Anrede Name Fachrichtung Straße PZL, Ort RS Nr. 1469/2015 VP-I Juli 2015 Grippeimpfung Herbst/Winter 2015/2016 Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor! Wie in den vergangenen Jahren ist auch heuer eine Grippeimpfaktion in Kooperation mit der Ärztekammer für OÖ, den OÖ ApothekerInnen und der OÖ Gebietskrankenkasse, der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft geplant. Ziel ist es, die Durchimpfungsrate durch ein flächendeckendes Angebot der Grippeimpfung zu erhöhen und die Grippeimpfung für möglichst viele OberösterreicherInnen einheitlich anzubieten. Der gesamte Ablauf der Grippeimpfaktion bleibt derselbe wie im Vorjahr. Der Preis für die Versicherten beträgt weiterhin € 15,--. Der Kostenzuschuss der Kasse bleibt mit € 5,13 für den teureren, adjuvierten Impfstoff und € 3,46 für den nicht adjuvierten Impfstoff somit ebenfalls gleich. Bitte beachten Sie! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese gemeinsame Grippeimpfaktion nur dann weitergeführt werden kann, wenn möglichst alle impfenden ÄrztInnen teilnehmen! Wir werden die Entscheidung über die Fortsetzung der Aktion in der Impfsaison 2016/2017 wieder aufgrund Ihrer Anmeldungen für die kommende Saison treffen. Wir ersuchen Sie daher sich unbedingt anzumelden! Die detaillierte Beschreibung, insbesondere betreffend Geltungsbereich, Preis, Informationen zum Impfstoff und geplanten Ablauf entnehmen Sie bitte der Beilage. Ein Schreiben der Ärztekammer für Oberösterreich und der O.Ö. § 2 Krankenversicherungsträger Für die Teilnahme an der gemeinsamen Grippeimpfaktion folgen Sie dem Link in der E-Mail und füllen Sie das online-Formular bis spätestens Freitag, 11. September 2015 aus. Selbstverständlich können Sie das Anmeldeformular auch ausdrucken und – wie in der Vergangenheit – per Fax (Fax-Nummer: 0732/783660-205) oder per Post an die Ärztekammer für OÖ (zH Frau Julia Nobis) senden. Nach erfolgter Anmeldung bei der Ärztekammer für OÖ werden Sie in die Liste der TeilnehmerInnen aufgenommen und es wird Ihre Teilnahme bestätigt. Wir weisen darauf hin, dass verspätet eingelangte Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden können. Wir laden Sie herzlich ein, sich an dieser gemeinsamen Aktion zu beteiligen und somit nicht nur den Erfolg des Projekts zu unterstützen, sondern auch die Fortführung erneut zu gewährleisten! Wir werden Ihnen unmittelbar vor Projektstart die wesentlichen Informationen zum Projektablauf nochmals in Erinnerung rufen. Für Fragen stehen Ihnen folgende AnsprechpartnerInnen zur Verfügung: Ärztekammer für OÖ: Julia Nobis, 0732/778371-205 [email protected] OÖ Gebietskrankenkasse: Karin Sandner, 05/7807-104822 [email protected] Mag. Robert Prankl, PLL.M. 0732/778371-305 [email protected] Freundliche Grüße OÖ Gebietskrankenkasse Mag. Franz Kiesl MPM Ressortdirektor Ärztekammer für Oberösterreich OMR Dr. Thomas Fiedler Dr. Peter Niedermoser Kurienobmann niedergelassene Ärzte Präsident MR Dr. Silvester Hutgrabner MR Dr. Wolfgang Ziegler Kurienobmann-Stv. niedergelassene Ärzte Kurienobmann-Stv. niedergelassene Ärzte Ein Schreiben der Ärztekammer für Oberösterreich und der O.