Antrag zur Mietnomaden-Versicherung

PDF-Privat-Antrag zur
Mietnomadenversicherung
Vermittler-Nr.
Vers.-Nr.
Antragsteller: Anrede, Vorname, Name
Adresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort
Telefonnummer
Geburtsdatum*
E-Mail-Adresse*
* freiwillige Angabe
Antragsstellung
Hiermit beantrage ich den Abschluss einer Mietnomadenversicherung.
Es gelten:
• die Allgemeinen Versicherungsbedinungen für Wohngebäudeversicherungen (VGB 2010),
• die Besonderen Bedingungen für die Mietnomadenversicherung (BB MN 2010) und
• das Produktinformationsblatt zur Mietnomadenversicherung.
Hinweis:
Bei mehreren vermieteten Wohneinheiten ist je Wohneinheit ein gesonderter Antrag aufzunehmen.
Versicherungsdauer
Beginn (TT MM JJJJ)
Ablauf (TT MM JJJJ)
(00:00 Uhr)
(00:00 Uhr)
Vorversicherung/ Vorschäden
Ist die beantragte Versicherung schon von einem anderen Versicherer abgelehnt worden?
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Datum der Ablehnung:
Ablehnungsgrund:
Bestanden Vorversicherungen?
Vorversicherer:
Vorversicherungsschein-Nr.:
Gekündigt vom:
Versicherungsnehmer
Versicherer
Besteht eine Nebenversicherung?
Nebenversicherung:
Versicherungsschein-Nr.:
Versicherungssumme Euro:
Ablaufdatum:
Gekündigt?
Sind in den letzten 5 Jahren Schäden eingetreten?
Anzahl der Schäden:
Schadenart:
Schadenhöhe:
Euro
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Mietnomadenversicherung
Vermittler-Nr.
Vers.-Nr.
Angabe zum Mietverhältnis
Mieter: Vorname, Nachname
Anschrift der Wohneinheit: Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort
Beginn des Mietverhältnisses
Monatsmiete Euro
(Mietzins/Nettomiete)
ohne Nebenkosten
Bezeichnung der Wohneinheit (z.B. 1. OG oder dergleichen)
1. Wurde vor der Vermietung der Wohnung ein gegengezeichnetes Übergabeprotokoll
bei Wohnnungsübergabe erstellt, aus welchem der Zustand der Wohnung deutlich
hervorgeht?
2. Haben Sie vom Mieter eine Mietkaution in Höhe von 3 Monatsmieten erhalten?
Falls nein, wie viele Monatsmieten haben Sie als Mietkaution erhalten?
3. Führen Sie einen Nachweis bzw. - fals das Mietverhältnis bereits seit mehr als
6 Monate besteht - können Sie bestätigen, dass der Mieter den Verpflichtungen
bisher aus dem Mietvertrag rechtzeitig nachgekommen ist?
4. Liegt eine Selbstauskunft (Mietpass) der/des Mieters vor?
5. Liegt eine Bonitätsauskunft (z.B. Schufa, Creditrefom) der/des Mieter/s vor?
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
Hinweis: Ohne Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters durch den Vermieter (Fragen 3 bis 5) ist der Abschluss der
Mietnomadenversicherung nicht möglich.
Versicherungssummen und Beträge zur vorgenannten Wohneinheit
Jahresbeitrag Euro
Mietausfallschaden
6 Monats-Kaltmieten ¹
maximal 10.000 Euro
12 Monats-Kaltmieten ¹
maximal 20.000 Euro
¹ Kaltmiete einschließlich der umlagefähigen, fortlaufenden Mietnebenkosten
Sachschaden ² (in Abhängigkeit eines Mietausfallschadens)
10.000 Euro
20.000 Euro
30.000 Euro
40.000 Euro
50.000 Euro
² Die Entschädigung wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Der Selbstbehalt beträgt 20% des Schadens, mindestens 250 Euro, höchstens 1.000 Euro.
