Als pdf herunterladen - Soziales Netzwerk Ortenberg eV

Soziales Netzwerk Ortenberg e. V. – SoNO
Ein Dorf hilft sich selbst
Bild: Gustav Herp
Ortenberger Quartiershaus
SoNO - Betriebskonzept
(Stand: November 2015)
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Betriebskonzept
für das Ortenberger Quartiershaus1
in „geteilter Verantwortung“2
(Stand: November 2015)
I. Ausgangslage
Mit der Lebenserwartung nimmt auch die Zahl der Hilfebedürftigen in unserer Gesel lschaft zu. Familien sind bei längerer Pflege von Angehörigen oft überfordert. Private wie
öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten stationärer Pflege stoßen zunehmend an ihre
Grenzen.
Das Soziale Netzwerk Ortenberg e. V. (SoNO) wurde 2009 als gemeinnütziger Verein gegründet, um diesen Herausforderungen mit sozialer Kreativität und den örtlich
mobilisierbaren Ressourcen zu begegnen. Im Wege bürgerschaftlichen Engagements soll
erreicht werden, dass niemand aus Gründen von Hilfebedürftigkeit Ortenberg verlassen
muss.
SoNO verfolgt grundsätzlich das Ziel, die Selbständigkeit Ortenberger Bürger/innen zu
erhalten, wo möglich, wieder herzustellen und, wo nötig, auf Dauer helfend zu ergänzen.
SoNO unterstützt so den Generationenvertrag.
Im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen „unsere“ körperlich und mental beeinträchti gten Bürger/innen, die Bewahrung ihrer Würde, ihre soziale und kulturelle Teilhabe an
dem ihnen vertrauten und von ihnen gewünschten gesellschaftlichen Leben.
So hilft Ortenberg sich selbst.
II. Lokale Versorgungssicherheit - die Versorgungskette
Hilfebedarf stellt sich in aller Regel stufenweise ein. Deshalb bietet SoNO seine Unterstützungsdienste auch in Form einer mehrgliedrigen Versorgungskette von ineinander greifenden Kettengliedern an.
Bislang existieren folgende Hilfeangebote, die auch stark nachgefragt und genutzt werden:
Der Begriff „Quartiershaus“ nimmt die Benennung und inhaltliche Füllung des „Kuratoriums Deutsche Altershilfe“ auf
(s. Anhang), dargestellt in: Peter M ichel-Auli/Christine Sowinski, Die 5. Generation: KDA-Quartiershäuser. Ansätze zur
Neuausrichtung von Alten- und Pflegeheimen, 2. Aufl., Köln 2013 (Jubiläumsreihe „Zukunft gestalten“. Ansätze für die
Praxis Band 6). Im Folgenden wird zu differenzieren sein, auf welchen Bereich sich die „geteilte Verantwortung“ im
Sinne des „Freiburger M odells“ bezieht und beschränkt.
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Der Begriff „Geteilte Verantwortung“ wird hier in doppelter Bedeutung verwendet. Zum einen kommt darin die Gemeinsamkeit zum Ausdruck, welche die Realisierung des SoNO-Projektes überhaupt erst ermöglicht hat. Da ist an die
Kooperation von Gemeinde, Bauträger und bürgerschaftlichem Engagement von Ortenberger/innen zu denken. Insbesondere jedoch bezieht sich SoNO mit diesem Begriff auf das Grundkonzept des „Freiburger M odells“, vorgestellt in: Thomas Klie/Birgit Schuhmacher, Forschungsbericht „Wohngruppen in geteilter Verantwortung für M enschen mit Demenz.
Das Freiburger M odell“, publiziert im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit (o.
Datum).
1
2
II.1 Beratung
Beratung wird angeboten zur Klärung von Art und Umfang notwendiger Unterstützung,
Pflegeeinstufungen, finanzieller Hilfen und Ansprüche, Wohnraumanpassung, Vermittlung
von Hilfen, die SoNO selbst nicht leisten kann. Oft kann die Beratung dazu verhelfen, die
angeratene Unterstützungsleistung zu finanzieren.
II.2 „Erzähl-Café“
Offenes, niederschwelliges und kostenloses Angebot wöchentlich am Mittwochnachmittag mit mobilisierendem und mental anregendem, kommunikativem Programm.
II.3 Ambulante Betreuungsdienste
Unterstützung in der Häuslichkeit, bei Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme,
Assistenz bei Körperpflege; Begleitung bei Einkauf, Arztbesuchen, Spaziergängen, Gang
