Irren ist menschlich ….. …..Fehlerkultur und Patientensicherheit aus der Sicht eines Patientenanwaltes Fehlerkultur • bezeichnet die Art und Weise, wie Gesellschaften, Kulturen und soziale Systeme mit Fehlern, Fehlerrisiken und Fehlerfolgen umgehen (Wikipedia). • Konfuzius hält fest: „Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.“ „Irren ist menschlich“ stellt Seneca fest, Horaz mahnt „In Fehler führt uns die Flucht vor Fehlern“ und Cicero hält fest: „Jeder Mensch kann irren, aber nur Dummköpfe verharren im Irrtum.“ 2 IQM A-IQI "Eine offene Fehlerkultur braucht: • Kritikfähigkeit, • Selbstbewusstsein • und Mut! IQM ist ein Club der Mutigen", sagte der Vorsitzende der HELIOS Geschäftsführung, Dr. Francesco De Meo bei der Vorstellung der neuen Initiative in Berlin. Die Mitglieder der Initiative verbinde der Mut zum transparenten Qualitätsmanagement und der Wille zu einer offenen Fehlerkultur in der Medizin. "Diese beiden Faktoren sind entscheidend für die Qualität in der Medizin. Alle Mutigen sind daher eingeladen, sich einzubringen und bei IQM mit zu machen.“ Offene Fehlerkultur? Offener Umgang Offener Umgang in der Öffentlichkeit in der Organisation Offener Umgang mit Patienten/Angehörigen M & M Konferenzen, Fehlertransparenz CIRS = Lernen aus = Vertrauen Fehlern erhalten/Image Offene Kommunikation = kein zusätzlicher Schaden 4 Ein banaler Fehler mit gravierenden Folgen….bedside Test schief gegangen! Reaktionen des Arbeitgebers zwar juristisch verständlich, aber für offene Fehlerkultur katastrophal!!! 5 6 Die „Entschuldigung“ als Haftungsfalle? Entschuldigung = Haftungsanerkenntnis? … weil Obliegenheitsverletzung! 7 8 9 Ziele eines Haftungsprozesses • Erhalt eines Schuldeingeständnisses 58% • Auslösung eines Präventiveffektes, Schutz anderer Patienten 54% • Gerichtsverfahren als Möglichkeit die genauen Umstände zu klären 50% • Arzt soll Bedauern ausdrücken 46% • Gegenseite soll durch Prozess erlittenes Leid verdeutlicht werden 40% • Wunsch den Standpunkt der Gegenseite besser zu verstehen 30% • Erhalt einer finanziellen Entschädigung 33%. (Kilian 2000) 10 Kommunikation nach einem Behandlungszwischenfall ein zentrales Thema des Fehlermanagements Ausgangslage: • Patienten und Angehörige erleben oft eine unbefriedigende Situation durch nicht offene Kommunikation • Behandelnde erleben oft unkoordinierte Reaktionen und vorschnelle Schuldzuweisungen • Zur Traumatisierung durch Zwischenfall- kommt durch eine problematische Kommunikation eine zusätzliche psychische Verletzung und Traumatisierung; im Nachhinein schwer wieder gut zu machen • Behandelnde entwickeln Schuldgefühle und haben Bedürfnis den Zwischenfall zu diskutieren, zu verarbeiten und sich verstanden zu fühlen („second victim“). Proaktives Vorgehen • Intensives Kommunizieren • Proaktive Transparenz, aber nicht strafrechtliche „Rache“! • Effektive außergerichtliche Angebote • Jeden Fehler kommunizieren? – nur wenn ein Schaden entstanden ist oder noch entstehen könnte. 12 „Rückgriff“ Ein Regress ist grundsätzlich möglich: • bei entschuldbarer Fehlleistung (culpa levissima) kein Regress, • bei leichter Fahrlässigkeit ein richterliches Mäßigungsrecht bis auf Null möglich, • bei grober Fahrlässigkeit voller Regress aber auch Minderung möglich, aber nicht bis auf Null. © 2008 · NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft · www.patientenanwalt.com · Organisationsstruktur Strafrechtliche Aufarbeitung? 14 Damoklesschwert Strafrecht ? „Mit einem Fuß im Kriminal?“ Ein sinnvoller Weg für Patienten? Verurteilung 1% Einstellung wegen geringer Schuld 3% Kein Anfangsverdacht 9% Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts 92% 15 © 2008 · NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft · www.patientenanwalt.com · Organisationsstruktur Anzeigepflicht? Verdacht, dass durch gerichtlich strafbare (4) Ergibt Tod sich oder für den Arzt in Ausübung seines Handlung schwere Körperverletzung Berufes der Verdacht, dass durch eine • gerichtlich Verdacht???: Definition schwierig strafbare Handlung der Tod oder – unsubstantiierte Vermutungen reichen nicht aus eine schwere Körperverletzung herbeigeführt – schicksalhafte Komplikationen, wurde, so hat der Arzt, sofern Abs. 5 nicht – Verdacht jedenfallsder dann, wenn sich gerade kein anderes bestimmt, Sicherheitsbehörde schicksalhaftes Risiko verwirklicht hat, unverzüglich Anzeige zu erstatten. – mit fremdverschuldeten Verletzungen ins KH, – mors in tabula? • Selbstanzeigepflicht? 16 Resüme • In den letzten Jahren sehr positive Entwicklungen; • Zusammenarbeit/Analyse der Fälle durch Patientenanwaltschaften: „noch viel Luft nach oben“. Heben von Lernpotential! • Studie/Masterarbeit: was sind hemmende/fördernde Faktoren für eine offene Fehlerkultur in Österreich? 17 Wir lernen viel mehr aus unseren Fehlern als aus unseren Erfolgen! Die eigene Erfahrung ermöglicht ein viel fundamentaleres Lernen als Verbote und schlecht verstandene Regeln, oder dogmatisch praktizierten Anweisungen die Fehlern vorbeugen sollen.
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