Summer Jahresnettobeitrag
Mietausfall- und Sachschaden
Gewünschte Zahlungsweise
(3% Zuschlag)
Für monatliche Zahlungsweise ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates Voraussetzung. Ist monatliche
Zahlung vereinbart und entfällt die Lastschriftermächtigung oder kann eine Abbuchung nicht durchgeführt werden, so wird eine vierteljährlihe Zahlungsweise umgestellt.
(5% Zuschlag)
gesetzliche
Versicherungsteuer
jährlich
(ohne Zuschlag)
vierteljärlich
(5% Zuschlag)
halbjährlich
monatlich
Jahresbeitrag
entspr. Zahlungsweise
einschl. Versierungsteuer
Jahresnettobeitrag Euro
gemäß Zahlungsweise
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Widerrufsrecht
Ich kann den Versicherungsantrag ab Stellung des Antrags bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins gemäß der nachfolgend abgedruckten Widerrufsbelehrung in Textform widerrufen.
Schlusserklärung
Ich bestätige, dass ich alle Fragen vollständig und richtig beantwortet habe (nähere Informationen hierzu siehe
Verbraucherinformation).
Antragsgrundlage sind die zuvor genannten Versicherungsbedinungen. Auch die Verbraucherinformation und die
Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz werden durch Ihre Unterschrift Bestandteil des Vertrags - bitte
beachten Sie diese besonders! Mit meiner Antragsunterschrift bestätige ich gleichzeitig den Erhalt der nebenstehenden
Antragsunterlagen. Ich hatte die Möglichkeit, deren Inhalt einzusehen.
Ich willige ein, dass die Rhion Versicherung AG im erforderlichen Umfang Daten, die zur Beurteilung des Risikos
notwendig sind (z.B. Anzahl, Art, Höhe und Zeitpunkt von Schäden vor Antragsstellung), beim Vorversicherer erfragt.
Dem Antrag liegt das Beratungsprotokoll vom
zugrunde.
Ort und Datum
Unterschrift Vermittler/ Vermittler-Nr.
Unterschrift der Anragsteller(in)
Rhion Versicherung AG, Postfach 10 12 49, 41412 Neuss • Telefon 02131 6099-0 • Telefax 02131 6099-13300
Sitz der Gesellschaft: RheinLandplatz, 41460 Neuss • Amtsgericht Neuss HRB 13420
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Wilhelm Ferdinand Thywissen • Vorstand: Christoph Buchbender, Dr. Lothar Horbach, Udo Klanten
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Antragsstellung
Gläubiger:
Rhion Versicherung AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE22ZZZZ00000086873
Dieses SEPA-Lastschriftmandat (Mandatsreferenz zu diesem Rahmenmandat wird Ihnen separat mitgeteilt)
gilt für die Vereinbarung zu der/den beantragten Versicherung(en) mit:
Antragsteller: Vorname, Name
Adresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort
Erklärung des Kontoinhabers
Ich ermächtige die Rhion Versicherung AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Rhion Versicherung AG auf mein Konto gezogenen
Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinsitut vereinbarten Bedingungen.
Kontoinhaber
ist identisch mit dem oben genannten Antragsteller (weiter mit Kontodaten)
ist abweichend vom Antragsteller (bitte zusätzl. Name und Anschrift des Kontoinhabers angeben)
Herr
Frau
Firma
Vorname, Name
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Wohnort
Kontodaten
IBAN
DE
Ort und Datum
BIC
Das Lastschriftmandat muss vom Kontoinhaber erteilt
und unterschrieben werden.
Unterschrift des KONTOINHABERS
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,
E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 des
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung
und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben.
Für Verträge nach dem Fernabsatzgesetz beginnt die Frist jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten
gemäß § 312 g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: Rhion Versicherung AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die
Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der
Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall
einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich wie folgt errechnet:
Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert mit
• 1/360 des jährlichen Gesamtbeitrags bzw.
