Produktinformationsblatt ERGO Wohngebäudeversicherung 1. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Der angebotene Vertrag ist eine Wohngebäudeversicherung. Grundlage sind die beigefügten ERGO Wohngebäude-Versicherungsbedingungen KT2014WG. 2. Welches Risiko ist durch den Vertrag versichert? Welche Risiken sind ausgeschlossen? Wir versichern Ihr Gebäude – soweit vereinbart – gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm (ab Windstärke 8 bzw. von mindestens 63 km/h), Hagel und die Weiteren Naturgefahren. Zu den Weiteren Naturgefahren gehören Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Einzelheiten können Sie Ziffer 2 der Versicherungsbedingungen entnehmen. Wir ersetzen Ihr Gebäude im vereinbarten Umfang, wenn es durch den Schaden zerstört oder beschädigt wird. Je nach Vertragsgestaltung ist das der ortsübliche Neubauwert, automatisch angepasst an die Baukostenentwicklung. Es kann auch der ortsübliche Neubauwert ohne Anpassung oder der Zeitwert des Gebäudes vereinbart sein. Einzelheiten können Sie den Ziffern 2 und 4 der Versicherungsbedingungen entnehmen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den reinen Baukörper Ihres Gebäudes. Auch verschiedene Einbauten (z. B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizung) sind versichert. Ebenfalls Antennenanlagen und Fotovoltaik- oder Solaranlagen, wenn sie das Gebäude versorgen und Sie für diese Anlagen das Risiko tragen. Versichert ist auch Gebäudezubehör, das der Instandhaltung und der Nutzung des Gebäudes dient; dazu gehören z. B. Müllboxen. Gleiches gilt für sonstige Grundstückbestandteile, die mit dem Grundstück fest verbunden sind. Beispiele dafür sind Carports, Terrassen oder Gartenhäuser in Holz- oder Leichtbauweise. www.ergo.de Bitte vergessen Sie nicht, im Versicherungsantrag massive Nebengebäude und auch Garagen anzugeben, damit diese vom Versicherungsschutz erfasst werden. Grundsätzlich nicht versichert ist der Hausrat, welcher sich im Gebäude befindet. Einzelheiten können Sie Ziffer 1 der Versicherungsbedingungen entnehmen. 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag und wann müssen Sie ihn bezahlen? Was passiert, wenn Sie Ihren Beitrag verspätet oder gar nicht bezahlen? Die Höhe Ihres Beitrages ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlungsweise. Einzelheiten finden Sie im Folgenden und in Ihrem Antrag. Grundlage dieser Information sind folgende Eckpunkte. Beachten Sie bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können. Beitrag: Euro Beitragsfälligkeit: Zahlungsweise , jeweils zum Erstmals zum Versicherungsbeginn bis Vertragslaufzeit Jahr/e Der Beitrag enthält bei halbjährlicher Zahlungsweise einen Ratenzahlungszuschlag von 3 %. Bei vierteljährlicher Zahlungsweise beträgt der Ratenzahlungszuschlag 5 %. Bei monatlicher Zahlungsweise beträgt der Ratenzahlungszuschlag 6 %. Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein genannten Beginn Ihrer Versicherung. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst mit Eingang der Zahlung. Wir können vom Vertrag zurücktreten, solange der erste Beitrag nicht gezahlt ist. Alle weiteren Beiträge sind zu den oben angegebenen Terminen zu zahlen. Zahlen Sie die Folgebeiträge nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Wir können den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. © ERGO Versicherung AG | 40198 Düsseldorf | PKS | 50067652 | 9.2014 | BVPK1D Diese Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung. Sie sind jedoch nicht abschließend. Der gesamte Inhalt des Angebots ergibt sich aus dem Antrag und den beigefügten ERGO Wohngebäude-Versicherungsbedingungen KT2014WG. Näheres zur Zahlung finden Sie in Ihrem Antrag. Weitere Informationen zu den Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung finden Sie unter Ziffer 13 der Versicherungsbedingungen. 4. Welche Ausschlüsse von der Versicherungsleistung gelten für Ihren Vertrag? Wir wollen den Beitrag bezahlbar machen. Deshalb ist nicht alles versichert. Nicht versichert sind z. B. alle vorsätzlich begangenen Schäden. Auch können wir nicht alle denkbaren Fälle versichern, da wir sonst einen erheblich höheren Beitrag verlangen müssten. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind z. B.: –– Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kann; –– Schäden an Ableitungsrohren; –– Schäden durch witterungsbedingten Rückstau (eingeschlossen bei Weiteren Naturgefahren). Die genannten Schäden können Sie aber über eine ergänzend abzuschließende Vereinbarung versichern. