15.07.2015 | Seite 1/3 PhäNORMenal – die neue ÖNORM A2063 erscheint Mitte Juli Grundlagen für den elektronischen Datenaustausch bei Ausschreibung und Abrechnung Es ist soweit – nach intensiver Zusammenarbeit des Gremiums im Normungsinstitut wurde die ÖNORM A2063 aktualisiert. Diese ÖNORM regelt bekanntlich den Aufbau von Datenbeständen, die automationsunterstützt in den Phasen Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung (AVA) zwischen allen Beteiligten (z.B. LB-Herausgeber, Planer, Auftraggeber, Bieter und Auftragnehmer) ausgetauscht werden. Ziel der Überarbeitung war, auf neue technische oder rechtliche Erfordernisse zu reagieren, Abläufe zu vereinfachen und bei Bedarf anzupassen. Man versuchte bewährte Datenstrukturen nicht abzuändern, Neues soll ergänzen, nicht ersetzen. Das ABK-Team hat im Arbeitskreis engagiert mitgewirkt und die Erfahrung der ABK-Anwender sowie das eigene technische Know-How erfolgreich eingebracht. Die Änderungen im Überblick Was das genau für Sie bedeutet wollen wir Ihnen in einem kurzen Überblick über die bunte Vielfalt der aus der neuen Norm resultierenden Änderungen vermitteln: Echte und unechte Bieterlücken Gibt der Auftraggeber in der Ausschreibung bei der jeweiligen Position beispielhafte Erzeugnisse an, so handelt es sich um eine „unechte Bieterlücke“. „Unecht“ deshalb, weil der Bieter sie auch frei lassen kann, denn dann gilt das vom Auftraggeber beispielhaft genannte „Leitprodukt“ als angeboten. Anders ist die Situation bei den „echten Bieterlücken“, bei denen der Auftraggeber kein beispielhaftes Erzeugnis angibt. Gemäß der in den letzten Jahren fast einhelligen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs und der Vergabekontrollbehörden führt das Nichtausfüllen nur einer einzigen echten Bieterlücke zum Ausscheiden des Angebots, da die Behebung des Mangels zu einer materiellen Verbesserung der Wettbewerbsstellung des Bieters führt. Mit der neuen ÖNORM A2063:2015 wird nun zwischen echten und unechten Bieterlücken unterschieden. Ein Vorteil einerseits für den Bieter, da nun die Liste der echten, zwingend auszufüllenden Lücken einfach erstellt werden kann. Das Risiko eines fehlerhaften Angebots wird so verkleinert. Auf der anderen Seite sieht der Prüfer des Angebots auch auf einem Blick, ob alle notwendigen Angaben durch den Bieter gemacht wurden. Jetzt müssen wir nur noch die nächste LB-Version mit den korrekten Lückenzuordnungen abwarten, um diese Neuerungen auch „lückenlos“ einsetzen zu können! Intelligente Lücken Ausschreiber- und Bieterlücken können nunmehr eine Bezeichnung erhalten und kategorisiert werden. So ist es zum Beispiel möglich, in einer Bieterlücke die Anzahl der Referenzprojekte abzufragen. Dafür wird die Lücke mit der Kategorie Zahl belegt, es werden keine Nachkommastellen festgelegt und ein Gültigkeitsbereich definiert von z.B. 5 - 15, wenn mindestens 5 Projekte anzugeben sind und max. 15 Projekte berücksichtigt werden. Erhält diese Lücke einen Namen, kann mit dem Wert der Lücke an einer anderen Stelle eine Berechnung durchgeführt werden. (z.B. die Ermittlung der durchschnittlichen Projektsumme). Prinzipiell kann diese neue Technik auch hervorragend bei der Berechnung eines Zuschlagkriteriums für die Ermittlung des Bestbieters herangezogen werden. Folgende Kategorien werden dabei unterstützt: Text einzeilig: Text mehrzeilig: Auswahl: einer Lücke der Kategorie „Auswahl“ ist eine Auswahlliste mit gültigen Werten zu hinterlegen. Ja/Nein: einer Lücke der Kategorie „Ja/Nein“ kann nur einer dieser beiden Werte zugeordnet werden. © ib-data GmbH, Hasnerstraße 118, A-1160 Wien, Tel.: 01/4925570-0, Fax: 01/4925570-22 | E-Mail: [email protected] | www.abk.at FN 72211v | UID-Nr.: AT U15127501 | DVR-Nr.: 0569844 | Alle Rechte vorbehalten! 