Produktinformationsblatt Jagd-Haftpflichtversicherung

Produktinformationsblatt
ERGO Jagd-Haftpflichtversicherung
Beitrag:
Euro
Beitragsfälligkeit: Zahlungsweise
, jeweils zum
Erstmals zum Versicherungsbeginn
Vertragslaufzeit
bis
Jahre
1. Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Der angebotene Vertrag ist eine Jagd-Haftpflichtversicherung.
Grundlage sind die beigefügten ERGO Jagdhaftpflicht Versicherungsbedingungen.
Der Beitrag enthält bei halbjährlicher Zahlungsweise einen Ratenzahlungszuschlag von 3 %. Bei vierteljährlicher Zahlungsweise beträgt der
Ratenzahlungszuschlag 5 %. Bei monatlicher Zahlungsweise beträgt
der Ratenzahlungszuschlag 6 %.
2. Welches Risiko ist durch den Vertrag versichert?
Welche Risiken sind ausgeschlossen?
Als Jäger müssen Sie nach dem Bundesjagdgesetz eine Haftpflichtversicherung abschließen. Ansonsten können Sie keinen Jagdschein
lösen. Dies gilt auch für ausländische Jäger. Versichert sind Schäden
an Personen oder fremden Sachen, die Sie durch erlaubte jagdliche
Betätigung verursachen. Wir prüfen, ob Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Ist dies der Fall, zahlen wir den entstandenen Schaden.
Unbegründete Ansprüche auf Schadensersatz, wehren wir ab und
bieten damit auch Rechtsschutz.
Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen
nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Nicht jedoch vor dem im
Versicherungsschein genannten Beginn Ihrer Versicherung. Zahlen Sie
den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz
erst mit Eingang der Zahlung. Wir können vom Vertrag zurücktreten,
solange der erste Beitrag nicht gezahlt ist.
Mitversichert sind z. B. Schäden aus der fahrlässigen Überschreitung
von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechts. Gleiches gilt für
Schäden aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoßund Schusswaffen oder Munition. Der Versicherungsschutz schließt
darüber hinaus auch Jagdgebrauchshunde während und außerhalb
der Jagd ein.
Die Versicherung gilt weltweit.
Einzelheiten können Sie der Ziffer 3 der Versicherungsbedingungen
entnehmen.
3. Wie hoch ist Ihr Beitrag und wann müssen Sie ihn bezahlen?
Was passiert, wenn Sie Ihren Beitrag verspätet oder gar nicht
bezahlen?
Die Höhe Ihres Beitrages ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlungsweise.
Einzelheiten hierzu finden Sie im Folgenden und in Ihrem Antrag.
Grundlage dieser Information sind folgende Eckpunkte. Beachten Sie
bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein
entnehmen können.
www.ergo.de
Alle weiteren Beiträge sind zu den oben angegebenen Terminen zu
zahlen. Zahlen Sie die Folgebeiträge nicht rechtzeitig, gefährden Sie
Ihren Versicherungsschutz. Wir können den Vertrag unter bestimmten
Voraussetzungen kündigen.
Näheres zur Zahlung finden Sie in Ihrem Antrag. Weitere Informationen zu den Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung finden Sie unter Ziffer 7
der Versicherungsbedingungen.
4. Welche Ausschlüsse von der Versicherungsleistung gelten für
Ihren Vertrag?
Wir wollen den Beitrag bezahlbar machen. Deshalb ist nicht alles
versichert, wofür Sie nach dem Gesetz haften können. Nicht versichert
sind z.B. alle Schäden aus vorsätzlich begangenen Handlungen. Nicht
versichert sind Schäden, die z.B. aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder -anhängers entstehen. Schmerzensgeldansprüche von mit
Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen sind auch
nicht versichert.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Was nicht versichert ist,
finden Sie unter Ziffer 4 der Versicherungsbedingungen.
© ERGO Versicherung AG | 40198 Düsseldorf | PKH | 50052444 | 12.2015 | MKB6D
Diese Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick über die
Ihnen angebotene Versicherung. Sie sind jedoch nicht abschließend. Der gesamte Inhalt des Angebots ergibt sich aus dem Antrag
und den beigefügten ERGO Jagdhaftpflicht Versicherungsbedingungen.
5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss zu beachten und
welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?
Im Rahmen dieses Vertrages haben wir mit Ihnen keine Pflichten
vereinbart, die bei Vertragsschluss zu beachten sind.
6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit zu beachten und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten
haben?
Im Rahmen dieses Vertrages haben wir mit Ihnen keine Pflichten
vereinbart, die während der Vertragslaufzeit zu beachten sind. Die
Pflichten unter folgender Ziffer 7 bleiben davon unberührt.
7. Welche Pflichten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls
zu beachten? Welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?
Sie müssen uns jeden Versicherungsfall innerhalb einer Woche mitteilen. Kommt es wegen des Schadens zu einem gerichtlichen oder
behördlichen Verfahren gegen Sie, müssen Sie uns ebenfalls informieren. Darunter fallen z.B. Mahnverfahren, staatsanwaltliche Verfahren,
Klagen, Anklagen und Streitverkündungen. Gegen Mahnbescheide
haben Sie auch ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel einzulegen. Den Haftpflichtprozess führen wir für Sie als Ihr
Vertreter. Dies tun wir auf unsere Kosten. Haben wir einen Anwalt
eingeschaltet, gilt: Sie müssen diesem alle erforderlichen Auskünfte
erteilen und die angeforderten Unterlagen vorlegen. Beachten Sie
diese Verpflichtungen. Tun Sie das nicht, kann dies schwerwiegende
Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können
Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.
Einzelheiten können Sie den Ziffern 5 und 6 der Versicherungsbedingungen entnehmen.
8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?
Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem in Ziffer 3 angegebenen
Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig zahlen. Der Versicherungsschutz endet zu dem im Versicherungsschein angegebenen
Zeitpunkt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr,
verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr. Dies gilt nicht, wenn
Sie oder wir den Vertrag spätestens drei Monate vor dem Ende der
Vertragslaufzeit kündigen.
9. Wie können Sie oder wir den Vertrag beenden?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der vereinbarten
Vertragsdauer kündigen. Eine Kündigung ist auch zum Ablauf jedes
darauf folgenden Versicherungsjahres möglich. Bei einer Laufzeit
von mehr als drei Jahren können Sie bereits zum Ablauf des dritten
Versicherungsjahres kündigen. Eine Kündigung ist fristgerecht, wenn
sie uns drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf zugegangen ist. Sie und
wir können den Vertrag nach Eintritt des Versicherungsfalles innerhalb eines Monats kündigen. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass wir
Schadensersatz geleistet haben.
Näheres zum Thema Kündigung finden Sie in Ziffer 9 der Versicherungsbedingungen.