• 1/180 des halbjährlichen Gesamtbeitrags bzw.
• 1/90 des vierteljährlichen Gesamtbeitrags bzw.1/30 des monatlichen Gesamtbeitrags.
Den Gesamtbeitrag und die von Ihnen gewünschte Zahlungsweise finden Sie im Antrag im Teil der
Beitragsberechnung.
Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf
zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben sind.
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 VVG wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem
Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt
vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers
oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft.
Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem
Monat.
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch
von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Vertrag weiter.
Ende der Widerrufsbelehrung
Produktinformationsblatt
zur Mietnomadenversicherung
zum Angebot vom
für
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen gewünschte
Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt
sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig.
1. Um welche Art der Versicherung handelt
es sich?
Die von Ihnen gewünschte Versicherung ist eine
Verbundene Wohngebäudeversicherung. Grundlage
sind die beigefügten Allgemeinen Bedingungen für
die Wohngebäudeversicherung (VGB 2010) sowie
die weiter im Antrag genannten Besonderen
Bedingungen für die Mietnomadenversicherung
(BB MN 2010) und Vereinbarungen.
2. Welche Risiken sind versichert, welche
Risiken sind nicht versichert?
Wir leisten Entschädigung für den Mietausfall
einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten,
wenn der Mieter nach einer Kündigung des
Mietvertrages die Wohnung weiter in Anspruch
nimmt.
Darüber hinaus entschädigen wir alle versicherten
Sachen, in Abhängigkeit eines Mietausfallschadens,
die durch Tun oder Unterlassen des Mieters durch
Mutwilligkeit, Verwahrlosung oder den Befall von
Ungeziefer,Ratten oder Mäusen, infolge der durch
die Verwahrlosung entstandenen Verunreinigung
oder durch Tod des Mieters zerstört oder beschädigt
werden oder abhanden kommen.
Zu den versicherten Sachen zählen die vom
Vermieter eingebrachten Gebäudebestandteile
und -zubehör innerhalb der im Versicherungsvertrag
bezeichneten Wohnung/Wohneinheit.
Näheres hierzu finden Sie in § 2 und § 3 BB MN
2010.
Die vereinbarten Leistungen und
Versicherungssummen ergeben sich aus den
Angaben im Antrag und Ihrem Versicherungsschein.
Die Einschränkungen des Versicherungsschutzes
entnehmen Sie bitte den Ausführungen in
Ziffer 4 dieses Produktinformationsblattes.
3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie
ihn bezahlen und was sind die Folgen, wenn Sie
nicht oder verspätet zahlen?
Beitrag inkl. Versicherungsteuer
Euro
Beitragsfälligkeit
monatlich, jeweils zum Ersten eines Monats
jährlich zum
halbjährlich zum
und
vierteljährlich, zum
,
,
,
und
erstmals zum
Versicherungsbeginn am
Vertragslaufzeit
Jahre
Der im Versicherungsschein genannte Erstbeitrag
wird zwei Wochen nach Zugang des
Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen
Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens
innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
Alle Folgebeiträge sind jeweils zu dem/n oben
angegebenen Termin/en zu zahlen. Falls Sie uns
eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie
bitte zu den Fälligkeitsterminen für ausreichende
Deckung auf Ihrem Konto.
Der Versicherungsschutz beginnt mit Zahlung des
Erstbeitrages. Solange der Beitrag schuldhaft nicht
rechtzeitig gezahlt ist, können wir vom Vertrag
zurücktreten. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht
oder nicht rechtzeitig zahlen, gefährden Sie Ihren
Versicherungsschutz.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag, dem
Versicherungsschein und Abschnitt B § 2 bis § 7
VGB 2010 sowie Ziffer I.6 der
Verbraucherinformation (Beitragszahlung).
Produktinformationsblatt
zur Mietnomadenversicherung
4.
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern,
denn sonst wäre der Beitrag nicht bezahlbar.
