Einführung in die Allgemeine Haftpflichtversicherung Hans-Joachim Wilke Köln Dietrich Freyberger Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Bonn Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Vorüberlegungen Sachverhaltserfassung unter juristischer Sicht Bloß nicht den passenden Fall suchen Sachverhalt aufklären • Schadenanzeige • Anspruchsschreiben • Zeugenaussagen Bewertung von Zeugenaussagen Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 1 Beweisführung Beweis durch Zeugen • Aufnahmebereitschaft ("Knallzeuge") • Beispiele für Zeugenaussagen Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Zeugenaussage Streitig ist, ob die Beifahrerin gesehen hat, wie der Fahrer den Blinker betätigt hat. Die Zeugin bejaht dies und bleibt auch trotz mehrerer Vorhaltungen dabei. Nun ist der Anwalt der Gegenseite an der Reihe. „Wie war das Wetter?“ Die Zeugin: „ Keine Ahnung, das ist ein Jahr her. Der Anwalt: „War viel Verkehr?“ Die Zeugin: „Woher soll ich das heute noch wissen?“ Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 2 Zeugenaussage „Trotz der Aussage der Zeugin ist das Gericht nicht davon überzeugt, dass der Blinker eingeschaltet war, denn die Zeugin hat auf Nachfrage eingeräumt, dass sie sich weder an das Wetter noch an die Verkehrsverhältnisse erinnert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ihr Erinnerungsvermögen auch im Hinblick auf den Blinker getrübt ist.“ Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Zeugenaussage „Aufgrund der Aussage der Zeugin ist das Gericht davon überzeugt, dass der Blinker eingeschaltet war. Die Zeugin hat das bekundet und auf Nachfrage bekräftigt. Zwar hat die Zeugin auf Nachfrage eingeräumt, dass sie sich weder an das Wetter noch an die Verkehrsverhältnisse erinnert. Diese Umstände betreffen aber das Randgeschehen. Es steigert die Glaubwürdigkeit der Zeugin, dass sie freimütig Erinnerungslücken im Randgeschehen eingeräumt hat. Entscheidend ist aber das Kerngeschehen, nämlich der Blinker.“ Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 3 Beweislast Jede Partei trägt die Beweislast für die Tatsachen, auf die sie sich beruft und die ihr günstig sind (§ 286 ZPO). • Schädigung • Entlastungsbeweis (Eltern, Tierhalter) • Mitverschulden Viele Prozesse gehen verloren, weil der Kläger dem Beklagten ein Verschulden nachweisen muss und dies nicht kann (Streupflichtfall). Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Beweislast Unterscheide • § 286 ZPO • § 287 ZPO § 286 ZPO: Grad von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen § 287 ZPO: Das Gericht darf schätzen • z. B. das Ausmaß des Körperschadens • oder die Höhe des Schadens Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 4 Beweis einer Tatsache „…., wonach der Nachweis des Haftungsgrundes den strengen Anforderungen des Vollbeweises unterliegt. Danach hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses seiner Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder nicht wahr zu erachten ist. Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie vollständig auszuschließen." Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Anscheinsbeweis Schwierigkeiten beim Nachweis • des Verschuldens • der Kausalität (Ursachenzusammenhang zwischen Handlung und Schaden) Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 5 Anscheinsbeweis Anscheinsbeweis für Ursächlichkeit • Zündelnde Kinder • Heißklebearbeiten • Glatteis und sonstige gefährliche Stellen Anscheinsbeweis für Verschulden • Ein- und Aussteigen Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Anscheinsbeweis Typischer Sachverhalt „Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Beteiligter seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist.“ Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 6 Anscheinsbeweis Typischer Sachverhalt Sachverhalt muss feststehen • Unstreitig • Bewiesen Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Zurückgesetzt? Aufgefahren? Busse & Miessen 7 Familie beim Grillen verletzt Eine dreiköpfige Familie ist beim Grillen in einem Frankfurter Park am Pfingstsonntag verletzt worden. Das vierjährige Kind wurde mit schwersten Verbrennungen in eine Spezialklinik geflogen. Die Mutter erlitt schwere, der Vater leichte Verletzungen, wie die Polizei mitteilte. Der 38 Jahre alte Mann hatte das Grillfeuer mit Brennspiritus anfachen wollen, wobei es zu einer Verpuffung kam. Die Familie wurde von der Flamme erfasst und verletzt. Die Eltern wurden mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Anscheinsbeweis allgemeine Haftpflicht Bauordnungsvorschriften (5. Mose 22, 8) Unfallverhütungsvorschriften Sturz an gefährlicher Stelle • Glatteisfall • Salatblattfall • Allgemeine Schlussfolgerung Gerüstbaufall Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 8 Anscheinsbeweis