Produktinformationsblatt (PiB) WG

Produktinformationsblatt
ERGO Wohngebäudeversicherung
1. Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Der angebotene Vertrag ist eine Wohngebäudeversicherung.
Grundlage sind die beigefügten ERGO Wohngebäude-Versicherungsbedingungen KT2014WG.
2. Welches Risiko ist durch den Vertrag versichert?
Welche Risiken sind ausgeschlossen?
Wir versichern Ihr Gebäude – soweit vereinbart – gegen
Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm
(ab Windstärke 8 bzw. von mindestens 63 km/h), Hagel und die
Weiteren Naturgefahren. Zu den Weiteren Naturgefahren
gehören Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung,
Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Einzelheiten können Sie Ziffer 2 der Versicherungsbedingungen
entnehmen.
Wir ersetzen Ihr Gebäude im vereinbarten Umfang, wenn es
durch den Schaden zerstört oder beschädigt wird. Je nach
Vertragsgestaltung ist das der ortsübliche Neubauwert,
automatisch angepasst an die Baukostenentwicklung. Es kann
auch der ortsübliche Neubauwert ohne Anpassung oder der
Zeitwert des Gebäudes vereinbart sein.
Einzelheiten können Sie den Ziffern 2 und 4 der Versicherungsbedingungen entnehmen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den reinen
Baukörper Ihres Gebäudes. Auch verschiedene Einbauten (z. B.
fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizung) sind versichert.
Ebenfalls Antennenanlagen und Fotovoltaik- oder Solaranlagen, wenn sie das Gebäude versorgen und Sie für diese
Anlagen das Risiko tragen.
Versichert ist auch Gebäudezubehör, das der Instandhaltung
und der Nutzung des Gebäudes dient; dazu gehören z. B.
Müllboxen. Gleiches gilt für sonstige Grundstückbestandteile,
die mit dem Grundstück fest verbunden sind. Beispiele dafür
sind Carports, Terrassen oder Gartenhäuser in Holz- oder
Leichtbauweise.
www.ergo.de
Bitte vergessen Sie nicht, im Versicherungsantrag massive
Nebengebäude und auch Garagen anzugeben, damit diese vom
Versicherungsschutz erfasst werden.
Grundsätzlich nicht versichert ist der Hausrat, welcher sich im
Gebäude befindet.
Einzelheiten können Sie Ziffer 1 der Versicherungsbedingungen
entnehmen.
3. Wie hoch ist Ihr Beitrag und wann müssen Sie ihn
bezahlen?
Was passiert, wenn Sie Ihren Beitrag verspätet oder gar
nicht bezahlen?
Die Höhe Ihres Beitrages ist abhängig vom konkret gewählten
Versicherungsschutz und der Art der Zahlungsweise.
Einzelheiten finden Sie im Folgenden und in Ihrem Antrag.
Grundlage dieser Information sind folgende Eckpunkte.
Beachten Sie bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem
Versicherungsschein entnehmen können.
Beitrag:
Euro
Beitragsfälligkeit: Zahlungsweise
, jeweils zum
Erstmals zum Versicherungsbeginn
bis
Vertragslaufzeit
Jahr/e
Der Beitrag enthält bei halbjährlicher Zahlungsweise einen
Ratenzahlungszuschlag von 3 %. Bei vierteljährlicher Zahlungsweise beträgt der Ratenzahlungszuschlag 5 %. Bei monatlicher
Zahlungsweise beträgt der Ratenzahlungszuschlag 6 %.
Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von
14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Nicht
jedoch vor dem im Versicherungsschein genannten Beginn
Ihrer Versicherung. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst mit Eingang der
Zahlung. Wir können vom Vertrag zurücktreten, solange der
erste Beitrag nicht gezahlt ist.
Alle weiteren Beiträge sind zu den oben angegebenen ­Terminen
zu zahlen. Zahlen Sie die Folgebeiträge nicht rechtzeitig,
gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Wir können den
Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
© ERGO Versicherung AG | 40198 Düsseldorf | PKS | 50067652 | 9.2014 | BVPK1D
Diese Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick
über die Ihnen angebotene Versicherung. Sie sind jedoch
nicht abschließend. Der gesamte Inhalt des Angebots
ergibt sich aus dem Antrag und den beigefügten ERGO
Wohngebäude-Versicherungsbedingungen KT2014WG.
Näheres zur Zahlung finden Sie in Ihrem Antrag. Weitere
Informationen zu den Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung finden
Sie unter Ziffer 13 der Versicherungsbedingungen.
4. Welche Ausschlüsse von der Versicherungsleistung
gelten für Ihren Vertrag?
Wir wollen den Beitrag bezahlbar machen. Deshalb ist nicht
alles versichert. Nicht versichert sind z. B. alle vorsätzlich
begangenen Schäden.
Auch können wir nicht alle denkbaren Fälle versichern, da wir
sonst einen erheblich höheren Beitrag verlangen müssten.
Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
herausgenommen.
