Merkblatt – Rechtsschutzversicherung

Merkblatt – Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den weniger wichtigen Versicherungen. Erst wenn
Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Risikolebens-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
nach Bedarf „unter Dach und Fach“ sind, sollte über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht
werden.
1.
Der Abschluss kann sinnvoll sein
2.
Die Rechtsschutz trägt die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer Interessen
3.
Gängige Vertragsarten
4.
Versichert sind je nach Vertragsart
5.
Als Personen sind versichert
6.
Seniorentarif
7.
Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise in diesen Fällen
8.
Worauf Sie beim Kleingedruckten achten müssen
9.
BdV-Rahmenvertrag für Mitglieder
10.
Geeignete Tarife
Dieses Merkblatt soll Ihnen die wichtigsten Informationen geben. Die Erläuterungen ersetzen
keinesfalls eine individuelle Beratung und stellen nicht die abschließende Bewertung durch den
Bund der Versicherten e. V. dar.
Der Bund der Versicherten e. V. ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern Deutschlands größte
unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für Versicherte. Wir informieren
jedermann über allgemeine Fragen zu privaten Versicherungen. Mitglieder werden darüber hinaus
individuell beraten und erhalten gezielt Informationen zu geeigneten Tarifen.
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Aktualisiert am 10.11.2015
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1. Der Abschluss kann sinnvoll sein

für Vielfahrer (Verkehrs-Rechtsschutz) oder

bei drohenden Problemen am Arbeitsplatz (Berufs-Rechtsschutz).
2. Die Rechtsschutz trägt die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer Interessen
Dazu zählen beispielsweise:

die Vergütung eines Rechtsanwaltes

die Gerichtskosten

die Entschädigung für Zeugen, die vom Gericht herangezogen wurden

Kosten eines Sachverständigen

Kosten der Gegenseite, soweit sie zu erstatten sind (zum Beispiel die Kosten des
gegnerischen Anwalts, wenn der Prozess verloren wurde)

Strafverfolgungskaution im Ausland.
3. Gängige Vertragsarten
Eine Rechtsschutzversicherung, die alle Lebensbereiche abdeckt, gibt es nicht. Die Versicherung
funktioniert nach einem Baukastenprinzip, d. h. versichert sind nur die ausdrücklich vereinbarten
Rechtsbereiche.
Gängige Vertragsarten sind:

Verkehrs-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für jedes bei Vertragsabschluss
oder während der Vertragsdauer neu hinzukommende Kfz, das auf den
Versicherungsnehmer zugelassen oder von ihm angemietet wird. Andere berechtigte
Fahrer oder Insassen der Fahrzeuge sind mitversichert. Abweichend kann auch nur ein
bestimmtes Fahrzeug versichert sein, welches im Versicherungsschein ausdrücklich
aufgeführt ist.
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
Fahrer-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für die Teilnahme am öffentlichen
Verkehr als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie als Fahrer jedes Motorfahrzeuges
zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers, das dem Versicherungsnehmer
nicht gehört.

Privat-Rechtsschutz für Selbstständige: Versicherungsschutz besteht für den privaten
Bereich und für den beruflichen Bereich in Ausübung der selbständigen Tätigkeit.

Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nicht-Selbstständige: Versicherungsschutz besteht
für den privaten und beruflichen Bereich eines Nicht-Selbständigen.

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nicht-Selbstständige: Der Privat- und
Berufs-Rechtsschutz für Nicht-Selbstständige wird hier um den Verkehrsrechtsschutz
erweitert.

Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken:
Versicherungsschutz besteht als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter,
Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen.
4. Versichert sind je nach Vertragsart

Durchsetzung eigener Schadenersatzforderungen

individuales Arbeitsrecht

Streitigkeiten als Mieter oder Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden

Vertragsangelegenheiten

steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten vor Finanzgerichten

Sozialgerichtsverfahren

verkehrsrechtliche Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden/-gerichten

Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren

Strafrecht: Verteidigung gegen den Vorwurf von fahrlässigem Verhalten
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
Ordnungswidrigkeiten

Beratung im Familien- und Erbrecht.
5. Als Personen sind versichert

Versicherungsnehmer und Ehefrau/-mann oder Partner/in aus eheähnlicher Gemeinschaft
(Tipp: Die Mitversicherung des Partners muss vertraglich festgehalten werden.)

Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze, längstens bis erstmalig eine auf Dauer
angelegte berufliche Tätigkeit ausgeübt wird
Tipp: Eine Selbstbeteiligung sollten Sie vereinbaren. Die Absicherung von kleinen Streitigkeiten
ist nicht sinnvoll. Es sollten nur Prozesse um größere Summen versichert werden.
Bedenken Sie bitte auch, dass eine Rechtsschutzversicherung von beiden Vertragspartnern bei
mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretenen Schadensfällen in der Regel
außerordentlich gekündigt werden kann. Geschieht dies durch den Versicherer, kann es sehr
schwer für Sie werden, woanders eine Rechtsschutzversicherung zu erhalten. Damit der
Versicherungsschutz wegen einem kleinen Schaden nicht riskiert wird, wählen Sie, wenn der
Versicherer es anbietet, einen Tarif mit Selbstbeteiligung im Schadensfall. So sparen Sie Prämie
und riskieren nicht bei einem großen Schaden ohne Versicherungsschutz zu sein.
Die vereinbarte Wartezeit von meist drei Monaten gilt für viele Leistungsarten, d. h. der
Versicherungsschutz gilt erst, wenn der Versicherungsfall nach der Wartezeit eintritt. Ist ein
Versicherungsfall unvorhersehbar (wie im Verkehrsrecht), entfällt die Wartezeit.
6. Seniorentarif
Da Senioren in der Regel den Berufsrechtsschutz nur noch eingeschränkt benötigen, bieten viele
Versicherer entsprechende Tarife an. Oftmals wird die Deckung wie folgt beschränkt:
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus
 einer betrieblichen Altersversorgung
 Ruhestandsbezügen und beihilferechtlichen Ansprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis
 geringfügig entlohnter Beschäftigung
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Durch einen Seniorentarif können Sie bei der Versicherungsprämie sparen.
Achtung: Der berufstätige Partner hat keinen Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche
Streitigkeiten außerhalb der betrieblichen Altersversorgung. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Rente
beispielsweise durch eine Vollzeit-Beschäftigung aufbessern.
7. Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise in diesen Fällen

Familien- und Erbrecht (nur erste Beratung versichert)

Hausbau, Baufinanzierung, Grundstückskauf/-verkauf

Abwehr von Schadenersatzansprüchen (über Haftpflichtversicherung versichert)

innere Unruhen, Streik, Aussperrung

Streitigkeiten vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen

bei Streitigkeiten vor Abschluss der Versicherung oder innerhalb der vereinbarten
Wartezeit (Ausnahme siehe unter 8.).

Spiel- und Wettverträge, Termin- und Spekulationsgeschäfte

vorsätzliche Straftaten

kollektives Arbeits- und Dienstrecht

selbstständige Tätigkeit (nur über § 24 oder § 28 ARB versichert).
8. Worauf Sie beim Kleingedruckten achten müssen
Kleingedrucktes hat oft eine große Wirkung. Deshalb sollten Sie genau hinschauen. Was
drinstehen sollte, sagen wir Ihnen hier:

Deckungssummen:
o allgemein mind. 500.000 Euro
o weltweit mind. 25.000 Euro
o für Kaution mind. 100.000 Euro (auch weltweit)
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
Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor
Gerichten, sondern auch die außergerichtliche Interessenwahrnehmung. Im SteuerRechtsschutz sollte möglichst das der Klage vorgeschaltete Einspruchsverfahren
mitversichert sein sowie im Sozialgerichts- und im Verwaltungs-Rechtsschutz das der
Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf rechtliche Interessen außerhalb Europas.

Stichentscheid: Verneint die Gesellschaft den Versicherungsschutz wegen fehlender
Erfolgsaussichten
oder
Mutwilligkeit,
kann
der
Versicherungsnehmer
bei
Meinungsverschiedenheiten einen Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers beauftragen.
Dieser gibt eine Stellungnahme über die Sach- und Rechtslage ab.

Ereignis-Theorie: Als Eintritt des Versicherungsfalles gilt der Zeitpunkt, in dem das
geschützte Rechtsgut beeinträchtigt wird.

Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit: Versicherungsschutz besteht auch dann,
wenn der Versicherungsfall bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten
war. Voraussetzung ist allerdings, dass das eingetretene Risiko unmittelbar vor
Vertragsschluss bei einem anderen Versicherer versichert war.

Mediation im Familien- und Erbrecht ist mitversichert.

Die Kaution wird als zinsloses Darlehen gewährt.

Versicherungsunternehmen ist Mitglied im Versicherungsombudsmann e. V.
Sinnvolles Kriterium bei Bedarf:

Kapitalanlegerklagen sind grundsätzlich nicht versichert. Wer beispielsweise viel in Aktien
investiert, sollte auf die Mitversicherung achten. Viele Versicherer bieten hier begrenzt
Versicherungsschutz, häufig auf Kapitalanlagen bis zu 10.000 oder 20.000.
Hochspekulative Geschäfte bleiben regelmäßig ausgeschlossen.
Tipp: Adressen von Fachanwälten bekommen Sie entweder über den
 Deutschen Anwaltverein (Internet: www.anwaltauskunft.de) oder
 die
örtlichen
Rechtsanwaltskammern
(Telefon:
030-2849390
Internet: http://www.brak.de/fuer-verbraucher).
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9. BdV-Rahmenvertrag für Mitglieder
BdV-Mitglieder können auch von den guten und günstigen Rahmenverträgen profitieren.
BdV Mitgliederservice GmbH
Postfach 15 37
24551 Henstedt-Ulzburg
Telefon: 04193-754897
Fax: 04193-754898
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bdv-service.de.
Für Fragen rund um private Versicherungen und die BdV-Mitgliedschaft:
Bund der Versicherten e. V.
Tiedenkamp 2
24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon: 04193-94222 (für Nichtmitglieder)
Telefon: 04193-9904-0 (für Mitglieder)
Fax: 04193-94221
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bundderversicherten.de
Vereinssitz: Henstedt-Ulzburg
Amtsgericht Kiel, VR 6343 KI
Vorstand: Axel Kleinlein (Vorstandssprecher), Mario Leuner
Lieber Interessent,
die Liste der geeigneten Tarife steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung.
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