Merkblatt Ausgabe: Mai 2015 Seite 1/3 Häufig gestellte Fragen zur Erhebung von Honigproben Frage Antwort Labor 1 Welches Labor untersucht die Honigproben? Die Honigproben werden in der Dienstelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV) in Luzern im Auftrag von lawa und Luzerner Obstbauverein (LOV) analysiert. 2 Hat die DILV Erfahrung mit Antibiotikaanalysen in Honig? Zur Überprüfung der Qualität des Schweizer Honigs analysieren die kantonalen Stellen seit vielen Jahren Streptomycin in Honig. In den letzten Jahren hat die DILV den Honig im Umkreis von mit Streptomycin behandelten Obstanlagen untersucht. 3 Wie lange dauert eine Analyse? Die einfache Untersuchung dauert nach dem Probeneingang im Labor eine Woche. Beim Nachweis von Streptomycin muss der Befund bestätigt und das Streptomycin mit einem aufwändigeren Verfahren bestimmt werden werden. Dies dauert zusätzliche 1-2 Wochen. 4 Welche Analyse-Methode wird eingesetzt? Die Honigproben werden zuerst mit einem Schnelltest (Charm-Test) untersucht. So können negative Proben relativ einfach und schnell ausgeschieden werden. In verdächtigen Proben wird anschliessend mit einer aufwändigeren und zeitintensiveren Methode der Streptomycin-Gehalt bestimmt. 5 Wo können weitere Honigproben untersuchen werden lassen? Private Labors bieten auch Analysen von Streptomycin in Honig an. Eine Liste von akkreditierten Labors finden sich unter www.seco.admin.ch/sas/akkreditiertestellen Honigproben 6 Welcher Honig ist zu einer kostenfreien Analyse berechtigt? Honig aus Bienenhaltungsstandorten, die sich im Umkreis von einem Kilometer um eine mit Streptomycin behandelte Obstanlage befinden, werden zu Lasten von LOV und Kanton untersucht. 7 Wie viele Honigproben können untersucht werden? Pro Bienenhaltungsstandort kann nur eine Probe untersucht werden lassen. Wenn ein Imker weitere Analysen möchte, müsste er diese in einem privaten Labor analysieren lassen (siehe 5). Merkblatt Ausgabe: Mai 2015 Seite 2/3 Frage Antwort 8 Ab wann gilt Honig als verunreinigt? Ab einem Gehalt von 0.01 mg/kg gilt eine Honigprobe als verunreinigt. 9 Ist es möglich, dass auch ausserhalb eines Radius von 2 km um eine behandelte Obstanlage noch Streptomycin im Honig gefunden wird? Ein Eintrag über eine Distanz von mehr als 2 km ist höchst unwahrscheinlich. In einem solchen Fall hätte der Bienenzüchter oder die Bienenzüchterin wohl verbotenerweise die Völker mit Antibiotika gegen Sauer- oder Faulbrut behandelt, oder ein Obstbauer hätte unerlaubterweise Streptomycin eingesetzt. Bereits in einer Entfernung von über einem Kilometer ist eine Belastung sehr unwahrscheinlich. 10 Gibt es Rückstände von Streptomycin im Bienenwachs? Im Bienenwachs sind keine Rückstände zu erwarten. 11 Kann Streptomycin über den Wachs- oder Honigkreislauf später in die Waldtracht gelangen? Nein, die Verdünnung ist dermassen gross, dass die Konzentration an Streptomycin nicht mehr nachweisbar ist. Probenahme 12 Ab wann können Honigproben erhoben werden? Das lawa hat den Probenehmern die Standorte zur Probenahme bekanntgegeben. 13 Was ist, wenn ein betroffener Imker keine Honigprobe untersuchen lassen will? Das entsprechende Probenerhebungsformular ist mit einem Vermerk und der Identifikationsetikette zu versehen und der DILV abzugeben. 14 Sind Mischproben sinnvoll? Nein, im Gegenteil. Damit wird möglicherweise ein falsches Resultat erzielt, indem eine kontaminierte Honigprobe mit einer sauberen Honigprobe verdünnt wird. Spätere Analysen könnten so zu einer Beanstandung führen. 15 Wer sind die Probenehmer? Die Probenehmer sind ebenfalls Imker, die sich zur Probenahme zur Verfügung stellen und entsprechend instruiert wurden. 16 Wie organisiert das lawa die Honigprobenahme? Das lawa weist jedem Honigprobennehmer die Probenahmeorte zu. Die Adressen sind den Honigprobennehmern zusammen mit den Identifikationsetiketten durch die DILV zugestellt worden. Merkblatt Ausgabe: Mai 2015 Seite 3/3 Frage Antwort 17 Können Proben auch eingeschickt werden? Nein. Die Proben müssen durch die Probenemher vor Ort erhoben werden, damit Standort und Probe eindeutig identifiziert und die benötigten Informationen erfasst werden können. 18 Wie können die Imker mit den Probenehmern Kontakt aufnehmen? Der Imker wird in einem Schreiben vom lawa ca. Ende Mai informiert, welches der zuständige Probenehmer ist. 19 Welche Probengefässe müssen verwendet werden? Es sind nur die Probengefässe der DILV zu verwenden. Diese sind im Dunkeln (z.B. in einer Schachtel) aufzubewahren, weil Streptomycin sich im Licht zersetzt. Wichtig ist, dass auf jedem Probengefäss (und nicht auf dem Deckel) die dazugehörige Identifikationsetikette angebracht wird. 20 Wie müssen Probengefässe beschriftet werden? Jedes Probengefäss ist mit der dazugehörigen Identifikationsetikette zu kennzeichnen. 21 Wie viel Honig wird bei der Probenahme benötigt? Es werden rund 100 g Honig benötigt. Resultate 22 Wie wird das Resultat den Imkern mitgeteilt? Die Resultate werden von der DILV direkt den Imkern schriftlich mitgeteilt. 23 Was passiert mit belastetem Honig? Verunreinigter Honig wird durch das lawa eingesammelt und auf Kosten des Schweizerischen Obstverbandes einer sachgerechten Vernichtung zugeführt. 24 Ab wann darf Honig der Ernte 2015 verkauft werden? Bis zum Vorliegen des Analysenresultates darf der Honig nicht in Verkehr gebracht werden. 25 Wo sind diese häufig gestellten Fragen beziehbar? Diese Fragen finden sich auf der Homepage der DILV (www.lebensmittelkontrolle.lu.ch) und des lawa (www.lawa.lu.ch).
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