RS Nr. 1469-2015 Grippeimpfung 2015

Anrede
Name
Fachrichtung
Straße
PZL, Ort
RS Nr. 1469/2015
VP-I
Juli 2015
Grippeimpfung Herbst/Winter 2015/2016
Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor!
Wie in den vergangenen Jahren ist auch heuer eine Grippeimpfaktion in Kooperation mit der
Ärztekammer für OÖ, den OÖ ApothekerInnen und der OÖ Gebietskrankenkasse, der
Sozialversicherungsanstalt der Bauern und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft geplant.
Ziel ist es, die Durchimpfungsrate durch ein flächendeckendes Angebot der Grippeimpfung
zu erhöhen und die Grippeimpfung für möglichst viele OberösterreicherInnen einheitlich
anzubieten.
Der gesamte Ablauf der Grippeimpfaktion bleibt derselbe wie im Vorjahr.
Der Preis für die Versicherten beträgt weiterhin € 15,--.
Der Kostenzuschuss der Kasse bleibt mit € 5,13 für den teureren, adjuvierten Impfstoff und
€ 3,46 für den nicht adjuvierten Impfstoff somit ebenfalls gleich.
Bitte beachten Sie!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese gemeinsame
Grippeimpfaktion nur dann weitergeführt werden kann, wenn möglichst alle
impfenden ÄrztInnen teilnehmen! Wir werden die Entscheidung über die
Fortsetzung der Aktion in der Impfsaison 2016/2017 wieder aufgrund Ihrer
Anmeldungen für die kommende Saison treffen.
Wir ersuchen Sie daher sich unbedingt anzumelden!
Die detaillierte Beschreibung, insbesondere betreffend Geltungsbereich, Preis, Informationen
zum Impfstoff und geplanten Ablauf entnehmen Sie bitte der Beilage.
Ein Schreiben der Ärztekammer für Oberösterreich und der O.Ö. § 2 Krankenversicherungsträger
Für die Teilnahme an der gemeinsamen Grippeimpfaktion folgen Sie dem Link in der E-Mail
und füllen Sie das online-Formular bis spätestens Freitag, 11. September 2015 aus.
Selbstverständlich können Sie das Anmeldeformular auch ausdrucken und – wie in der
Vergangenheit – per Fax (Fax-Nummer: 0732/783660-205) oder per Post an die
Ärztekammer für OÖ (zH Frau Julia Nobis) senden.
Nach erfolgter Anmeldung bei der Ärztekammer für OÖ werden Sie in die Liste der TeilnehmerInnen aufgenommen und es wird Ihre Teilnahme bestätigt. Wir weisen darauf hin,
dass verspätet eingelangte Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Wir laden Sie herzlich ein, sich an dieser gemeinsamen Aktion zu beteiligen
und somit nicht nur den Erfolg des Projekts zu unterstützen, sondern auch die
Fortführung erneut zu gewährleisten!
Wir werden Ihnen unmittelbar vor Projektstart die wesentlichen Informationen zum Projektablauf nochmals in Erinnerung rufen.
Für Fragen stehen Ihnen folgende AnsprechpartnerInnen zur Verfügung:
Ärztekammer für OÖ:
Julia Nobis, 0732/778371-205
[email protected]
OÖ Gebietskrankenkasse:
Karin Sandner, 05/7807-104822
[email protected]
Mag. Robert Prankl, PLL.M. 0732/778371-305
[email protected]
Freundliche Grüße
OÖ Gebietskrankenkasse
Mag. Franz Kiesl MPM
Ressortdirektor
Ärztekammer für Oberösterreich
OMR Dr. Thomas Fiedler
Dr. Peter Niedermoser
Kurienobmann niedergelassene Ärzte
Präsident
MR Dr. Silvester Hutgrabner
MR Dr. Wolfgang Ziegler
Kurienobmann-Stv. niedergelassene Ärzte
Kurienobmann-Stv. niedergelassene Ärzte
Ein Schreiben der Ärztekammer für Oberösterreich und der O.Ö. § 2 Krankenversicherungsträger
Projektbeschreibung
Grippeimpfung Herbst/Winter 2015/2016 in Oberösterreich
1.
