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Aktuelle Sicherheitshinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Pakistan
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 17.02.2016
Unverändert gültig seit: 11.02.2016
Aktuelle Hinweise Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben ihr Vorgehen gegen terroristische und extremistische Kräfte im Land deutlich
verschärft. Insbesondere die Operationen gegen Terroristen und Extremisten in Nord-Wasiristan halten an. Da vor diesem Hintergrund mit
Racheanschlägen terroristischer Elemente im ganzen Land zu rechnen ist, sollte bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten
besondere Beachtung geschenkt werden. Landesspezifische Sicherheitshinweise Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa
(ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally
Administered Tribal Areas, FATA) und nach Belutschistan wird gewarnt. Landesweit besteht eine Gefährdung durch politischreligiös motivierte Gewalttaten. Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel
einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind.
Reisende müssen im Übrigen mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen rechnen. Grundsätzlich
sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und - insbesondere freitags und an hohen
islamischen Feiertagen - von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fernhalten. Gleiches gilt für Einrichtungen von Armee und
Sicherheitskräften. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern wird zu
besonderer Vorsicht geraten. Entführungen In Belutschistan, Khyber-Pakhtunkhwa und FATA besteht ein erhöhtes
Entführungsrisiko. Zuletzt wurden im Mai 2014 ein chinesischer Fahrradtourist in Khyber-Pakhtunkhwa und im März 2013 in Belutschistan
zwei tschechische Touristinnen, die von Iran auf dem Landweg nach Pakistan eingereist waren, entführt. Auch in anderen Landesteilen (Lahore, SüdPunjab) ist es vor längerer Zeit zu Entführungen von Ausländern gekommen. Terrorismus Die Gefährdung durch terroristische Anschläge seitens der
Pakistanischen Taliban und mit den Taliban verbundener Gruppen, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate, bleibt in Pakistan
hoch. Daneben besteht weiterhin die Gefahr religiös motivierter Terroranschläge durch radikale Gruppierungen, die sich vor allem gegen
Streitkräfte, Sicherheitsdienste und Polizei sowie gegen religiöse Stätten richten. Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge mit den
meisten Opfern liegt in Khyber-Pakhtunkhwa, den Stammesgebieten FATA und in Belutschistan. 2015 kamen bei mehreren Anschlägen auf
schiitische Verehrungsstätten und auf christliche Kirchen sowie auf Angehörige der religiösen Minderheit der Ismailiten zahlreiche Menschen ums
Leben. Ebenso gab es Anschläge auf Märkte, Infrastruktureinrichtungen und öffentliche Gebäude mit Todesopfern unter der Zivilbevölkerung, u.a. in
Karachi, Islamabad und Rawalpindi, am indisch-pakistanischen Grenzübergang Wagah bei Lahore sowie in Peshawar. In Karachi kommt es immer
wieder zu innenpolitisch, religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer Gruppen mit
Sicherheitskräften. Geschäftsreisen nach Karachi sollten mit Betreuung bzw. Begleitung ortskundiger lokaler Partner durchgeführt werden.
