Nicht alle ÖNORM-Datenträger entsprechen der ÖNORM

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Nicht alle ÖNORM-Datenträger entsprechen der ÖNORM
Datenträger fehlerfrei ausgeben und weitergeben
Mit der stets zunehmenden Verbreitung von AVA-Software, sowohl ausschreiber- als auch bieterseitig,
kommt dem elektronischen Datenträger eine immer gewichtigere Bedeutung zu, während der
althergebrachte Austausch von Leistungsverzeichnissen in Papierform immer seltener durchgeführt wird.
Diese Entwicklung stellt aber nicht nur eine Vereinfachung des Datenaustauschs sowie der Arbeit des
Ausschreibers und des Bieters dar, sondern birgt auch ein gewisses Fehlerpotenzial in sich.
Als einer der führenden österreichischen Hersteller von AVA-Software haben wir uns in den vergangenen
Jahren immer wieder mit Problemen bei der Erstellung und beim Austausch von Datenträgern
auseinandergesetzt. Im Folgenden möchten wir Ihnen eine Auswahl der verbreitetsten Problematiken und
deren Lösung präsentieren.
Inkompatibilität aufgrund eines nicht-ÖNORM-konformen Formates
Es gibt Ausschreibungstexte von Produktherstellern, die nicht immer dem ÖNORM-Format entsprechen,
obwohl der Herausgeber das verspricht.
Es gibt am Markt sogenannte Datenkonverter, womit sich gemäß deren Anbieter ohne Probleme Daten im
ÖNORM-Format erstellen lassen. Leider ist das Ergebnis eines Konvertierungsvorgangs nur so gut, wie die
Ausgangsqualität der Daten für dieses Format ist. Sehr oft werden allerding einige Vorgaben nicht
eingehalten, wodurch die Ausschreibungstexte nicht in ÖNORM-konforme Software eingelesen werden
können. Falls Sie Probleme beim Import dieser Daten haben, bietet die Baudatenabteilung der ib-data
GmbH eine unabhängige Prüfung auf ÖNORM-Konformität an.
Inkompatibilität aufgrund des ÖNORM-Formats
Grundsätzlich gibt es zwei ÖNORM-Formate für den Austausch von elektronischen Datenträgern – die
ÖNORM B2063 und die ÖNORM A2063. Obwohl beide von ABK (und vielen anderen AVA-Programmen)
unterstützt werden, besteht zwischen den Formaten, ohne besondere Rücksichtnahme, keine
Kompatibilität.
Auch wenn Ausschreibungen nach ÖNORM B2063:1996 nach wie vor angewendet werden, bietet diese
praktisch keine Vorteile gegenüber einer Ausschreibung nach ÖNORM A2063:2009. Im Gegenteil, man
erkennt schon an der Jahreszahl der ÖNORM-Ausgabe, dass die ÖNORM B2063 längst überholt ist.
Die in regelmäßigen Abständen überarbeiteten und erweiterten Standardisierten Leistungsbeschreibungen
(StLB) für den Hochbau und die Haustechnik werden stets dem letzten Stand der Technik angepasst und
erscheinen ausschließlich im aktuellen ÖNORM A2063-Format. Somit kann man bei einer Ausschreibung
nach ÖNORM B2063 selbstredend nicht von jenen neuesten Verbesserungen in den aktuellen
Leistungsbeschreibungen profitieren.
Zwar bietet ABK die Möglichkeit, Ausschreibungen nach ÖNORM A2063 auf Datenträgern nach ÖNORM
B2063 auszugeben, wenn man bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse einige Regeln einhält, jedoch
sind dadurch viele qualitative Unterschiede der ÖNORM A2063 hinfällig.
Aus Erfahrung wissen wir, dass oft aus Gewohnheit Ausschreibungen nach ÖNORM B2063 erstellt werden,
weil zum Beispiel Muster-LV oder Bürostandards nur im alten Norm-Format vorhanden sind.
Hier bietet die Baudatenabteilung der ib-data GmbH ein Konvertierungsservice an. Somit können
gewohnte Arbeitsvorlagen auf den Stand der ÖNORM A2063 gebracht und danach wie gewohnt weiter
verwendet werden.
