PhäNORMenal – die neue ÖNORM A2063 erscheint Mitte Juli

15.07.2015 | Seite 1/3
PhäNORMenal – die neue ÖNORM A2063 erscheint Mitte Juli
Grundlagen für den elektronischen Datenaustausch bei Ausschreibung und
Abrechnung
Es ist soweit – nach intensiver Zusammenarbeit des Gremiums im Normungsinstitut wurde die ÖNORM
A2063 aktualisiert. Diese ÖNORM regelt bekanntlich den Aufbau von Datenbeständen, die
automationsunterstützt in den Phasen Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung (AVA) zwischen allen
Beteiligten (z.B. LB-Herausgeber, Planer, Auftraggeber, Bieter und Auftragnehmer) ausgetauscht werden.
Ziel der Überarbeitung war, auf neue technische oder rechtliche Erfordernisse zu reagieren, Abläufe zu
vereinfachen und bei Bedarf anzupassen. Man versuchte bewährte Datenstrukturen nicht abzuändern,
Neues soll ergänzen, nicht ersetzen.
Das ABK-Team hat im Arbeitskreis engagiert mitgewirkt und die Erfahrung der ABK-Anwender sowie das
eigene technische Know-How erfolgreich eingebracht.
Die Änderungen im Überblick
Was das genau für Sie bedeutet wollen wir Ihnen in einem kurzen Überblick über die bunte Vielfalt der aus
der neuen Norm resultierenden Änderungen vermitteln:
Echte und unechte Bieterlücken
Gibt der Auftraggeber in der Ausschreibung bei der jeweiligen Position beispielhafte Erzeugnisse an, so
handelt es sich um eine „unechte Bieterlücke“. „Unecht“ deshalb, weil der Bieter sie auch frei lassen kann,
denn dann gilt das vom Auftraggeber beispielhaft genannte „Leitprodukt“ als angeboten. Anders ist die
Situation bei den „echten Bieterlücken“, bei denen der Auftraggeber kein beispielhaftes Erzeugnis angibt.
Gemäß der in den letzten Jahren fast einhelligen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs und der
Vergabekontrollbehörden führt das Nichtausfüllen nur einer einzigen echten Bieterlücke zum Ausscheiden
des Angebots, da die Behebung des Mangels zu einer materiellen Verbesserung der Wettbewerbsstellung
des Bieters führt.
Mit der neuen ÖNORM A2063:2015 wird nun zwischen echten und unechten Bieterlücken unterschieden.
Ein Vorteil einerseits für den Bieter, da nun die Liste der echten, zwingend auszufüllenden Lücken einfach
erstellt werden kann. Das Risiko eines fehlerhaften Angebots wird so verkleinert. Auf der anderen Seite
sieht der Prüfer des Angebots auch auf einem Blick, ob alle notwendigen Angaben durch den Bieter
gemacht wurden. Jetzt müssen wir nur noch die nächste LB-Version mit den korrekten Lückenzuordnungen
abwarten, um diese Neuerungen auch „lückenlos“ einsetzen zu können!
Intelligente Lücken
Ausschreiber- und Bieterlücken können nunmehr eine Bezeichnung erhalten und kategorisiert werden. So
ist es zum Beispiel möglich, in einer Bieterlücke die Anzahl der Referenzprojekte abzufragen. Dafür wird die
Lücke mit der Kategorie Zahl belegt, es werden keine Nachkommastellen festgelegt und ein
Gültigkeitsbereich definiert von z.B. 5 - 15, wenn mindestens 5 Projekte anzugeben sind und max. 15
Projekte berücksichtigt werden. Erhält diese Lücke einen Namen, kann mit dem Wert der Lücke an einer
anderen Stelle eine Berechnung durchgeführt werden. (z.B. die Ermittlung der durchschnittlichen
Projektsumme). Prinzipiell kann diese neue Technik auch hervorragend bei der Berechnung eines
Zuschlagkriteriums für die Ermittlung des Bestbieters herangezogen werden.
Folgende Kategorien werden dabei unterstützt:
 Text einzeilig:
 Text mehrzeilig:
 Auswahl: einer Lücke der Kategorie „Auswahl“ ist eine Auswahlliste mit gültigen Werten zu
hinterlegen.
 Ja/Nein: einer Lücke der Kategorie „Ja/Nein“ kann nur einer dieser beiden Werte zugeordnet
werden.
© ib-data GmbH, Hasnerstraße 118, A-1160 Wien, Tel.: 01/4925570-0, Fax: 01/4925570-22 | E-Mail: [email protected] | www.abk.at
FN 72211v | UID-Nr.: AT U15127501 | DVR-Nr.: 0569844 | Alle Rechte vorbehalten!
15.07.2015 | Seite 2/3
 Zahl: einer Lücke von der Kategorie „Zahl“ ist die Anzahl der Nachkommastellen zu hinterlegen. Der
zulässige Wertebereich (Minimal- und/oder Maximalwert) und die Einheit können angegeben
werden.
