09.03.2016 | Seite 1/3 Nicht alle ÖNORM-Datenträger entsprechen der ÖNORM Datenträger fehlerfrei ausgeben und weitergeben Mit der stets zunehmenden Verbreitung von AVA-Software, sowohl ausschreiber- als auch bieterseitig, kommt dem elektronischen Datenträger eine immer gewichtigere Bedeutung zu, während der althergebrachte Austausch von Leistungsverzeichnissen in Papierform immer seltener durchgeführt wird. Diese Entwicklung stellt aber nicht nur eine Vereinfachung des Datenaustauschs sowie der Arbeit des Ausschreibers und des Bieters dar, sondern birgt auch ein gewisses Fehlerpotenzial in sich. Als einer der führenden österreichischen Hersteller von AVA-Software haben wir uns in den vergangenen Jahren immer wieder mit Problemen bei der Erstellung und beim Austausch von Datenträgern auseinandergesetzt. Im Folgenden möchten wir Ihnen eine Auswahl der verbreitetsten Problematiken und deren Lösung präsentieren. Inkompatibilität aufgrund eines nicht-ÖNORM-konformen Formates Es gibt Ausschreibungstexte von Produktherstellern, die nicht immer dem ÖNORM-Format entsprechen, obwohl der Herausgeber das verspricht. Es gibt am Markt sogenannte Datenkonverter, womit sich gemäß deren Anbieter ohne Probleme Daten im ÖNORM-Format erstellen lassen. Leider ist das Ergebnis eines Konvertierungsvorgangs nur so gut, wie die Ausgangsqualität der Daten für dieses Format ist. Sehr oft werden allerding einige Vorgaben nicht eingehalten, wodurch die Ausschreibungstexte nicht in ÖNORM-konforme Software eingelesen werden können. Falls Sie Probleme beim Import dieser Daten haben, bietet die Baudatenabteilung der ib-data GmbH eine unabhängige Prüfung auf ÖNORM-Konformität an. Inkompatibilität aufgrund des ÖNORM-Formats Grundsätzlich gibt es zwei ÖNORM-Formate für den Austausch von elektronischen Datenträgern – die ÖNORM B2063 und die ÖNORM A2063. Obwohl beide von ABK (und vielen anderen AVA-Programmen) unterstützt werden, besteht zwischen den Formaten, ohne besondere Rücksichtnahme, keine Kompatibilität. Auch wenn Ausschreibungen nach ÖNORM B2063:1996 nach wie vor angewendet werden, bietet diese praktisch keine Vorteile gegenüber einer Ausschreibung nach ÖNORM A2063:2009. Im Gegenteil, man erkennt schon an der Jahreszahl der ÖNORM-Ausgabe, dass die ÖNORM B2063 längst überholt ist. Die in regelmäßigen Abständen überarbeiteten und erweiterten Standardisierten Leistungsbeschreibungen (StLB) für den Hochbau und die Haustechnik werden stets dem letzten Stand der Technik angepasst und erscheinen ausschließlich im aktuellen ÖNORM A2063-Format. Somit kann man bei einer Ausschreibung nach ÖNORM B2063 selbstredend nicht von jenen neuesten Verbesserungen in den aktuellen Leistungsbeschreibungen profitieren. Zwar bietet ABK die Möglichkeit, Ausschreibungen nach ÖNORM A2063 auf Datenträgern nach ÖNORM B2063 auszugeben, wenn man bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse einige Regeln einhält, jedoch sind dadurch viele qualitative Unterschiede der ÖNORM A2063 hinfällig. Aus Erfahrung wissen wir, dass oft aus Gewohnheit Ausschreibungen nach ÖNORM B2063 erstellt werden, weil zum Beispiel Muster-LV oder Bürostandards nur im alten Norm-Format vorhanden sind. Hier bietet die Baudatenabteilung der ib-data GmbH ein Konvertierungsservice an. Somit können gewohnte Arbeitsvorlagen auf den Stand der ÖNORM A2063 gebracht und danach wie gewohnt weiter verwendet werden. Falsche LV-Art beim Datenträgerexport Ein verbreiteter Fehler ist die Ausgabe eines Datenträgers in der falschen LV-Art. So kommt es hin und wieder vor, dass Ausschreiber Datenträger als „Entwurfs-LV“ ausgeben, was aber für die Angebotslegung © ib-data GmbH, Hasnerstraße 118, A-1160 Wien, Tel.: 01/4925570-0, Fax: 01/4925570-22 | E-Mail: [email protected] | www.abk.at FN 72211v | UID-Nr.: AT U15127501 | DVR-Nr.: 0569844 | Alle Rechte vorbehalten! 