zum Friedhof; begleitete Fahrdienste.
Neu hinzukommen und die örtliche Versorgungskette erweitern sollen nun:
II.4 Cafeteria
Die kleine Cafeteria dient als „Gelenkstück zwischen drinnen und draußen“. Hier können
sich Dorf- und Hausbewohner/innen begegnen. Angehörige finden dort einen atmosphärisch angenehmen Ort, der auch für Behinderte bequem zu erreichen ist. Außenstehende
können sich einen ersten unverbindlichen Eindruck vom Haus verschaffen.
Wichtige Zwischenreflexion
Alle folgenden Ausführungen resultieren aus der Absicht, einem vorfindlichen Dilemma
auf verantwortliche Weise zu entkommen. Der Gesetzgeber legt großen Wert darauf, dass
die Initiative zur Gründung einer selbstorganisierten gemeinschaftlichen Wohngruppe von
Betroffenen auszugehen habe. Im Ortenberger Fall geht die Initiative zwar durchaus von
einem bürgerschaftlich engagierten Kern tatsächlich Betroffener aus. Doch nahm die In itiative den Weg dann über die Gründung des Sozialen Netzwerkes Ortenberg e. V. (SoNO).
Der Verein kümmerte sich zunächst um näherliegende Unterstützungsleistungen (Ambulante Dienste, Fahrdienste, Erzähl-Café), freilich schon von Anfang an mit dem erklärten
Ziel, eine Wohngruppe einzurichten, in der Ortenberger Bürgerinnen und Bürger bis zu
ihrem letzten Atemzug bleiben und versorgt können werden.
Die Realisierung dieses letzten Gliedes in der Versorgungskette brauchte nun Jahre mit
immer wieder mühsamen und zeitraubenden Teilschritten. Gelingen konnte das Ganze nur
so, dass SoNO dieses Projekt als unterdessen stabile und zunehmend im Ort vertrauenswürdige Organisation die Planung stellvertretend in die Hand nahm. Nur so konnte ein
geeignetes Grundstück und ein Bauträger gefunden und auch die Gemeinde als Generalmieter der Wohngruppenfläche gewonnen werden.
Um das Ziel zu erreichen, für die Ortenberger bei eintretender Hilfebedürftigkeit, insbesondere bei demenzieller Erkrankung, umfassende Versorgungssicherheit mit dem Erhalt
größtmöglicher Selbständigkeit zu einem Konzept zu vereinigen, erschien es einfach notwendig, dass SoNO mit der Planung in Vorleistung tritt. Dies geschieht durchaus in dem
3
Bewusstsein, dass die später einziehende Bewohnerschaft frei ist, einen anderen Pflegeassistenzdienst zu wählen.
Fazit: SoNO versteht sich von Anfang an als bürgerschaftliche Interessenvertretung derzeitiger und zukünftiger Nutzer/innen der „selbstorganisierten gemeinschaftlichen Wohngruppe“, Ohne SoNO wäre das Projekt nicht in Angriff genommen worden.. Deshalb handelt der SoNO – Vorstand aus der Überzeugung heraus, mit der aktiven Planung der
Wohngruppe dem Geist des WTPG zu entsprechen. Dieses will ja erklärtermaßen genau
diese Tür für bürgerschaftlich engagierte Projekte mit sozialräumlichem Bezug öffnen.
Der Intention des Gesetzes versucht SoNO auch in der Weise Genüge zu tun, dass schon
während der Planungsphase eine „Kerngruppe“ von interessierten Betroffenen bzw. deren
bevollmächtigten Angehörigen ins Leben gerufen werden soll, die bereits in der „heißen“
Planungsphase die Interessen der späteren Bewohner/innen ins Auge fasst und unabhängig
vertritt. Dazu wird schon ein Bürgerforum im Frühjahr 2016 eine erste Gelegenheit bieten,
bei dem bereits Listen zur Interessenanmeldung für die Wohngruppe ausgelegt werden
sollen.
Auswirken wird sich diese Verantwortlichkeitsbeteiligung bereits bei der Formierung der
ersten Wohngruppe sowie bei der Auswahl des Pflegedienstes. Zudem wird dieser Vortrupp des späteren Bewohnerrates Einblick in die betriebswirtschaftliche Kalkulation
nehmen über die Höhe des Haushaltsentgeldes mit beraten können.
II.5 Selbstorganisierte gemeinschaftliche Wohngruppe
Im Rahmen eines multifunktionalen Gebäudekomplexes ist Raum vorgesehen für eine