Rechenwerte – wenn Zahlen im Text mehr Bedeutung haben
Im Text von Wählbaren Vorbemerkungen und von Positionen können Werte als Rechenwerte definiert
werden. Diese Rechenwerte müssen je Wählbarer Vorbemerkung und Position eine eindeutige Kennung
erhalten. Die Kennung ist vergleichbar mit einem Variablennamen, der bei der Mengenermittlung oder bei
der Berechnung von Kennwerten verwendet werden kann.
Kennwerte
Zu Positionen können Kennwerte definiert werden, die nicht Bestandteil des Vertrages sind, aber für
Berechnungen und Analysen verwendet werden können. Mit den Werten in den Lücken, mit Rechenwerten,
und den Kennwerten in Verbindung mit ausgeschriebenen oder abgerechneten Mengen können damit
unterschiedlichste Auswertungen vorgenommen werden. Beispiele sind dafür die Schuttmassenermittlung
und die Berechnung von bauphysikalischen und ökologischen Kennwerten.
Im Positionstext ist der
Aufteilungsschlüssel auf die
Stoffgruppen je Einheit
angegeben. Künftig werden diese
Werte als Rechenwerte definiert
und in den jeweiligen Kennwert für
die Stoffgruppe aufsummiert.
Es ist auch möglich, die Summe je LV für Kennwert zu ermitteln, damit man z.B. die Die Anzahl der Tonnen
Holzabfälle aller Positionen ermitteln kann.
Kennwerte werden auch eingesetzt, um ökologische Werte wie den Anteil nicht erneuerbarer Energie an der
Position berechnen zu können. Sind diese Werte bei der LB oder der Ergänzungs-LB hinterlegt, entsteht die
ökologische Berechnung fast automatisch im Element und im LV.
Diese Ergänzung von Kennwerten ist ein Meilenstein, dessen Bedeutung im Zusammenhang mit der
Bestbieterermittlung und der Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei Elementen und Positionen
zunimmt.
Mit der Ausgabe der nächsten LB bzw. Ergänzungs-LB von ABK werden Sie sich von den Vorzügen selbst
ein Bild machen können.
Vertragsanpassungs-Leistungsverzeichnis
Neu ist das Vertragsanpassungs-Leistungsverzeichnis. Es enthält alle Positionen eines Zusatzangebots-LV,
sie sind als „Genehmigt“ oder „Abgelehnt“ zu kennzeichnen. Diese Vorgangsweise entspricht besser dem
üblichen Gebrauch, als der früheren Vorgangsweise, als das Zusatzangebots-LV auch genehmigte und
abgelehnte Positionen enthielt.
Ausmaßblätter ohne Rechnung zur Prüfung übermitteln
Auch diese Ergänzung wurde aufgrund der Evaluierung der alten Norm gemacht. Bisher wurden
Ausmaßblätter immer mit einer Rechnung ausgetauscht. Man musste daher dem Geschäftspartner dazu
sagen, dass die Rechnung noch nicht vollständig ist, sondern nur vorab zum Prüfen schon die ersten
Ausmaßblätter übermittelt wurden. Nun kann man auch nur Ausmaßblätter ohne zugehörige Rechnung
übermitteln.
Ausmaßblätter mit Grafik und nachvollziehbaren Änderungen
Ein Bild sagt bekanntlich mehr als tausend Worte, somit wurden Ausmaßblätter mit Bildern ergänzt.
Außerdem werden die ursprünglichen und die korrigierten Zeilen/Werte nun ausgetauscht, damit wirklich
klar ist, welche Änderungen vorgenommen wurden und die Prüfung dadurch elektronisch tatsächlich
schneller ist als am Papier.
© ib-data GmbH, Hasnerstraße 118, A-1160 Wien, Tel.: 01/4925570-0, Fax: 01/4925570-22 | E-Mail: [email protected] | www.abk.at
FN 72211v | UID-Nr.: AT U15127501 | DVR-Nr.: 0569844 | Alle Rechte vorbehalten!
15.07.2015 | Seite 3/3
Indexwerte
Bei der Abrechnung mit veränderlichen Preisen müssen Auftragnehmer und Prüfer die Indexwerte
monatlich erfassen. Dies kann nun mithilfe eines zentralen Kataloges an einer Stelle geschehen und sollte
die Effizienz erhöhen.
Änderungen für Ihren Vorteil
Die Änderungen bzw. Ergänzungen in der ÖNORM A2063 wurden von Anwendern angeregt und nun in der
Norm umgesetzt. Es freut uns, dass wir Ihre Stimme vertreten durften, das Ergebnis ist auch wirklich
eindrucksvoll - also phäNORMenal. Jetzt bitten wir Sie um etwas Geduld, unsere Softwareentwickler
arbeiten bereits an der neuen Programmversion und die Baudatentechniker erstellen schon fleißig
Kennwertdaten. Damit Sie mit der nächste Jahresrelease wieder Up-to-NORM sind.
© ib-data GmbH, Hasnerstraße 118, A-1160 Wien, Tel.: 01/4925570-0, Fax: 01/4925570-22 | E-Mail: [email protected] | www.abk.at
FN 72211v | UID-Nr.: AT U15127501 | DVR-Nr.: 0569844 | Alle Rechte vorbehalten!