Unternehmensbesteuerung im Vereinigten Königreich

Unternehmensbesteuerung im
Vereinigten Königreich
Alexander Altmann und Nils Schmidt-Soltau
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Inhalt
•
Wir stellen uns vor
•
Verschiedene Formen der Marktpräsenz
•
Steuern und Abgaben
• Umsatzsteuer
• Lohnsteuer und Sozialversicherung (PAYE)
• Körperschaftsteuer
• Jahresabschlussregeln
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Wer wir sind
•
Eine der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungkanzleien
im Vereinigten Königreich (Top 25)
•
28 Partner und 210 Mitarbeiter (14 deutschsprachige Mitarbeiter);
größte Einzelstandortkanzlei im Vereinigten Königreich
•
Gegründet 1945; 70 jähriges Jubiläum
•
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Outsourcing Dienstleistungen
•
Mitglied bei BKR International, internationales Netzwerk von WP/StB an
über 500 Standorten in 80 Ländern
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Unsere Klienten
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Formen der Marktpräsenz im VK
• Deutsches Unternehmen verkauft Waren in das VK
• Handelsvertreter unternimmt Marktrecherchen im VK
• Handelsvertreter betreibt Kundenaquise im VK
• Verkaufseinrichtung oder Vertriebsbüro im VK
• Lokale Herstellung und Produktion im VK
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Das britische Steuersystem ist komplex…
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Umsatzsteuer (VAT)
• Britisches Umsatzsteuerrecht folgt den Vorgaben der EU-MwSt-RL
• 20% und ermäßigte Steuersätze von 5% und 0%
• Registrierungsschwelle: £82.000 für britische Unternehmen
• Umsatzsteuerregistrierung im VK führt nicht zwangsweise zu einer
Betriebsstätte, die der Körperschaftsteuer unterliegt
• Umsatzsteuer (VAT) ≠ Bauabzugssteuer (CIS; 20%)
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Umsatzsteuer (VAT)
Ausnahmen:
•
Warenlager (Call-off stock)
•
Versandhandelsregelungen (100.000 Euro)
•
Bauleistungen (Reverse-Charge)
•
Lieferung und Montage (Reverse-Charge für Werklieferungen)
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Lohnsteuer und Sozialversicherung (PAYE)
• Steuerliches Veranlagungsjahr vom 6. April bis zum 5. April des
Folgejahres
• Monatliche Lohnsteuer- und SozV-Meldungen werden online (Real
Time Information) an die Finanzbehörde gemeldet
• Erhebliche Verspätungszuschläge möglich bei Nichteinhaltung der
Regeln
• Geldwerte Vorteile und Sachzuwendungen werden nicht monatlich
versteuert, sondern jährlich durch Einreichung eines separaten
Formulars (P11d)
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Lohnsteuer und Sozialversicherung (PAYE)
Einkommensteuer
2015/16
2014/15
Steuerfrei
£10.600
£10.000
20%
£1 - £31.785
£1 - £31.865
40%
£31.786 - £150.000
£31.866 - £150.000
45%
Über £150.000
Über £150.000
Der Steuerfreibetrag von £10.600 verringert sich schrittweise
für Arbeitnehmer mit einem Verdienst von mehr als £100.000.
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Lohnsteuer und Sozialversicherung (PAYE)
Sozialversicherung
wöchentlich 2015/16
AN
AG
bis zu £155
(£8.060 p.a.)
Null
Null
£155 - £815
(£8.060-£42.380 p.a.)
12%
13,8%
2%
13,8%
über £815
(£42.380 p.a.)
Kleinstunternehmen können unter bestimmten Bedingungen
bis zu £2.000 des AG-Beitrages zurückerhalten.
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Ausnahmen und Sonderregelungen
1. Entsendung eines Arbeitnehmers… aber keine Betriebsstätte
2. Unabhängiger Handelsvertreter
3. Steuervergünstigungen für Entsendete (sog. Expats)
4. Aktienoptionen für Mitarbeiter
5. Geschäftsreisen in das VK
6. Unbeschränkte Steuerpflicht für nicht „beheimatete“ Steuerpflichtige
muss nicht das Welteinkommen umfassen
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Sie sind nun im VK präsent – Wie sieht es mit der
Körperschaftsteuer aus?
Im VK ansässiges
Unternehmen (Ltd, Plc)
VK
Betriebsstätte
eines im Ausland
ansässigen Unternehmens
DE
Betriebsstätte
im VK
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Körperschaftsteuer
1) Limited/Plc
• Im allgemeinen im Vereinigten Königreich steuerpflichtig
• Ausnahme: „Nicht-Ansässige” = verwaltet und kontrolliert
außerhalb des VK (z.B. Deutschland)
• Nicht-Ortsansässigkeit muss nachgewiesen/vereinbart werden.
2) Ausländische Unternehmen oder Gewerbe
• Steuerpflichtig, falls entweder
 „Ansässig” = verwaltet und kontrolliert im VK oder
 Betriebsstätte im Vereinigten Königreich
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Was führt zu einer Betriebsstätte?