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Was nicht versichert ist, finden Sie unter den Ziffern 1, 2 und 3 der Versicherungs bedingungen. 5. Welche Obliegenheiten haben Sie bei Vertragsschluss zu beachten und welche Folgen können Verletzungen dieser Obliegenheiten haben? Damit wir Ihren Antrag risikogerecht prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular oder außerhalb davon in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen, können wir unter bestimmten Voraussetzungen – auch noch nach längerer Zeit – vom Vertrag zurücktreten. Das kann sogar zur Folge haben, dass wir keine Versicherungsleistungen erbringen müssen. Gegebenenfalls können wir auch den Inhalt des Versicherungsschutzes oder die Versicherungsbeiträge anpassen. Näheres finden Sie in den Ziffern 16 und 17 der Versicherungsbedingungen. 6. Welche Obliegenheiten haben Sie während der Vertragslaufzeit zu beachten und welche Folgen können Verletzungen dieser Obliegenheiten haben? Wenn sich Ihre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben verändern, dann müssen Sie uns ansprechen. Denn es kann sein, dass sich dann die Notwendigkeit ergibt, den Versicherungsvertrag anzupassen. Typische Fälle sind beispielsweise An-, Um- und Ausbauten am Gebäude. Diese Veränderungen können z. B. die wesentlichen Grundlagen der Bemessung des Versicherungswertes des Gebäudes verändern. Sie müssen auch Sicherheitsvorschriften beachten. Dazu ein Beispiel: In der kalten Jahreszeit müssen Sie alle Gebäude und Gebäudeteile beheizen und dies genügend häufig kontrollieren. Oder Sie sperren alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen ab, entleeren diese und halten sie entleert. Beachten Sie diese Verpflichtungen. Tun Sie das nicht, kann dies schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten können Sie Ziffer 18 der Versicherungsbedingungen entnehmen. Darüber hinaus müssen Sie uns vorab über besondere Umstände informieren, die nach allgemeiner Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen können (Gefahrerhöhung). Dies ist z. B. der Fall, wenn das Gebäude oder der überwiegende Teil des Gebäudes nicht genutzt wird. Einzelheiten können Sie Ziffer 19 der Versicherungsbedingungen entnehmen. Beachten Sie diese Verpflichtungen. Tun Sie das nicht, kann dies schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Gegebenenfalls können wir auch den Inhalt des Versicherungsschutzes oder die Versicherungsbeiträge anpassen. Einzelheiten können Sie Ziffer 19 der Versicherungsbedingungen entnehmen. 7. Welche Obliegenheiten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten und welche Folgen können Verletzungen dieser Obliegenheiten haben? Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, müssen Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzen. Zusätzlich müssen Sie Schäden durch strafbare Handlungen auch unverzüglich der Polizei melden. Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr, schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn. Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Einzelheiten können Sie Ziffer 20 der Versicherungsbedingungen entnehmen. Beachten Sie diese Verpflichtungen. Tun Sie das nicht, kann dies schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten können Sie Ziffer 21 der Versicherungsbedingungen entnehmen. 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem in Ziffer 3 angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig zahlen. Der Versicherungsschutz endet zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Dies gilt nicht, wenn Sie oder wir den Vertrag spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Einzelheiten können Sie Ziffer 14 der Versicherungsbedingungen entnehmen. 9. Wie kann der Vertrag beendet werden? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer kündigen. Eine Kündigung ist auch zum Ablauf jedes darauf folgenden Versicherungsjahres möglich. Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können Sie bereits zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres kündigen. Eine Kündigung ist fristgerecht, wenn sie uns drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf zugegangen ist. Sie und wir können den Vertrag nach Eintritt des Versicherungsfalles innerhalb eines Monats seit Auszahlung bzw. Ablehnung der Versicherungsleistung kündigen. Eine Kündigung ist nicht möglich, wenn die Höhe des Schadens unterhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt. Näheres zum Thema Kündigung finden Sie in den Ziffern 12 und 14 der Versicherungsbedingungen.
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