Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Pressestelle

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Pressestelle
Pressemitteilung 01/2016
der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
vom 03.02.2016
Exhibitionist in Zirndorf: dringender Tatverdacht hat sich nicht bestätigt
Der 36-jährige Mann, gegen den das Amtsgericht Fürth am 24.01.2016 einen Haftbefehl
wegen dringenden Verdachts exhibitionistischer Handlungen erlassen hatte, ist wieder
auf freiem Fuß. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Fürth den
Haftbefehl aufgehoben, weil nach weiteren Ermittlungen der dringende Tatverdacht
gegen den Festgenommenen nicht aufrechterhalten werden kann.
Nachdem sich seit Dezember 2015 in Zirndorf mehrere Fälle des Exhibitionismus und sexuellen
Missbrauchs von Kindern ereignet hatten, nahm eine Zivilstreife der Polizei am 23.01.2016
einen 36-Jährigen fest, dessen Gestalt und Kleidung den Täterbeschreibungen entsprach und
der sich auffällig verhalten hatte. Eine Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Fürth erließ einen
Haftbefehl gegen den Verdächtigen.
Nach weiteren Ermittlungen bestehen jedoch erhebliche Zweifel an der Täterschaft des
Festgenommenen. So entspricht sein Aussehen nur ansatzweise den Täterbeschreibungen,
während andererseits prägnante Erkennungsmerkmale, die der Festgenommene aufweist, von
keinem Zeugen geschildert wurden. Nach derzeitigem Stand besteht deshalb nur noch eine
vage Möglichkeit, dass es sich bei dem 36-Jährigen um den Täter handeln könnte. Bei dieser
Sachlage liegen die Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht mehr vor. Der Mann wurde
deshalb aus der Untersuchungshaft entlassen.
I.A.
gez. Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin
als Hauptabteilungsleiterin
Hausanschrift
Fürther Str. 112
90429 Nürnberg
Haltestelle
U-Bahnlinien 1 und 11,
Haltestelle Maximilianstraße
Telefon
0911/321-2780
Telefax
0911/321-2800
E-Mail
[email protected]
Kein Zugang für formbedürftige
Erklärungen in Rechtssachen