Falsche LV-Art beim Datenträgerexport
Ein verbreiteter Fehler ist die Ausgabe eines Datenträgers in der falschen LV-Art. So kommt es hin und
wieder vor, dass Ausschreiber Datenträger als „Entwurfs-LV“ ausgeben, was aber für die Angebotslegung
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unrichtig ist. So werden etwa die Mengenermittlungen und Notizen zu den Positionen mit ausgegeben, was
wohl in den seltensten Fällen eine für den Bieter relevante Info darstellen dürfte.
Auf einem Entwurfs-LV-Datenträger muss weder die Preisbasis noch die Angebotsfrist vermerkt werden. In
weiterer Folge kann aber der Bieter diese fehlenden Daten nicht ergänzen und die Ausgabe eines
Angebots-Datenträgers ist nicht möglich.
Für den Ausschreiber empfiehlt sich daher, bei der Ausgabe des Ausschreibungs-Datenträgers unbedingt
die LV-Art zu überprüfen – diese sollte unbedingt auf „Ausschreibungs-LV“ gestellt sein.
Abb.1: Wahl der LV-Art beim Erstellen des Ausschreibungs-Datenträgers
Wird ein Entwurfs-LV-Datenträger in ABK-Angebotslegung eingelesen, so erscheint im Assistenten
untenstehender Warnhinweis. Spätestens dann sollte dies dem Ausschreiber gemeldet und ein
Ausschreibungs-Datenträger angefordert werden.
Abb.2: Hinweis bei Einlesen eines Entwurfs-Datenträgers
Unterschied zwischen Preisbasis und Angebotsfrist
Bei der Erstellung eines Ausschreibungs-LV können in ABK-Leistungsverzeichnis erstellen sowohl die
Preisbasis als auch die Angebotsfrist eingegeben werden.
Jedoch wird bei der Erstellung des Ausschreibungs-Datenträgers nur eines der beiden Daten ausgegeben.
Abb.3: Angebotsfrist oder Preisbasis
Der Grund hierfür liegt in der ÖNORM B2111 (Werkvertragsnorm zur Umrechnung veränderlicher Preise von
Bauleistungen). Diese besagt, dass das Ende der Angebotsfrist als Preisbasis herangezogen wird, wenn die
Preisbasis nicht explizit angegeben wurde. Wurde jedoch eine Preisbasis angegeben, so ist das Ende der
Angebotsfrist für die Preisumrechnung hinfällig.
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Abb.4: Ausgabe von Angebotsfrist oder Preisbasis
Standardmäßig wird in ABK-Leistungsverzeichnis erstellen die Preisbasis ausgegeben, wenn diese und die
Angebotsfrist ausgefüllt wurden. Jedoch kann dies bei den Optionen abgeändert werden.
Fazit
Neben den angesprochenen Problematiken kann es auch eine Fülle an weiteren Fehlern geben, die von der
verwendeten AVA-Software abhängig sind. Dies ist leider einem gewissen Interpretationsspielraum der
einschlägigen ÖNORMen geschuldet, auch wenn wir unser Bestes geben, solcherlei Fehler zu verhindern.
Als Tipp möchten wir Ihnen mit auf den Weg geben, alles, was beim Ausgeben oder beim Einlesen eines
Datenträgers im wahrsten Sinne abnorm erscheint, zu überprüfen und gegebenenfalls so bald wie möglich
an zuständige Stelle (sei es der Ausschreiber oder der Softwarehersteller) weiterzugeben. Nicht immer
muss ein Fehler ein Programmfehler sein, oft liegt es auch an den oben genannten Umständen. Fakt ist
aber, dass dies oft mit einer Reihe von weiteren Problemen verbunden sein kann, die in weiterer Folge
unnötigen Mehraufwand und vermeidbare Komplikationen verursachen können.
Für weiterführende Produktinformationen zu diesem Thema oder auch anderen ABK-Bausteinen, Packages
sowie individuelle Beratung steht Ihnen Ihr lokales ABK-Kundenzentrum jederzeit gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
WIR WÜNSCHEN IHNEN GUTES GELINGEN UND VIEL ERFOLG BEI DER ARBEIT MIT ABK!
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