Das Grundbuch - Notariat Heilbronn

DAS GRUNDBUCH
•
Schafft Sicherheit
•
Dokumentiert Eigentum und Rechte an Grundstücken
•
Wird von staatlichen Grundbuchämtern gewissenhaft nach strengen Regeln
geführt
Eigentum/Sicherheit
Das Grundbuch enthält alle Grundstücke seines Bezirkes.
Als Grundstücke gelten nicht nur „Grundstücke“, sondern auch
Eigentumswohnungen, Teileigentumsrechte, Erbbaurechte.
Bezirk ist die Stadt oder Gemeinde (Grundbuchbezirk). In Württemberg werden die
Grundbücher beim Grundbuchamt (Notariat) geführt.
Eigentum und Rechte an Grundstücken (z. B. Hypotheken) werden in der Regel nur
erworben, wenn Sie im Grundbuch eingetragen sind, d. h. das Recht entsteht mit der
Eintragung.
Das Grundbuch hat die Vermutung der Richtigkeit für sich, schafft somit Sicherheit
Grundbuchämter/Verfahren
Die Grundbücher werden ausschließlich vom Grundbuchamt geführt. Es gilt das
Verfahrensrecht der Grundbuchordnung und Grundbuchverfügung.
Es gilt das
• Antragsprinzip, d. h. ein Grundbuchamt wird eine Eintragung nur auf Antrag
vornehmen
• Formprinzip, d. h. aus Gründen der Sicherheit haben Verträge, Bewilligungen usw.
in notariell beurkundeter oder notariell beglaubigter Form zu erfolgen.
Kosten
Mit wenigen Ausnahmen entstehen für alle Eintragungen im Grundbuch Gebühren
(bitte nicht mit den Notarkosten verwechseln), die bundeseinheitlich in der
Kostenordnung geregelt sind und von den Grundbuchämtern für die einzelnen
Eintragungen zur Staatskasse erhoben werden.
Noch Fragen? Bitte fragen Sie uns.
Notariat Heilbronn-Böckingen
- Grundbuchamt Schuchmannstraße 2
74080 Heilbronn
Telefon 07131-919180
Telefax 07131-9191844