Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Pressestelle Pressemitteilung 01/2016 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 03.02.2016 Exhibitionist in Zirndorf: dringender Tatverdacht hat sich nicht bestätigt Der 36-jährige Mann, gegen den das Amtsgericht Fürth am 24.01.2016 einen Haftbefehl wegen dringenden Verdachts exhibitionistischer Handlungen erlassen hatte, ist wieder auf freiem Fuß. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Fürth den Haftbefehl aufgehoben, weil nach weiteren Ermittlungen der dringende Tatverdacht gegen den Festgenommenen nicht aufrechterhalten werden kann. Nachdem sich seit Dezember 2015 in Zirndorf mehrere Fälle des Exhibitionismus und sexuellen Missbrauchs von Kindern ereignet hatten, nahm eine Zivilstreife der Polizei am 23.01.2016 einen 36-Jährigen fest, dessen Gestalt und Kleidung den Täterbeschreibungen entsprach und der sich auffällig verhalten hatte. Eine Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Fürth erließ einen Haftbefehl gegen den Verdächtigen. Nach weiteren Ermittlungen bestehen jedoch erhebliche Zweifel an der Täterschaft des Festgenommenen. So entspricht sein Aussehen nur ansatzweise den Täterbeschreibungen, während andererseits prägnante Erkennungsmerkmale, die der Festgenommene aufweist, von keinem Zeugen geschildert wurden. Nach derzeitigem Stand besteht deshalb nur noch eine vage Möglichkeit, dass es sich bei dem 36-Jährigen um den Täter handeln könnte. Bei dieser Sachlage liegen die Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht mehr vor. Der Mann wurde deshalb aus der Untersuchungshaft entlassen. I.A. gez. Gabriels-Gorsolke Oberstaatsanwältin als Hauptabteilungsleiterin Hausanschrift Fürther Str. 112 90429 Nürnberg Haltestelle U-Bahnlinien 1 und 11, Haltestelle Maximilianstraße Telefon 0911/321-2780 Telefax 0911/321-2800 E-Mail [email protected] Kein Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen
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