09.03.2016 | Seite 2/3 unrichtig ist. So werden etwa die Mengenermittlungen und Notizen zu den Positionen mit ausgegeben, was wohl in den seltensten Fällen eine für den Bieter relevante Info darstellen dürfte. Auf einem Entwurfs-LV-Datenträger muss weder die Preisbasis noch die Angebotsfrist vermerkt werden. In weiterer Folge kann aber der Bieter diese fehlenden Daten nicht ergänzen und die Ausgabe eines Angebots-Datenträgers ist nicht möglich. Für den Ausschreiber empfiehlt sich daher, bei der Ausgabe des Ausschreibungs-Datenträgers unbedingt die LV-Art zu überprüfen – diese sollte unbedingt auf „Ausschreibungs-LV“ gestellt sein. Abb.1: Wahl der LV-Art beim Erstellen des Ausschreibungs-Datenträgers Wird ein Entwurfs-LV-Datenträger in ABK-Angebotslegung eingelesen, so erscheint im Assistenten untenstehender Warnhinweis. Spätestens dann sollte dies dem Ausschreiber gemeldet und ein Ausschreibungs-Datenträger angefordert werden. Abb.2: Hinweis bei Einlesen eines Entwurfs-Datenträgers Unterschied zwischen Preisbasis und Angebotsfrist Bei der Erstellung eines Ausschreibungs-LV können in ABK-Leistungsverzeichnis erstellen sowohl die Preisbasis als auch die Angebotsfrist eingegeben werden. Jedoch wird bei der Erstellung des Ausschreibungs-Datenträgers nur eines der beiden Daten ausgegeben. Abb.3: Angebotsfrist oder Preisbasis Der Grund hierfür liegt in der ÖNORM B2111 (Werkvertragsnorm zur Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen). Diese besagt, dass das Ende der Angebotsfrist als Preisbasis herangezogen wird, wenn die Preisbasis nicht explizit angegeben wurde. Wurde jedoch eine Preisbasis angegeben, so ist das Ende der Angebotsfrist für die Preisumrechnung hinfällig. © ib-data GmbH, Hasnerstraße 118, A-1160 Wien, Tel.: 01/4925570-0, Fax: 01/4925570-22 | E-Mail: [email protected] | www.abk.at FN 72211v | UID-Nr.: AT U15127501 | DVR-Nr.: 0569844 | Alle Rechte vorbehalten! 09.03.2016 | Seite 3/3 Abb.4: Ausgabe von Angebotsfrist oder Preisbasis Standardmäßig wird in ABK-Leistungsverzeichnis erstellen die Preisbasis ausgegeben, wenn diese und die Angebotsfrist ausgefüllt wurden. Jedoch kann dies bei den Optionen abgeändert werden. Fazit Neben den angesprochenen Problematiken kann es auch eine Fülle an weiteren Fehlern geben, die von der verwendeten AVA-Software abhängig sind. Dies ist leider einem gewissen Interpretationsspielraum der einschlägigen ÖNORMen geschuldet, auch wenn wir unser Bestes geben, solcherlei Fehler zu verhindern. Als Tipp möchten wir Ihnen mit auf den Weg geben, alles, was beim Ausgeben oder beim Einlesen eines Datenträgers im wahrsten Sinne abnorm erscheint, zu überprüfen und gegebenenfalls so bald wie möglich an zuständige Stelle (sei es der Ausschreiber oder der Softwarehersteller) weiterzugeben. Nicht immer muss ein Fehler ein Programmfehler sein, oft liegt es auch an den oben genannten Umständen. Fakt ist aber, dass dies oft mit einer Reihe von weiteren Problemen verbunden sein kann, die in weiterer Folge unnötigen Mehraufwand und vermeidbare Komplikationen verursachen können. Für weiterführende Produktinformationen zu diesem Thema oder auch anderen ABK-Bausteinen, Packages sowie individuelle Beratung steht Ihnen Ihr lokales ABK-Kundenzentrum jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! WIR WÜNSCHEN IHNEN GUTES GELINGEN UND VIEL ERFOLG BEI DER ARBEIT MIT ABK! © ib-data GmbH, Hasnerstraße 118, A-1160 Wien, Tel.: 01/4925570-0, Fax: 01/4925570-22 | E-Mail: [email protected] | www.abk.at FN 72211v | UID-Nr.: AT U15127501 | DVR-Nr.: 0569844 | Alle Rechte vorbehalten!
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