 Geregelt in Artikel 5 des Doppelbesteuerungsabkommens
zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland
 Feste Geschäftseinrichtung, durch die die
Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder
teilweise ausgeübt wird (Artikel 5 (1) und (2) DBA).
 Agency Permanent Establishment: Gegeben, wenn eine
Person für ein Unternehmen tätig wird und im VK eine
Vollmacht besitzt, die ihr die Möglichkeit eröffnet, Verträge
abzuschließen (Artikel 5 (5) DBA).
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Welche Aktivitäten resultieren in einer Betriebstätte
• Deutsches Unternehmen verkauft Waren in das VK.
 Nein
• Eine Person im VK recherchiert alleine den Markt.
 Nein
• Eine Person im VK spricht mit Kunden, betreibt Akquise.
 Ja, aber vielleicht Grauzone
• Lokaler Verkauf/Vertriebsbüro
 Ja
• Lokale Herstellung/Design & Produktion
 Ja
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Betriebsstätte - Fazit
• Keine Frage der Wahl, sondern eine Frage der Fakten!
• Lassen Sie sich beraten
• 12-Monatsregel für Bau-/Installationsunternehmen
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Ermittlung des zu versteuernden Gewinns
• Grundsätzlich gilt auch im VK das Maßgeblichkeitsprinzip,
allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
 Buchhalterische Abschreibung  Steuerliche
Abschreibungssätze
 Pauschalwertberichtigungen
 Bewirtungskosten
 Verrechnungspreisanpassungen
 Sonderabzüge
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Körperschaftsteuersätze
• Seit dem 1. April 2015 gilt ein einheitlicher Körperschaftsteurersatz
von 20% für Kapitalgesellschaften
• Keine zusätzliche Gewerbesteuer, dafür „Business Rates“ zur
Gemeindefinanzierung erhoben auf den Mietwert von Immobilien
• Weitere Steuersenkungen sind im Haushaltsplan vom Juli 2015
angekündigt worden: 19% ab dem 1. April 2017 und 18% ab dem
1. April 2020
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Steuerliche Vergünstigungen – Einige Beispiele
 Forschung & Entwicklung: Steuerlicher Abzug von bis
zu 225% der tatsächlichen Kosten für KMUs
 Investitionsfreibetrag für die Anschaffung von
Sachanlagen (keine PKW): £500.000 pro Jahr bis zum
31. Dezember 2015, dann £200.000 vom 1. Januar 2016
 Investitionsfreibetrag für die Anschaffung
energiesparender Sachanlagen: 100% Abschreibung im
Jahr der Anschaffung
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Körperschaftsteuererklärung - Einreichungspflichten
•
Steuererklärung innerhalb von 12 Monaten
•
Auf Basis von Selbstveranlagungsregeln
•
Keine regelmäßigen Betriebs- und Lohnsteuerprüfungen (aber UStSonderprüfungen)
•
Zahlbar 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres oder in Raten
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Das VK als Standort einer Holding-Gesellschaft
 Substantial Shareholdings Exemption
(für Unternehmen): Veräußerungsgewinne von Steuern
befreit; Veräußerungsverluste können nicht geltend
gemacht werden
 Kein Quellensteuerabzug auf Dividendenausschüttungen
an ausländische Aktionäre
 Große Anzahl an Doppelbesteuerungsabkommen
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Bilanzierungs- & Offenlegungspflicht
•
Nichteinreichung des Jahresabschlusses resultiert in der Löschung
des Unternehmens
•
Betriebsstätte
 Veröffentlichung des Jahresabschlusses der ausländischen
Gesellschaft erforderlich (in englischer Übersetzung)
•
Limited + Plc
 Einreichung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses
innerhalb von 9 Monaten (bzw. 6 Monaten für Plcs)
 Prüfungspflichtig, abhängig von der Größe des Konzerns
(unabhängig von der Größe der Einzelgesellschaft)
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Steuerliche Vergünstigungen für Investoren
 Enterprise Investment Scheme (EIS): Verrechnung von
30% der Investition gegen die Einkommensteuerschuld;
Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne
 Seed Enterprise Investment Scheme (SEIS):
Verrechnung von 50% der Investition gegen die
Einkommensteuerschuld; Steuerbefreiung für
Veräußerungsgewinne
 Enterpreneur‘s relief (steht natürlichen Personen zur
Verfügung): Veräußerungsgewinne werden mit nur 10 %
besteuert
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Fazit
• Aus steuerlicher Sicht ist das Vereinigte Königreich einer der
attraktivsten Standorte
• Allerdings gibt es viele steuerliche Fallstricke zu beachten, so dass
Vorsicht geraten ist
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Kontaktieren Sie uns
Nils Schmidt-Soltau
Tel: +44 (0)20 7544 8931
Email: [email protected]
Alexander Altmann
Tel: +44 (0)20 7544 8747
Email: [email protected]
Blick Rothenberg LLP
16 Great Queen Street, Covent Garden, London WC2B 5AH, United Kingdom
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