Fehlerkultur und Patientensicherheit aus Sicht des Patientenanwaltes

Irren ist
menschlich …..
…..Fehlerkultur und
Patientensicherheit aus der Sicht
eines Patientenanwaltes
Fehlerkultur
• bezeichnet die Art und Weise, wie
Gesellschaften, Kulturen und soziale Systeme
mit Fehlern, Fehlerrisiken und Fehlerfolgen
umgehen (Wikipedia).
• Konfuzius hält fest: „Wer einen Fehler gemacht hat
und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.“
„Irren ist menschlich“ stellt Seneca fest,
Horaz mahnt „In Fehler führt uns die Flucht vor
Fehlern“ und
Cicero hält fest: „Jeder Mensch kann irren, aber nur
Dummköpfe verharren im Irrtum.“
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IQM A-IQI
"Eine offene Fehlerkultur braucht:
• Kritikfähigkeit,
• Selbstbewusstsein
• und Mut!
IQM ist ein Club der Mutigen", sagte der Vorsitzende der
HELIOS Geschäftsführung, Dr. Francesco De Meo bei der
Vorstellung der neuen Initiative in Berlin. Die Mitglieder
der Initiative verbinde der Mut zum transparenten
Qualitätsmanagement und der Wille zu einer offenen
Fehlerkultur in der Medizin. "Diese beiden Faktoren sind
entscheidend für die Qualität in der Medizin. Alle Mutigen
sind daher eingeladen, sich einzubringen und bei IQM mit
zu machen.“
Offene Fehlerkultur?
Offener Umgang
Offener Umgang
in der Öffentlichkeit
in der Organisation
Offener Umgang mit
Patienten/Angehörigen
M & M Konferenzen,
Fehlertransparenz
CIRS = Lernen aus
= Vertrauen
Fehlern
erhalten/Image
Offene Kommunikation
= kein zusätzlicher Schaden
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Ein banaler Fehler mit gravierenden
Folgen….bedside Test schief gegangen!
Reaktionen des Arbeitgebers zwar juristisch verständlich,
aber für offene Fehlerkultur katastrophal!!!
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Die „Entschuldigung“
als Haftungsfalle?
Entschuldigung =
Haftungsanerkenntnis?
… weil Obliegenheitsverletzung!
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Ziele eines Haftungsprozesses
• Erhalt eines Schuldeingeständnisses 58%
• Auslösung eines Präventiveffektes, Schutz
anderer Patienten 54%
• Gerichtsverfahren als Möglichkeit die genauen
Umstände zu klären 50%
• Arzt soll Bedauern ausdrücken 46%
• Gegenseite soll durch Prozess erlittenes Leid
verdeutlicht werden 40%
• Wunsch den Standpunkt der Gegenseite besser
zu verstehen 30%
• Erhalt einer finanziellen Entschädigung 33%.
(Kilian 2000)
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Kommunikation nach einem Behandlungszwischenfall
ein zentrales Thema des Fehlermanagements
Ausgangslage:
• Patienten und Angehörige erleben oft eine unbefriedigende
Situation durch nicht offene Kommunikation
• Behandelnde erleben oft unkoordinierte Reaktionen und
vorschnelle Schuldzuweisungen
• Zur Traumatisierung durch Zwischenfall- kommt durch eine
problematische Kommunikation eine zusätzliche psychische
Verletzung und Traumatisierung; im Nachhinein schwer
wieder gut zu machen
• Behandelnde entwickeln Schuldgefühle und haben
Bedürfnis den Zwischenfall zu diskutieren, zu verarbeiten
und sich verstanden zu fühlen („second victim“).
Proaktives Vorgehen
• Intensives Kommunizieren
• Proaktive Transparenz, aber nicht
strafrechtliche „Rache“!
• Effektive außergerichtliche Angebote
• Jeden Fehler kommunizieren?
– nur wenn ein Schaden entstanden ist oder noch
entstehen könnte.
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„Rückgriff“
Ein Regress ist grundsätzlich möglich:
• bei entschuldbarer Fehlleistung (culpa
levissima) kein Regress,
• bei leichter Fahrlässigkeit ein richterliches
Mäßigungsrecht bis auf Null möglich,
• bei grober Fahrlässigkeit voller Regress aber
auch Minderung möglich, aber nicht bis auf Null.
© 2008 · NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft · www.patientenanwalt.com · Organisationsstruktur
Strafrechtliche Aufarbeitung?
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Damoklesschwert Strafrecht ?
„Mit einem Fuß im Kriminal?“
Ein sinnvoller Weg für Patienten?
Verurteilung 1%
Einstellung wegen geringer
Schuld 3%
Kein Anfangsverdacht 9%
Einstellung mangels hinreichenden
Tatverdachts 92%
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Anzeigepflicht?
Verdacht, dass durch gerichtlich strafbare
(4) Ergibt Tod
sich oder
für den
Arzt in Ausübung
seines
Handlung
schwere
Körperverletzung
Berufes der Verdacht, dass durch eine
• gerichtlich
Verdacht???:
Definition
schwierig
strafbare
Handlung
der Tod oder
– unsubstantiierte
Vermutungen reichen
nicht aus
eine
schwere Körperverletzung
herbeigeführt
– schicksalhafte
Komplikationen,
wurde,
so hat der
Arzt, sofern Abs. 5 nicht
– Verdacht
jedenfallsder
dann,
wenn sich gerade kein
anderes
bestimmt,
Sicherheitsbehörde
schicksalhaftes Risiko verwirklicht hat,
unverzüglich Anzeige zu erstatten.
– mit fremdverschuldeten Verletzungen ins KH,
– mors in tabula?
• Selbstanzeigepflicht?
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Resüme
• In den letzten Jahren sehr positive
Entwicklungen;
• Zusammenarbeit/Analyse der Fälle durch
Patientenanwaltschaften: „noch viel Luft nach
oben“. Heben von Lernpotential!
• Studie/Masterarbeit: was sind
hemmende/fördernde Faktoren für eine offene
Fehlerkultur in Österreich?
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Wir lernen viel mehr aus unseren
Fehlern als aus unseren Erfolgen!
Die eigene Erfahrung ermöglicht ein viel
fundamentaleres Lernen als Verbote und
schlecht verstandene Regeln, oder
dogmatisch praktizierten Anweisungen die
Fehlern vorbeugen sollen.