15.07.2015 | Seite 2/3 Zahl: einer Lücke von der Kategorie „Zahl“ ist die Anzahl der Nachkommastellen zu hinterlegen. Der zulässige Wertebereich (Minimal- und/oder Maximalwert) und die Einheit können angegeben werden. Rechenwerte – wenn Zahlen im Text mehr Bedeutung haben Im Text von Wählbaren Vorbemerkungen und von Positionen können Werte als Rechenwerte definiert werden. Diese Rechenwerte müssen je Wählbarer Vorbemerkung und Position eine eindeutige Kennung erhalten. Die Kennung ist vergleichbar mit einem Variablennamen, der bei der Mengenermittlung oder bei der Berechnung von Kennwerten verwendet werden kann. Kennwerte Zu Positionen können Kennwerte definiert werden, die nicht Bestandteil des Vertrages sind, aber für Berechnungen und Analysen verwendet werden können. Mit den Werten in den Lücken, mit Rechenwerten, und den Kennwerten in Verbindung mit ausgeschriebenen oder abgerechneten Mengen können damit unterschiedlichste Auswertungen vorgenommen werden. Beispiele sind dafür die Schuttmassenermittlung und die Berechnung von bauphysikalischen und ökologischen Kennwerten. Im Positionstext ist der Aufteilungsschlüssel auf die Stoffgruppen je Einheit angegeben. Künftig werden diese Werte als Rechenwerte definiert und in den jeweiligen Kennwert für die Stoffgruppe aufsummiert. Es ist auch möglich, die Summe je LV für Kennwert zu ermitteln, damit man z.B. die Die Anzahl der Tonnen Holzabfälle aller Positionen ermitteln kann. Kennwerte werden auch eingesetzt, um ökologische Werte wie den Anteil nicht erneuerbarer Energie an der Position berechnen zu können. Sind diese Werte bei der LB oder der Ergänzungs-LB hinterlegt, entsteht die ökologische Berechnung fast automatisch im Element und im LV. Diese Ergänzung von Kennwerten ist ein Meilenstein, dessen Bedeutung im Zusammenhang mit der Bestbieterermittlung und der Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei Elementen und Positionen zunimmt. Mit der Ausgabe der nächsten LB bzw. Ergänzungs-LB von ABK werden Sie sich von den Vorzügen selbst ein Bild machen können. Vertragsanpassungs-Leistungsverzeichnis Neu ist das Vertragsanpassungs-Leistungsverzeichnis. Es enthält alle Positionen eines Zusatzangebots-LV, sie sind als „Genehmigt“ oder „Abgelehnt“ zu kennzeichnen. Diese Vorgangsweise entspricht besser dem üblichen Gebrauch, als der früheren Vorgangsweise, als das Zusatzangebots-LV auch genehmigte und abgelehnte Positionen enthielt. Ausmaßblätter ohne Rechnung zur Prüfung übermitteln Auch diese Ergänzung wurde aufgrund der Evaluierung der alten Norm gemacht. Bisher wurden Ausmaßblätter immer mit einer Rechnung ausgetauscht. Man musste daher dem Geschäftspartner dazu sagen, dass die Rechnung noch nicht vollständig ist, sondern nur vorab zum Prüfen schon die ersten Ausmaßblätter übermittelt wurden. Nun kann man auch nur Ausmaßblätter ohne zugehörige Rechnung übermitteln. Ausmaßblätter mit Grafik und nachvollziehbaren Änderungen Ein Bild sagt bekanntlich mehr als tausend Worte, somit wurden Ausmaßblätter mit Bildern ergänzt. Außerdem werden die ursprünglichen und die korrigierten Zeilen/Werte nun ausgetauscht, damit wirklich klar ist, welche Änderungen vorgenommen wurden und die Prüfung dadurch elektronisch tatsächlich schneller ist als am Papier. © ib-data GmbH, Hasnerstraße 118, A-1160 Wien, Tel.: 01/4925570-0, Fax: 01/4925570-22 | E-Mail: [email protected] | www.abk.at FN 72211v | UID-Nr.: AT U15127501 | DVR-Nr.: 0569844 | Alle Rechte vorbehalten! 15.07.2015 | Seite 3/3 Indexwerte Bei der Abrechnung mit veränderlichen Preisen müssen Auftragnehmer und Prüfer die Indexwerte monatlich erfassen. Dies kann nun mithilfe eines zentralen Kataloges an einer Stelle geschehen und sollte die Effizienz erhöhen. Änderungen für Ihren Vorteil Die Änderungen bzw. Ergänzungen in der ÖNORM A2063 wurden von Anwendern angeregt und nun in der Norm umgesetzt. Es freut uns, dass wir Ihre Stimme vertreten durften, das Ergebnis ist auch wirklich eindrucksvoll - also phäNORMenal. Jetzt bitten wir Sie um etwas Geduld, unsere Softwareentwickler arbeiten bereits an der neuen Programmversion und die Baudatentechniker erstellen schon fleißig Kennwertdaten. Damit Sie mit der nächste Jahresrelease wieder Up-to-NORM sind. © ib-data GmbH, Hasnerstraße 118, A-1160 Wien, Tel.: 01/4925570-0, Fax: 01/4925570-22 | E-Mail: [email protected] | www.abk.at FN 72211v | UID-Nr.: AT U15127501 | DVR-Nr.: 0569844 | Alle Rechte vorbehalten!
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