„Selbstorganisierte gemeinschaftliche Wohngruppe“ 3 von 12 Personen. SoNO bietet dieser Gruppe alle gewünschten Betreuungsdienste an, die auch teil- und schrittweise in Anspruch genommen werden können.
Die Bewohner/innen beauftragen für pflegerische Aufgaben einen Pflegedienst. Dieser
schließt einen Kooperationsvertrag ggf. mit SoNO ab.
Dem Angebot der Alltagsbetreuung legt SoNO folgende Vorstellungen zugrunde:
Das Wohnen der älteren und beeinträchtigten Menschen steht im Vordergrund. Pflege
kommt zu Besuch - wie sonst auch in einer privaten Wohnung. Das Wohnen wird verbunden mit hauswirtschaftlicher Versorgung und einer gemeinschaftlich gestalteten und e rlebten Tagesstruktur.
Die Bewohner/innen richten ihr Zimmer mit eigenen Möbeln ein.
Im Zentrum der Betreuung steht die gemeinsame Gestaltung des Alltags. Der Tagesablauf
bewahrt so weit wie möglich die gewohnte Lebensnormalität, beteiligt die Bewohner entsprechend ihren Möglichkeiten an den anfallenden Tätigkeiten: Essensplanung, Einka ufen, Essenzubereitung, Tisch decken, Raum dekorieren etc.
Das Wohnen inmitten des vertrauten Lebensumfelds erhält die sozialen Netze lebendig :
Familie, Nachbarschaft, Freundschaften.
3
Entsprechend WTPG Baden-Württemberg vom 01.06.2014, § 2, Abs. 3 (s. Anhang)
4
Gewohnte Lebensbezüge bleiben erhalten (Arzt, Apotheke, Friseur, Bäcker etc.). Die Bewohner können ihren Möglichkeiten entsprechend weiterhin am Dorfgeschehen teilhaben (Kirche, Vereine, Feste etc.).
Den Tag verbringen die Bewohner/innen in dem großen Gemeinschaftsraum mit offener
Küche. Betreuungskräfte sorgen für abwechslungsreiche, tages- und wochenstrukturierende Anregungen und Beschäftigungen: Singen, Spielen, Gedächtnistraining, leichte
Gymnastik, Backen, Versorgen von Blumen und ggf. Haustieren, kreative Arbeiten etwa
zum Jahreslauf, Feste und Feiern etc.
Auch bei zunehmendem Pflegebedarf können die Bewohner/innen in der Wohngruppe
verbleiben.
III. Raumkonzept
III.1 Die Lage des Hauses
Für das Quartiershaus und die Außenanlagen steht ein großzügiges Grundstück in vorzüglicher Lage zur Verfügung. Das Haus stellt durch seine Lage, Wege und vielfältigen Funktionen eine neue Verbindung her zwischen Rathaus mit Dorfplatz und Festhalle sowie Ki rche und trägt dazu bei, dass ein so bisher nur wenig als solches wahrgenommenes Dorfzentrum entsteht.
Terrassen und ein gesichertes Gartengelände rund um das Haus bieten angenehme Aufenthaltsplätze und Bewegungsmöglichkeit im Freien.
Direkt vom Haus aus laden ebene, autofreie Wege mit Sitzbänken zu Spaziergängen ein
vorbei an Gärten, Wiesen und Feldern.
III.2 Das Gebäude
Das Quartiershaus entsteht in zentraler Dorflage. Alle wesentlichen Einkaufsmöglichkeiten und Einrichtungen einschließlich Arzt und Apotheke befinden sich im Umkreis von 500
Metern.
Eigentümerin des Grundstücks und Bauträgerin ist die „orbau Bauunternehmen GmbH“.
Sie errichtet einen größeren Gebäudekomplex, der Raum bietet für folgende Nutzungen:
III.2.1 Räumlichkeiten für die selbstorganisierte gemeinschaftliche Wohngruppe
Für die selbstorganisierte gemeinschaftliche Wohngruppe stehen 12 Einzelzimmer mit
Nasszelle à 25 qm sowie ein Gemeinschaftsraum mit offener Küche zur Verfügung.
III.2.12 Räumlichkeiten für SoNO
Für SoNO ist ein multifunktionaler Raum vorgesehen, nutzbar zum stundenweisen Aufenthalt einer Ansprechperson für Bewohner/innen, Angehörige und Mitarbeitende, für
eine kleine Cafeteria, insgesamt als Veranstaltungsraum z. B. für Angehörigentreffen, Familienfeste, Mitarbeiterschulungen, öffentliche SoNO-Events.
5
III.2.3 Räumlichkeiten außerhalb des SoNO-Konzepts4
Ein vom Bauträger orbau bestellter Pflege-Betriebsträger verantwortet die im Folgenden
genannten Angebote. Diese ergänzen auf willkommene Weise das „SoNO-Programm“,
sind jedoch baulich und organisatorisch unabhängig.



Zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften im trägergestützten Betrieb
Tagespflege
ca. 20 Seniorenwohnungen mit intensivem Betreuungsangebot
IV. Grundlegendes zum Personaleinsatz
sowie dessen Qualifizierung und Fortbildung
Pflegefachpersonal wird bei Bedarf hinzugezogen. Therapeutisches Fachpersonal sucht
die Hausbewohner/innen in ihrem Zimmer auf. Wo dies notwendig ist, sorgen Angehörige
oder SoNO für den Transport und die Begleitung zu den entsprechenden Einrichtungen
(z.B. Arztbesuch).
Die Betreuungskräfte5 werden mit einem umfangreichen Qualifizierungskurs zugerüstet 6
und ständig weitergebildet. Dazu gehört auch regelmäßige Supervision.
Ziel aller Begleitung und Betreuung ist es, den Bewohner/innen und Nutzern des Hauses
durch freundliche Zuwendung und Wertschätzung, durch einfühlsames Achthaben auf die
emotionale Ebene subjektives Wohlbefinden und ein Gefühl der Geborgenheit und der
eigenen Würde zu vermitteln.
Maßstab für den Umgang mit den Bewohner/innen sind deren individuelle Wünsche und
Bedürfnisse. Organisatorische Abläufe werden so weit wie möglich auf die Bedürfnisse
der Bewohner/innen abgestimmt.
Der Bewohnerrat beschließt über den Umfang der Betreuungsleistungen7, die jeweils in
Anspruch genommen werden sollen. Das SoNO-Angebot umfasst Assistenz beim An- und
Auskleiden, Waschen und Duschen, Unterstützung bei der Vorbereitung (Kochen) sowie
beim Einnehmen der Mahlzeiten, Unterstützung in den hauswirtschaftlichen Belangen,
Organisation der Putzarbeiten.
Während der übrigen Tageszeiten werden mentales Training, einfache Gruppengymnastik, Tanzen, Singen, Begegnung mit Tieren, Ausflüge, Kontakte zu Vereinen und örtlichen
4
Die Angebote außerhalb der SoNO-Verantwortung, die daher auch nicht Teil der GKV-Förderung sind, werden hier
aufgrund ihrer Bedeutung für das integrierte Gesamtkonzept in der Gemeinde Ortenberg aufgeführt. Für sämtliche Wohnungen und Einrichtungen im Gebäudekomplex gilt ein vorrangiges Angebot an Ortenberger Bürger/innen. Die Angebote des Bauträgers bzw. eines Betreibers ergänzen die SoNO-Angebote z. B. durch die Einrichtung einer Tagespflege, die
ebenso wie die ambulanten Betreuungsdienste von SoNO zum Ziel hat, das Altwerden in der eigenen Häuslichkeit möglichst lange zu ermöglichen. Das Quartiershaus unterstützt somit das Anliegen, eine Anlaufstelle für ältere und pflegeb edürftige M enschen in der Ortsmitte aufzubauen.
5
So die neue Bezeichnung (anstelle bisher „Alltagsbegleiter/in“) nach dem Pflegestärkungs gesetz II, gültig ab
01.01.2015.
6
Die von SoNO in eigener Regie organisierten Qualifizierungskurse entsprechen den Standarts nach §87 b Abs. 3 SGB
XI.
7
Das M aximum an Betreuungsleistungen zeigt der M odelldienstplan im Anhang. Selbstverständlich kann der
Bewohnerrat jederzeit auch eine reduzierte Betreuung beschließen.
6
Einrichtungen (z.B. Kindergarten) angeboten. Dazu wird ein Wochenplan erstellt, der den
Abwechslungsreichtum des Animationsangebotes garantieren und dokumentieren soll.
Das „Erzähl-Café“ bildet an einem Nachmittag der Woche einen integrierten Teil des Angebotes.
Ehrenamtliche sowie Angehörige sind zur weiteren Anreicherung des Animationsangebots, in der Unterstützung hauswirtschaftlicher Dienste, zur Begleitung bei Spaziergängen
jederzeit willkommen.
Wertschätzende Zuwendung zu den einzelnen Bewohner/innen bildet die Grundlage allen Umgangs mit den Bewohner/innen.
Übereinstimmende Erfahrungen in vergleichbaren Einrichtungen zeigen, dass bürgerschaftlich engagierte Betreuungskräfte, zumal beim Einsatz am eigenen Wohnort, eine
hohe Motivation und Arbeitszufriedenheit aufweisen sowie ein hohes Maß an personaler Kontinuität garantieren.
V. Leitung und Organisation8
Die von SoNO- Mitarbeitenden geleistete Betreuungsarbeit ist Teil der übergreifenden
SoNO-Vereinstätigkeit. Insofern liegt die Gesamtverantwortung auch für die Einsätze der
Betreuungskräfte im Quartiershaus beim Vereinsvorstand. Im Vereinsvorstand sind beide
Kirchengemeinden sowie der Bürgermeister qua Amt vertreten.
V.1 Leitungsstruktur
In der Leitungsstruktur kommt die Überzeugung zum Ausdruck, dass den Bedürfnissen
der Hausbewohner/innen am besten und nachhaltigsten entsprochen werden kann, wenn
das Prinzip der Wohngemeinschaften in „geteilter Verantwortung“ zwischen Bewohner/innen und deren Angehörigen, Betreuungskräften, dem Pflegedienst sowie der Gemeinde als Vermieterin und zugrunde gelegt wird.
Erfahrungen im „Freiburger Modell“ zeigen, dass „geteilte Verantwortung“ einen praktikablen Ausweg bietet aus dem Dilemma vieler Angehöriger zwischen Überlastung hier
und Abgabe jeglicher Verantwortung dort.
Darüber hinaus bietet sich für Angehörige eine ganze Palette von Möglichkeiten zur Mitgestaltung des Alltags im Haus und in den Gruppen: Ehrenamtliche Mitarbeit z. B. in der
Betreuung, Versorgung, bei hauswirtschaftlichen und handwerkliche Diensten, Geländepflege.
Aus organisatorisch fest verankerter „geteilten Verantwortung“ erwachsen besondere
Qualitäten: Sie befördert es, flexibel auf wechselnde Bedürfnisse der Bewohner/innen
einzugehen. Die Zutrittsregeln zur Wohngruppe sind ähnlich wie im Privathaushalt und
sorgen so für eine natürliche soziale Kontrolle wie für sozialen und kulturellen Austausch
zwischen „draußen“ und „drinnen“.
8
S. Organigramm im Anhang
7
V.1.1 Bewohnerrat9
Die Bewohner/innen der selbständig organisierten gemeinschaftlichen Wohngruppe bzw.
deren bevollmächtigte Angehörige oder gesetzliche Betreuungspersonen bilden den
Bewohnerrat.
Dieser wählt einen Sprecher/eine Sprecherin aus seiner Mitte, der die Interessen der Bewohner/innen nach außen vertritt. Über die Beschlüsse des Bewohnerrates wird Protokoll
geführt.
Der Bewohnerrat hat folgende Rechte und Pflichten:






