Wichtig und eilig: in 2015 noch A

Information des Philologenverbandes Baden-Württemberg
zur abgesenkten Eingangsbesoldung –
Musterverfahren zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation;
Wichtig und eilig: in 2015 noch Anträge stellen!
Der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) hat in Abstimmung mit
seinem Dachverband, dem Deutschen Beamtenbund (dbb) beschlossen,
im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur
Richterbesoldung vom 5. Mai 2015 (Az.: 2 BvL 17/09 u.a.)
Musterverfahren gegen die abgesenkte Eingangsbesoldung (§ 23
LBesGBW) in Baden-Württemberg zu führen.
Im Hinblick auf die von BBW und dbb geführten Musterverfahren wird
nun allen Kolleginnen und Kollegen, die von der abgesenkten
Eingangsbesoldung (in Höhe von 4 % oder 8 %) betroffen sind, noch in
diesem Jahr (d. h. spätestens bis zum 31.12.2015) – vorsorglich zur
Rechtswahrung
–
einen
Antrag
auf
Gewährung
einer
amtsangemessenen Alimentation bei der jeweiligen Bezüge zahlenden
Stelle zu stellen.
Dabei ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts
Ansprüche
eines
Beamten
auf
amtsangemessene Alimentation grundsätzlich zeitnah, also während des
jeweils laufenden Haushaltsjahres gerichtlich geltend gemacht werden
müssen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.11.1998,
Az.: 2 BvL 26/91, u. a.), sodass der Antrag noch dieses Jahr
(spätestens bis zum 31.12.2015) bei der jeweiligen Bezügestelle
eingegangen sein muss, im Lehrerbereich also beim Landesamt für
Besoldung und Versorgung (LBV).
Ein entsprechender Musterantrag ist hier beigefügt. Deshalb sollten
betroffene Kolleginnen und Kollegen den Antrag direkt an das LBV
senden, ggf. zum Nachweis des fristgerechten Antrags auch als
Einschreiben.