Ö. § 2 Krankenversicherungsträger Projektbeschreibung Grippeimpfung Herbst/Winter 2015/2016 in Oberösterreich 1. Geltungsbereich Am Projekt können sich alle in Oberösterreich niedergelassenen ÄrztInnen für Allgemeinmedizin, FachärztInnen für Kinderheilkunde und Innere Medizin auf freiwilliger Basis beteiligen. Daneben wird die Impfaktion auch in jenen Kassendienststellen, die schon bisher gegen Grippe geimpft haben, sowie im Gesundheitsamt des Magistrats Linz zu den gleichen Bedingungen wie durch die teilnehmenden niedergelassenen ÄrztInnen durchgeführt. Das Projekt gilt für Anspruchsberechtigte (Versicherte und Angehörige) der OÖ Gebietskrankenkasse, der SVA und der SVB. 2. Dauer der Impfaktion und Varianten Das Projekt startet mit 28. September 2015 und gilt solange der Impfstoffvorrat reicht, längstens jedoch bis 30. Jänner 2016. Für den Fall, dass die Projektimpfstoffe bereits früher zur Verfügung stehen, kann mit Impfungen bereits vor dem 28. September begonnen werden. Die PatientInnen können frei wählen, ob sie - Impfstoff und Impfung bei einer am Projekt teilnehmenden Ordination beziehen - den Impfstoff in einer Apotheke und die Impfung bei einer am Projekt teilnehmenden Ordination beziehen - Impfstoff und Impfung in einer Kassendienststelle oder im Gesundheitsamt des Magistrats Linz beziehen. 3. Einheitlicher Preis in ganz Oberösterreich Die Anspruchsberechtigten haben für die Grippeimpfung einen Preis von € 15,00 zu bezahlen. Dieser Preis gilt auch für Rezeptgebührenbefreite und ist unabhängig davon, wo die Impfung in Anspruch genommen wird. 4. Impfstoff 4.1. Verfügbare Impfstoffe Die Impfstoffe werden im Rahmen der Aktion von den OÖ Apotheken und allen OÖ Großhändlern vergünstigt zur Verfügung gestellt. Für die gesamte Grippeimpfaktion sind Kontingente eines normalen und eines Spezialimpfstoffs für ältere, chronisch kranke PatientInnen garantiert. Jede Ordination kann die jeweils benötigte Menge beziehen. Ein Schreiben der Ärztekammer für Oberösterreich und der O.Ö. § 2 Krankenversicherungsträger Folgende Impfstoffe gelten 2015/16 als Projektimpfstoffe: Fluad, Firma Novartis (adjuviert) Sandovac, Firma Novartis Intanza, Firma Sanofi Pasteur (adjuviert) Vaxigrip, Firma Sanofi Pasteur Influvac, Firma Abbott Die Aktion gilt, solange der Vorrat reicht! Bitte beachten Sie, dass der vergünstigte Impfstoff für die im Geltungsbereich (siehe Punkt 1) angeführten Anspruchsberechtigten reserviert ist (beschränktes Kontingent). 4.2. Indikationen für die Spezialimpfstoffe für ältere PatientInnen Die Spezialimpfstoffe dürfen laut Fachinformation nur bei folgenden Indikationen eingesetzt werden: Zur Prophylaxe der Influenza bei älteren Personen (Fluad: 65 Jahre und älter; Intanza: 60 Jahre und älter), besonders wenn ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Influenzaassoziierten Komplikationen besteht (Personen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Erkrankungen der Atemwege). 4.3. Bezug des Impfstoffs Niedergelassene ÄrztInnen ohne Hausapotheke können den Impfstoff gegen direkte Bezahlung in einer OÖ Apotheke ihrer Wahl beziehen. Eine Zusammenarbeit mit der jeweils nächstgelegenen Apotheke wird empfohlen. Hausapothekenführende ÄrztInnen haben zusätzlich die Möglichkeit, den Grippeimpfstoff zum vergünstigten Projektpreis von den Lieferapotheken der Großhändler zu beziehen. Bitte beziehen Sie den Impfstoff ausschließlich in einer OÖ Apotheke oder bevorzugt bei einer Lieferapotheke eines OÖ Großhändlers. Der Bezug von anderen, nicht am Projekt beteiligten Lieferanten, würde dazu führen, dass unsere Partner das Projekt in Zukunft nicht mehr fortsetzen! 