MB Erhebung Honigprobe (FAQ, DS Lebensmittelkontrolle und

Merkblatt
Ausgabe: Mai 2015
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Häufig gestellte Fragen zur Erhebung von Honigproben
Frage
Antwort
Labor
1
Welches Labor untersucht die
Honigproben?
Die Honigproben werden in der Dienstelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV) in Luzern im Auftrag von lawa und Luzerner Obstbauverein (LOV)
analysiert.
2
Hat die DILV Erfahrung mit
Antibiotikaanalysen in Honig?
Zur Überprüfung der Qualität des Schweizer Honigs analysieren die kantonalen
Stellen seit vielen Jahren Streptomycin in Honig. In den letzten Jahren hat die DILV
den Honig im Umkreis von mit Streptomycin behandelten Obstanlagen untersucht.
3
Wie lange dauert eine Analyse?
Die einfache Untersuchung dauert nach dem Probeneingang im Labor eine Woche.
Beim Nachweis von Streptomycin muss der Befund bestätigt und das Streptomycin
mit einem aufwändigeren Verfahren bestimmt werden werden. Dies dauert
zusätzliche 1-2 Wochen.
4
Welche Analyse-Methode wird eingesetzt?
Die Honigproben werden zuerst mit einem Schnelltest (Charm-Test) untersucht. So
können negative Proben relativ einfach und schnell ausgeschieden werden. In
verdächtigen Proben wird anschliessend mit einer aufwändigeren und
zeitintensiveren Methode der Streptomycin-Gehalt bestimmt.
5
Wo können weitere Honigproben
untersuchen werden lassen?
Private Labors bieten auch Analysen von Streptomycin in Honig an. Eine Liste von
akkreditierten Labors finden sich unter www.seco.admin.ch/sas/akkreditiertestellen
Honigproben
6
Welcher Honig ist zu einer kostenfreien
Analyse berechtigt?
Honig aus Bienenhaltungsstandorten, die sich im Umkreis von einem Kilometer um
eine mit Streptomycin behandelte Obstanlage befinden, werden zu Lasten von LOV
und Kanton untersucht.
7
Wie viele Honigproben können untersucht
werden?
Pro Bienenhaltungsstandort kann nur eine Probe untersucht werden lassen. Wenn
ein Imker weitere Analysen möchte, müsste er diese in einem privaten Labor
analysieren lassen (siehe 5).
Merkblatt
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Frage
Antwort
8
Ab wann gilt Honig als verunreinigt?
Ab einem Gehalt von 0.01 mg/kg gilt eine Honigprobe als verunreinigt.
9
Ist es möglich, dass auch ausserhalb eines
Radius von 2 km um eine behandelte
Obstanlage noch Streptomycin im Honig
gefunden wird?
Ein Eintrag über eine Distanz von mehr als 2 km ist höchst unwahrscheinlich. In
einem solchen Fall hätte der Bienenzüchter oder die Bienenzüchterin wohl
verbotenerweise die Völker mit Antibiotika gegen Sauer- oder Faulbrut behandelt,
oder ein Obstbauer hätte unerlaubterweise Streptomycin eingesetzt. Bereits in einer
Entfernung von über einem Kilometer ist eine Belastung sehr unwahrscheinlich.
10
Gibt es Rückstände von Streptomycin im
Bienenwachs?
Im Bienenwachs sind keine Rückstände zu erwarten.
11
Kann Streptomycin über den Wachs- oder
Honigkreislauf später in die Waldtracht
gelangen?
Nein, die Verdünnung ist dermassen gross, dass die Konzentration an Streptomycin
nicht mehr nachweisbar ist.
Probenahme
12
Ab wann können Honigproben erhoben
werden?
Das lawa hat den Probenehmern die Standorte zur Probenahme bekanntgegeben.
13
Was ist, wenn ein betroffener Imker keine
Honigprobe untersuchen lassen will?
Das entsprechende Probenerhebungsformular ist mit einem Vermerk und der
Identifikationsetikette zu versehen und der DILV abzugeben.
14
Sind Mischproben sinnvoll?
Nein, im Gegenteil. Damit wird möglicherweise ein falsches Resultat erzielt, indem
eine kontaminierte Honigprobe mit einer sauberen Honigprobe verdünnt wird.
Spätere Analysen könnten so zu einer Beanstandung führen.
15
Wer sind die Probenehmer?
Die Probenehmer sind ebenfalls Imker, die sich zur Probenahme zur Verfügung
stellen und entsprechend instruiert wurden.
16
Wie organisiert das lawa die
Honigprobenahme?
Das lawa weist jedem Honigprobennehmer die Probenahmeorte zu. Die Adressen
sind den Honigprobennehmern zusammen mit den Identifikationsetiketten durch die
DILV zugestellt worden.
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Frage
Antwort
17
Können Proben auch eingeschickt werden?
Nein. Die Proben müssen durch die Probenemher vor Ort erhoben werden, damit
Standort und Probe eindeutig identifiziert und die benötigten Informationen erfasst
werden können.
18
Wie können die Imker mit den
Probenehmern Kontakt aufnehmen?
Der Imker wird in einem Schreiben vom lawa ca. Ende Mai informiert, welches der
zuständige Probenehmer ist.
19
Welche Probengefässe müssen verwendet
werden?
Es sind nur die Probengefässe der DILV zu verwenden. Diese sind im Dunkeln (z.B.
in einer Schachtel) aufzubewahren, weil Streptomycin sich im Licht zersetzt. Wichtig
ist, dass auf jedem Probengefäss (und nicht auf dem Deckel) die dazugehörige
Identifikationsetikette angebracht wird.
20
Wie müssen Probengefässe beschriftet
werden?
Jedes Probengefäss ist mit der dazugehörigen Identifikationsetikette zu
kennzeichnen.
21
Wie viel Honig wird bei der Probenahme
benötigt?
Es werden rund 100 g Honig benötigt.
Resultate
22
Wie wird das Resultat den Imkern
mitgeteilt?
Die Resultate werden von der DILV direkt den Imkern schriftlich mitgeteilt.
23
Was passiert mit belastetem Honig?
Verunreinigter Honig wird durch das lawa eingesammelt und auf Kosten des
Schweizerischen Obstverbandes einer sachgerechten Vernichtung zugeführt.
24
Ab wann darf Honig der Ernte 2015
verkauft werden?
Bis zum Vorliegen des Analysenresultates darf der Honig nicht in Verkehr gebracht
werden.
25
Wo sind diese häufig gestellten Fragen
beziehbar?
Diese Fragen finden sich auf der Homepage der DILV
(www.lebensmittelkontrolle.lu.ch) und des lawa (www.lawa.lu.ch).