Aktivisten treiben Vorstände vor sich her

Publikation: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ausgabe: 05.08.2015, Nr. 179, S. 18
Autor: Dr. Richard Mayer-Uellner
Aktivisten treiben Vorstände vor sich her
Wenn sich Investoren zu sehr einmischen, droht eine Pflicht zum Kaufangebot
KÖLN, 4. August. In Deutschland nimmt das aus den Vereinigten Staaten bekannte
Phänomen des "Shareholder Activism" zu. Der Begriff bezeichnet die aktive Einflussnahme
von Aktionären auf börsennotierte Unternehmen. Die Aktivisten haben gemeinsam, dass sie
allgemeine Erwartungen oder konkrete Forderungen an das Unternehmen haben, deren
Durchsetzung sie mehr oder weniger aggressiv verfolgen. Im Detail unterscheiden sich die
Protagonisten und ihre Ziele allerdings erheblich.
Die Mehrzahl aktiver Aktionäre beschränkt sich im Wesentlichen darauf, die Strategie und
bestimmte Maßnahmen - laufend oder punktuell - mit dem Management zu diskutieren. Das
gilt etwa für große Vermögensverwalter wie Blackrock, aber auch für Family Offices oder
Staatsfonds wie den staatlichen Pensionsfonds Norwegens, der in zahlreichen deutschen
Unternehmen investiert ist. Der Vorstand muss in diesen Fällen beachten, dass die
Weitergabe vertraulicher Informationen an einzelne Anteilseigner nur ausnahmsweise und
unter engen Voraussetzungen zulässig ist.
Eine andere Erscheinungsform sind Investoren - oft Private-Equity-Häuser -, die Aktien eines
Unternehmens kaufen, bei dem sie verborgene Potentiale vermuten. Ein Beispiel ist der
schwedische Finanzinvestor Cevian, der rund 15 Prozent an Thyssen-Krupp und mehr als 25
Prozent am Baukonzern Bilfinger hält. Solche Investoren dringen häufig auf personelle
Veränderungen oder eine Neuausrichtung der Unternehmensstrategie. Einige streben die
Wahl eigener Repräsentanten in den Aufsichtsrat an, um einen engen Austausch mit dem
Vorstand zu ermöglichen.
Denkbar ist auch, dass der Aktivist Maßnahmen gegen den Willen des Vorstands durchsetzt,
indem er sein Abstimmungsverhalten in der Hauptversammlung mit anderen Aktionären
koordiniert. Zu weitgehend darf diese Koordination allerdings nicht sein, damit sie nicht als
"Acting in Concert" qualifiziert wird. Dies hätte zur Folge, dass den Anlegern ihre
Stimmrechte gegenseitig zugerechnet werden - überschreitet die Gesamtzahl die Schwelle
von 30Prozent aller Stimmrechte, sind die Aktionäre verpflichtet, den übrigen Anteilsinhabern
den Kauf ihrer Aktien anzubieten.
In den Vereinigten Staaten ist es verbreitet, dass Aktivisten durch öffentliche Kampagnen
Druck auf das Management ausüben. Ein prominentes Beispiel ist der Investor Carl Icahn,
der Apple veranlassen wollte, die angehäuften Barreserven für den Rückkauf eigener Aktien
zu nutzen. In Deutschland sind solche Medienkampagnen selten. Das dürfte weniger an
rechtlichen Einschränkungen liegen als vielmehr am geringeren öffentlichen Interesse, das
Wirtschaftsthemen hierzulande wecken - auch wegen der niedrigeren Zahl von Aktionären.
Manche Aktionärsaktivisten versuchen, Sondersituationen von Unternehmen auszunutzen.
Ein prominentes Beispiel ist der amerikanische Hedgefonds Elliott, der zuletzt bei der
Übernahme des Pharmahändlers Celesio durch den amerikanischen Konzern McKesson,
dem Kauf von Kabel Deutschland durch Vodafone oder den Schadensersatzklagen gegen
die Porsche Holding sowie die Familien Porsche und Piëch in Erscheinung getreten ist.
Eine verbreitete Strategie besteht darin, nach Verkündung eines Übernahmeangebots Aktien
am Zielunternehmen zu erwerben und anschließend den Kaufpreis in die Höhe zu treiben.
Das kann gelingen, wenn das erworbene Aktienpaket so groß ist, dass die Übernahme ohne
dessen Verkauf zu scheitern droht. Das Risiko für den Aktivisten ist aber hoch. Meistens
sinkt der Börsenkurs nach gescheiterten Übernahmen, weil die Hoffnung auf eine
Übernahmeprämie entfällt. Aus rechtlicher Sicht ist heikel, dass der Übernehmer alle
Aktionäre gleich behandeln muss und daher dem Aktivisten keinen Sonderpreis zahlen darf.
Er muss den Kaufpreis also in der Regel für alle Aktionäre erhöhen.
Bei alldem wäre es zu kurz gegriffen, Shareholder Activism zu verdammen. Die Interessen
der Aktivisten können sich durchaus mit den Interessen der übrigen Aktionäre decken. Der
Vorstand der Gesellschaft steht stets vor der Herausforderung, den vielfältigen Interessen
der verschiedenen Aktionärsgruppen gerecht zu werden und zugleich die strikten rechtlichen
Vorgaben einzuhalten.
RICHARD MAYER-UELLNER
Der Autor ist Rechtsanwalt bei CMS.
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