Damit Sie ein dienstliches Missgeschick nicht teuer zu stehen

Diensthaftpflichtversicherung und Kasernendeckung
Damit Sie ein dienstliches
Missgeschick nicht teuer
zu stehen kommt.
Wir schützen Sie und Ihre
Familie vor den finanziellen
Folgen eines dienstlichen
Missgeschicks.
Schutz für Soldatinnen und Soldaten vor den
finanziellen Folgen von Schadenersatzforderungen des Dienstherrn.
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Das entspricht unserem Rechtsempfinden und
ist ein in Gesetzen verankerter Grundsatz. Auch Soldatinnen und Soldaten sind hiervon nicht ausgenommen.
Die Rechtslage
Nach § 24 Abs. 1 Soldatengesetz haftet der Soldat dem
Bund gegenüber für Schäden, die er dem Bund direkt
zugefügt hat. Aber auch wenn der Bund aufgrund einer
Pflichtverletzung eines seiner Bediensteten einem Dritten
Schadenersatz leisten muss, kann er seine Entschädigungsaufwendungen von dem Bediensteten zurückverlangen (Regressanspruch des Bundes).
Viele Bundeswehrangehörige werden bei den jedes Jahr
anfallenden Zehntausenden von Schadenfällen durch
die Wehrbereichsverwaltungen zu Schadenersatzleistungen
herangezogen. Die Schaden- und Regressforderungen
und die damit verbundenen finanziellen Folgen sind
nicht unerheblich.
Kasernendeckung
Mit unserer „Kasernendeckung“ ist Ihr persönliches
Hab und Gut in dienstlichen Unterkünften in Kasernen
in Deutschland und im Ausland sowie in Kabinen von
Schiffen der Deutschen Marine bestens versichert.
• Versicherungsschutz besteht bis 10.000 Euro.
• Wertsachen inkl. Bargeld sind bis 500 Euro versichert.
• Versicherungsschutz besteht gegen Zerstörung,
Beschädigung und Abhandenkommen zum Beispiel
durch Brand, Einbruchdiebstahl und Raub.
Der Dienstherr verzichtet zwar aus Fürsorgegründen in
vielen Fällen auf den vollen Ersatz des Schadens. Trotz
der Begrenzung des Schadenersatzes auf drei oder sechs
Messbeträge kann dies trotzdem für den Einzelnen eine
hohe finanzielle Belastung darstellen.
• Diebstahl von persönlichen Sachen aus abgeschlossenen Spinden ist versichert.
Vor diesen finanziellen Folgen können Sie sich
mit einer Diensthaftpflichtversicherung schützen.
Wir gewähren auch Versicherungsschutz in
dienstlichen Unterkünften im Ausland während der kompletten Zeit im Ausland. Dies
kann auch ein Containerlager sein, wie es
zum Beispiel in Afghanistan der Fall ist. Als Spind zählt
dabei auch die verschlossene private Transportkiste.
Die Diensthaftpflichtversicherung prüft, ob geltend gemachte Schadenersatzansprüche berechtigt sind oder
nicht, und kommt bei berechtigten Ansprüchen für den
Schaden auf.
Empfohlen von der
Ein wichtiger Bestandteil ist der „passive“ Rechtsschutz:
So kann es – auch bei Wehrbereichskommandos – vorkommen, dass eine Schadenersatzforderung unbegründet
oder überzogen ist. In diesen Fällen bezahlt die Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten, die zur Durchsetzung der Schadenablehnung erforderlich sind. Neben
dem Freispruch von der Zahlungsverpflichtung kann dies
auch Auswirkungen auf eventuelle disziplinarrechtliche
Folgen, wie etwa Geldbußen oder sogar Beförderungssperren, haben.
• Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss
von Folgeschäden sind bis 1.000 Euro versichert.
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