Wilhelm Krieger, Saidelsteig 3, 91058 Erlangen, den 20.01.2016

Wilhelm Krieger, Saidelsteig 3, 91058 Erlangen, den 20.01.2016
Einführung zur Diskussion um den Bürgerentscheid gegen die StUB am 21. 01.2016
1. Historie (Beschränkt auf die „L“-Version): Vor etwa 20 Jahren kam die Befürchtung auf, dass die Busse
an ihre Kapazitätsgrenze kommen würden und deshalb durch ein schienengebundenes System, d. h.
Straßenbahn, unterstützt, bzw. ersetzt werden sollte. Gemeint ist die Verbindung zwischen Nürnberg Thon,
künftig Am Wegfeld, und Erlangen. Die Fahrgäste ( ~ 10 388) verteilen sich auf MIV (B4 und A73), Busse
und die S-Bahn. Die Verbindung zwischen Herzogenaurach und Erlangen weist ein tägliches Aufkommen
durch Pendler von 2 446 Personen auf, die entweder als MIV, d. h. PKW, durch die Buslinie 201 und die
Express-Buslinie 200 befördert werden.
2. Aktuelle Situation der Verbindung zwischen Nürnberg und Erlangen: dem Bedarf entsprechend werden
werktags Ein-Gelenkbusse, in den Abendstunden und an Wochenenden und Feiertagen Solo-Busse
eingesetzt. Die Busse fließen auf der B4 im normalen Verkehr mit.
Bei Staus auf der B4 zweigen die Busse an der Weinstraße auf die Kurt-Schumacher-Straße ab und fädeln
sich an der Südkreuzung wieder in die Nürnberger Straße ein.
Ab dem Ohmplatz gibt es eine eigene Busspur bis zum Rathausplatz, über die Sedan-Straße geht es auf
der Nägelsbachstraße über eine weitere Busspur bis zur Kreuzung mit der Güterhallenstraße. Von dort
geht es weiter auf der Goethestraße zum Bahnhof und den Hugenottenplatz.
3. Aktuelle Situation der Verbindung zwischen Herzogenaurach und Erlangen Westparkplatz durch die
Expresslinie 200: Es gibt den Plan, nach dem zusätzlich zu den 6, bzw. 7 Takten zwei weitere Takte am
Abend eingeführt werden sollen. Kosten: ~30 000 € jährlich.
Zusätzlich soll die Situation bei den Bussen dadurch verbessert werden, dass der Verkehrsträger anstatt
der Solo-Busse künftig Ein-Gelenkbusse einsetzen wird – ohne zusätzliche Kosten.
4. §3 Voraussetzungen für die Förderung (durch das GVFG)
Voraussetzung für die Förderung nach §2 ist, dass
1. Das Vorhaben
a) nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich ist
und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt,
b) in einem Generalverkehrsplan oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan
vorgesehen ist,
c) bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant ist,
d) (Hinweis auf Barrierefreiheit…)
2. Die übrige Finanzierung des Vorhabens oder eines Bauabschnittes des Vorhabens mit eigener
Verkehrsbedeutung gewährleistet ist.
5. Vergleich der Anforderungen durch Busse und Straßenbahnen:
Im Fall Erlangen sind bereits einige eigene Busspuren, bzw. vor Ampeln Sprintstrecken eingerichtet, die es
den Bussen ermöglichen, an Staus vorbei ziehen zu können.
5.1 Busspuren wurden eingerichtet, wo es die Straßenbreiten erlaubten. Busspuren sind nur jeweils
stadteinwärts erforderlich. Kosten: Pinsel und Farbe.
5.2 Straßenbahntrassen: Straßenbahntrassen müssen immer zweispurig, durchgehend und in beiden
Richtungen angelegt werden. Kosten: Aktuell zwischen Thon und am Wegfeld etwa 15 Mio. € pro
Kilometer, ohne besondere Bauwerke wie Brücken und/oder Tunnels. Derartige Bauwerke, sowie
Maßnahmen im Innenstadtbereich an Infrastruktur wie Kanäle und Leitungen etc. können die Kosten, wie in
anderen Städten, bis auf 20 und mehr Mio. € pro Kilometer anheben.
6. Entscheidungskriterien: Da Geld nur einmal ausgegeben werden kann, liegt es an den Bürgerinnen und
Bürgern von Erlangen,
sich entweder für die Realisierung der StUB, Kostenspanne von 70 – 130 Mio. € oder
sich für die Verwendung der Gelder für die Sanierung von Schulen (derzeitiges Defizit von ~ 95 Mio. €),
Straßen und kommunale Einrichtungen zu entscheiden.
Durch die Anschaffung der StUB müssten kommunale Projekte entweder „auf die lange Bank“ geschoben
oder aus Geldmangel ganz gestrichen werden.