Nicht versichert sind z. B.:
–– Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten
oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht
bewohnt werden kann;
–– Schäden an Ableitungsrohren;
–– Schäden durch witterungsbedingten Rückstau (eingeschlossen bei Weiteren Naturgefahren).
Die genannten Schäden können Sie aber über eine ergänzend
abzuschließende Vereinbarung versichern.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Was nicht versichert
ist, finden Sie unter den Ziffern 1, 2 und 3 der Versicherungs­
bedingungen.
5. Welche Obliegenheiten haben Sie bei Vertragsschluss zu
beachten und welche Folgen können Verletzungen dieser
Obliegenheiten haben?
Damit wir Ihren Antrag risikogerecht prüfen können, müssen
Sie die im Antragsformular oder außerhalb davon in Textform
gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen,
können wir unter bestimmten Voraussetzungen – auch noch
nach längerer Zeit – vom Vertrag zurücktreten. Das kann sogar
zur Folge haben, dass wir keine Versicherungsleistungen
erbringen müssen. Gegebenenfalls können wir auch den Inhalt
des Versicherungsschutzes oder die Versicherungsbeiträge
anpassen.
Näheres finden Sie in den Ziffern 16 und 17 der Versicherungsbedingungen.
6. Welche Obliegenheiten haben Sie während der Vertragslaufzeit zu beachten und welche Folgen können Verletzungen dieser Obliegenheiten haben?
Wenn sich Ihre im Versicherungsantrag oder später zum
Vertrag gemachten Angaben verändern, dann müssen Sie uns
ansprechen. Denn es kann sein, dass sich dann die Notwendigkeit ergibt, den Versicherungsvertrag anzupassen. Typische
Fälle sind beispielsweise An-, Um- und Ausbauten am Gebäude.
Diese Veränderungen können z. B. die wesentlichen Grundlagen
der Bemessung des Versicherungswertes des Gebäudes
verändern.
Sie müssen auch Sicherheitsvorschriften beachten. Dazu ein
Beispiel: In der kalten Jahreszeit müssen Sie alle Gebäude und
Gebäudeteile beheizen und dies genügend häufig kontrollieren.
Oder Sie sperren alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen ab, entleeren diese und halten sie entleert.
Beachten Sie diese Verpflichtungen. Tun Sie das nicht, kann
dies schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach
Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können
wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen.
Einzelheiten können Sie Ziffer 18 der Versicherungsbedingungen entnehmen.
Darüber hinaus müssen Sie uns vorab über besondere Umstände informieren, die nach allgemeiner Lebenserfahrung das
Risiko eines Schadens erhöhen können (Gefahrerhöhung). Dies
ist z. B. der Fall, wenn das Gebäude oder der überwiegende Teil
des Gebäudes nicht genutzt wird.
Einzelheiten können Sie Ziffer 19 der Versicherungsbedingungen entnehmen.
Beachten Sie diese Verpflichtungen. Tun Sie das nicht, kann
dies schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach
Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können
wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Gegebenenfalls
können wir auch den Inhalt des Versicherungsschutzes oder
die Versicherungsbeiträge anpassen.
Einzelheiten können Sie Ziffer 19 der Versicherungsbedingungen entnehmen.
7. Welche Obliegenheiten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten und welche Folgen können
Verletzungen dieser Obliegenheiten haben?
Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, müssen Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzen. Zusätzlich müssen Sie
Schäden durch strafbare Handlungen auch unverzüglich der
Polizei melden. Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr,
schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn.
Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene
Sicherheit zu gefährden. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens
festzustellen.
Einzelheiten können Sie Ziffer 20 der Versicherungsbedingungen entnehmen.
Beachten Sie diese Verpflichtungen. Tun Sie das nicht, kann
dies schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach
Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.
Einzelheiten können Sie Ziffer 21 der Versicherungsbedingungen entnehmen.
8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?
Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem in Ziffer 3 angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig zahlen.
Der Versicherungsschutz endet zu dem im Versicherungsschein
angegebenen Zeitpunkt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von
mindestens einem Jahr, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Dies gilt nicht, wenn Sie oder wir den Vertrag spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Einzelheiten können Sie Ziffer 14 der Versicherungsbedingungen entnehmen.
9. Wie kann der Vertrag beendet werden?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der vereinbarten
Vertragsdauer kündigen. Eine Kündigung ist auch zum Ablauf
jedes darauf folgenden Versicherungsjahres möglich. Bei einer
Laufzeit von mehr als drei Jahren können Sie bereits zum
Ablauf des dritten Versicherungsjahres kündigen. Eine Kündigung ist fristgerecht, wenn sie uns drei Monate vor dem
jeweiligen Ablauf zugegangen ist. Sie und wir können den
Vertrag nach Eintritt des Versicherungsfalles innerhalb eines
Monats seit Auszahlung bzw. Ablehnung der Versicherungsleistung kündigen. Eine Kündigung ist nicht möglich, wenn die
Höhe des Schadens unterhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt.
Näheres zum Thema Kündigung finden Sie in den Ziffern 12
und 14 der Versicherungsbedingungen.