Entsprechend sollten z. B. Kurzaufenthalte von Wissenschaftlern und Künstler von lokalen Universitäten, Forschungseinrichtungen oder dem GoetheInstitut betreut werden. Vom Besuch abgelegener Stadtbezirke sollte abgesehen werden. Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge
Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort oder mit dem deutschen Generalkonsulat in Karachi. Auch im inneren Sindh besteht eine
Gefährdung durch hohe Kriminalität. Reisen über Land Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz
NWFP), insbesondere nach Peshawar und in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu
Afghanistan (Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Insbesondere in FATA kommt es weiter zu bewaffneten
Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen sowie gezielten Militärschlägen gegen Unterschlupfe, Waffenlager,
Trainingscenter und andere Einrichtungen militanter Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt. 2014 wurden mehrmals
Flugzeuge beim Landeanflug auf den Flughafen Peshawar von Unbekannten beschossen. Dabei kam eine Person ums Leben, zwei weitere wurden
verletzt. Es wird deshalb ausdrücklich davor gewarnt, auf dem Luftweg nach Peshawar zu reisen. In Gilgit-Baltistan, den
früheren Northern Areas, führen Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Ausländer waren
bislang nicht Ziel dieser Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Im Juni 2013 wurden in einem Basiscamp, das zum
Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444
22.04.2016, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden
Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
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PAKISTAN
Nanga Parbat führt, zehn ausländische Bergsteiger sowie ein pakistanischer Begleiter durch Terroristen ermordet. Seither wurden die
Sicherheitsmaßnahmen der pakistanischen Regierung zum Schutz ausländischer Touristen in der Region um den Nanga Parbat und in anderen
Teilen von Gilgit-Baltistan deutlich verstärkt. Das Auswärtige Amt rät dazu, sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen
Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans sollten aus
Sicherheitsgründen bevorzugt auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden; allerdings können die Flugverbindungen
kurzfristig wetterbedingt, z. T. über mehrere Tage, ausfallen. Vor Reisen nach Belutschistan wird gewarnt. Aufständische und
separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe
gehen gegen die Aufständischen vor. Im Grenzgebiet zu Iran operieren sunnitische anti-iranische Aufständische. Auch Aktivitäten afghanischer
und pakistanischer Taliban werden in Belutschistan beobachtet. Daneben kommt es zu religiös motivierten Anschlägen, denen v. a. Schiiten zum
Opfer fallen. In Quetta richten sich die Anschläge vielfach gegen die Volksgruppe der Hazaras. Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien
sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and
Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC) und für weitere Regionen das Landes. Über Land Reisende sollten sich vorab bei
den pakistanischen Behörden darüber informieren, ob sie für ihre Reiseroute oder ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung (Non-ObjectionCertificate) beantragen müssen. In der jüngeren Vergangenheit wurden Reisende, die sich ohne Genehmigung in solchen Gebieten aufhielten,
wiederholt für mehrere Tage in Haft genommen. Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Vor Ein- und
Ausreisen über die pakistanische Landgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen
Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt. Die Deutsche
Botschaft Islamabad stellt keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus.
Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden. Der Grenzübergang nach
Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der
Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung. Für weitere Informationen stehen die Deutsche Botschaft Islamabad und das
Deutsche Generalkonsulat Karachi zur Verfügung. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu
beachten: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.auswaertiges-amt.de Reisewarnung Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa
(ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally
Administered Tribal Areas, FATA) und nach Belutschistan wird gewarnt. Landesweit besteht eine Gefährdung durch politischreligiös motivierte Gewalttaten. Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel
einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind.
Reisende müssen im Übrigen mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen rechnen. Grundsätzlich
sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und - insbesondere freitags und an hohen
islamischen Feiertagen - von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fernhalten. Gleiches gilt für Einrichtungen von Armee und
Sicherheitskräften. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern wird zu
besonderer Vorsicht geraten. Entführungen In Belutschistan, Khyber-Pakhtunkhwa und FATA besteht ein erhöhtes
Entführungsrisiko. Zuletzt wurden im Mai 2014 ein chinesischer Fahrradtourist in Khyber-Pakhtunkhwa und im März 2013 in Belutschistan
zwei tschechische Touristinnen, die von Iran auf dem Landweg nach Pakistan eingereist waren, entführt. Auch in anderen Landesteilen (Lahore, SüdPunjab) ist es vor längerer Zeit zu Entführungen von Ausländern gekommen. Terrorismus Die Gefährdung durch terroristische Anschläge seitens der
Pakistanischen Taliban und mit den Taliban verbundener Gruppen, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate, bleibt in Pakistan
hoch. Daneben besteht weiterhin die Gefahr religiös motivierter Terroranschläge durch radikale Gruppierungen, die sich vor allem gegen
Streitkräfte, Sicherheitsdienste und Polizei sowie gegen religiöse Stätten richten. Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge mit den
meisten Opfern liegt in Khyber-Pakhtunkhwa, den Stammesgebieten FATA und in Belutschistan. 2015 kamen bei mehreren Anschlägen auf
schiitische Verehrungsstätten und auf christliche Kirchen sowie auf Angehörige der religiösen Minderheit der Ismailiten zahlreiche Menschen ums
Leben. Ebenso gab es Anschläge auf Märkte, Infrastruktureinrichtungen und öffentliche Gebäude mit Todesopfern unter der Zivilbevölkerung, u.a. in
Karachi, Islamabad und Rawalpindi, am indisch-pakistanischen Grenzübergang Wagah bei Lahore sowie in Peshawar. In Karachi kommt es immer
wieder zu innenpolitisch, religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer Gruppen mit
Sicherheitskräften. Geschäftsreisen nach Karachi sollten mit Betreuung bzw. Begleitung ortskundiger lokaler Partner durchgeführt werden.