Deshalb sind nicht mitversichert insbesondere
Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen,
die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen
Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen
Sachen sowie durch Verschleiß oder Abnutzung.
In dieser Versicherung sind auch Schäden, die vor
Beginn des Versicherungsschutzes, d. h. innerhalb
der Wartezeit eingetreten sind, nicht versichert (§ 8
BB MN 2010).
Auch leisten wir keine Entschädigung für den
Mietausfall von Wohnungen, die im Zeitraum von
6 Monaten vor Beginn des Vertrages nicht vermietet
waren (außer Leerstand durch Mieterwechsel bis
max. 1 Monat) oder wenn in diesem Zeitraum
bereits Mietrückstände bestanden.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung
der Ausschlussgründe finden Sie jeweils im
Anschluss an die Beschreibung der versicherten
Gefahren (§ 2 BB MN 2010).
5. Welche Pflichten haben Sie bei
Vertragsschluss und welche Folgen können
Verletzungen dieser Pflichten haben?
Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen
können,müssen Sie die im Antragsformular
enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und
vollständig beantworten. Andernfalls können wir von
dem Vertrag zurücktreten oder diesen vorzeitig
kündigen. Gegebenenfalls können wir auch die
Versicherungsbeiträge anpassen. Näheres
entnehmen Sie bitte Abschnitt B § 1 VGB 2010.
6. Welche Pflichten haben Sie während der
Vertragslaufzeit und welche Folgen können
Verletzungen dieser Pflichten haben?
Ihre Pflichten während der Vertragslaufzeit
entnehmen Sie bitte Abschnitt B § 8 Nr. 1 und
§ 9 VGB 2010. Beispielsweise müssen Sie dafür
Sorge tragen, dass die versicherten Sachen
fachmännisch nach den anerkannten Regeln der
Technik erstellt und eingebaut sind.
Beachten Sie die genannten Verpflichtungen mit
Sorgfalt. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann
schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben.
Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie
Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise
verlieren. Unter Umständen können wir uns auch
vorzeitig vom Vertrag lösen (siehe Abschnitt B § 8
Nr. 3 VGB 2010). Im Zweifel sind Angaben erheblich, nach denen wir bereits bei Antragsstellung
gefragt haben – und: Lieber eine Information zu
viel als zu wenig!
7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall
und welche Folgen können Verletzungen dieser
Pflichten haben?
Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen,
die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens
festzustellen. Das bedeutet insbesondere, den
Schadenfall unverzüglich und wahrheitsgemäß
anzuzeigen. Versuchen Sie den Schaden gering zu
halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden.
Die Verletzung einer dieser Pflichten kann
schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je
nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie
Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise
verlieren. Unter Umständen können wir uns auch
vorzeitig vom Vertrag lösen. Weiteres lesen Sie bitte
unter Abschnitt B § 8 Nr. 2 und Nr. 3 VGB 2010.
8. Wann beginnt und wann endet Ihr
Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum im
Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt,
wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem
Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein
weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht
spätestens drei Monate vor dem Ablauf des
jeweiligen Versicherungsjahres kündigen.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei
Jahren, können Sie diesen schon zum Ablauf des
dritten oder
jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Beachten
Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung drei Monate
vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres
zugehen muss. Einzelheiten entnehmen Sie bitte
Abschnitt B § 2 VGB 2010.
9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?
Neben den unter Ziffer 8 dieses Blattes
beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum
Ablauf des Vertrages stehen Ihnen weitere
Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht,
dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig
kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht
haben. Näheres entnehmen Sie bitte Abschnitt
A § 19 Nr. 2 c) und Abschnitt B § 15 VGB 2010.
Wir haben uns bemüht, die wichtigsten Bestimmungen Ihres Versicherungsvertrages zu erläutern.
Vielleicht sind noch Fragen offen geblieben. Bitte sprechen Sie hierüber mit Ihrer/m
Versicherungsfachfrau/mann, die/der Sie gerne beraten wird.