Unternehmensbesteuerung im Vereinigten Königreich Alexander Altmann und Nils Schmidt-Soltau www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Inhalt • Wir stellen uns vor • Verschiedene Formen der Marktpräsenz • Steuern und Abgaben • Umsatzsteuer • Lohnsteuer und Sozialversicherung (PAYE) • Körperschaftsteuer • Jahresabschlussregeln www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Wer wir sind • Eine der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungkanzleien im Vereinigten Königreich (Top 25) • 28 Partner und 210 Mitarbeiter (14 deutschsprachige Mitarbeiter); größte Einzelstandortkanzlei im Vereinigten Königreich • Gegründet 1945; 70 jähriges Jubiläum • Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Outsourcing Dienstleistungen • Mitglied bei BKR International, internationales Netzwerk von WP/StB an über 500 Standorten in 80 Ländern www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Unsere Klienten www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Formen der Marktpräsenz im VK • Deutsches Unternehmen verkauft Waren in das VK • Handelsvertreter unternimmt Marktrecherchen im VK • Handelsvertreter betreibt Kundenaquise im VK • Verkaufseinrichtung oder Vertriebsbüro im VK • Lokale Herstellung und Produktion im VK www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Das britische Steuersystem ist komplex… www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Umsatzsteuer (VAT) • Britisches Umsatzsteuerrecht folgt den Vorgaben der EU-MwSt-RL • 20% und ermäßigte Steuersätze von 5% und 0% • Registrierungsschwelle: £82.000 für britische Unternehmen • Umsatzsteuerregistrierung im VK führt nicht zwangsweise zu einer Betriebsstätte, die der Körperschaftsteuer unterliegt • Umsatzsteuer (VAT) ≠ Bauabzugssteuer (CIS; 20%) www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Umsatzsteuer (VAT) Ausnahmen: • Warenlager (Call-off stock) • Versandhandelsregelungen (100.000 Euro) • Bauleistungen (Reverse-Charge) • Lieferung und Montage (Reverse-Charge für Werklieferungen) www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Lohnsteuer und Sozialversicherung (PAYE) • Steuerliches Veranlagungsjahr vom 6. April bis zum 5. April des Folgejahres • Monatliche Lohnsteuer- und SozV-Meldungen werden online (Real Time Information) an die Finanzbehörde gemeldet • Erhebliche Verspätungszuschläge möglich bei Nichteinhaltung der Regeln • Geldwerte Vorteile und Sachzuwendungen werden nicht monatlich versteuert, sondern jährlich durch Einreichung eines separaten Formulars (P11d) www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Lohnsteuer und Sozialversicherung (PAYE) Einkommensteuer 2015/16 2014/15 Steuerfrei £10.600 £10.000 20% £1 - £31.785 £1 - £31.865 40% £31.786 - £150.000 £31.866 - £150.000 45% Über £150.000 Über £150.000 Der Steuerfreibetrag von £10.600 verringert sich schrittweise für Arbeitnehmer mit einem Verdienst von mehr als £100.000. www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Lohnsteuer und Sozialversicherung (PAYE) Sozialversicherung wöchentlich 2015/16 AN AG bis zu £155 (£8.060 p.a.) Null Null £155 - £815 (£8.060-£42.380 p.a.) 12% 13,8% 2% 13,8% über £815 (£42.380 p.a.) Kleinstunternehmen können unter bestimmten Bedingungen bis zu £2.000 des AG-Beitrages zurückerhalten. www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Ausnahmen und Sonderregelungen 1. Entsendung eines Arbeitnehmers… aber keine Betriebsstätte 2. Unabhängiger Handelsvertreter 3. Steuervergünstigungen für Entsendete (sog. Expats) 4. Aktienoptionen für Mitarbeiter 5. Geschäftsreisen in das VK 6. Unbeschränkte Steuerpflicht für nicht „beheimatete“ Steuerpflichtige muss nicht das Welteinkommen umfassen www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Sie sind nun im VK präsent – Wie sieht es mit der Körperschaftsteuer aus? Im VK ansässiges Unternehmen (Ltd, Plc) VK Betriebsstätte eines im Ausland ansässigen Unternehmens DE Betriebsstätte im VK www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Körperschaftsteuer 1) Limited/Plc • Im allgemeinen im Vereinigten Königreich steuerpflichtig • Ausnahme: „Nicht-Ansässige” = verwaltet und kontrolliert außerhalb des VK (z.B. Deutschland) • Nicht-Ortsansässigkeit muss nachgewiesen/vereinbart werden. 