Erreichbarkeit des LAVG Der Lageplan Sitz und Abteilung Zentrale Dienste Präsident: Herr Dr. Mohr Abteilungsleiterin Zentrale Dienste: Frau Weisberg Postfach 90 02 36, 14438 Potsdam Horstweg 57, 14478 Potsdam Telefon: 0331 8683-0 Telefax: 0331 864335 Fax an E-Mail: 0331 27548-1800 E-Mail: [email protected] Internet: http://lavg.brandenburg.de Abteilung Arbeitsschutz Abteilungsleiter: Herr Grüneberg Telefon: 0331 8683-106 Telefax: 0331 864335 E-Mail: [email protected] Standorte: Eberswalde, Frankfurt (Oder), Cottbus, Neuruppin, Potsdam Autobahnanfahrten Abteilung Verbraucherschutz Abteilungsleiter: Herr Dr. Chotjewitz Telefon: 0335 560-3360 Telefax: 0335 560-3399 E-Mail: [email protected] Standorte: Frankfurt (Oder), Potsdam OT Groß Glienicke, Teltow OT Ruhlsdorf, Cottbus, Cottbus OT Groß Gaglow, Schönefeld, Zossen OT Wünsdorf Abteilung Gesundheit Abteilungsleiterin: Frau Dr. Ellsäßer Telefon: 0331 8683-800 Telefax: 0331 8683-809 E-Mail: [email protected] Standorte: Zossen OT Wünsdorf, Potsdam, Eberswalde Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Max-Eyth-Allee 22, 14469 Potsdam Leiterin: Frau Pflugk Telefon: 0331 8683-600 E-Mail: [email protected] Standorte: Eberswalde, Frankfurt (Oder), Cottbus, Neuruppin, Potsdam, Zossen OT Wünsdorf LAVG LAVG Ausschnitt aus dem Stadtplan Impressum: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Horstweg 57, 14478 Potsdam Stand: Februar 2016 Druck: Hausdruck LAVG Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit in Brandenburg Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) MASGF MdJEV Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Wir über uns Aufgaben und Organisation Die Aufgaben des Landesamtes Die Struktur und weitere Aufgaben des LAVG Mit Wirkung vom 27. Januar 2016 ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) als Landesoberbehörde mit Hauptsitz in Potsdam errichtet worden. Es ist aus dem ehemaligen Landesamt für Arbeitsschutz und den Fachabteilungen Gesundheit und Verbraucherschutz des bisherigen Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hervorgegangen. Das LAVG ist dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) sowie dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV) nachgeordnet. Die Aufgaben der Abteilung Arbeitsschutz umfassen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Schutz anderer Personengruppen, wie z. B. Verbraucher und Patienten, vor den von gefährlichen Tätigkeiten und unsicheren technischen Produkten ausgehenden Gefahren. Die Kernaufgaben bestehen darin, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse zu erteilen, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften in den Betrieben und an Arbeitsplätzen außerhalb von Betrieben zu überwachen, unsichere technische Produkte vom Markt zu nehmen sowie Arbeitgeber, Beschäftigte, Hersteller, Bereitsteller auf dem Markt und Verbraucher über ihre Pflichten und Rechte zu beraten. Die Abteilung gliedert sich in die drei Regionalbereiche West, Ost und Süd. Unterstützt werden die Regionalbereiche durch zwei Dezernate in der Abteilung Zentrale Dienste, die für eine effiziente Steuerung, Koordinierung und Qualitätssicherung der Vollzugs- und Beratungsaufgaben sorgen. Es werden Handlungshilfen und Informationsmaterialien erstellt, unsichere technische Produkte bewertet und Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen umgesetzt. Aus dem Dezernat Z1 erfolgt auch die Marktüberwachung zur Produktsicherheit sowie zur Energieeffizienz und zum Ökodesign von Produkten. Das Dezernat Z2 ist die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle und nimmt alle diesbezüglichen Aufgaben wahr. Die Abteilung Verbraucherschutz erfüllt spezielle Vollzugsaufgaben sowie koordinierende Aufgaben im gesundheitlichen Verbraucherschutz, im Veterinärwesen und im Umweltschutz. Sie ist die Kontaktstelle für das Land Brandenburg nach den Schnellwarnsystemen der EU für Lebensmittel (RASFF) und Bedarfsgegenstände sowie sonstige stoffliche Risiken (RAPEX). Spezielle Vollzugsaufgaben sind die amtliche FuttermitLAVG telüberwachung außerhalb der Primärproduktion, Tierseuchenüberwachung und -bekämpfung, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren bei Tierversuchen, Tierarzneimittelüberwachung bei pharmazeutischen Unternehmen, Strahlenschutzaufsicht beim Rückbau des Kernkraftwerks Rheinsberg, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Umweltradioaktivität, nichtionisierende Strahlung, Gefahrstoffüberwachung, Sachkundeprüfungen und Betriebszertifizierungen nach chemikalienrechtlichen Vorschriften, Vollzug des Gentechnikrechts, Erteilung von Auskünften nach dem Verbraucherinformationsgesetz und Information der Öffentlichkeit über unsichere Erzeugnisse oder erhebliche Täuschungen, Kontrollen bei der Ein- und Durchfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und bestimmten Lebensmitteln und Futtermitteln (Grenzkontrollstelle Schönefeld), Erhebung von Beiträgen und Gewährung von Entschädigungen, Beihilfen und sonstigen finanziellen Unterstützungen (Tierseuchenkasse). Die Abteilung Gesundheit ist ein Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes und trägt zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung maßgeblich bei. Sie erfüllt als Bindeglied zwiLAVG schen dem MASGF und den 18 Gesundheitsämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten wichtige Aufgaben bei der Gesundheitsbeobachtung und -berichterstattung. Systematisch und fortlaufend werden Gesundheitsdaten der Brandenburger Bevölkerung erfasst und ausgewertet sowie Gesundheitsrisiken und Maßnahmen des Gesundheitsschutzes überwacht. Die Ergebnisse bilden die Basis für Handlungsempfehlungen. Die Abteilung setzt das zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen zu den U-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche um, erteilt Approbationen bzw. Berufserlaubnisse in den akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen und überwacht Schulen der Gesundheitsberufe. Infektionsschutz, medizinischer Katastrophenschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Aufsicht über Apotheken und Arzneimittelproduktion sowie Medizinprodukteüberwachung sind weitere Themen der Abteilung. Das Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit gewährleistet seit 2015 als landeseigener überbetrieblicher Dienst von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung aller Beschäftigten der Landesverwaltung. LAVG
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