Produktinformationsblatt ERGO Jagd-Haftpflichtversicherung Beitrag: Euro Beitragsfälligkeit: Zahlungsweise , jeweils zum Erstmals zum Versicherungsbeginn Vertragslaufzeit bis Jahre 1. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Der angebotene Vertrag ist eine Jagd-Haftpflichtversicherung. Grundlage sind die beigefügten ERGO Jagdhaftpflicht Versicherungsbedingungen. Der Beitrag enthält bei halbjährlicher Zahlungsweise einen Ratenzahlungszuschlag von 3 %. Bei vierteljährlicher Zahlungsweise beträgt der Ratenzahlungszuschlag 5 %. Bei monatlicher Zahlungsweise beträgt der Ratenzahlungszuschlag 6 %. 2. Welches Risiko ist durch den Vertrag versichert? Welche Risiken sind ausgeschlossen? Als Jäger müssen Sie nach dem Bundesjagdgesetz eine Haftpflichtversicherung abschließen. Ansonsten können Sie keinen Jagdschein lösen. Dies gilt auch für ausländische Jäger. Versichert sind Schäden an Personen oder fremden Sachen, die Sie durch erlaubte jagdliche Betätigung verursachen. Wir prüfen, ob Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Ist dies der Fall, zahlen wir den entstandenen Schaden. Unbegründete Ansprüche auf Schadensersatz, wehren wir ab und bieten damit auch Rechtsschutz. Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein genannten Beginn Ihrer Versicherung. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst mit Eingang der Zahlung. Wir können vom Vertrag zurücktreten, solange der erste Beitrag nicht gezahlt ist. Mitversichert sind z. B. Schäden aus der fahrlässigen Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechts. Gleiches gilt für Schäden aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoßund Schusswaffen oder Munition. Der Versicherungsschutz schließt darüber hinaus auch Jagdgebrauchshunde während und außerhalb der Jagd ein. Die Versicherung gilt weltweit. Einzelheiten können Sie der Ziffer 3 der Versicherungsbedingungen entnehmen. 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag und wann müssen Sie ihn bezahlen? Was passiert, wenn Sie Ihren Beitrag verspätet oder gar nicht bezahlen? Die Höhe Ihres Beitrages ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlungsweise. Einzelheiten hierzu finden Sie im Folgenden und in Ihrem Antrag. Grundlage dieser Information sind folgende Eckpunkte. Beachten Sie bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können. www.ergo.de Alle weiteren Beiträge sind zu den oben angegebenen Terminen zu zahlen. Zahlen Sie die Folgebeiträge nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Wir können den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Näheres zur Zahlung finden Sie in Ihrem Antrag. Weitere Informationen zu den Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung finden Sie unter Ziffer 7 der Versicherungsbedingungen. 4. Welche Ausschlüsse von der Versicherungsleistung gelten für Ihren Vertrag? Wir wollen den Beitrag bezahlbar machen. Deshalb ist nicht alles versichert, wofür Sie nach dem Gesetz haften können. Nicht versichert sind z.B. alle Schäden aus vorsätzlich begangenen Handlungen. Nicht versichert sind Schäden, die z.B. aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder -anhängers entstehen. Schmerzensgeldansprüche von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen sind auch nicht versichert. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Was nicht versichert ist, finden Sie unter Ziffer 4 der Versicherungsbedingungen. © ERGO Versicherung AG | 40198 Düsseldorf | PKH | 50052444 | 12.2015 | MKB6D Diese Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung. Sie sind jedoch nicht abschließend. Der gesamte Inhalt des Angebots ergibt sich aus dem Antrag und den beigefügten ERGO Jagdhaftpflicht Versicherungsbedingungen. 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss zu beachten und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Im Rahmen dieses Vertrages haben wir mit Ihnen keine Pflichten vereinbart, die bei Vertragsschluss zu beachten sind. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit zu beachten und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Im Rahmen dieses Vertrages haben wir mit Ihnen keine Pflichten vereinbart, die während der Vertragslaufzeit zu beachten sind. Die Pflichten unter folgender Ziffer 7 bleiben davon unberührt. 7. Welche Pflichten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten? Welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Sie müssen uns jeden Versicherungsfall innerhalb einer Woche mitteilen. Kommt es wegen des Schadens zu einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren gegen Sie, müssen Sie uns ebenfalls informieren. Darunter fallen z.B. Mahnverfahren, staatsanwaltliche Verfahren, Klagen, Anklagen und Streitverkündungen. Gegen Mahnbescheide haben Sie auch ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel einzulegen. Den Haftpflichtprozess führen wir für Sie als Ihr Vertreter. Dies tun wir auf unsere Kosten. Haben wir einen Anwalt eingeschaltet, gilt: Sie müssen diesem alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen vorlegen. Beachten Sie diese Verpflichtungen. Tun Sie das nicht, kann dies schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten können Sie den Ziffern 5 und 6 der Versicherungsbedingungen entnehmen. 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem in Ziffer 3 angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig zahlen. Der Versicherungsschutz endet zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr. Dies gilt nicht, wenn Sie oder wir den Vertrag spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. 9. Wie können Sie oder wir den Vertrag beenden? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer kündigen. Eine Kündigung ist auch zum Ablauf jedes darauf folgenden Versicherungsjahres möglich. Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können Sie bereits zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres kündigen. Eine Kündigung ist fristgerecht, wenn sie uns drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf zugegangen ist. Sie und wir können den Vertrag nach Eintritt des Versicherungsfalles innerhalb eines Monats kündigen. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass wir Schadensersatz geleistet haben. Näheres zum Thema Kündigung finden Sie in Ziffer 9 der Versicherungsbedingungen.
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