im Verkehrsrecht „... dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“ Sonstige grundlegende Sorgfaltspflichten, z. B. Vorfahrt, Auffahren Verschulden gegen sich selbst Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Erschütterung des Anscheinsbeweises Tatsachen beweisen, die einen abweichenden Verlauf als ernsthaft in Betracht kommende Alternative erscheinen lassen Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 9 Erschütterung des Anscheinsbweises Tatsachen beweisen, die einen abweichenden Verlauf als ernsthaft in Betracht kommende Alternative erscheinen lassen Einstellung des Strafverfahrens • weil Tat nicht nachweisbar • weil Verschulden nicht nachweisbar Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Juristische Methodik Anspruchsgrundlagen Tatbestand und Rechtsfolge § 985 BGB: Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen Anspruchsbegründende Tatsachen Ausschlusstatbestände Verschiedene Anspruchsgrundlagen für denselben Sachverhalt Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 10 Trennungsprinzip Wir müssen trennen • Verhältnis Schdiger – Schädiger • Verhältnis Schädiger – Versicherer Haftung und Deckung sind getrennt zu prüfen Bindungswirkung des Haftpflichturteils für den Deckungsrechtsstreit Voraussetzungsidentität Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Haftung aus Vertrag § 280 BGB • Objektive Pflichtverletzung • Verschulden wird vermutet • Schuldner muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft • Haftung für Hilfspersonen (§ 278 BGB) Beispiel Salatblattfall Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 11 Salatblattfall Kunde rutscht im Supermarkt auf Salatblatt aus und verletzt sich Haftung des Ladeninhabers folgt aus § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, denn das Salatblatt ist eine objektive Pflichtverletzung, das Verschulden wird vermutet Kann der Ladeninhaber sein fehlendes Verschulden beweisen (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB)? Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Haftung aus Delikt § 823 BGB: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Nachweis • der Pflichtverletzung • des Verschuldens Haftung für Hilfspersonen Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 12 Grillunfall Holzkohlegrill, Petroleum, Stichflamme, Verletzung Nachweis • der Verletzung • des Verschuldens Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Fahrradunfall 2 Radfahrer im Gegenverkehr, Zusammenstoß, nicht weiter aufklärbar, einer schwer verletzt Nachweis • der Verletzung • des Verschuldens Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 13 Haftung aus Vertrag und aus Delikt § 832 BGB: Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit ... der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt .... § 7 StVG: Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ... ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird. § 833 BGB: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB § 823 Abs. 1 BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit … eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Voraussetzungen • vorsätzlich oder fahrlässig • widerrechtlich • einen Sach- oder Personenschaden verursacht Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 14 Handlung Tun Unterlassen (wenn eine Pflicht zum Handeln bestand) Reflexhandlungen Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Rechtswidrigkeit Insbesondere Notwehr Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 15 Verschulden § 276 Abs. 2 BGB: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“ Allerweltshandlungen • • • • • Umdrehen am Schaufenster Zusammenprall an Hausecke Rückwärtsgehen Stolpern Fuß rutscht von Fahrradpedale Man darf nicht vorschnell aus dem Schaden auf die Haftung schließen Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de BGH zu Verkehrssicherungspflicht „… dass nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden kann. Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch. Eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist im praktischen Leben nicht erreichbar. … Haftungsbegründend wird eine Gefahr daher erst dann, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden. … Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt … ist genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält. … Kommt es in Fällen, in denen hiernach keine Schutzmaßnahmen getroffen werden mussten, weil eine Gefährdung anderer zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber nur unter besonders eigenartigen und entfernter liegenden Umständen zu befürchten war, ausnahmsweise doch einmal zu einem Schaden, so muss der Geschädigte so hart dies im Einzelfall sein mag - den Schaden selbst tragen.“ Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 16 Verschulden „Haftungsbegründend wird eine Gefahr daher erst dann, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden.“ Wie ist bei den Allerweltshandlungen zu entscheiden? • • • • • Umdrehen am Schaufenster Zusammenprall an Hausecke Rückwärtsgehen Stolpern Fuß rutscht von Fahrradpedale Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Beweislast beim Verschulden Ist der Sachverhalt streitig und nach der einen Darstellung ein Verschulden anzunehmen, nach der anderen nicht, trifft den Anspruchsteller die Beweislast. Diese Beweislast gilt auch für das Mitverschulden. Deshalb sollte der Schädiger das Verschulden nicht vorschnell einräumen und seine Hoffnung auf das Mitverschulden setzen. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 17 § 823 Abs. 2 BGB Haftung bei schuldhaftem Verstoß gegen ein Schutzgesetz verstößt. Jede Rechtsnorm (nicht nur StVG, sondern auch StVO und StVZO) Das Gesetz muss gerade zum Schutz des Opfers da sein. Die StVO ist Teil des Straßenverkehrsrechts, welches nicht zum Schutz des Einzelnen da ist. Einzelne Vorschriften der Straßenverkehrsordnung können den Einzelnen schützen. Das ist jeweils gesondert zu prüfen. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Haftung aus § 831 BGB Verrichtungsgehilfe • Arbeitnehmer • Sonstwie Abhängige • Selbständige Unternehmer Entlastungsbeweis • Nachweis des verkehrsgerechten Verhaltens • Sorgfältig ausgesucht und überwacht • Kausalitätsgegenbeweis Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 18 Verletzung der Verkehrssicherungspflicht Verhinderung von Gefahrenquellen Zumutbarkeit Bestimmungswidrige Benutzung einkalkulieren Nahe liegende Möglichkeit einer Schädigung von Rechtsgütern anderer Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Verletzung der Verkehrssicherungspflicht Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren. Sie kann sich auch auf Gefahren erstrecken, die erst durch den unerlaubten und schuldhaften Eingriff eines Dritten entstehen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden kann. … Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 19 Verletzung der Verkehrssicherungspflicht … Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch. Eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist im praktischen Leben nicht erreichbar. Haftungsbegründend wird eine Gefahr daher erst dann, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden. Deshalb muss nicht für alle denkbaren Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden. Es sind vielmehr nur die Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Verkehrssicherungspflicht im Wald Da der Waldbesucher den Wald auf eigene Gefahr nutzt, ist eine Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren ausgeschlossen…. Die Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers ist mithin nicht gänzlich ausgeschlossen, sondern auf die Sicherung gegen solche Gefahren beschränkt, die nicht waldtypisch, sondern im Wald atypisch sind“ Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 20 Übertragung der VSP Es besteht eine Verkehrssicherungspflicht Der Verkehrssicherungspflichtige beauftragt einen Dritten mit der Erfüllung Die Verkehrssicherungspflicht wandelt sich in eine Überwachungspflicht um Im Fall der Vertragshaftung haftet der Verkehrssicherungspflichtige für das Verschulden des Dritten Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Verletzung der Verkehrssicherungspflicht „Haftet der Wirt männlichen Gästen für die ungefährdete Benutzung des FrauenAbortes?“ „Dort hatte er nichts zu suchen.“ Teich/Schwimmbecken auf Grundstück Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 21 §§ 9 StVG, 254 BGB § 9 StVG: Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so findet § 254 BGB … Anwendung …“ § 254 BGB: Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Fahrradfahrer auf dem Radweg Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 22 Haftungsabwägung Voraussetzung ist ein Mitverschulden des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers. Haftungsabwägung: Es sind zu prüfen • auf Seiten des Fahrzeugs die Betriebsgefahr und das Verschulden des Fahrers, • auf der Seite des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers das (Mit-)Verschulden des Verletzten. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Zurücktreten der Betriebsgefahr BGH zur alleinigen Haftung des Fußgängers: „Bei einem Unfall zwischen einem Fußgänger und einem Kraftfahrzeug darf bei der Abwägung der Verursachungsanteile im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB nur schuldhaftes Verhalten des Fußgängers verwertet werden, von dem feststeht, dass es zu dem Schaden oder zu dem Schadensumfang beigetragen hat.“ Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 23 BGH NJW 2014, 3300 Der Kläger, ein Soldat, überquerte bei Dunkelheit und in Tarnkleidung den vor dem Kaserneneingang gelegenen und als solchen gekennzeichneten Fußgängerüberweg. Als er etwa die Mitte der Straße erreicht hatte, wurde er vom Fahrzeug des Beklagten erfasst und schwer verletzt. Der Kläger behauptete, der Beklagte habe sich der Unfallstelle mit überhöhter Geschwindigkeit genähert. Die Beklagten behaupteten, der Kläger sei plötzlich und unvermittelt im Lichtkegel des Scheinwerfers des Fahrzeuges aufgetaucht. Die sofort eingeleitete Vollbremsung habe die Kollision nicht mehr verhindern können. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de BGH NJW 2014, 3300 „Bei der neuen Verhandlung wird das Berufungsgericht Gelegenheit haben, sich auch mit den weiteren Einwendungen des Klägers auseinanderzusetzen. Es wird dabei insbesondere zu beachten haben, dass der Ersatzanspruch des Klägers, den als Fußgänger im Gegensatz zu den Beklagten keine Gefährdungshaftung trifft, gemäß § 9 StVG, § 254 BGB nur dann gekürzt werden darf, wenn feststeht, dass er den Schaden durch sein Verhalten mitverursacht oder mitverschuldet hat. Auf die "bloße Unterstellung der wahrscheinlichsten Parameter" … kann ein Mitverschulden des Klägers nicht gestützt werden. Erforderlich ist vielmehr eine Überzeugung des Gerichts nach dem Beweismaß des § 286 ZPO. Die Darlegungs- und Beweislast für ein Fehlverhalten des Klägers trifft dabei die Beklagten.“ Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 24 Verschuldensnachweis Wenn beide Beteiligten nur aus Verschulden haften, kann es sein, dass niemand etwas vom anderen zu bekommen hat (Beispiel Fahrradfahrer) Es kann auch dazu kommen, dass jeder dem anderen 100 % des Schadens ersetzen muss (Beispiel Wirtshausschlägerei) Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Skifahrer gegen Fußgänger Der Kläger querte auf seinen Skiern vom Skilift kommend die Zufahrt zu einer Jugendherberge, auf der Schüler mit ihrem Sportlehrer, dem Beklagten, standen. Als der Kläger sich an der Gruppe vorbeischieben wollte, trat der Beklagte, der einen ihm aus der Gruppe zugeworfenen Gegenstand fangen wollte, nach hinten. Er warf den Kläger um und fiel auf ihn. Der Kläger wurde erheblich verletzt. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 25 Skifahrer gegen Fußgänger Verschulden des Sportlehrers offenkundig Mitverschulden Skifahrer? Darlegungs- und Beweislast beim Schuldner • Ausweichen? • Zuruf? Wäre der Zuruf „erhört“ worden? Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Haftungsquoten In der Summe 1/1 oder 100 % 3/4 : 1/4 bzw. 2/3 : 1/3 bedeutet, dass die Haftung des einen doppelt bzw. sogar drei Mal so hoch ist wie die des anderen Welcher Unfallbeteiligte hat die Gefährdung in das Geschehen hineingetragen? Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 26 Streupflicht vor dem Haus Eigentümer des Gehwegs ist die Gemeinde Eine allgemeine Streupflicht gibt es nicht Gemeindesatzungen sehen eine Pflicht der Anlieger zur Reinigung und zum Winterdienst vor Straßenreinigungssatzung der Stadt Hennef Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Übertragung der Streupflicht Durch Erklärung gegenüber der Gemeinde gemäß Straßenreinigungssatzung Durch individuellen zivilrechtlichen Vertrag, z. B. durch Mietvertrag • Vertrag alleine genügt nicht, Überwachung erforderlich • Im Mehrfamilienhaus Streuplan und dessen Einhaltung Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 27 Streupflicht vor dem Haus Allgemeine Glätte: „ Die winterliche Räum- und Streupflicht beruht auf der Verantwortlichkeit durch Verkehrseröffnung und setzt eine konkrete Gefahrenlage, d.h. eine Gefährdung durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung für die Räum- und Streupflicht auf Straßen oder Wegen ist das Vorliegen einer allgemeinen Glätte und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen“. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Streupflicht vor dem Haus Nachweispflicht des Passanten • In der Zeit, in der gestreut werden muss • an einer genau bezeichneten Stelle, an der gestreut werden muss • gefallen und hierbei verletzt Beweis des ersten Anscheins spricht dafür, dass die Glätte Ursache des Sturzes war Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 28 Einwände des Hauseigentümers Ständiges Schneien Mitverschulden Beweislast Hauseigentümer Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Sturz außerhalb der Streuzeit Der Verletzte muss beweisen, dass zwischen dem Verstoß und den bei ihm eingetretenen Schadensereignis ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Kein Anscheinsbeweis, wenn der Sturz auf dem Glatteis erst längere Zeit nach dem Ende der Streupflicht eingetreten ist. Der Beweis ist schwer zu führen. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 29 Streupflicht auf Privatgrundstücken Die Streupflicht auf einem privaten Grundstück geht nicht weiter als die Streupflicht auf dem öffentlichen Gehweg. Bei gewerblichen Unternehmen kann das anders sein (Bäckerei öffnet früh am Morgen). Manchmal geht die Streupflicht auf dem privaten wesentlich weniger weit als die Streupflicht auf dem öffentlichen Gehweg. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Streupflicht auf Parkplätzen Streupflicht auf öffentlichen Parkplätzen • Nur wenn groß oder auf schnellen Umschlag ausgelegt • In diesem Fall ist ein „Weg zum rettenden Ufer“ zu streuen Streupflicht auf privaten Parkplätzen (Parkplatz für Hausbewohner oder für Besucher) Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 30 Haftung für Gebäude Es haften • der Grundstücksbesitzer, § 836 BGB • der Gebäudebesitzer, § 837 BGB • der Gebäudeunterhaltspflichtige, § 838 BGB In der Praxis geht es immer um die Haftung des Eigentümers Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Haftung für Gebäude Gebäude (Eintritt von Menschen möglich) Mit dem Grundstück verbundenes Werk Fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung • Sturm • Anscheinsbeweis Entlastungsbeweis Fälle Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 31 Windhose Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Windhose Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 32 Dachlawinen § 836 BGB ist nicht anwendbar, weil Dachlawinen keine Gebäudebestandteile sind. Haftung aus § 823 BGB Vertragshaftung im Einzelfall möglich Pflicht, den Schaden zu verhindern? • Bauliche Maßnahmen (vor allem Schneefanggitter) • Maßnahmen in der konkreten Situation (z. B. Warnschilder) Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Vorbeugende bauliche Maßnahmen Schneefanggitter sind eine bauliche Maßnahme. Maßnahme der Vorbeugung gegen eine im Zeitpunkt der Errichtung noch unbekannte Gefahr. Deswegen muss es, um eine solche Pflicht anzunehmen, konkrete Gefahren geben, die eine vorbeugende Maßnahme als notwendig erscheinen lassen. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 33 Vorbeugende bauliche Maßnahmen Besondere Vorschrift für Schneefanggitter? Mühsame Suche Unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht eine Pflicht zur Anbringung von Schneefanggittern nur, wenn dies beim Ort des Unfalls allgemein üblich ist oder besondere Umstände hierfür vorliegen. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Vorbeugende bauliche Maßnahmen Nicht in schneearmen Gebieten Anders kann man es in schneereichen Gebieten sehen. Wie sieht die Umgebung aus? Wie sieht das konkrete Dach auch (Neigung)? Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 34 Maßnahmen bei konkreter Gefahr Warnung vor Dachlawinen? • Dachlatten? • Hinweisschilder Zeitpunkt • Nur bei konkreter Gefahr? • Oder zu Beginn des Winters? Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Übertragung auf Dritte Siehe Ausführungen zur Streupflicht Es gilt § 831 BGB (bei Vertragshaftung § 278 BGB) Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 35 Mithaftung des Geschädigten Eine Mithaftung des Geschädigten kommt in Betracht, wenn die Gefahr von Dachlawinen bekannt bzw. vorhersehbar war. Mithaftung aufgrund Betriebsgefahr (§ 7 StVG) kommt nicht in Betracht, weil sich die Betriebsgefahr nicht auswirkt. Muss der Fahrzeugeigentümer sich das Verschulden seines Fahrers zurechnen lassen? Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Bäume Nur Haftung aus § 823 BGB Prüfungspflichten des Eigentümers Prüfungspflichten bei Bäumen an einer Straße Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 36 Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers Verkehrssicherungspflicht besteht auch gegenüber demjenigen, der das Grundstück unbefugt betritt Treppen • Bauvorschriften sind Schutzgesetze • Abnahme durch die Baubehörde ist unerheblich • Bestimmungswidrige Benutzung der Treppe einkalkulierenBonn • Berlin • Leipzig Busse & Miessen www.busse-miessen.de Verkehrssicherungspflicht bei Treppen Treppe muss den baulichen Vorschriften entsprechen Schlussabnahme besagt nichts Bestimmungswidrige Benutzung einkalkulieren Verglasung der Treppenhauswand Erkennbarkeit des Zustands Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 37 Beweislast Geschädigter muss beweisen, dass er gerade infolge des gefährlichen Zustands gestürzt ist. Dafür kann der Anscheinsbeweis sprechen • Glätte • Fehlender Handlauf • Einzelne defekte Stellen Erschütterung des Anscheinsbeweises Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Mitverschulden Ein Mitverschulden drängt sich in solchen Fällen auf Vor allem wenn die Gefahrenquelle sichtbar ist. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 38 „Salatblattfall“ …, hat der Betreiber eines Supermarkts durch Anordnung darauf hinzuwirken, dass die Böden regelmäßig kontrolliert und gereinigt werden. Kontroll- und Reinigungsabstände von 15 Minuten sind grundsätzlich nicht zu beanstanden. Weitergehende Maßnahmen können vom Kunden nicht erwartet werden. Dies gilt auch für die Gemüseabteilung. Der Geschäftsinhaber genügt seiner Verkehrssicherungspflicht nicht bereits durch die Anweisung, die Kontrollen und die Reinigung in bestimmten Abständen durchzuführen. Vielmehr muss er die Beachtung seiner Anweisung auch regelmäßig kontrollieren. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Haftung des Mieters Haftung aus Vertrag und aus Delikt Sicherung von Haushaltsgeräten • Waschmaschine • Heizgerät Formularverträge Verjährung Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 39 Haftung des Vermieters Haftung aus Vertrag und aus Delikt Bei Vertragshaftung Garantiehaftung für anfängliche Mängel (§ 536a BGB) Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Haftung von Wohnungseigentümern Haften als Gesamtschuldner gegenüber Dritten Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hat der Miteigentümer normalerweise keinen eigenen Anspruch Anders, wenn die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten (Hausmeister) übertragen wurde Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 40 Regress Gebäudeversicherer gegen Mieter Normalerweise besteht eine Gebäudeversicherung, deren Kosten auf den Mieter übergewälzt werden (Nebenkostenabrechnung) Übergang des Ersatzanspruchs auf den Gebäudeversicherer (§ 86 VVG) Konkludenter Regressverzicht des Versicherers für die Fälle, in denen der Wohnungsmieter einen solchen Schaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Regress Gebäudeversicherer gegen Mieter Bei grober Fahrlässigkeit des Mieters kann der Gebäudeversicherer Regress nehmen Der Regress besteht aber nur im Rahmen des § 81 VVG (Grobe Fahrlässigkeit, Kürzungsrecht) Es muss dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen • Objektive und subjektive Seite • Augenblicksversagen Tatfrage ist auch, in welchem Umfang das Kürzungsrecht besteht. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 41 Regress Gebäudeversicherer gegen Mieter Ausgleichsanspruch Gebäudeversicherer – Haftpflichtversicherer Haftung des Mieters für Dritte Rechtsprechnung gilt nur für Gebäudeschäden, nicht für Hausratschäden Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Nachbarrecht § 1004 BGB: Eigentümer hat gegen den Störer einen Unterlassungsanspruch hat, d. h. er kann vom dem Störer verlangen, dass er die störende Handlung unterlässt. § 906 BGB: Eigentümer muss eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortübliche Benutzung eines anderen Grundstücks dulden , wenn diese Beeinträchtigung nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. In diesem Fall steht dem Eigentümer aber ein angemessener Ausgleich in Geld zu. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 42 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch außerhalb von § 906 BGB Unzulässige Einwirkungen, die den Nachbarn unzumutbar beeinträchtigen, aus besonderen tatsächlichen Gründen aber nicht mit einer Unterlassungsklage aus § 1004 BGB abgewehrt werden können (Brand- und Wasserschäden, auch Rohrbruchschäden) Anderer Nachbar muss Störer sein (normalerweise keine Haftung dieses Nachbarn für deinen Mieter) Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Haftung beim Sport Bei Kampfsportarten willigen die Teilnehmer in Verletzungen ein, die sich aus der Sportart ergeben können (keine Einwilligung in grobe Fouls) Nachweisprobleme Was ist eine Kampfsportart? • Tennis? • Golf? • Radrennen? • Billard? • Segelregatta? Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 43 Haftung beim Sport Bei Kampfsportarten haftet der Teilnehmer für die Folgen eines groben Fouls Aus einer Verletzung kann noch nicht auf eine Regelwidrigkeit geschlossen werden Ein grobes Foul ist z. B. eine „Blutgrätsche“ Der Nachweis des groben Fouls ist nur sehr schwer zu führen. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Haftung beim Sport Einzelfälle • • • • • Squash Tennis (Doppelpartner) Eishockey Handball Basketball Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 44 Haftung beim Sport Einzelfälle • • • • • Tennis (Gegner auf der anderen Seite) Golf Billard Fahrradfahren Segeln Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Sportanlage Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Skifahren Rücksichtnahme Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Wahl der Fahrspur Überholen Einfahren und Anfahren und hangaufwärts Fahren Anhalten Aufstieg und Abstieg Beachten der Zeichen Hilfeleistung Ausweispflicht Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 45 Tierhalterhaftung Geregelt in § 833 BGB • „Luxustier“ (§ 833 Satz 1 BGB) • Nutztier (§ 833 Satz 2 BGB) Bei der Haftung für ein Luxustier trifft den Tierhalter eine Gefährdungshaftung Der Halter eines Nutztiers haftet aus vermutetem Verschulden (Entlastungsbeweis) Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Haftung des Tierhüters Neben die Haftung des Tierhalters tritt noch die Haftung des Tierhüters, die in § 834 BGB geregelt ist. Auch der Tierhüter haftet aus vermutetem Verschulden, er kann sich jedoch entlasten. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 46 Tierhalter Wer trägt Kosten und hat Nutzen? Indizien • Eigentum • Besitz • Hundesteuerpflicht Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de „Luxustiere“ und Nutztiere Luxustiere • „Zum Vergnügen“ Nutztiere • Haustiere • Erwerbstätigkeit Den Halter trifft die Beweislast Hauptsächliche Zweckbestimmung entscheidet Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 47 Verursachung „durch ein Tier“ Tiergefahr Ursache (Adäquanztheorie) • Hund beißt Mensch • Katze kratzt Kind • Kuh verlässt die Weide und wird auf der Straße angefahren • Pferd geht durch • Brieftaube gerät in Flugzeugpropeller Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Verursachung „durch ein Tier“ Fünf Ponys gehen „durch“ und biegen galoppierend in einen Feldweg ein, wo ein Fahrradfahrer schwer verletzt wird. Der Halter von Pony 1 wird mit der Begründung verurteilt, Pony 1 habe die Verletzung des Fahrradfahrers verursacht (offen bleibt, ob eine Kollision stattgefunden hat). Nunmehr nimmt er Regress bei den Ponyhaltern 2-5. Diese verteidigen sich mit der Behauptung, keines der Ponys sei dem Geschädigten so nahe gekommen, dass es den Sturz konkret hätte verursachen können. Eine weitere Aufklärung des Sachverhalts ist nicht möglich. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 48 Verursachung „durch ein Tier“ Die Haftung der Ponyhalter 2-5 ist offensichtlich. Es kommt nicht darauf an, ob eines der Ponys den Schaden „konkret“ verursachen konnte. Entscheidend ist vielmehr, dass alle fünf Ponys vor dem Sturz des Fahrradfahrers im Kreuzungsbereich „gemeinschaftlich“ durchgegangen, ins Galoppieren verfallen und in den Feldweg eingebogen sind, auf dem ihnen der Geschädigte entgegenkam, worauf dieser stürzte. Auf der Grundlage dieser Feststellungen haben alle Ponys jedenfalls mittelbar zu dem Sturz des Geschädigten beigetragen. Demzufolge war die von allen fünf Ponys ausgehende Tiergefahr adäquat kausal für dessen Sturz. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Verursachung „durch ein Tier“ „Er wollte nur spielen“ Reiter fällt vom Pferd Ein Hund läuft auf die Straße, wird angefahren und bleibt tot liegen. Kurze Zeit später nähert sich ein anderes Auto, überfährt den Hund, kommt dadurch von der Straße ab und wird beschädigt. Eine Radfahrerin stürzt bei dem Versuch, einem plötzlich dem Weg versperrenden Pferd auszuweichen. Hund liegt „im Weg“ und schläft. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 49 Verursachung „durch ein Tier“ Pferd knickt mit den Vorderbeinen ein und überschlägt sich. Der Reiter fliegt hinunter und wird unter dem Pferd betragen. § 833 BGB ist in den Fällen unanwendbar, in denen das Tier wie ein mechanisches Werkzeug wirkt • Mensch wirft einem anderen Menschen ein Tier ins Gesicht • Auf einer Trabrennbahn stoßen zwei Trabrennpferde frontal zusammen. Die beiden Fahrer beschuldigen sich wechselseitig, einen Fahrfehler begangen zu haben. • Tier wird auf die Straße gejagt Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Verursachung „durch ein Tier“ Deckschäden sind Ausdruck der Tiergefahr Die Beweislast dafür, dass der Unfall „durch ein Tier“ verursacht wurde, liegt beim Verletzten. • Wenn der Reiter vom Pferd stürzt, muss er beweisen, dass dies auf dem Verhalten des Pferdes und nicht auf eigener Ungeschicklichkeit beruht. • Beißerei zwischen Hunden, ein Halter geht dazwischen, wird gebissen, weitere Aufklärung nicht möglich Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 50 Haftungsausschluss Stillschweigender Haftungsausschluss für Tierarzt, Hufschmied etc.? Nur bei Übernahme eines gesteigerten Risikos (Zureiter) Nutzung des Tiers ohne Zustimmung des Halters Gemeinsame Teilnahme an einer Jagd § 599 BGB? Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Entlastungsbeweis bei Nutztieren Der Halter muss beweisen, dass • Der Schaden durch ein Haustier (nicht Luxustier) verursacht wurde, • Er (Tierhalter) jede Sorgfalt beachtet hat • oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 51 Haustiere Zahme Tiere, die von dem Menschen in seiner Wirtschaft zu seinem Nutzen gezogen und gehalten werden z. B. Pferd, Maultier, Esel, Rind, Schwein, Ziege, Schaf, Hund, Katze, Geflügel, zahme Kaninchen Gegensatz: Gezähmte Tiere, z. B. der Tiger des Dompteurs oder das im Gehege gehaltene Wild Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Abgrenzung Luxustier - Nutztier Die Kühe und die Schweine des Bauern Pferde und Hunde sind nicht so eindeutig • der Hund des Schäfers oder das Polizeipferd • Familienhund • Wachhund auf dem Reiterhof Bei gemischter Nutzung entscheidet die hauptsächliche Nutzung Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 52 Entlastungsbeweis Der Entlastungsbeweis ist geführt, wenn der Tierhalter bewiesen hat, dass er bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Welche Anforderungen hieran zu stellen sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem Ausmaß des von dem Tier nach seiner Gattung, besonderen Eigenarten und der konkreten Situation ausgehenden Gefahr. Die Anforderungen der Rechtsprechung sind so streng, dass der Entlastungsbeweis im Zweifel nicht gelingen wird. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Entlastungsbeweis Ausgebrochenes Vieh Pferde Hunde Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 53 Bergwanderinnen beinahe von junger Kuh erschlagen Eine junge Kuh ist an der Rotwand ausgerutscht und auf den darunter liegenden Wanderweg gestürzt. Dort stieg just in dem Moment eine Gruppe Bergwanderer hinab. Zwei Frauen konnten sich gerade noch vor der fliegenden Kuh in Sicherheit bringen. Eine 52-Jährige stürzte dabei und brach sich mehrere Rippen. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Mitverschulden Es gelten die allgemeinen Regeln Häufiger Fall: Der Hundehalter versucht zwei raufende Hunde zu trennen Eine 100 %iges Mitverschulden ist nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 54 Anrechnung der eigenen Tiergefahr Wenn ein Tier ein anderes Tier verletzt, muss sich der Halter des verletzten Tieres die von seinem Tier ausgehende Tiergefahr gem. § 833 BGB anspruchsmindernd anrechnen lassen, sofern auch das verletzte Tier zu dem Vorfall beigetragen hat (und sei es nur durch seine bloße Anwesenheit). Die Mithaftung bestimmt sich nach dem Gewicht, mit dem die Tiergefahr beider Tiere im Verhältnis zueinander wirksam geworden ist Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Anrechnung der eigenen Tiergefahr Ein nicht angeleinter Hund greift einen angeleinten Hund an Beißerei zwischen angeleinten oder nicht angeleinten Hunden Ungewollter Deckakt Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 55 Anrechnung der Betriebsgefahr des Kfz Wenn der Schaden durch ein Kraftfahrzeug und ein Tier verursacht wurde, ist § 17 Abs. 1-3 StVG entsprechend anzuwenden (§ 17 Abs. 4 StVG). Den Halter des Kraftfahrzeugs trifft also die Betriebsgefahr, die durch das Verschulden des Fahrers erhöht wird. War der Unfall unabwendbar, kommt eine Mithaftung nicht in Betracht (§ 17 Abs. 3 StVG). Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Anrechnung der Betriebsgefahr des Kfz Unterscheide • Das Tier läuft von der Seite auf die Straße. • Das Tier steht auf der Straße. Wenn der Autofahrer den Unfall verschuldet hat, der Tierhalter/-hüter hingegen nur aus §§ 833, 834 BGB haftet, haftet der Autofahrer alleine (§ 840 Abs. 3 BGB). Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 56 Haftung und Mithaftung des Tierhüters Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernommen Vertrag, faktische Aufsicht genügt nicht Wer den Hund des Nachbarn ausführt, wird dadurch nicht zum Tierhüter Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Haftung und Mithaftung des Tierhüters Auch der Tierhüter kann den Entlastungsbeweis führen. Auf seine persönlichen Ansprüche muss er sich eigenes Mitverschulden und die Tiergefahr des Tieres anrechnen lassen (wenn er nicht den Entlastungsbeweis führen kann). Das dürfte aber nicht für den denjenigen gelten, der das Tier lediglich ausgeführt hat. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 57 Höhe des Schadens (Besonderheiten) Tierarztkosten sind zu ersetzen. Sie sind nicht bereits dann unverhältnismäßig, wenn sie den Wert des Tiers übersteigen (§ 251 Abs. 2 S. 2 BGB) Kein Anspruch auf „Wiederbeschaffungswert“, nur Anspruch auf eine Entschädigung gem. § 251 BGB (bei Hunden der Welpenpreis ohne Kosten für Aufzucht und Ausbildung) Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de Beteiligung mehrerer Tiere Wird ein Schaden durch mehrere Tiere verursacht, haften deren Halter als Gesamtschuldner (§ 840 BGB). Dasselbe gilt, wenn sich nicht feststellen lässt, welches von mehreren beteiligten Tieren den Schaden verursacht hat (§ 830 Abs. 1 S. 2 BGB). Dies setzt aber voraus, dass die Tiere auch beteiligt waren, was vom Anspruchsteller zu beweisen ist. Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 58 Danke, dass Sie mir so aufmerksam zugehört haben Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig 117 www.busse-miessen.de Gute Heimreise! Busse & Miessen Bonn • Berlin • Leipzig www.busse-miessen.de 59
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