Information des Philologenverbandes Baden-Württemberg zur abgesenkten Eingangsbesoldung – Musterverfahren zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation; Wichtig und eilig: in 2015 noch Anträge stellen! Der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) hat in Abstimmung mit seinem Dachverband, dem Deutschen Beamtenbund (dbb) beschlossen, im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung vom 5. Mai 2015 (Az.: 2 BvL 17/09 u.a.) Musterverfahren gegen die abgesenkte Eingangsbesoldung (§ 23 LBesGBW) in Baden-Württemberg zu führen. Im Hinblick auf die von BBW und dbb geführten Musterverfahren wird nun allen Kolleginnen und Kollegen, die von der abgesenkten Eingangsbesoldung (in Höhe von 4 % oder 8 %) betroffen sind, noch in diesem Jahr (d. h. spätestens bis zum 31.12.2015) – vorsorglich zur Rechtswahrung – einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation bei der jeweiligen Bezüge zahlenden Stelle zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Ansprüche eines Beamten auf amtsangemessene Alimentation grundsätzlich zeitnah, also während des jeweils laufenden Haushaltsjahres gerichtlich geltend gemacht werden müssen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.11.1998, Az.: 2 BvL 26/91, u. a.), sodass der Antrag noch dieses Jahr (spätestens bis zum 31.12.2015) bei der jeweiligen Bezügestelle eingegangen sein muss, im Lehrerbereich also beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Ein entsprechender Musterantrag ist hier beigefügt. Deshalb sollten betroffene Kolleginnen und Kollegen den Antrag direkt an das LBV senden, ggf. zum Nachweis des fristgerechten Antrags auch als Einschreiben.
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