Nasaler Grippe-Lebend-Impfstoff FLUENZ - Kinderarzt

Dr. med. Wolfgang Steck
Nasaler Grippe-Lebend-Impfstoff FLUENZ®
Liebe Eltern:
Nach einer neuen Regelung der gesetzlichen Krankenkassen entscheiden seit 2 Jahren nicht
mehr Ärzte, sondern die Arbeitsgemeinschaft bayerischer Krankenkassen, welcher Impfstoff
zur Grippeschutzimpfung eingesetzt werden darf. Bei der Ausschreibung der gesetzlichen
Krankenkassen geht es ausschließlich darum, den günstigsten Preis, nicht den medizinisch
am besten geeigneten Impfstoff zu finden. Gegen die Proteste der Kinder- und Jugendärzte
fand der speziell für Kinder und Jugendliche entwickelte nasale Impfstoff FLUENZ® erneut
keine Berücksichtigung – außer für chronisch kranke Kinder zwischen 2 und 7 Jahren.
Seit 2012 gibt es einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff, der schmerzfrei als
Nasenspray appliziert werden kann. Fluenz® ist in den USA seit 10 Jahren millionenfach
bewährt, er kann im Alter von 2 bis 18 Jahren eingesetzt werden. Der Impfstoff baut einen
Schutz über die Schleimhäute, den natürlichen Infektionsweg der Grippeviren auf. Deshalb ist
der Impfschutz deutlich effektiver. In Studien konnten deutlich mehr Influenzaerkrankungen, im
Vergleich zu normalen Grippeimpfstoffen, verhindert werden. Der Impfschutz wirkt auch länger
- er bietet einen Schutz noch gegen Ende der Grippesaison, wenn die Schutzwirkung der
konventionellen Grippeimpfstoffe bereits deutlich nachgelassen hat.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher den nasalen Impfstoff insbesondere für Kinder im Alter von 2-6 Jahren: „Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis
einschließlich 17 Jahren können mit inaktiviertem Impfstoff (= Injektion) oder mit einem attenuierten
Influenza-Lebend-Impfstoff (LAIV = Fluenz®) geimpft werden, sofern keine Kontraindikation besteht (s.
Fachinformation). Bei Kindern im Alter von 2 bis einschließlich 6 Jahren sollte LAIV bevorzugt
angewendet werden.“
2015/16 wird die Impfung von den Kassen erneut nur für Kinder zwischen 2 und 7 Jahren
mit bestimmten chronischen Erkrankungen übernommen. Für alle Kinder und
Jugendlichen zwischen 7 und 18 Jahren und für Kinder zwischen 2 und 7 Jahren ohne
chronische Erkrankung kann die Impfung nur als individuelle Gesundheitsleistung (ohne
Rückerstattungsanspruch) angeboten werden. Die Krankenkassen bestehen strikt auf der
Einhaltung der sogenannten WANZ-Regel (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig,
zweckmäßig). Wirtschaftlich und ausreichend heißt in diesem Fall: die für Ihre Krankenkasse
billigste Lösung (Anmerkung: Die Mehrkosten hätten ca. 29 € je Kinderimpfdosis betragen).
Ich persönlich bedauere es ausdrücklich, dass die Krankenkassen gesetzlich versicherten
Patienten in diesem Fall die medizinisch sinnvollste Behandlung vorenthalten.
Hintergründe, Fakten, Empfehlungslage:
Die ständige Impfkommission für die Bundesrepublik Deutschland (STIKO) sieht für Kinder
und Jugendliche eine jährliche Grippeimpfung vor allem dann vor, wenn bestimmte
Grunderkrankungen bestehen. Hier sind insbesondere chronische Erkrankungen der
Atemwege (Asthma), chronische Herz-, Leber- oder Nierenerkrankungen und Diabetes
gemeint.
Das amerikanische Überwachungsinstitut für Infektionskrankheiten (Center of Disease
Control) in den USA beobachtet seit Jahren eine deutliche Zunahme von influenzabedingten
Todesfällen bei ursprünglich gesunden Kindern und Jugendlichen. Internationale Studien
zeigen klar, dass 50% der an schweren Komplikationen der Influenza erkrankten Säuglinge
und Kinder vorher völlig gesund waren.
Stand 23.08.2015
Dr. med. Wolfgang Steck
Aufgrund ihrer engen sozialen Kontakte (in Kinderkrippe, Kindergarten oder Schule) erkranken
Kinder häufig zuerst und tragen das Virus dann in die Familien.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO befürwortet eine Grippeschutzimpfung für alle Kinder
ab dem 6.Lebensmonat bis zum 5. Geburtstag. Die Sächsische Impfkommission schließt sich
an und empfiehlt die Impfung zusätzlich für alle Schulkinder und Jugendlichen.
Großbritannien, USA, Kanada und Österreich geben ebenfalls eine generelle Impfempfehlung
ab dem Alter von 6 Lebensmonaten.
All diese Ländern gehen damit einen Schritt weiter, als die derzeit in Deutschland geltende
Empfehlung, lediglich Kinder, die unter einer chronischen Erkrankung leiden, gegen Grippe
impfen zu lassen. „Kinder gelten als die Hauptüberträger von Grippeerregern, da sie generell
intensivere und häufigere Kontakte mit anderen Menschen haben als Erwachsene (z.B. im
Kindergarten und in der Schule) und zudem nicht so sehr auf Hygiene achten. Darüber hinaus
scheiden Kinder im Vergleich zu Erwachsenen größere Virenmengen über eine längere Zeit
aus“, erklärt Dr. Ursel Lindlbauer-Eisenach vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
(BVKJ), die auch langjähriges Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert
Koch-Institut in Berlin war.
Deshalb plädiere ich, wie auch immer mehr deutsche Kinder- und Jugendärzte dafür, auch
gesunde Kleinkinder zu impfen, insbesondere wenn in deren Familie ein Säugling, älteres
Familienmitglied oder ein chronisch Kranker lebt.
Dass sich die Ansteckungsgefahr in der Gesellschaft insgesamt deutlich verringern lässt,
legen Untersuchungen aus Japan, Kanada und den USA nahe: Die Zahl der
Influenzaerkrankungen nahm in diesen Ländern auch bei den ungeimpften Erwachsenen
deutlich ab, wenn die Kinder gegen Grippe geimpft wurden.
Übrigens: Eltern können sich kostenfrei in Kinder- und Jugendarztpraxen zusammen mit ihren
Kindern mit der üblichen Injektions-Impfung impfen lassen.
Die Kosten der Fluenz®-Impfung als individuelle Gesundheitsleistung betragen nach ärztlicher
Gebührenordnung GOÄ:
Impfung und Untersuchung
Euro 32,17
Sachkosten FLUENZ Tetra® Nasenspray
Euro 36,09
Summe
Euro 68,26
Ich wünsche die Durchführung der Fluenz®-Impfung als individuelle Gesundheitsleistung
Name des Kindes: …………………………………..geboren am ………………………………..
Ich bin damit einverstanden, dass die Abrechnung dieser individuellen Gesundheitsleistung
nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt und trage die Kosten selbst.
Eine, ggf. auch teilweise, Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung liegt in deren
Ermessen.
Immenstadt, den __________
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Unterschrift des Sorgeberechtigten
Stand 23.08.2015