Lohnsteuerkartenänderungen

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Seite 2..........Antragsvordruck
Lohnsteuerkartenänderungen
Folgende Lohnsteuerkartenänderungen werden vom Bürgeramt vorgenommen:
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Wechsel der Lohnsteuerklassen
Übertragung der Steuerklasse II
Kirchenein- und austritt
Familienstandsänderungen
Eintragung von Kinderfreibeträgen für Kinder unter 18 Jahren
Die Lohnsteuerkartenänderungen erfolgen gebührenfrei und können persönlich oder
schriftlich beantragt werden.
Mitzubringen sind/beizufügen sind:
bei Lohnsteuerklassenwechsel:
è Lohnsteuerkarte beider Ehegatten
bei Lohnsteuerklassenwechsel wegen Eheschließung:
è Lohnsteuerkarte beider Ehegatten
è Heiratsurkunde
bei Lohnsteuerklassenänderung wegen getrennt leben:
è Lohnsteuerkarte
è Erklärung über steuerliches getrenntleben
bei Lohnsteuerklassenänderung wegen Sterbefall:
è Lohnsteuerkarte (Antragsteller)
è Sterbeurkunde
bei Änderung wegen Austritt aus einer Religionsgemeinschaft:
è Lohnsteuerkarte
è Austrittsbescheinigung des Standesamtes
bei Änderung wegen Eintritt in eine Reiligionsgemeinschaft:
è Lohnsteuerkarte (bei Ehegatten beide)
è Wiedereintrittsbescheinigung
bei Eintragung von Kinderfreibeträgen:
è Lohnsteuerkarte
è Geburtsurkunde bei Neugeborenen
è Vaterschaftsanerkennung bei nichtehelichen Kindern
è Steuerliche Lebensbescheinigung für ein nicht in der Verbandsgemeinde Schweich
gemeldetes von dessen Hauptwohnsitz
bei Übertragung der Lohnsteuerklasse II
è Lohnsteuerkarten beider Elternteile
è Entsprechende Erklärung (ggf. Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunde)
An die
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
Brückenstraße 26
54338 Schweich
TelefaxNr. der VG: (06502)407180
Änderung einer Lohnsteuerkarte/von Lohnsteuerkarten
Antragsteller
Name, Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Familienstand
ledig
Religion
rk
verheiratet geschieden
ev
keine
getrennt
lebend
verwitwet
sonstige:__________
Aktuelle
Anschrift
Ehegatte
Name, Vorname
Geburtsdatum
Familienstand
Religion
Geburtsort
ledig
rk
verheiratet geschieden
ev
keine
getrennt
lebend
verwitwet
sonstige:__________
Aktuelle
Anschrift
Antragsteller
Gewünschte
Lohnsteuerklassen
bei Ehegatten
Eins
Zwei
Drei
Vier
Fünf
Ehegatte
Eins
Zwei
Drei
Vier
Fünf
Mögliche Lohnsteuerklassen/Kombinationen:
Eins für Ledige, Geschiedene, Verwitwete oder dauernd getrennt lebende ohne Kind
Zwei für Ledige, Geschiedene, Verwitwete oder dauernd getrennt lebende mit Kind
Drei/Fünf, Vier/Vier bei nicht getrennt lebenden Ehegatten
Datum
Unterschrift