Geltungsbereich
Am Projekt können sich alle in Oberösterreich niedergelassenen ÄrztInnen für Allgemeinmedizin, FachärztInnen für Kinderheilkunde und Innere Medizin auf freiwilliger Basis
beteiligen. Daneben wird die Impfaktion auch in jenen Kassendienststellen, die schon bisher
gegen Grippe geimpft haben, sowie im Gesundheitsamt des Magistrats Linz zu den gleichen
Bedingungen wie durch die teilnehmenden niedergelassenen ÄrztInnen durchgeführt.
Das Projekt gilt für Anspruchsberechtigte (Versicherte und Angehörige) der OÖ
Gebietskrankenkasse, der SVA und der SVB.
2.
Dauer der Impfaktion und Varianten
Das Projekt startet mit 28. September 2015 und gilt solange der Impfstoffvorrat reicht,
längstens jedoch bis 30. Jänner 2016.
Für den Fall, dass die Projektimpfstoffe bereits früher zur Verfügung stehen, kann mit
Impfungen bereits vor dem 28. September begonnen werden.
Die PatientInnen können frei wählen, ob sie
- Impfstoff und Impfung bei einer am Projekt teilnehmenden Ordination beziehen
- den Impfstoff in einer Apotheke und die Impfung bei einer am Projekt teilnehmenden
Ordination beziehen
- Impfstoff und Impfung in einer Kassendienststelle oder im Gesundheitsamt des
Magistrats Linz beziehen.
3.
Einheitlicher Preis in ganz Oberösterreich
Die Anspruchsberechtigten haben für die Grippeimpfung einen Preis von € 15,00 zu
bezahlen. Dieser Preis gilt auch für Rezeptgebührenbefreite und ist unabhängig davon, wo
die Impfung in Anspruch genommen wird.
4.
Impfstoff
4.1. Verfügbare Impfstoffe
Die Impfstoffe werden im Rahmen der Aktion von den OÖ Apotheken und allen OÖ
Großhändlern vergünstigt zur Verfügung gestellt.
Für die gesamte Grippeimpfaktion sind Kontingente eines normalen und eines
Spezialimpfstoffs für ältere, chronisch kranke PatientInnen garantiert. Jede Ordination kann
die jeweils benötigte Menge beziehen.
Ein Schreiben der Ärztekammer für Oberösterreich und der O.Ö. § 2 Krankenversicherungsträger
Folgende Impfstoffe gelten 2015/16 als Projektimpfstoffe:
 Fluad, Firma Novartis (adjuviert)
 Sandovac, Firma Novartis
 Intanza, Firma Sanofi Pasteur (adjuviert)
 Vaxigrip, Firma Sanofi Pasteur
 Influvac, Firma Abbott
Die Aktion gilt, solange der Vorrat reicht!
Bitte beachten Sie, dass der vergünstigte Impfstoff für die im Geltungsbereich (siehe
Punkt 1) angeführten Anspruchsberechtigten reserviert ist (beschränktes Kontingent).
4.2. Indikationen für die Spezialimpfstoffe für ältere PatientInnen
Die Spezialimpfstoffe dürfen laut Fachinformation nur bei folgenden Indikationen eingesetzt
werden:
Zur Prophylaxe der Influenza bei älteren Personen (Fluad: 65 Jahre und älter; Intanza: 60
Jahre und älter), besonders wenn ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Influenzaassoziierten Komplikationen besteht (Personen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes
mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Erkrankungen der Atemwege).
4.3. Bezug des Impfstoffs
Niedergelassene ÄrztInnen ohne Hausapotheke
können den Impfstoff gegen direkte Bezahlung in einer OÖ Apotheke ihrer Wahl beziehen.
Eine Zusammenarbeit mit der jeweils nächstgelegenen Apotheke wird empfohlen.
Hausapothekenführende ÄrztInnen
haben zusätzlich die Möglichkeit, den Grippeimpfstoff zum vergünstigten Projektpreis von
den Lieferapotheken der Großhändler zu beziehen. Bitte beziehen Sie den Impfstoff
ausschließlich in einer OÖ Apotheke oder bevorzugt bei einer Lieferapotheke eines
OÖ Großhändlers. Der Bezug von anderen, nicht am Projekt beteiligten Lieferanten, würde
dazu führen, dass unsere Partner das Projekt in Zukunft nicht mehr fortsetzen!
5. Ablauf der Grippeimpfung / Einhebung des Impfpreises
Die PatientInnen können zwischen folgenden Varianten (5.1 bis 5.3) wählen:
5.1. PatientIn bezieht Grippeimpfstoff und Impfung in der Arztordination ohne
Hausapotheke
- Die Arztordination kauft den Grippeimpfstoff von einer OÖ Apotheke. Gleichzeitig
übergibt die Apotheke die Abrechnungsformulare.
