DAS GRUNDBUCH • Schafft Sicherheit • Dokumentiert Eigentum und Rechte an Grundstücken • Wird von staatlichen Grundbuchämtern gewissenhaft nach strengen Regeln geführt Eigentum/Sicherheit Das Grundbuch enthält alle Grundstücke seines Bezirkes. Als Grundstücke gelten nicht nur „Grundstücke“, sondern auch Eigentumswohnungen, Teileigentumsrechte, Erbbaurechte. Bezirk ist die Stadt oder Gemeinde (Grundbuchbezirk). In Württemberg werden die Grundbücher beim Grundbuchamt (Notariat) geführt. Eigentum und Rechte an Grundstücken (z. B. Hypotheken) werden in der Regel nur erworben, wenn Sie im Grundbuch eingetragen sind, d. h. das Recht entsteht mit der Eintragung. Das Grundbuch hat die Vermutung der Richtigkeit für sich, schafft somit Sicherheit Grundbuchämter/Verfahren Die Grundbücher werden ausschließlich vom Grundbuchamt geführt. Es gilt das Verfahrensrecht der Grundbuchordnung und Grundbuchverfügung. Es gilt das • Antragsprinzip, d. h. ein Grundbuchamt wird eine Eintragung nur auf Antrag vornehmen • Formprinzip, d. h. aus Gründen der Sicherheit haben Verträge, Bewilligungen usw. in notariell beurkundeter oder notariell beglaubigter Form zu erfolgen. Kosten Mit wenigen Ausnahmen entstehen für alle Eintragungen im Grundbuch Gebühren (bitte nicht mit den Notarkosten verwechseln), die bundeseinheitlich in der Kostenordnung geregelt sind und von den Grundbuchämtern für die einzelnen Eintragungen zur Staatskasse erhoben werden. Noch Fragen? Bitte fragen Sie uns. Notariat Heilbronn-Böckingen - Grundbuchamt Schuchmannstraße 2 74080 Heilbronn Telefon 07131-919180 Telefax 07131-9191844
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