Entsprechend sollten z. B. Kurzaufenthalte von Wissenschaftlern und Künstler von lokalen Universitäten, Forschungseinrichtungen oder dem GoetheInstitut betreut werden. Vom Besuch abgelegener Stadtbezirke sollte abgesehen werden. Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge
Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort oder mit dem deutschen Generalkonsulat in Karachi. Auch im inneren Sindh besteht eine
Gefährdung durch hohe Kriminalität. Reisen über Land Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz
NWFP), insbesondere nach Peshawar und in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu
Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444
22.04.2016, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden
Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
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Afghanistan (Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Insbesondere in FATA kommt es weiter zu bewaffneten
Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen sowie gezielten Militärschlägen gegen Unterschlupfe, Waffenlager,
Trainingscenter und andere Einrichtungen militanter Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt. 2014 wurden mehrmals
Flugzeuge beim Landeanflug auf den Flughafen Peshawar von Unbekannten beschossen. Dabei kam eine Person ums Leben, zwei weitere wurden
verletzt. Es wird deshalb ausdrücklich davor gewarnt, auf dem Luftweg nach Peshawar zu reisen. In Gilgit-Baltistan, den
früheren Northern Areas, führen Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Ausländer waren
bislang nicht Ziel dieser Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Im Juni 2013 wurden in einem Basiscamp, das zum
Nanga Parbat führt, zehn ausländische Bergsteiger sowie ein pakistanischer Begleiter durch Terroristen ermordet. Seither wurden die
Sicherheitsmaßnahmen der pakistanischen Regierung zum Schutz ausländischer Touristen in der Region um den Nanga Parbat und in anderen
Teilen von Gilgit-Baltistan deutlich verstärkt. Das Auswärtige Amt rät dazu, sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen
Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans sollten aus
Sicherheitsgründen bevorzugt auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden; allerdings können die Flugverbindungen
kurzfristig wetterbedingt, z. T. über mehrere Tage, ausfallen. Vor Reisen nach Belutschistan wird gewarnt. Aufständische und
separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe
gehen gegen die Aufständischen vor. Im Grenzgebiet zu Iran operieren sunnitische anti-iranische Aufständische. Auch Aktivitäten afghanischer
und pakistanischer Taliban werden in Belutschistan beobachtet. Daneben kommt es zu religiös motivierten Anschlägen, denen v. a. Schiiten zum
Opfer fallen. In Quetta richten sich die Anschläge vielfach gegen die Volksgruppe der Hazaras. Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien
sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and
Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC) und für weitere Regionen das Landes. Über Land Reisende sollten sich vorab bei
den pakistanischen Behörden darüber informieren, ob sie für ihre Reiseroute oder ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung (Non-ObjectionCertificate) beantragen müssen. In der jüngeren Vergangenheit wurden Reisende, die sich ohne Genehmigung in solchen Gebieten aufhielten,
wiederholt für mehrere Tage in Haft genommen. Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Vor Ein- und
Ausreisen über die pakistanische Landgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen
Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt. Die Deutsche
Botschaft Islamabad stellt keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus.
Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden. Der Grenzübergang nach
Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der
Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung. Für weitere Informationen stehen die Deutsche Botschaft Islamabad und das
Deutsche Generalkonsulat Karachi zur Verfügung. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu
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