- Die PatientInnen werden geimpft und zahlen € 15,00. Die Ordination bestätigt die
durchgeführte Impfung auf dem Abrechnungsformular (Unterschrift und Stempel).
- Die Ordination übergibt die (gesammelten) Abrechnungsformulare der Apotheke, von
der sie die Impfstoffe bezogen hat. Um einen reibungslosen Ablauf bei der Abrechnung
zu garantieren, ist es notwendig, dass die Formulare sortiert nach Versicherungsträgern übergeben werden.
- Die Apotheke verrechnet die Grippeimpfstoffe direkt mit der Ordination. Pro Impfstoff
sind an die Apotheke € 5,00 zu zahlen. (Falls die ausgefüllten Abrechnungsformulare
der Apotheke nicht übergeben werden, kostet der Impfstoff € 10,13 für den adjuvierten
Impfstoff und € 8,46 für den nicht adjuvierten Impfstoff.)
Ein Schreiben der Ärztekammer für Oberösterreich und der O.Ö. § 2 Krankenversicherungsträger
5.2. PatientIn bezieht Grippeimpfstoff in OÖ Apotheke und Impfung in einer am Projekt
teilnehmenden Arztordination
- Die/der PatientIn bezieht den Grippeimpfstoff in der Apotheke (€ 5,00) und füllt das
Abrechnungsformular aus (Apotheke rechnet pro Abrechnungsformular € 5,13 für den
adjuvierten und € 3,46 für den nicht adjuvierten Impfstoff mit der Kasse ab). Die
PatientInnen erhalten einen „Informationsabschnitt“ über das vergünstigte private
Impfhonorar von € 10,00, sofern die Impfung in einer am Projekt teilnehmenden
Ordination durchgeführt wird.
- Die/der PatientIn kommt mit dem Grippeimpfstoff in eine am Projekt teilnehmende
Ordination, lässt sich impfen und bezahlt € 10,00 als privates Impfhonorar.
5.3. PatientIn bezieht Grippeimpfstoff und Impfung in hausapothekenführender
Arztordination
- Die/der PatientIn bezieht Grippeimpfstoff und Impfung in einer hausapothekenführenden
Arztordination und bezahlt dafür € 15,00 (€ 10,00 für das Impfhonorar und € 5,00 als
Patientenanteil am Impfstoff).
- Die Impfung wird durchgeführt und auf dem Abrechnungsformular von der Ordination
bestätigt (Unterschrift und Stempel).
- Die gesammelten Abrechnungsformulare sind sortiert nach Versicherungsträger
gemeinsam mit der Medikamentenabrechnung an die OÖGKK zu übermitteln.
- Der Gesamtpreis für den adjuvierten Impfstoff beträgt € 10,13 inkl. 10 % USt und für den
nicht adjuvierten Impfstoff € 8,46 inkl. 10 % USt. Die Differenz zwischen diesem Preis
und dem bereits eingehobenen Patientenanteil von € 5,00 wird den hausapothekenführenden ÄrztInnen von der OÖGKK über die Medikamentenabrechnung angewiesen.
6.
Abrechnungsformular
Die Abrechnungsformulare werden beim Kauf des Impfstoffs beigestellt. Die Formulare
werden zusätzlich vor Beginn des Impfzeitraumes auch auf der Homepage der Ärztekammer
f. OÖ unter www.aekooe.at zum Download zur Verfügung gestellt.
Am Abrechnungsformular müssen der Name des abgegebenen Impfstoffs, der
Versicherungsträger und die Abgabe des Impfstoffs gemeinsam mit der Impfung angekreuzt
werden. Das Abrechnungsformular hat die Form eines Rezepts. 2015/16 wird ein
Formularblock für die nicht adjuvierten und ein extra Formularblock für die adjuvierten
Impfstoffe zur Verfügung gestellt.
7.
e-card
Bitte beachten Sie, dass beim Besuch von PatientInnen, die ausschließlich wegen der
Grippeimpfung in Ihre Praxis gekommen sind, die e-card nicht gesteckt werden darf, da die
Grippeimpfung eine Privatleistung ist.
Ein Schreiben der Ärztekammer für Oberösterreich und der O.Ö. § 2 Krankenversicherungsträger