5. Ablauf der Grippeimpfung / Einhebung des Impfpreises Die PatientInnen können zwischen folgenden Varianten (5.1 bis 5.3) wählen: 5.1. PatientIn bezieht Grippeimpfstoff und Impfung in der Arztordination ohne Hausapotheke - Die Arztordination kauft den Grippeimpfstoff von einer OÖ Apotheke. Gleichzeitig übergibt die Apotheke die Abrechnungsformulare. - Die PatientInnen werden geimpft und zahlen € 15,00. Die Ordination bestätigt die durchgeführte Impfung auf dem Abrechnungsformular (Unterschrift und Stempel). - Die Ordination übergibt die (gesammelten) Abrechnungsformulare der Apotheke, von der sie die Impfstoffe bezogen hat. Um einen reibungslosen Ablauf bei der Abrechnung zu garantieren, ist es notwendig, dass die Formulare sortiert nach Versicherungsträgern übergeben werden. - Die Apotheke verrechnet die Grippeimpfstoffe direkt mit der Ordination. Pro Impfstoff sind an die Apotheke € 5,00 zu zahlen. (Falls die ausgefüllten Abrechnungsformulare der Apotheke nicht übergeben werden, kostet der Impfstoff € 10,13 für den adjuvierten Impfstoff und € 8,46 für den nicht adjuvierten Impfstoff.) Ein Schreiben der Ärztekammer für Oberösterreich und der O.Ö. § 2 Krankenversicherungsträger 5.2. PatientIn bezieht Grippeimpfstoff in OÖ Apotheke und Impfung in einer am Projekt teilnehmenden Arztordination - Die/der PatientIn bezieht den Grippeimpfstoff in der Apotheke (€ 5,00) und füllt das Abrechnungsformular aus (Apotheke rechnet pro Abrechnungsformular € 5,13 für den adjuvierten und € 3,46 für den nicht adjuvierten Impfstoff mit der Kasse ab). Die PatientInnen erhalten einen „Informationsabschnitt“ über das vergünstigte private Impfhonorar von € 10,00, sofern die Impfung in einer am Projekt teilnehmenden Ordination durchgeführt wird. - Die/der PatientIn kommt mit dem Grippeimpfstoff in eine am Projekt teilnehmende Ordination, lässt sich impfen und bezahlt € 10,00 als privates Impfhonorar. 5.3. PatientIn bezieht Grippeimpfstoff und Impfung in hausapothekenführender Arztordination - Die/der PatientIn bezieht Grippeimpfstoff und Impfung in einer hausapothekenführenden Arztordination und bezahlt dafür € 15,00 (€ 10,00 für das Impfhonorar und € 5,00 als Patientenanteil am Impfstoff). - Die Impfung wird durchgeführt und auf dem Abrechnungsformular von der Ordination bestätigt (Unterschrift und Stempel). - Die gesammelten Abrechnungsformulare sind sortiert nach Versicherungsträger gemeinsam mit der Medikamentenabrechnung an die OÖGKK zu übermitteln. - Der Gesamtpreis für den adjuvierten Impfstoff beträgt € 10,13 inkl. 10 % USt und für den nicht adjuvierten Impfstoff € 8,46 inkl. 10 % USt. Die Differenz zwischen diesem Preis und dem bereits eingehobenen Patientenanteil von € 5,00 wird den hausapothekenführenden ÄrztInnen von der OÖGKK über die Medikamentenabrechnung angewiesen. 6. Abrechnungsformular Die Abrechnungsformulare werden beim Kauf des Impfstoffs beigestellt. Die Formulare werden zusätzlich vor Beginn des Impfzeitraumes auch auf der Homepage der Ärztekammer f. OÖ unter www.aekooe.at zum Download zur Verfügung gestellt. Am Abrechnungsformular müssen der Name des abgegebenen Impfstoffs, der Versicherungsträger und die Abgabe des Impfstoffs gemeinsam mit der Impfung angekreuzt werden. Das Abrechnungsformular hat die Form eines Rezepts. 2015/16 wird ein Formularblock für die nicht adjuvierten und ein extra Formularblock für die adjuvierten Impfstoffe zur Verfügung gestellt. 7. e-card Bitte beachten Sie, dass beim Besuch von PatientInnen, die ausschließlich wegen der Grippeimpfung in Ihre Praxis gekommen sind, die e-card nicht gesteckt werden darf, da die Grippeimpfung eine Privatleistung ist. Ein Schreiben der Ärztekammer für Oberösterreich und der O.Ö. § 2 Krankenversicherungsträger
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