Auswahl und Beauftragung eines Pflegedienstes für die gesamte Wohngruppe
Auswahl und Beauftragung des Betreuungsdienstes sowie Bestimmung des personellen und sachlichen Umfangs, in dem der Betreuungsdienst tätig werden soll.
Entsendung von 3 Mitgliedern in das Kuratorium
Verwaltung der Haushaltskasse
Gestaltung des Gemeinschaftraumes
Mitwirkung bei Festen, bes. Veranstaltungen
V.1.3 Kuratorium („Herzstück“ der „Geteilten Verantwortung“)
Dem Kuratorium gehören an:




3 vom Bewohnerrat gewählte Mitglieder
2 vom Betreuungsdienst bestimmte Mitglieder
1 vom Gemeinderat bestimmtes Mitglied
1 beratendes Mitglied des Pflegedienstes
Das Kuratorium ist dasjenige Gremium, in dem die „geteilte Verantwortung“ verankert ist
und zum Tragen kommt. Es hat die Aufgabe, zwischen den unterschiedlichen Interessen
aller Beteiligten zu vermitteln und so für eine gedeihliche, den Zielen der für das
Ortenberger Quartiershaus grundlegenden Konzeption (s. Abschnitt I.) entsprechende
Zusammenarbeit aller Beteiligten Sorge zu tragen. Im Einzelnen nimmt das Kuratorium
folgende Aufgaben wahr:








9
Auswahl neuer Bewohner/innen (bei Vetorecht der Gemeinde als Vermieterin)
Anhörungsrecht bei beabsichtigter Wohnungskündigung durch die Gemeinde
Wachen über den „guten Geist des Hauses“
Beschwerdemanagement
Qualitätskontrolle
Unterstützung gegenüber dem Betreuungsdienst in allen betrieblichen Entscheidungen
Fortschreibung des Betreuungskonzeptes
Öffentlichkeitsarbeit (z.B. offene Feste, Broschüre, Außenvertretung, Pressearbeit)
Zur verantwortlichen M itwirkung bereits in der entscheidenden Planungsphase s.o. „Zwischenreflexion“, S. 4.
8
V.2 Einbindung der Angehörigen
Die Einbindung von Angehörigen ist aus mehreren Gründen konstitutiver Bestandteil des
Betreuungskonzepts:
 Angehörige betreuungsbedürftiger Familienmitglieder sind selbst häufig in hohem
Maße belastet. Nicht selten leiden sie unter Schuldgefühlen, weil sie Partner oder
Partnerin, Vater oder Mutter nicht (mehr) selbst versorgen können. Zudem sind
sie u. U. durch die vorangegangene emotional stark belastende häusliche Betreuung oft psychisch oder körperlich erschöpft.
 Für die wichtige Biographie-Arbeit in der Betreuung kommt den Gesprächen mit
Angehörigen eine wichtige Rolle zu. Sie können helfen, „Anknüpfungspunkte“ aus
früheren Zeiten für die gegenwärtige Kommunikation mit mental Eingeschränkten
aufzufinden.
 Enger Kontakt mit Angehörigen sowie deren selbstverständlicher Zutritt zum Haus,
vor allem aber die Einbindung in Entscheidungsstrukturen schaffen Vertrauen in
die Qualität der Betreuung.
VI. Vertragliche Regelungen
Folgende Verträge10 bzw. Vereinbarungen werden erforderlich sein:



Gemeinde Ortenberg – einzelne Bewohner/innen: Mietvertrag
Gemeinde Ortenberg – SoNO: Mietvertrag für den von SoNO genutzten Multifunktionsraum
Gemeinde Ortenberg – SoNO: Beauftragung mit der Hausverwaltung für den von
SoNO genutzten Multifunktionsraum sowie die an die Bewohner/innen der selbs torganisierten gemeinschaftlichen Wohngruppe ve rmieteten Räumlichkeiten.



Auftragserteilung des Bewohnerrates an den von ihm ausgewählten Pflegedienst
Kooperationsvertrag zwischen Pflegedienst und Betreuungsdienst 11
Auftragserteilung des Bewohnerrates an den von ihm ausgewählten Betreuungsdienst.