2) Ausländische Unternehmen oder Gewerbe • Steuerpflichtig, falls entweder „Ansässig” = verwaltet und kontrolliert im VK oder Betriebsstätte im Vereinigten Königreich www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Was führt zu einer Betriebsstätte? Geregelt in Artikel 5 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland Feste Geschäftseinrichtung, durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird (Artikel 5 (1) und (2) DBA). Agency Permanent Establishment: Gegeben, wenn eine Person für ein Unternehmen tätig wird und im VK eine Vollmacht besitzt, die ihr die Möglichkeit eröffnet, Verträge abzuschließen (Artikel 5 (5) DBA). www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Welche Aktivitäten resultieren in einer Betriebstätte • Deutsches Unternehmen verkauft Waren in das VK. Nein • Eine Person im VK recherchiert alleine den Markt. Nein • Eine Person im VK spricht mit Kunden, betreibt Akquise. Ja, aber vielleicht Grauzone • Lokaler Verkauf/Vertriebsbüro Ja • Lokale Herstellung/Design & Produktion Ja www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Betriebsstätte - Fazit • Keine Frage der Wahl, sondern eine Frage der Fakten! • Lassen Sie sich beraten • 12-Monatsregel für Bau-/Installationsunternehmen www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Ermittlung des zu versteuernden Gewinns • Grundsätzlich gilt auch im VK das Maßgeblichkeitsprinzip, allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten: Buchhalterische Abschreibung Steuerliche Abschreibungssätze Pauschalwertberichtigungen Bewirtungskosten Verrechnungspreisanpassungen Sonderabzüge www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Körperschaftsteuersätze • Seit dem 1. April 2015 gilt ein einheitlicher Körperschaftsteurersatz von 20% für Kapitalgesellschaften • Keine zusätzliche Gewerbesteuer, dafür „Business Rates“ zur Gemeindefinanzierung erhoben auf den Mietwert von Immobilien • Weitere Steuersenkungen sind im Haushaltsplan vom Juli 2015 angekündigt worden: 19% ab dem 1. April 2017 und 18% ab dem 1. April 2020 www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Steuerliche Vergünstigungen – Einige Beispiele Forschung & Entwicklung: Steuerlicher Abzug von bis zu 225% der tatsächlichen Kosten für KMUs Investitionsfreibetrag für die Anschaffung von Sachanlagen (keine PKW): £500.000 pro Jahr bis zum 31. Dezember 2015, dann £200.000 vom 1. Januar 2016 Investitionsfreibetrag für die Anschaffung energiesparender Sachanlagen: 100% Abschreibung im Jahr der Anschaffung www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Körperschaftsteuererklärung - Einreichungspflichten • Steuererklärung innerhalb von 12 Monaten • Auf Basis von Selbstveranlagungsregeln • Keine regelmäßigen Betriebs- und Lohnsteuerprüfungen (aber UStSonderprüfungen) • Zahlbar 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres oder in Raten www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Das VK als Standort einer Holding-Gesellschaft Substantial Shareholdings Exemption (für Unternehmen): Veräußerungsgewinne von Steuern befreit; Veräußerungsverluste können nicht geltend gemacht werden Kein Quellensteuerabzug auf Dividendenausschüttungen an ausländische Aktionäre Große Anzahl an Doppelbesteuerungsabkommen www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Bilanzierungs- & Offenlegungspflicht • Nichteinreichung des Jahresabschlusses resultiert in der Löschung des Unternehmens • Betriebsstätte Veröffentlichung des Jahresabschlusses der ausländischen Gesellschaft erforderlich (in englischer Übersetzung) • Limited + Plc Einreichung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses innerhalb von 9 Monaten (bzw. 6 Monaten für Plcs) Prüfungspflichtig, abhängig von der Größe des Konzerns (unabhängig von der Größe der Einzelgesellschaft) www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Steuerliche Vergünstigungen für Investoren Enterprise Investment Scheme (EIS): Verrechnung von 30% der Investition gegen die Einkommensteuerschuld; Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne Seed Enterprise Investment Scheme (SEIS): Verrechnung von 50% der Investition gegen die Einkommensteuerschuld; Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne Enterpreneur‘s relief (steht natürlichen Personen zur Verfügung): Veräußerungsgewinne werden mit nur 10 % besteuert www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Fazit • Aus steuerlicher Sicht ist das Vereinigte Königreich einer der attraktivsten Standorte • Allerdings gibt es viele steuerliche Fallstricke zu beachten, so dass Vorsicht geraten ist www.blickrothenberg.com www.brgbs.com Kontaktieren Sie uns Nils Schmidt-Soltau Tel: +44 (0)20 7544 8931 Email: [email protected] Alexander Altmann Tel: +44 (0)20 7544 8747 Email: [email protected] Blick Rothenberg LLP 16 Great Queen Street, Covent Garden, London WC2B 5AH, United Kingdom www.blickrothenberg.com www.brgbs.com
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