt. 1.2 Zuschläge (bereits eingerechnet, siehe 3.4.2. und 3.4.3.) * einfacher und doppelter Zuschlag V Vorjahrsergebnis Unter www.oesv.at > Vereinsservice findet man die jeweils gültige ÖSV-Wertungsliste für die diverse Auswertungsprogramme. 2. Die WettkämpferInnen: 2.1. Gewertet werden WettkämpferInnen von der Jugendklasse U 18 bis einschließlich Altersklasse I. In den Schülerklassen gibt es keine ÖSV-Punkteberechnung. 2.2. Termine: Bis 31.08. jeden Jahres müssen alle Änderungen, wie Namen, Verein, ÖSV-Mitgliedsnummer durch den Verein an den ÖSV-Wertungslistenreferenten gemeldet werden. 2.3. Für jeden Wettkämpfer wird eine Gebühr lt. ÖSV-Gebührentabelle eingehoben. 3. Berechnung der Rennpunkte und Zuschläge: 3.1. Grundsätzlich laut Wettkampfordnung des ÖSV (ÖWO) Art. XV/3.0 und 4.0 3.2. Berechnung der Rennpunkte: Die Rennpunkte werden, getrennt nach männlich und weiblich, ausschließlich nach folgender linearer Formel berechnet. Die jeweils gültigen F-Werte werden vor Beginn der Saison bekanntgegeben. Formel: P = Rennpunkte, F = Tabellenwert nach Bewerb, T0 = Zeit des Siegers in Sekunden (Laufbestzeit), Tx = Zeit des klassierten Läufers in Sekunden, F-Werte: Slalom(SL) = 720, Riesenslalom(RSL) = 980, Vielseitigkeitsbewerb (VSB) = 980 3.3. Berechnung des Punktezuschlages bei einem Wettkampf – wie ÖSV-Wertungsliste / Alpin! Für die PunkteläuferInnen (Jugend U 18, U 21, Allgem., AK I) gibt es bei Österreichischen Meisterschaften und bei Europameisterschaften einen Fixzuschlag von 0,00 Punkten (Nullrennen). Bei den restlichen ÖSVPunktewettkämpfen gilt der berechnete Zuschlag. Der Mindestzuschlag beträgt allerdings immer 0,00 Punkte, d.h. negative Punktezuschläge sind ausgeschlossen bzw. müssen auf Null gestellt werden. 3.4. Wird von WettkämpferInnen während der Saison nur ein Ergebnis erreicht, so wird zu diesen Punkten ein Zuschlag addiert. Wird kein Ergebnis erreicht, so wird ein Zuschlag zu den Vorjahrespunkten addiert (in der WL mit „V“ gekennzeichnet). 3.4.1. Einfacher Zuschlag (für WL): Bei Krankheit, Verletzung oder beruflicher Verhinderung (z.B. Studienzeit, Präsenzdienst). Ein ärztliches Attest, aus dem die Dauer der Startunfähigkeit sowie die Art der Verletzung (Krankheit) hervorgehen, muss bis spätestens 1. Mai dem ÖSV-Wertungslistenreferenten vorgelegt werden. Bei beruflicher Verhinderung muss der Antrag auf einfachen Zuschlag vor dem Eintreten der Verhinderung gestellt werden. 3.4.2. Doppelter Zuschlag (für WL): Bei Fehlen der unter 3.5.1 angeführten Voraussetzungen. 3.4.3. Höhe des Zuschlages: Punkte bis Punkte von Punkte von Punkte von 39,99 40,00 bis 69,99 70,00 bis 129,99 130,00 und mehr einfacher Zuschlag 7 Punkte 10 Punkte 13 Punkte 16 Punkte doppelter Zuschlag 14 Punkte 20 Punkte 26 Punkte 32 Punkte 3.4.4. Scheint ein Wettkämpfer bereits mit dem Zeichen „V“ in der WL auf und hat in dieser Saison wieder kein Ergebnis, wird er automatisch aus der WL gestrichen. 4. Bestimmungen für Veranstalter, Kampfgericht und Chef der KR: Die Ergebnislisten müssen den Bestimmungen der ÖWO bzw. des gültigen Zusatzreglements für Firngleiten und Shortcarving entsprechen. Der Ergebnisliste muss die Berechnung der Zuschlagspunkte beigeschlossen sein. Genauere Bestimmungen zur Erstellung der WL sind den Vorbemerkungen zur ÖSV-WL / Alpin zu entnehmen. 5. Anschrift für Wertungslisten des ÖSV: Alle Vereine, die einen ÖSV-Punktewettkampf durchführen, haben unverzüglich eine Datei im XML-Format (per Email) und eine Ergebnisliste lt. ÖWO Art. III/5.0 (gedruckt bzw. pdf) und die Zuschlagsberechnung an den ÖSV-Wertungslistenreferenten zu senden: Gerhard WENNINGER, 5600 St. Johann/Pg. Pöllnstraße 2, Tel. 0664-3009795 Email: [email protected] Cc: an den ÖSV-Referenten: [email protected]
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