Nutzungsvereinbarung zwischen Kath. Kirchengemeinde und Gemeinde bzw.
SoNO die Nutzung des Grundstücks zwischen Kirche und Ochsenbach, u. U. auch
des Pfarrgartens betreffend
Für die Planungs- und Startzeit (bis zur vollen Belegung der Wohngruppe) wird eine Übergangvereinbarung zwischen Gemeinde und SoNO notwendig werden, in der folgendes zu
regeln ist:

Es empfiehlt sich, während der Vorbereitungs- sowie Eingewöhnungsphase eine
außenstehende Person mit der Moderation zu beauftragen.
10
Bei der Vertragsvorbereitung gibt es fachkundige Unterstützung durch Rechtsanwälte Dr. Heß, Heyder, KuhnRégnier, Prof. Dr. Klie & Bohmann, Freiburg.
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SoNO bindet sein Betreuungsangebot an die Voraussetzung, dass der Bewohnerrat einen Pflegedienst auswählt, der
bereit ist, einen solchen Kooperationsvertrag abzuschließen. Von SoNO-Seite gehört dabei zu den Essentials, dass der
Pflegedienst bereit ist, die Gesamtabrechnung der Betreuungsdienste mit den Kranken- u. Pflegekassen zu übernehmen
und aus dem Erlös einen auskömmlichen Anteil an SoNO weiterzugeben. Beispiel Eichstätten: 1/3 Pflegedienst, 2/3
Betreuungsdienst).
9




Die Gemeinde entscheidet in Abstimmung mit SoNO, über die Erstbelegung der
Zimmer.
SoNO kümmert sich nicht nur um die hausverwaltenden, sondern auch die alltagsbegleitenden Vorbereitungsschritte (z. B. Einrichtungsfragen).
Als Initiator der selbständig organisierten Wohngemeinschaft ist SoNO in den ersten drei Monaten für die Betreuung der WG zuständig. Danach kann der
Bewohnerrat den Betreuungsdienst in freier Entscheidung wählen.
Sollte die Entscheidung für einen anderen Dienst als SoNO fallen, hat dieser die
notwendigen Vorausauslagen an SoNO zu erstatten.
VII. Zur Finanzierung des Projekts
Für die Finanzierung gelten folgende Grundsätze:
Die im Quartiershaus anfallenden Miet- und Betreuungskosten in der selbstorganisierten
gemeinschaftlichen Wohngruppe sind durch die Bewohner/innen zu tragen.
Die Kosten für die Versicherung und Fortbildung der Mitarbeitenden trägt der Betreuungsdienst.
Eine Gesamtkostenrechnung wurde beim workshop (Oktober 2015) umrissen. Die Konkretisierung ist in Arbeit und wird im Zuge der Fertigstellung sukzessive dem jeweiligen
Stand des Betriebskonzepts beigefügt.
Dabei sind in Einnahme und Ausgabe zu erfassen:


Leistungen der Pflegekasse
Eigenanteil der Bewohner/innen für Betreuung/Pflege

Mietkosten/Mietnebenkosten für die einzelnen Bewohner/innen( ggf. Nutzungskosten Kirchengelände)



Betreuungskosten (Pflege/Betreuung)
Sach- und Regiekosten
Haushaltskasse: Verpflegung, sächlicher Bedarf Hauswirtschaft (sollte vom
Bewohnerrat verwaltet werden.

Pacht- bzw. Mietkosten und Nebenkosten für den von SoNO genutzten Multifunktionsraum werden aus regelmäßig eingehenden Einnahmen des Vereins finanziert.
VIII. Zeitplanung
Die Zeitplanung bis zur Inbetriebnahme des Quartiershauses hat sich in der zurückliegenden Zeit immer wieder verzögert, ohne dass SoNO darauf hätte Einfluss nehmen können.
Unsicherheiten in der Gesetzeslage und im Blick auf die Ausführungsbestimmungen des
WTPG haben ebenso Planungsverzögerungen bewirkt wie die Klärung baurechtlicher Fra10
gen. Bürgermeister und Gemeinde haben alles an einen zügigen Fortschritt der Planung
gesetzt.
Der Bebauungsplan wurde im Oktober 2015 durch den Gemeinderat beschlossen werden.
Der Bauplan ist in Arbeit, der Bauantrag soll noch vor Jahresende 2015 eingereicht werden.
Für die Baugenehmigung sind ca. sechs Monate zu veranschlagen, so dass derzeit mit einem Baubeginn im Sommer-Früherbst 2016 gerechnet werden kann.
Die Bauzeit dürfte mit zwei Jahren zu veranschlagen sein.
So ist mit einer Inbetriebnahme des Quartiershauses nicht vor Herbst 2018 zu rechnen.
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